Teilzeitjob, aber doch ergänzend ALG2?

  • Ich bin gerade über einen ALG2-Rechner im Netz gestolpert und hätte demnach Anspruch auf 335€ ALG2. Kann mir mal jemand sagen, ob das so richtig sein kann?
    Der Rechner errechnet einen Bedarf von 1254€ für Sohni und mich (inkl. Miete und Heizkosten) und stellt meine angerechneten Einkünfte von 919€ gegenüber. Stattdessen bekomme ich 70€ Wohngeld. Das kann doch so nicht stimmen, oder?

  • Es kann so sein, ich kenne einen ähnlichen Fall.
    Bei dieser Frau war es nicht einfach aus der "Nummer" wieder rauszukommen, weil sie nicht einfach aufs Wohngeld verzichten durfte
    um Leistungen vom Jobcenter zu bekommen :ohnmacht:


    Sie hat einen Anwalt aufsuchen müssen und nach einigem hin und her gewonnen (Jobcenter zahlte bis zum Ende der Elternzeit ca. 150 Euro mehr als sie an Wohngeld erhielt)

  • Das Wohngeld darf wohl niedriger sein, aber du solltest schon überlegen ob du etwas dagegen tust,
    wenn du deutlich weniger als deinen Bedarf hast.


    Nein, du hast nicht Pech gehabt, weil du Wohngeld beantragt hast.
    Wohngeld muss! vorrangig beantragt werden.


    Das Fatale ist da wohl der Ermessensspielraum den die Wohngeldstelle hat :hae:


    Eigentlich hätten sie deinen Antrag ablehnen und dich zum Jobcenter schicken müssen,
    weil du kein ausreichendes Mindesteinkommen hast (SGB2 Bedarf)


    http://www.wohngeld.org/

  • Das wollte ich auch noch fragen, ob KiG und UH berücksichtigt sind. Sonst würde es anders aussehen....


    Mich wundert das mit dem Wohngeld nämlich.
    Hier ist es so, dass Wohngeld abgelehnt wird, wenn man unter dem Hartz 4-Satz ist und dann dort einen Antrag stellen muss.


    Vielleicht ist wirklich irgendwo ein Fehler drin?


    Wenn nicht, dann lohnt es sich auf jeden Fall, beim Jobcenter einen Antrag zu stellen.


    Viel Glück!

  • Das kommt darauf an, es kann schon sein. Beim ALG 2 hast Du den AE-Mehrbedarf plus die Freibeträge wenn Du arbeiten gehst. Das hast Du beim Wohngeld nicht.



    Zu Deinen Einkünften zählen auch Kindergeld und Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss, nicht vergessen!!

  • Ja, Kindergeld sowie Unterhalt wurden mit eingerechnet. In der Auflistung habe ich durch Job einen Freibetrag von um die 350€ udn wenn man dann den AE-Mehrbedarf zuzählt, ergibt sich vermutlich die Differenz zwischen Wohngeld und ALG2. Mich wundert nun aber schon, dass das Wohngeld überhaupt bewilligt wurde. Aber vielleicht auch nur, weil ich vorher shcon Wohngeld bezogen habe und eine Änderungsmitteilung abgegeben habe. Wurde ja kein neuer Antrag aufgrund der Arbeitsaufnahme gestellt.



    Jedenfalls war ich heute im Reich der 2.Klasse-Menschen. Bei der Anmeldung wurde schon das gesicht verzogen, als ich sagte, ich arbeite, wolle aber einen Antrag auf ergänzendes ALG2 gestellt. Da war man immerhin aber soweit noch freundlich.
    Ein Zimmer weiter sass dann eine Frau am Schreibtisch, die ihren Job vermutlöich schon viel zu lange macht. Mit "Was wollen Sie?" wurde ich begrüsst. Habe ihr dann gesagt, dass ich ergänzend ALG2 beantragen möchte. Was ich für Einkünfte hätte, da wollte sie eien exakte Gesamtsumme haben. Klar, die hab ich auf den Cent genau auch im Kopf. Ne, hab ich nicht und sie musste Stift und Zettel bemühen. "Sie kriegen nichts" meinte sie schnippisch. Ich fragte dann nach einer Regelung wegen der Spritkosten zur Arbeit, weil ich nun weniger Geld hätte als zu meiner Arbeitslosiogkeit. "Dann ist das halt so, haben Sie Pech gehabt". Ich fragte sie dann, wieso sie so unfreundlich sei, das wäre sie nicht. Ich hab sie dann gefragt, ob sie den AE-Mehrbedarf berücksichtigt hätte. "Erklären Sie mir nicht, wie ich meinen Job zu machen habe" gab es als Antwort. Ich sagte dann, dass ich mich informiert hätte, dass man bei einer Tätigkeit über Minijob-Basis einen anderen Freibetrag hätte, wie hoch der denn bei mir sei. Darauf sagte sie nur, dass es einen Freibetrag gäbe. Ich fragte erneut, wie hoch der denn sei. Das würde individuell berechnet. Ich fragte erneut, ob sie mir sagen könne, wie hoch der bei mir denn sei. Daraufhin pampte sie mich weiter an, dass sie keine Lust auf das Hespräch mit mir hätte, das wäre ihr zu blöd und sie gäbe mir einen Termin bei der Leistungsabteilung. Na immerhin. Ich ärgere mich immernoch über diese Frau, weil sie einfach sagt, ich hätte keinen Anspruch, ohne mir überhaupt genaue Zahlen nennen zu können. Klar, wenn man nur nach dem Regelsatz und der Miete geht, mag das vielleicht stimmen, aber mit dem Freibetrag und dem Mehrbedarf sieht das anders aus.


    Nun darf ich nächste Woche den Antrag abgeben und bin mal gespannt, ob und was dabei herauskommt.

  • Grundfreibetrag: 100€
    bei Verdienst bis zu 1000,-€: bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei (also100€ Grundfreibetrag plus 20 Prozent von Deinem Gehalt)


    ab 1000,01€ summieren sich noch 10 Prozent des Einkommens dazu.


    Entscheidend bei der Einkommensbereinigung ist das Bruttoeinkommen.

  • Huhu Alessandria,


    ich befinde mich gerade in einer ähnlichen Situation wie du.


    Seit mehr als einem halben Jahr bin ich wieder Teilzeit in meinem Beruf beschäftigt. Da ich vom Jobcenter einen Einstellungsbescheid der Leistungen vermutete, habe ich vorsorglich Wohngeld beantragt. Der qualifizierte Mitarbeiter der Wohngeldstelle klärte mich nicht über eine Probeberechnung auf und nahm ziemlich mürrisch meinen Antrag entgegen. Die Bearbeitung dauerte 8 Wochen. In der Zwischenzeit klärte mich eine Freundin auf, dass ich weiterhin Anspruch auf aufstockendes AlgII gehabt hätte und der Rechner im Netz bestätigte mir das.


    Als der Einstellungsbescheid des Jobcenters kam, legte ich fristgerecht Widerspruch ein....das war im Oktober...bearbeitet ist bis heute nichts. Ende Januar habe ich einen Termin beim Anwalt...


    Ich bekomme 52 Euro Wohngeld und der Rechner im Internet wirft mir 124 Euro aufstockendes AlgII aus.


    Ach ja deine Erfahrung mit dieser Frau am Schreibtisch wird wohl nicht deine letzte gewesen sein. Aus diesem Grund mache ich schon lange alles schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein, damit mich niemand mehr abspeisen kann.


    LG
    supamama

  • Generell merke dir den klassischen Dreisatz beim Jobcenter:


    Wo steht das? (Welcher § im SGB II)
    Wer sagt das? (Name des SB)
    Kann ich das schriftlich haben? (Jetzt sofort)...


    Solche Aussagen, Sie haben keinen Anspruch, sind unzulässig. Das entscheidet die Leistungsabteilung nach Prüfung der Unterlagen.
    Antragsabgabe erst nächste Woche? Sprich, dann bekommst du erst ab Antragsabgabe Geld?
    Wäre auch nicht zulässig... Anspruch gilt ab Antragsstellung. Vorsprache beim Amt ist bereits Antragsstellung, sowie ich das aus deinen Ausführungen entnehme.


    Ausserdem hast du folgende Ausgaben nicht berechnet mit Wohngeld, die dir mit ALG II übernommen werden:
    Befreiung der GEZ Gebühren (musst du Antrag stellen)
    Schulausstattung und Klassenfahrt, sowie Schülerbeförderung und Schulverpflegung (§ 28 SGB II Bildungs- und Teilhabepaket), sowie Zuschuss zu Vereinsaktivitäten....


    Wenn hier eine falsche Berechnung seitens des Wohngeldes vorgenommen wurde, und wegen Unterschreitung des Mindesteinkommens eigentlich hätte abgelehnt werden müssen, so müsste sich das mal ein Anwalt ansehen. Da bist du dann "beschissen" worden vom Amt.
    Falsche Entscheidungen beim SGB II können nachträglich auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist überprüft werden, indem man Antrag auf Überprüfung gemäß § 44 SGB X stellt.


    Da aber Wohngeldgesetz nicht in den Rechtsbereich des SGB II fällt, weiss ich nicht, wie man hier einen falschen Bescheid nachträglich aufhebt... deshalb Anwalt...

  • Ich denke, dass ab Antragstellung gezahlt werden würde, also ab heute. Die Unterlagen hab ich ja bereits mitbekommen.


    Klar, GEZ-Befreiiung gäbe es dann, das BuT-Paket fürs Kind nehme ich durchs Wohngeld aber schon in Anspruch. Aktuell in Form des KiTa-Mittagessens.


    Ich frage mich gerade, ob ich mich mit der Wohngeldstelle erstmal in Verbindung setzen sollte. Letztendlich habe ich aber Anspruch auf Wohngeld, die Summe, die ich aktuell bekomme, spuckt auch der Onlinerechner aus. Dennoch habe ich unterm Strich aber weniger Geld zur Verfügung, seitdem ich arbeite.

  • Also wären das bei mir 30% des Bruttogehaltes plus 100€? Das ist die Summe, die dann nicht angerechnet werden würden?


    Bissl komplizierter haben sie es schon gemacht. Beispiel: Du verdienst 1200,-€ brutto.


    100€ frei
    100-1000€ 20Prozent sprich 20 Prozent von 900€ entsprechen 180€
    von 1000€ bis 1200€ bleiben 10 Prozent anrechnungsfrei (10 Prozent von 200€) entsprechen 20€


    Entspräche einem Gesamtfreibetrag von 300€


    Von Deinem Nettogehalt wird dann der Freibetrages abgezogen. Dein netto beträgt 1000€ minus 300€. Anrechenbares Einkommen 700€.

  • Wenn ich mich dann nicht verrechnet habe, habe ich fast die Hälfte meines Nettolohnes frei. Mir erscheint das wahnsinnig viel Geld und dann verstehe ich auch, wenn man als Aufstocker gut leben kann. Denn das könnte ich somit. Oder gibts da noch irgendwelche Höchstgrenzen?

  • Dem anrechenbaren Einkommen steht der Bedarf gegenüber. Höchstgrenzen gibt es in diesem Sinn nicht, allerdings überschreitet man irgendwann natürlich mit dem Einkommen den Bedarf und hat dann eben keine Ansprüche mehr.


    Durch den Freibetrag und den AE Mehrbedarf kommst Du auf diese relativ hohe Summe.

  • Da aber Wohngeldgesetz nicht in den Rechtsbereich des SGB II fällt, weiss ich nicht, wie man hier einen falschen Bescheid nachträglich aufhebt... deshalb Anwalt...


    Ja, das ist richtig, ein Anwalt ist wohl notwendig.
    Soweit ich mich erinnere muss der die Wohngeldstelle bitten den Bescheid aufzuheben, weil das Einkommen zu niedrig ist...
    ABER Alessandria darf auf keinen Fall den Wohngeldantrag selber zurückziehen (weiß nicht mehr genau warum, sind irgendwelche juristischen Fallstricke)


    Soweit ich mich erinnere benötigt das Jobcenter den aufgehobenen Bescheid um zahlen zu können (mit der Begründung:Einkommen zu niedrig)


    Solange die Wohngeldstelle zahlt, wird das Jobcenter ablehnen :(


    Aber den Antrag solltest du auf jeden Fall schriftlich beim Jobcenter stellen, Alessandria
    und vielleicht bei der Wohngeldstelle nachfragen, ob sie den Bescheid aufheben...
    (lass dich aber nicht auf einen Verzicht deinerseits ein)