Unterbringungsproblem

  • Der "richtige" Weg ist m.E.n. folgender:


    Sohni marschiert zum JA (und zwar an dem Wohnort, an dem er zur Zeit wohnt) und fordert Unterbringung-


    Diese sind verpflichtet, ihn sofort entsprechend unterzubringen (wird dann aller Wahrscheinlichkeit nach erst mal ein Heim sein)-
    im Anschluss daran sollte er eine betreute Jungendwohngruppe anstreben...


    Er muss sich aber damit abfinden, dass er nicht bei seiner Freundin bleiben kann, und ggf. auch "weiter" wegziehen wird-
    dies ist ein wenig von der Art der Maßnahme abhängig....


    Das Beste wäre, er könnte möglichst schnell einen Ausbildungsvertrag vorweisen- dann hätte er die Chance auf eine eigene Wohnung-


    bei der Freundin zu bleiben sollte er nicht anstreben, da dies ja wohl die unwahrscheinlichste Alternative ist-


    Ich habe Respekt vor dem, was Du leistest- und ich kann nachvollziehen, dass Dich die Situation überfordert :troest

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wir sind leider immer noch nicht weiter. Das Jugendamt des Ortes wo Kind zu Gast ist hat sich bei mir gemeldet und um Aufnahme von kind gebeten, ich habe verneint und die Gründe dargelegt.
    Daraufhin sollte ich mich an das Jugendamt meines Ortes wenden, die wären auf jeden Fall zuständig, da Kind im jetzigen Ort nicht gemeldet ist ( sondern beim Vater - aber der kein Sorgerecht hat ( und auch nicht will ) ).


    Das Jugendamt in meinem Ort sieht die Zuständigkeit nicht und wissen gar nicht, warum sie da was tun sollen, wenn ich Kind eh nicht aufehmen kann und will. Das Jugendamt im Wohnort des Vaters sieht sich ebenfalls nicht zuständig da Vater kein Sorgerecht hat und das Jugendamt im gastort sieht sich nicht zuständig, da Kind dort weder gemeldet ist, noch eine Wohnung hat.


    Das Jobcenter im Gastort fühlt sich auch nicht zuständig, da Kind unter 25 ist und verweist auf meine Wohnung.


    Der Vater ist weiterhin außen vor, Standartspruch von allen 3 Jugendamtämtern und dem Jobcenter : der hat eh kein Sorgerecht, zuständig ist also die Mutter.


    Ich habe nun eine Stellungnahme an das Jobcenter im gastort geschickt, wo Kind am Mittwoch wieder einen Termin hat und mit drin einen fromlosen Antrag auf Hartz4 für Kind aufgrund dessen, dass es keine Unterkunft hat und mittellos ist.


    Kind kann nur noch eine Woche in der Gastfamilie bleiben, danach wird mir Kind vor die Tür gestellt. Kind weigert sich und ich kann und werde Kind nicht aufnehmen, es kamen schon Sprüche: "wenn ich da hin muß zu meinen Spastibrüdern, dann zeig ich denen, was ich davon halte...." , ich stünde dann mit Kind da und hätte nichtmal Platz für nen Schlafplatz :-( O-Ton Jugendamt vor Ort: Wenn Sie Kind nicht aufnehmen, kommt es ins Heim, die kosten tragen dann aber Sie ( ja wovon denn bitte ????? Und was ist mit dem Vater der Kind unbedingt da haben wollte und dann rausgeschmissen hat ????? ) .


    Und nun?



    edit: Der Vater wohnt so ca. 250-300Km entfernt von mir und der Ort wo Kind sich aufhält ist auch nochmal ca. 150 Km ( oder noch weiter) entfernt von Vater, in die andere Richtung von mir, also irgendwas zwischen 400 und 500 Km von mir entfernt. Ich werd mal gleich in den Routenplaner schauen, welche Entfernungen das genau sind, ich bin kein Autofahrer, deshalb hab ich da nie nach geschaut, sondern immer nur nach Bahnstrecken/ - zeiten. Es sind 3 verschiedene Bundesländer.

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  • Was'n Zirkus :kopf:kopf
    Respekt vor deiner Eselsgeduld.
    Habe Dir leider immer noch keinen Tipp, nur nochmal den von meinem Post oben (Freunde, Verwandte?)

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Verwandte sind nur Ex und ich, dann meine Eltern ( leben in einer kleinen Seniorenwohnung hoch im Norden) und mein Bruder ( wohnt in Österreich, ist aber immer für 2 Wochen beruflich auswärts - dann ein Wochenende zu Hause, hat nur ein gemietetes möbliertes Zimmer), zu Exens Familie hat keiner ( weder Ex noch ich) Kontakt seit über 15 Jahren, soweit ich weiß leben seine Eltern nicht mehr und wo seine Geschwister leben weiß auch keiner von uns).


    Freunde geht auch nicht, da wo Kind jetzt wohnt geht nur bis Ende dieser Woche ( der Vermieter macht Ärger, weil die Wohnung überbelegt ist), meine Freundin hat einen schwerbehinderten Mann der Intensivpflege bekommt wo der Pflegedienst immer mit anwesend ist, das geht auch nicht. Mehr Leute gibts nicht :-(


  • Diese sind verpflichtet, ihn sofort entsprechend unterzubringen (wird dann aller Wahrscheinlichkeit nach erst mal ein Heim sein)-
    im Anschluss daran sollte er eine betreute Jungendwohngruppe anstreben...


    ich würde mich auch an die Jugendhilfe in Ort A oder B direkt wenden, es würde mich arg wundern wenn man das Kind dort nicht
    direkt unterstützen kann und die Amtsgänge unterstützt und vorübergehend für einen warmen Schlafplatz sorgt.


    Also Tasche packen und da auftauchen - am besten früh am Tag - das Zeit für die Orga bleibt.

  • Kind war bei der Jugendhilfe im Gast-Ort und die sagten, die Zuständigekeit läge beim Jugendamt in meinem Ort, dieses wiederum sagt, dass das Jugendamt im momentanen Aufenthaltsort zuständig sei oder das Jugendamt am Aufenthaltsort des Vaters, und das Jugendamt am Aufenthaltsort des Vaters sagte, es wäre nicht zuständig weil der Vater das Sorgerecht nicht hat. Alle weisen es von sich. Kind sitzt im Gast-Ort, mittlerweile ohne jegliches Geld und ohne Unterkunft ab Wochenende.


    Hierher fahren wird Kind nicht, denn Kind will nicht wieder zurück in diesen Landkreis, mal davon abgesehn hat Kind nichtmal Geld für die Fahrtkosten und zum Vater zurück geht auch nicht, auch nicht zu dem Jugendamt, denn auch dazu fehlt Kind Geld für die Fahrt und in diesen ort will Kind eh nicht mehr, weils Angst vorm Vater hat.


    Eine Unterbringung in einer Jugendgruppe kostet Geld und da will keins der drei Jugendämter für zuständig sein, zumal Kind ja in absehbarer Zeit 18 wird. Kind soll ne Wohnung anmieten und Alg2 beantragen. Das Jobcenter nimmt aber den Antrag nicht an, da Kind erst 17 ist. Das Jugendamt vor Ort gibt ihr niemanden mit zum Jobcenter, der hilft, weil das Jugendamt in meinem Ort die Kosten für den Helfer nicht tragen will.


    Umständlicher und unübersichtlicher gehts bald wirklich nicht mehr, jeder schiebts von sich, warscheinlich hoffen alle Ämter darauf, dass sich hier ein Wunder tut und die Wohnung plötzlich ein Zimmer mehr bekommt, damit Kind hier einziehen kann......


    Edit: Für mich wäre jetzt wichtig zu wissen, an welches Amt ich mich wenden muß um wirklich Hilfe zu bekommen oder notfalls auch zu erzwingen. Für mich klingt jedes Amt plausibel, das eine weil Kind da nicht gemeldet ist und keins der Eltern dort wohnt, das nächste weil das Elternteil kein Sorgerecht hat und das dritte weil Kind seit übern Jahr nicht mehr bei mir wohnt und an diesem ort eh nie gewohnt hat und auch nie gemeldet war. Ich hab mal spaßeshalber im ehemaligen gemeinsamen Wohnort angerufen, ob die dafür zuständig wären, weils der letzte gemeinsame Wohnsitz von Kind und mir unter gleicher Adresse war und selbst die wußten es nicht.

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  • Hat da nicht irgendein Amt gesagt sie könnten dein Kind in einer Jugendeinrichtung unterbringen,
    aber du müsstest zahlen?
    Dann nimm das "Angebot" doch an und lass die danach rechnen
    wie hoch dein Anteil an den Kosten der Unterbringung ist :tuedelue

  • Am besten geht Kind zur nächsten Bahnhofsmission und sagt, dass es obdachtlos ist. Die werden sich evtl. dann um alles weitere kümmern.


    Dies wurde mal Eltern von der Caritas geraten, die ihr Kind wegen grobem Fehlverhalten vor die Tür setzen wollte.

  • Stimmt das sagt das eine Jugendamt, und genau das hätte ich ja eigentlich auch gerne bzw. betreute Wohneinrichtung, aber das andere Jugendamt sagt wiederum, das ginge gar nicht, weil der Kostenträger nicht geklärt ist, das hieße, ich müsse das beantragen, dass Kind in Obhut genommen wird und begründen und dann erst wird geschaut ob die Kosten dafür übernommen werden und im Extremfall heißt es dann, die Unterbringung ist nicht notwendig und ich habe nen Haufen Schulden.

  • Stimmt das sagt das eine Jugendamt, und genau das hätte ich ja eigentlich auch gerne bzw. betreute Wohneinrichtung, aber das andere Jugendamt sagt wiederum, das ginge gar nicht, weil der Kostenträger nicht geklärt ist, das hieße, ich müsse das beantragen, dass Kind in Obhut genommen wird und begründen und dann erst wird geschaut ob die Kosten dafür übernommen werden und im Extremfall heißt es dann, die Unterbringung ist nicht notwendig und ich habe nen Haufen Schulden.


    Das ist doch unsinnig, da lässt du dich unnötig ängstigen und blockierst alles...
    Gib dem ersten Jugendamt die Zusage zur Unterbringung und lass sich dann die Ämter streiten...


    Aber wenn du ganz sicher sein willst hole dir einen Beratungsschein und frage einen Anwalt

  • Gut, dann schreib ich denen jetzt mal ne Mail, dass die Kind unterbringen sollen.


    Geht denn das einfach so von heute auf morgen, dass die nen Platz für Kind haben oder gibts da Wartelisten? Muß ich da noch bestimmte Anträge ausfüllen?

  • Ich denke das Problem ist, das zur Zeit das Kind untergekommen ist - da sieht keiner Handlungsbedarf.


    Angst vor Schulden - kann ich verstehen - aber ganz ehrlich mit zwei besonderen Kindern und einem kranken Mann,
    welchem nackten Mann/Frau wollen sie denn da in die Tasche packen ?


    Im Zweifelfall dem Vater - das ist das Sorgerecht uninteressant.


    Das Kindergeld geht an die Einrichtung.

  • Kind soll zum JA vor Ort gehen und um Inobhutnahme bitten. Vorläufig muss das JA tätig werden, in dessen Bezirk sich Kind tatsächlich aufhält. Du kannst einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim JA bei dir vor Ort stellen. Wenn Kind untergebracht wird, werden die Eltern zu kosten herangezogen, wenn sie leistungsfähig sind (auch der KV!). Das JA, welches vorläufig tätig wird, klärt dann über die Wirtschaftliche Jugendhilfe welches letztendlich zuständig ist. Guck nach unter den Paragraph 86 SGB VIII

  • So, die persönlichen Sachen von Kind haben wir diese Woche beim Vater rausgeschafft, auf den Rest muß Kind verzichten, denn ich habe keinen Führerschein und kein Auto und auch keine finanziellen Mittel, da irgendwas zu organisieren. Der Vater wirds nicht machen, der weigert sich.


    Kind ist dieses Wochenende noch bei der Familie der Beziehung und schaut sich Montag eine Unterkunft für Jugendliche an mit einem Jugendamtmitarbeiter vom dortigem Jugendamt. Mir wurde nur telefonisch gesagt, es kämen erhebliche Kosten auf mich zu, es gäbe einen Mindestbetrag, den man notfalls auch aus Hartz4 zahlen müsse.

  • Mir wurde nur telefonisch gesagt, es kämen erhebliche Kosten auf mich zu, es gäbe einen Mindestbetrag, den man notfalls auch aus Hartz4 zahlen müsse.


    Hallo,


    meine Große war auch im betreutem Wohnen und ich musste noch nie etwas dazu bezahlen.


    Ich bekomme auch nur ALG 2.
    Das Kindergeld läuft zwar über einen Elternteil, wird aber direkt ans Jugendamt gezahlt.



    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!