ABR - Alltagssorge - Sorgerecht - Umgang

  • Aber wenn UET ohne Sorgerecht oder Sonstiges das alles darf, wieso kann ich als BET dann rein hypothetisch die Polizei rufen und mein Kind wieder holen lassen, sobald ich Kind nicht zurück bekomme. Denn wie kann ich im Ernstfall nachweisen, dass Kind längst wieder hätte bei mir sein müssen. UET könnte in jedem Fall immer behaupten, die Absprache war anders. Nachweise wird es wohl nicht geben.


    An dieser Stelle also auch verwirrend für mich.

  • Schade, bisher hat noch niemand mal versucht aufzulisten. So, wie es hier dargestellt wird, erübrigt sich doch eigentlich irgendeine Form von Sorgerecht, weil ich als Elternteil egal wie rechtlich das Sorgerecht entschieden wurde, eh alles darf. :hae:


    Gruß

  • https://www.familienhandbuch.d…ten-der-elterlichen-sorge

    Schade, bisher hat noch niemand mal versucht aufzulisten. So, wie es hier dargestellt wird, erübrigt sich doch eigentlich irgendeine Form von Sorgerecht, weil ich als Elternteil egal wie rechtlich das Sorgerecht entschieden wurde, eh alles darf. :hae:


    Gruß


    Du meinst als betreuender Elternteil, weil der die "Alltagssorge" hat?


    http://www.rechtsanwalt-dockte…t/allein-entscheiden.html


    Die Rechte des UET sind durch den §1687 schon sehr eingeschränkt...



    P.s.
    Es gibt ja eigentlich nicht viel aufzulisten, du hast dich mit dem Vater nur über lebensentscheidende Dinge im Leben eures Kindes zu einigen:


    Z.B geplante Operationen oder später den Schulwechsel, evtl. die Einschulung, wenn du eine ungewöhnliche Schule wählst
    alles andere kannst du alleine entscheiden.
    Auch die Frisur oder wer das Kind vom Kindergarten abholt,
    die normale ärztliche Behandlung, auch Impfungen

  • Nein. Ich bin ja durchasu reichlich beraten. Ich lese hier schon länger mit - denncoh ist mir nicht wirklich klar, was in welchem Umfang von welchem Elternteil entschieden wird. Nochmal, mir geht es um keine persönliche Angelegenheit. Ich bin nur oft verwirrt, weil Väter und Mütter, UET und BET hier durchaus gegensätztliche Meinungen propagieren.


    So, wie es jetzt hier gesagt wird, verstehe ich es so, dass im Rahmen des Umgang jeder Elternteil nach Gut Dünken alles darf. Nur ist mir dann erst recht unklar, weshalb es gemeinsames und getrenntes Sorgerecht, Sorgerecht in Teilen, ABR und so weiter überhaupt gibt.


    Gruß

  • Aber wenn UET ohne Sorgerecht oder Sonstiges das alles darf, wieso kann ich als BET dann rein hypothetisch die Polizei rufen und mein Kind wieder holen lassen, sobald ich Kind nicht zurück bekomme. Denn wie kann ich im Ernstfall nachweisen, dass Kind längst wieder hätte bei mir sein müssen. UET könnte in jedem Fall immer behaupten, die Absprache war anders. Nachweise wird es wohl nicht geben.

    Aber das passiert im Zweifelsfall nur einmal und danach wird es gerichtlich geregelt...... und schon ist klar, wann Kind wo zu sein hat....


    Meines Wissens hilft Dir die Polizei auch nur dann, wenn eindeutig ist, dass Kind bei Dir zu sein hat, sprich ABR geklärt ist. Ist es das nicht: siehe oben.

  • So, wie es jetzt hier gesagt wird, verstehe ich es so, dass im Rahmen des Umgang jeder Elternteil nach Gut Dünken alles darf. Nur ist mir dann erst recht unklar, weshalb es gemeinsames und getrenntes Sorgerecht, Sorgerecht in Teilen, ABR und so weiter überhaupt gibt.


    Hab jetzt noch mal darüber nachgedacht, vielleicht ist die Erklärung ja richtig und leuchtet ein?


    Sorgerecht (sollte man besser Entscheidungsrecht nennen)


    Als BET hat man ja grunsätzlich SR, man entscheidet also grundsätzlich alle Fragen der Alltagssorge und nur bei GSR muss man bei einigen wenigen Dingen sich mit dem anderen ET mit GSR überhaupt auseinandersetzen, einigen oder per Gericht entscheiden lassen.


    Zitat

    weil ich als Elternteil egal wie rechtlich das Sorgerecht entschieden wurde, eh alles darf. :hae:


    Eben nicht. BET enscheidet praktisch alles allein (bis auf die genannten Ausnahmen bei GSR) während der Zeit wo sich das Kind bei BET aufhält


    Umgangsrecht
    Da (in der Zeit des Umgangs) entscheidet dann das umgangsberechtigte ET? Geht ja auch praktisch nicht anders, wenn doch, müsste UET sich ja alles von BET absegnen lassen? Wie soll das praktisch funktionieren? Hier sind dann so interessante Streitpunkte, z.B. darf Kind bei UET Cola trinken, oder Fast Food essen, oder ab 6 Jahren in einen Kinofilm ab 12 gehen, usw. Das alles darf UET im Normalfall doch selbst entscheiden. Und BET kann das auch nicht verbieten (für die Zeit des Umgangs)? oder?! Oder wieder Thema Reisen.


    Du hattest geschrieben Sorgepflicht statt Sorgerecht. Ich glaube, Du vermischst da Sorgerecht, Unterhaltsrecht und Umgangsrecht.


    Sorgepflicht würde automatisch auch gemeinsames Sorgerecht ab Geburt/Vaterschaftsanerkennung bedeuten, würdest Du das dann auch wollen? Und mal davon ab, UET haben Unterhaltspflicht und Umgangsrecht (ja, nicht einklagbar) dennoch erhalten erhielten sie bisher keinerlei Entscheidungsrecht (SR) gegen den Willen der Mutter. Das Gesetz wurde ja kürzlich geändert. Die Pflicht, für sein Kind "zu sorgen", besteht also bereits und das ganz unabhängig vom "Sorgerecht" ... ;)


    Das ist zumindest meine Sicht.


    Anmerkungen, Kommentare?


    LG

  • :-) Ja, ich bin absolut für Sorgepflicht beider Elternteile für ein Kind. Und dem ein oder anderen Elternteil müßte der Poppes versohlt werden, wenn es um verantwortungsvolle Elternschaft geht. Ich persönlcih halte sehr viel davon, (getrennte) Eltern in Elternkurse, oder wie auch immer man sowas nennen möchte, zu schicken. Gerade in Trennungssituationen verliert man so oft das Kind aus dem Blick. Man vergisst, wie oft man innerhalb einer Beziehung Kompromisse eingeht. Ich verstehe unter Sorgepflicht keineswegs (nur) den finanziellen Teil. Sorge für ein Kind ist etwas ganz anderes, und dazu ist jedes Elternteil verpflichtet. Jedenfalls in meinem Universum :lach Allerdings sieht der Ex das so: Er zahlt, also sorgt er.


    Ich hatte gar nicht an die Cola oder sowas gedacht, das ist in meinen Augen logischerweise im Ermessen desjenigen ,bei dem das Kind gerade ist. Wenn man Pech hat, trinkt Kind schon beim Kidnergeburtstag sowas. Ich hab da eher sowas wie Löcher stechen vor Augen - halt wirklich bleibende Entscheidungen. Und soweit ich weiß darf der UET das nicht (wobei auch kalr ist, das Loch bleibt, egal, wer gerade das Sorgerecht hat). Leicht ist es wohl, wenn es um den Ausbildungsweg (Kindergarten,- Schulwahl) geht oder wenn der Aspekt religion abgetreten wurde.


    Bei ASR darf ich ziehen wohin ich will. Auch nach Australien? :hae: Oder halt die Sache mit dem Urlaub.


    Ich zum Beispiel habe unter anderem ASR. Auf einmal hieß es, man braucht meine Zustimmung, dass der Vater Kind abholen darf. Der Arzt, der Psychologe wollten eine Einwilligung, dass der Vater Informationen bekommt. Die Schule wird ohne meine Einwilligung nix rausrücken. :hae:


    Welchen Sinn macht das ASR, wenn es unter'm Strich doch durch Umgang ausgehebelt wird.


    Nochmal, ich beziehe mich ausdrücklich nicht auf meine persönliche Situation, sondern auf die immer wieder kehrenden Diskussionen zum Sorgerecht und dessen Inhalten. Ich würd's halt gern verstehen.


    Gruß

  • Das sind wirklich gute Fragen.
    Zum Teil verstehe ich es auch nicht.
    Aber ich habe damit ja auch keine Berührungspunkte.
    KV hat keinen Kontakt zum Kind und ich habe ASR.
    Würden wir umziehen, würde ich KV also nicht in Kenntnis setzten.
    Da ich offiziell auch gar nicht weiß wo er wohnt und tatsächlich auch keine Telefonnummer von ihm habe, könnte mir das auch keiner zum Vorwurf machen.
    Ich denke aber in vielen Fällen wird das mit dem einfach umziehen heutzutage schwer, da von der anderen Seite ja immer ein Antrag auf GSR gestellt werden kann.
    Geht der durch ist mit dem Umzug doch wieder Essig.
    Also geht wohl nur Umzug planen und hoffen, dass der andere Elternteil nichts mitbekommt oder wie es vernünftig wäre mit dem anderen Elternteil komunizieren und auf Verständnis und Einverständnis hoffen.


    Edit: Das mit den Elternkursen ist eine super Idee. Hätte bei uns vielleicht auch geholfen und Kind hätte noch beide Elternteile.

  • nun ja SR und umgang haben erstmal wenig mit einander zu tun.


    und umzug generell darf jede hinziehen wohin er will ob ASR oder nicht , spielt dabei keine Rolle . nur bei gemeinsammes SR und du willst zb nach australien ziehen stehen die Chancen das der andere Elternteil das ABR bekommt und somit das kind dann bei ihm Lebt wesentlich besser als wenn der auswanderungswillige ASR hat.

  • naja du hast gesagt was nützt das ASR wenn es durch den Umgang ausgehebelt wird , darauf hin meinte ich das es nichts mit einander zu tun hat , wollte damit sagen das es weder ausgehebelt wird noch etwas nütz weil es halt zwei verschiedene sachen sind




    was es nützt naja , gewisse sachen wie schul anmeldungen , Ärtzliche sachen gehen mit ASr halt ohne die zustimmung des anderen ET , das ASR ist aber eben nicht in der Lage den umgang des anderen zu bestimmen in welcher form auch immer ....


    Oder anders , ein ASR gibt einen nicht mehr Rechte , der andere hat nur Weniger

    *Alles Häschen und so *

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  • Ahhh - mea culpa! Ich habe ASR = alleiniges Sorgerecht mit Aufenthaltsbestimmungsrecht verwechselt.


    Also nochmal: Was nutzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn es durch den Umgang ausgehebelt wird. Warum macht sich ein Gesetzgeber darum Gedanken, was bedeutet es? Wenn ein Elternteil alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, aber im Rahmen des Umgangs dieses quasi übertragen wird?


    gruß

  • ABR regelt lediglich wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
    Mehrt nicht.


    Dh. der UET kann nicht einfach sagen: Nun bleibt Kind bei mir und lebt bei mir.
    Wer das ABR hat kann dann Konsequenzen einfordern.

  • UET und BET, ASR - was heißt das?
    GSR, hier tippe ich ganz mutig auf GeteiltesSorgeRecht?


    Mich verwirrren diese ganzen Abkürzungen. Kann mir das bitte jemand kurz erklären?


    Ich habe gehofft hier kommt etwas Licht in mein dunkel - aber ich stelle fest - wenigstens sind andere auch so verwirrt wie ich.
    :D


    Ich würde auch gerne den Vorteil des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes verstehen. Bin jetzt aber verwirrter wie vorher muss ich leider feststellen.
    :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

  • UET = Umgangselternteil ; Bet = betreuender Elternteil (da wos Kind lebt)
    ASR = alleiniges SR.
    ABR = Aufenthaltsbestimmungsrecht.



    wie oben geschrieben ABR bedeutet nur da wo das Kind lebt. UET kann nicht das Kind behalten und sagen "Kind wohnt nun bei mir"
    du kannst aber nicht bestimmen wo das Kind sich aufhalten darf bei Umgängen.

  • Danke Stefanie!
    Puh, aber wie ist das nun - ich ziehe demnächst aus der gemeinsamen Wohnung aus (GSR, Kind fast ein Jahr alt)
    und nehme das Baby mit. Ich habe mich getrennt - er mir nahegelegt doch bitte innerhalb der nächsten 3 Monate flott auszuziehen.
    Im Grunde haben wir uns aber nie darüber unterhalten, WO das Kind lebt, ich (und er offensichtlich auch) gehen davon aus das
    Baby in Zukunft bei mir lebt.


    Aber das ist scheinbar gar nicht so selbstverständlich? Bin irritiert. Allerdings war ich das erste halbe Jahr komplett alleine für sie da
    und heute (also das zweite halbe Jahr) zwischen 22-24 Stunden täglich. Ich war bisher gar nicht auf die Idee gekommen das zur Disposition zu stellen.
    Ist das rechtlich irgendwie problematisch?


    :hilfe