Geteiltes Sorgerecht ! Trotz Gerichtsbeschluss kommt die Mutter dem nicht nach

  • Hallo :winken: an alle


    ich weiß grad nicht wo ich anfangen soll :-)


    Vorgeschichte
    Also, es geht hier um den 3 Jahre alten sohn meines Freundes mit dem ich seit 2 Jahren zusammen bin.
    Der kleine Mann kam als extrem Frühchen (550 Gramm) auf die Welt
    Nachdem sich der kleine städig erbrach stellen die Ärzte einen zu großen Mageneingang fest, der operativ behoben wurde
    In der Zeit kam es auch zur Trennung der Eltern ( Mutter trennte sich )
    Durch das heufige erbrechen wurde die Speiseröhre leicht verätzt und der kleine weigerte sich Nahrung auf zu nehmen.
    Er bekam eine Magensonde. Um das essen ( schlucken) zu lernen kam er in eine spetzial Klink.
    Dort lernte er das schlucken ! :-)


    So nun zu meinen Anliegen
    Da die KM in der Zeit den KV Nie über irgendwas sei es Visiten oder Gespräche mit den Ärzten informierte
    und sie sie auch nicht an die müdlich vereinbarten Besuchszeiten hielt ging der KV Zum Anwalt Und boxte da
    die Vereinbarung raus das er seinen Sohn Sonntags in der Zeit von 9-11 Uhr eine Std sehen darf.


    Es gab leider auf Seiten der KM immer sehr viele Lügen
    z.b. Abgemacht war 10:00 Uhr da kam eine SMS mit der bitte der KV möchte doch bitte erst um 10:30 kommen es ginge früher nicht
    Im nachhinein hörte ich dann das um 10:00 Visite war ( klasse )
    Oder ein Spziergang ums KH dort gab es Streit Mit der Aussage der KM du wirst deinen Sohn nie bekommen
    Grudlos riss sie den kleinen aus den Kinderwagen und sagte dem KV das es sehr kritisch um den kleinen stehen würde und er jetzt wieder auf die Station muss
    Voller Angst ging der KV zum Oberarzt und fragte was an den Aussagen der KM dran sei ? Der Oberarzt antwortete das der KV ruhig 5 Std mit dem raus kann
    da er nur zur beobachtung da sei.


    Nun sieht es so aus seit dem 1 August 2013 habe ich aufgeschrieben ob die Treffen stattfinden
    Es hätten bis heute 27 stattfinden müssen aber 18 davon wurden abgesagt. (der kleine ist krank, hat schlecht geschlafen,Termin vergessen, oder meldet sich erst garnicht)
    Auf bitten des KV den kleinen öffters zu sehen kommt die KM mit der Aussage das würde nicht gehen, da der kleine (3 Jahre) nur von ihr ind er Häuslichen Umgebung gefüttert werden kann, und das alle 1 1/2 Std.
    Dank sozialer Netzwerke haben wir dann per Fotos gesehen, das die KM mit neuen Freund und dem kleinen vor Sehnwürdigkeiten posen die über 120 km vom Wohnort der KM entfernt sind. Soviel zu Thema er kann nur in seiner Häuslichen Umgebung essen.
    Er bekommt keine Auskünfte über Kiga, Arztbesuche, Logopädie etc da stellt sie sich Tod


    Sorry das ich euch so zu gequatscht hab :rolleyes2:
    Eventuell hat jemand ja ein paar gut Ratschläge von euch LG Nina19581

  • Bei geteiltem Sorgerecht hat der Vater ein Recht auf das Kind sowie auch das Kind auf den Vater und die Mutter muss dem nachkommen.


    Ich würde direkt einen RA empfelen und sehr harte Sanktionen gegenüber der Mutter fordern (finde da sind deutsche Richter/Gesetze viel zu weich)

  • Die Vorgeschichte klingt schon übel...


    Warum hat dein Freund nicht im KH schon eingegriffen? Er wurde doch bei GSR zur Unterschrift bei Behandlungen herangezogen oder nicht? Hat er da nicht nachgefragt, was los ist? Vllt sollte er mal den behandelnden Ärzten klarmachen was Sache ist. Er hat genauso was zu melden wie die KM. Auskunftspflicht besteht ihm gegenüber auch und wenn er sich von der KM zu Terminen NACH der Visite vertrösten lässt, ist das sein Problem. Dann kann er bei den Ärzten auch selber nachfragen, bzw wenn er weiss wann Visite ist, anwesend sein auch wenn KM das nicht wünscht. Is immer noch im Interesse des Kindes und nicht der KM.


    Man wird im Jugendamt bei der Erklärung der Sorge über alle RECHTE und PFLICHTEN aufgeklärt. Dies Urkunde hat er und sollte sie sich nochmal durchlesen. Und daraufhin dann auch agieren.
    Diese Urkunde stellt allerdings keinen Freifahrtschein dar, sich dann nur dann kümmern, wenn man mal Zeit hat und einem die Belange des Kindes und der KM sowieso nicht in den Kram passen. Oder man aber auch das Gefühl vermisst, nicht gefragt worden zu sein. Für sowas sollte man im Leben des Kindes immer präsent sein um das Ganze auch moralisch einfordern zu können. Der Rest ist Schikane oder verletzter Stolz oder Machtspielchen.


    Meine Meinung dazu...


    Ich hab selber n 3-Jährigen zu Hause, der wird nicht gefüttert, sondern der Gnom kann allein essen seit nem Jahr. Da würde ich nochmal die Aussage der KM überprüfen. Vllt nur n Vorwand?
    Und bei 9 stattgefundenen Umgängen von 27 vereinbarten, wäre mein Weg sofort ins Amt und die Frage: Warum lässt dein Freund so mit sich umspringen?


    Gruss Antje

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink

  • Bei geteiltem Sorgerecht hat der Vater ein Recht auf das Kind sowie auch das Kind auf den Vater und die Mutter muss dem nachkommen.


    Ich würde direkt einen RA empfelen und sehr harte Sanktionen gegenüber der Mutter fordern (finde da sind deutsche Richter/Gesetze viel zu weich)

    Haben uns erst einen Termin bei JA geholt gehabt (Telefonisch kurz die Sachlage geschildert ) Der Witz an der Sache es war keine Akte vorhanden die mußte die Dame sich erst anforden und dann wurde die KM vor uns geladen obwohl wir um ein Gespräch gebeten haben :hae:
    Die Dame bot uns ein Gespräch an. Aber da es im Vorfeld gefühlte 30 Gespräche mit der KM gab lehnten wir dies ab, da es eh nichts bringt


    Ich finde auch das sich Mütter hier in Deutschland viel zu viel erlauben können :motz:

  • Der Witz ist einfach das wenn er mal Bescheid bekam abgesehen von Unterschriften im KH das dann schon alles gelaufen war . So bekam er irgendwann mal von der KM bescheid das der kleine Vor drei Monaten mal mit dem RTW ins KH gebracht werden mußte.
    Er würde liebend gern viiel mehr Zeit mit seinen Kind verbringen so war es auch z.b. Weihnachten wo er leider wieder mal drum bettelte seinen Sohn zu sehen (alles nur noch per E-Mail das sie keine Nr. rausrückt! und was war mal wieder keine Antwort also auch kein Weihnachten mit dem kurzen


    Haben dieses auch alles dem JA mitgeteilt. Diese schlug mal wieder ein Gespräch mit der KM vor. Klang ja im Vorfeld schön und gut aber als wir die Dame vom JA fragten ob es Kosequenzen für die KM hat wenn sie sich nicht an das abgemachte in dem Gespräch hält und sie dieses verneinete da sie ja kein Gericht ist. Kam dieses gepräch für uns nicht in Betracht da es dann wieder zwei Wochen gut geht und dann alles wieder von vorn anfängt

  • Die Dame bot uns ein Gespräch an. Aber da es im Vorfeld gefühlte 30 Gespräche mit der KM gab lehnten wir dies ab, da es eh nichts bringt


    Ist schon mal ein ganz falscher Ansatz. Damit kann sie doch sagen IHR seid nicht gesprächsbereit.
    Wenn dein Freund mit der Kindsmutter ein Gespräch beim Jugendamt hat, also mit einer neutralen dritten Person....,besser geht doch erstmal nicht.


    Ich würde mich an Stelle des Vaters noch mal ganz dringend um ein Gespräch beim Jugendamt bemühen, damit die Sache aktenkundig wird.
    Dann muss die Mutter ja mal vor Dritten sagen das sie jeglichen Umgang verweigert.
    Ich wünsche deinem Freund und dem Kind viel Glück das sie es schaffen.
    Wahrscheinlich kann die Kindsmutter durch die Krankheit des Kindes sehr schwer loslassen, aber das kann man lernen.....

  • Hi es gab schon Gespräche mit dem JA als es das erste mal zum Gericht ging und es besteht bereits eine Akte das JA hängt schon seit ca 2 Jahren mit drin. Leider wechselte sich jetzt unser Ansprechpatner

    Ist schon mal ein ganz falscher Ansatz. Damit kann sie doch sagen IHR seid nicht gesprächsbereit.
    Wenn dein Freund mit der Kindsmutter ein Gespräch beim Jugendamt hat, also mit einer neutralen dritten Person....,besser geht doch erstmal nicht.


    Ich würde mich an Stelle des Vaters noch mal ganz dringend um ein Gespräch beim Jugendamt bemühen, damit die Sache aktenkundig wird.
    Dann muss die Mutter ja mal vor Dritten sagen das sie jeglichen Umgang verweigert.
    Ich wünsche deinem Freund und dem Kind viel Glück das sie es schaffen.
    Wahrscheinlich kann die Kindsmutter durch die Krankheit des Kindes sehr schwer loslassen, aber das kann man lernen.....

  • Hallo nina,
    das es schon Gespräche mit JA gab konnte ich nicht raus lesen.


    auch wenn es die letzten Nerven raubt, dein Freund muss dranbleiben, und auch leider immer wieder Gesprächsbereitschaft zeigen.
    Leider gibt es Eltern die meinen das Kind wäre ihr Eigentum und wenn der Partner entsorgt wurde soll er sich gefälligst nur noch um Zahlungen kümmern. Die können einfach nicht auf der Elternebene kommunizieren.


    Ich wünsche euch viel Glück.

  • Wie versteh ich denn "das er mal bescheid bekam" zu den ganzen Untersuchungen und Eingriffen? Und alles "war schon gelaufen"? Bei längerem KH- Aufenhalt muss er doch von Anfang an gefragt worden sein, was mit dem Kind passiert. Besuchszeiten gab es ja auch, wenn auch nicht zur Visite sondern erst später. Ich versteh nicht warum dein Freund sich, sollte er ausgeschlossen worden sein, NICHT dagegen wehrt? Grad bei GSR ist das doch sein gutes Recht, sofern es ihn irgendwie interessiert....

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink

  • Ich kann mich nur fenjolio anschliessen.


    Dran bleiben und schauen, was da los ist....


    Wenn euch der Kurze am Herzen liegt, gibt es Mittel und Wege um das ins Reine zu bringen für alle Seiten...es gibt mehr als genug Vermittler-Ebenen, die euch helfen können, man muss sie nur annehmen können und nicht in den Starrsinn verfallen.


    Sollten die Fronten doch echt so verhärtet sein, kann auch ich euch nur den Weg übers JA oder Mediator oder EFB empfehlen. Mit dem EFB fahre ich persönlich gerade sehr gut, da sich dort wirklich um das Wohl des Kindes gekümmert wird und die Ex-Paarebene (sollte es Probleme geben die aus der Vergangenheit bestehen) ausserhalb des Knirpses geklärt wird, bzw. eine Vermittlung stattfindet (der Kurze ist im Spielzimmer zu der Zeit mit einer "Tante"). Es werden keine Beleidigungen geduldet, Vorwürfe der Vergangenheit werden erörtert und auch geklärt, sofern alle bereit dafür sind im Sinne des Kindes (bei uns schon) zu argumentieren, deshalb können auch viele Sachen geklärt werden.


    Vllt ist das ja ein Weg für euch?


    LG Antje

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    Damit schönen Gruss an K. :wink

  • Dein Freund ist bisher nicht sehr geschickt Vorgegangen, um seine Rechte, bzw. die Rechte des Kindes durchzusetzen. Er hat jederzeit das Recht sich selber zu informieren, wenn die Mutter ihn nicht informiert. Er kann selber den behandelnden Arzt fragen, er kann selber einen Gesprächstermin im Kindergarten vereinbaren usw. Da muss er sich selber kümmern.


    Beim Umgang kümmert er sich auch nicht wirklich. Es war schon ein Riesenfehler Elterngespräche beim Jugendamt abzulehnen. Er hat bisher auch keine wirklichen Bemühungen gezeigt, mehr Umgang zu erhalten.


    Der Weg ist da folgender: Als erstes versuchen die Eltern sich unter sich über den Umgang zu einigen. Klappt das nicht, dann kommt das Elterngespräch beim Jugendamt, wo eine Umgangsvereinbarung getroffen wird. Wenn diese dann nicht eingehalten wird, wendet man sich wieder und wieder ans Jugendamt. Irgendwann sind dann die "friedlichen Mittel" ausgeschöpft und dann wird der Umgang gerichtlich geregelt.


    Normal ist jedes 2. Wochenende, die halben Ferien und einen Tag an den hohen Feiertagen (Weihnachten, Ostern, Pfingsten). Das ist der Mindestumgang, den man vor Gericht durchsetzen kann.


    Wenn der Umgang dann immer noch nicht funktioniert, dann folgen die Ordnungsgelder (ersatzweise Ordnungshaft), wegen Nichteinhaltung des Urteils. Falls dieses dann immer noch nicht helfen sollte, kommt als letztes Mittel der Sorgerrechtsentzug.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Wir wären dann nun bei den Ordnungsgäldern da alles was du obeb aufgezählt hast schon gemacht wurde !!!

  • Wir wären dann nun bei den Ordnungsgäldern da alles was du obeb aufgezählt hast schon gemacht wurde !!!


    Das ist aus deinem Post aber nicht hervorgegangen, zumindest habe ich das nicht so gelesen, daß es bereits ein Umgangsurteil gibt. Was ist dort vereinbart?


    Im Umgangsurteil steht normalerweise drin, daß bei Nichteinhaltung Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft verhängt werden kann. Steht dieser Zusatz bei euch drin? Wenn nicht dann muss dies als Erstes beantragt werden. Das ist der Zusatz nach §89 FamFG.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • bist du sicher das der vater hier das gemeinsame sorgerecht hat? wurde dies vor dem jugendamt gemeinsam erklärt oder waren die eltern vorher verheiratet? warum hat er nur eine stunde umgang. das kind wäre doch alt genug für viel mehr.

  • hi das mit den Ordnungsgäldern steht leider nicht drin :( es wird wohl auf ein weiters Gerichtsverfahren hinaus laufen ! Morgen nochmal hören was das JA sagt und dann gehts weiter ... LG


    Das ist aus deinem Post aber nicht hervorgegangen, zumindest habe ich das nicht so gelesen, daß es bereits ein Umgangsurteil gibt. Was ist dort vereinbart?


    Im Umgangsurteil steht normalerweise drin, daß bei Nichteinhaltung Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft verhängt werden kann. Steht dieser Zusatz bei euch drin? Wenn nicht dann muss dies als Erstes beantragt werden. Das ist der Zusatz nach §89 FamFG.

  • Sie waren verheiratet, wenn auch nicht lange. Die Std Umgang beläuft sich auf das Urteil das der kurze nicht isst und er alles 1 1/2 von der KM gefüttert werden muss und das würde nur bei ihr Zuhause gehen ( ohne Vater) Richtig der Kleine ist 3 jetzt genau so sehen wir das auch. Deswegen hoffen wir im Moment auf Hielfe Vom JA da haben wir morgen ein Termin. Meiner Meinung könnte der Kurze auch schon viel mehr sowie kiga etc aber die KM meint das es zu stressig wäre für den kleinen

    bist du sicher das der vater hier das gemeinsame sorgerecht hat? wurde dies vor dem jugendamt gemeinsam erklärt oder waren die eltern vorher verheiratet? warum hat er nur eine stunde umgang. das kind wäre doch alt genug für viel mehr.

  • Sie waren verheiratet, wenn auch nicht lange. Die Std Umgang beläuft sich auf das Urteil das der kurze nicht isst und er alles 1 1/2 von der KM gefüttert werden muss und das würde nur bei ihr Zuhause gehen ( ohne Vater) Richtig der Kleine ist 3 jetzt genau so sehen wir das auch. Deswegen hoffen wir im Moment auf Hielfe Vom JA da haben wir morgen ein Termin. Meiner Meinung könnte der Kurze auch schon viel mehr sowie kiga etc aber die KM meint das es zu stressig wäre für den kleinen


    Jetzt mal ganz neutral. Dein Mann hat das Sorgerecht mit. Könnte man nicht den behandelnden Kinderarzt anrufen und um ein Gespräch bitten. Vielleicht ist der Kleine körperlich immer noch so eingeschränkt und auch der KA meint, KiGa zu stressig, wenn sie können bleiben sie daheim oder aber er sagt, Kind entwickelt sich prima, man muss aber darauf und darauf achten.


    Was ich meine ist, nicht das ihr nachher eine böse Überraschung erlebt und die KM hat Atteste, welche belegen können, werden, täten, dass der Kleine immer noch eingeschränkt ist.


    Wenn Kind so Probleme mit schlucken etc hatte. Da wird es ja bestimmte Essregeln und Verhalten geben, um Kind das so angenehm wie möglich zu machen. Kann dein Mann sich hier nicht vorab informieren bzw. dem JA anbieten sich dies bei der KM zuhaus zeigen zu lassen? Wieviel weiß er über die Krankheiten seines Kindes? Ich meine Internet macht es möglich, wenn er noch ein paar Brocken im Kopf hat. Wichtig finde ich, gerade weil Kind gesundheitlich eingeschränkt ist, dass ihr das ernst nehmt und zeigt, dass ihr auch ggf ein eingeschränktes Kind versorgen wollt und willig seit zu lernen. Umgang ist eine Sache, aber wenn Kind spezielle Bedürfnisse hat, sollte man diese respektieren und nicht am Alter festmachen und sagen, jetzt dürfen wir lt. Gesetz aber.


    Meine Meinung hierzu.