Umgangsrecht / Kindeswohl?

  • Das Problem ist hier: Es ist sich verglichen worden. Damit hat es kein Urteil gegeben und die Beschwerde beim OLG ist nicht möglich.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Im Juli 2012 kam es zum vergleich: Kinder bleiben beim Vater....der Mutter wurde eingeräumt, die Kinder täglich bis 16:00 Uhr bei sich zu haben.


    Hallo daddy67,
    seltsamer Richter. Ohne Anhörung der Kids wäre das ein Verfahrensfehler. Kenne ich auch so.
    Was mir auffällt: die beiden älteren Kinder haben bestimmt ein bis zweimal pro Woche nachmittags Schule (oder sind sie sogar auf einer Ganztagsschule?), da bleibt für die Mutter unter der Woche nicht mehr viel Zeit mit den Kids. Wenn dann noch Hausaufgaben anstehen..


    Was ist, wenn die Kids Vereinssport machen von 14-16h? Oder direkt nach der Schule lieber Freunde treffen? Der Älteste geht bestimmt gerne eigene Wege.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kids den täglichen Wechsel wollen, für die beiden Älteren finde ich das gar nicht altersgerecht.
    Was meint denn 'täglich'? Ist das auch am Wochenende so? Ganztägige Unternehmungen wären damit kaum drin.
    Dass die Mutter mit der aktuellen Regelung unzufrieden ist, leuchtet dann ein.


    Wie ist das mit der Entfernung? Wohnen die Eltern nah beieinander und es ist wenig Fahrerei damit verbunden?
    Ob ein 14tägiges Wechselmodell gelingen könnte, kann ich nicht beurteilen, halte ich aber bei älteren Kids für fragwürdig.
    Berücksichtigt man das alles, kann ich die Mutter verstehen: bevor die Kids ganz beim Vater wohnen und sie zum UET wird, versucht sie die Kids ganz zu sich zu bekommen.


    Der Richter wirkt deinen Erzählungen nach 'pro Mutter', von der alten Schule her: ein Kind gehört zur Mutter! Er mag sich nicht dreinreden lassen, weder von Anwälten, noch von den Kids selbst. Letztendlich hat er in erster Instanz das letzte Wort... Spricht er die Kids der Mutter zu, fände ich das hier nicht optimal.
    Wollen die Kids nicht zur Mutter und er nennt dich deshalb für erziehungsunfähig, halte ich für äusserst kurzsichtig und undifferenziert. Man macht für die potentielle Unfähigkeit des einen pauschal den anderen schuldig.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

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  • edit... programm abgestürzt...

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    keks3


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  • Hallo
    Echt ein Hammer wie unterschiedlich die Richter an den Gerichten sind. Hier wird einem Vater knall hart vorgeworfen, daß er nicht Erziehungsfähig ist wenn er es nicht schaft seinen 14 Jährigen Sohn zum Umgang zu seiner Mutter zu bekommen. Zu meinem Mann wurde knall hart gesagt, daß man seine 11 Jahre alte Tochter zu keinem Umgang mehr mit ihm zwingen kann. Und dort wurde der KM keine Erziehungsunfähigkeit vorgeworfen. Mein Gott da stimmt doch absolut etwas nicht mit unserem Rechtssystem.


    Ich hätte es glaube ich auf ein Urteil der Richterin ankommen lassen und wenn es Negativ für dich ausgefallen wäre, hättest du immer noch Beschwerde beim OLG einlegen können. Es kann doch echt nicht sein daß Mütter immer und überall das ABR einklagen können, wenn die Kinder beim Vater leben,aber umgekehrt hat ein Vater nie die chance.

  • Hier wird einem Vater knall hart vorgeworfen, daß er nicht Erziehungsfähig ist wenn er es nicht schaft seinen 14 Jährigen Sohn zum Umgang zu seiner Mutter zu bekommen. Zu meinem Mann wurde knall hart gesagt, daß man seine 11 Jahre alte Tochter zu keinem Umgang mehr mit ihm zwingen kann.


    Das finde ich auch komisch, ich bleibe dabei das hier einige Details fehlen. Ich glaube nicht das ein Richter
    einfach so urteilt ohne zu bei den Kids zu hinterfragen.
    Meine Tochter ist im gleichen alter wie hier der Älteste und uns Eltern haben die Richterinnen gesagt,das sie
    nicht gegen den willen des Kindes entscheiden werden.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Ich glaube nicht das ein Richter
    einfach so urteilt ohne zu bei den Kids zu hinterfragen.


    und ich glaube, dass Richter durchaus so kommunizieren. Richter sind faul und ein Vergleich bedeutet weit weniger Arbeit und Risiko für den Robenträger. Die Anwälte finden sowas auch immer eine tolle Lösung, gibt es doch mehr Kohle! Was hier ja auch funktioniert hat.


    Mein Richter kam auch verspätet zur Verhandlung und meine "Herr ...., ich habe mir ihre Unterlagen gar nicht durchgelesen. Vielmehr habe ich ein Bauchgefühl und gedenke, Sie zu .... zu verurteilen. Was sagen Sie dazu?"
    Ich: "Dazu sage ich, dass ich ihr Bauchgefühl, ihre Arbeitsauffassung und ihr Urteil mit ans OLG nehme, an dem Sie mWn Richter auf Probe sind. Auf einen Vergleich lasse ich mich nicht ein. Ich habe ein Recht, verurteilt zu werden."


    Das Urteil habe ich dann dankend angenommen. Geht doch!