keine einsicht weiterhin unterhalt zu zahlen!

  • jetzt lasst doch bitte die ganztagesschuldebatte!
    lieb gemeint, ich danke euch, aber bleiben wir doch bitte beim thema:


    also: ich lese hier ich soll das jugendamt um eine gerechtere verteilung bitten.
    ich habe weiss nicht wie oft versucht dem menschen vom jugendamt klarzumachen, das es so nicht gerecht ist.
    das interessiert den gar nicht!
    der sagt nur das die kinder bei der mutter leben, also muss ich zahlen. wenn ich jetzt die kinder auch auf mich melde- müssten da nicht seitens des jugendamtes die karten neu gemischt werden?
    oder vieleicht anderst: da das jugendamt ja zur beistandsschaft verpflichtet ist, ist es da nicht ihre aufgabe den lebensmittelpunkt überhaupt erst einmal zu bestimmen?


    aber einmal eine frage: das jugendamt hat mir den titel verpasst- kann mir den das jugendamt nicht auch wieder abnehmen?

  • Hallo Primat:


    ich bin ja immer noch der Ansicht, Beratungsgespräch beim JA und/oder Anwalt um konkret zu wissen was geht und was nicht.


    Hab jetzt mal online nachgeschaut, was es zu dem Thema so gibt und bin auf folgendes gestoßen:


    [font='Impact, Compacta, Chicago, sans-serif']Mod.-Hinweis: Text entfernt wegen Verstoß gegen das Urheberrecht.Bitte her keine Texte einstellen, deren Urheber man nicht selbst ist. VolleybapQuelle zum selbst schauen: http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html


    Alles ohne Gewähr!

    Herzenswärme
    noch immer die beste Energiequelle

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Also was ich nicht verstehe: Warum hast du den Titel unterschrieben. Zwingen kann man dich doch dazu nicht. Wenn das Kind mehr bei dir ist, hätte ich es auf eine Klage der Beistandschaft vor'm Gericht ankommen lassen. Da läuft einiges schief und du hast dich da noch zu deinem Nachteil bequatschen lassen.


    Ich bin der Meinung, daß es jetzt nur noch über eine Abänderungsklage geht. Gespräche mit der Beistandschaft werden nichts bringen, da die jetzt ihren Titel haben.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • den titel hab ich auf anraten meines anwaltes unterschrieben. muss halt so sein sagte die.


    und ich möchte hier mal meine gedanken äussern:
    angenommen ich wäre die mutter und bei gleicher betreuungskonstelation käme der vater daher und würde sagen:
    moment, bei mir schlafen die kinder 3x- und ich mache sie doch für den kindergarten fertig, und bringe sie abends ins bett!! ich leiste doch schon meinen unterhalt durch betreuung und pflege der kinder!
    da würde das familiengericht doch nur müde lächeln und den vater mit langem gesicht nach hause schicken..
    ich weiss, ich mache mich hier bestimmt bei vielen unbeliebt- aber die gerichtssprechung in unserem land ist doch reines müttergeklüngel.


    also wenn ich mir die gesetzlichen grundlagen des unterhalts anschaue, würde der unterhalt mir zustehen.
    und etwas in mir sagt: hey, sie hat lange genug auf deine kosten gut gelebt- jetzt soll sie mal zahlen!
    doch, gefällt mir der gedanke.. (wenigstens für ein jahr, um die bilanz wieder auszugleichen)


    theoretisch: kann ich das jugendamt um beistandschaft bitten? wenn schon eine besteht? dann hätte ich auch einen anderen sachbearbeiter- der ist zwar ein lieber kerl, und hat auch die meditationsgespräche gut geleitet, aber ganz glücklich bin ich nicht mit dem.. zu mütterlich orientiert.
    hilfestellung in dieser angelegenheit hat er kategorisch abgelehnt.

  • um kleidung, schuhe, fahrräder. schlitten, ect. kümmere ich mich.


    Mir ist das nicht ganz klar:
    Einerseits beschwerst du dich darüber, dass du zu viel zahlst. Andererseits bezahlst du aber weitaus mehr, denke ich, als zu dem, zu dem du verpflichtet bist.
    Warum klärst du mit der Mutter nicht erstmal, wer die Kosten für Schlitten, Fahrräder etc, übernimmt?

  • Also meine Meinung dazu:


    Ich denke, du wirst um eine gerichtliche Entscheidung in diesem Fall nicht mehr herum kommen.


    Ich weiß jetzt zwar nicht, wieviel die KM verdient. Aber es handelt sich in deinem Fall eindeutig um ein Wechselmodell: 4 Tage bei dir und 3 Tage bei der Mutter.
    Da du gut Verdienst wirst du auch ohne Unterhalt gut mit Kind über die Runden kommen.


    Jetzt ist die Frage, wie Mutter mit ihrem Einkommen klar kommt, aber da sie auch mehr wie gering verdient (so interpretiere ich das zumindest) wird sie mit ihrem Einkommen und dem Kindergeld auch gut klarkommen. Da bedarf es dann keinen Unterhalt.


    Du weißt was die KM verdient. Je nachdem wieviel das mehr oder weniger ist, könnte das Kindergeld geteilt werden oder bei ihr bleiben. Dann könnte jeder von euch gut leben und es wäre auch fair.


    Also um mich verständlich auszudrücken: Ich würde an deiner Stelle es so berechnen, daß jeder ungefähr das gleiche Einkommen hat. Dann ist die Gewissheit da, daß jeder von euch gut leben kann und jeder gut für's Kind sorgen kann. Dann kann man die "Kindeswohlförderlichen " Ausgaben noch teilen, wie Kinderbetreuung, Verein, Besondere Kosten wie Musikuntericht und so etwas.


    Mit dieser Prämisse in ein Gerichtsverfahren zu gehen, wäre eine gute Ausgangsbasis für einen gütlichen Vergleich, der den Titel wieder ausser Kraft setzen würde.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Also ich persönlich sehe hier ein deutliches Ungleichgewicht zwischen der Realität der Kinderbetreuung einerseits und der Realität der Gesetzeslage andererseits. Es ist nun mal leider so, dass in D ein Doppel Residenzmodell nicht gewünscht? und daher nicht in den gängigen Gesetzen vorgesehen ist.


    Klar.


    Aus meiner rein persönlichen Sicht sehe ich da ein deutliches Ungleichgewicht in folgenden Punkten:


    1. KV betreut mehr als KM
    2. KV bezahlt KUH an KM (und zwar nur, weil Kinder dort gemeldet sind?) deshalb erhält KM auch Kindergeld -> verkehrte Welt?
    3. Ehegatten/Trennungs UH ist zu zahlen.
    4. Ehefrau arbeitet lediglich 60% (reicht ja auch so :-) - ok persönliche Interpretation von mir), KV trotz mehr Betreuung 95%


    War das schon immer so?


    Wie man das jetzt auflösen kann, keine Ahnung. Wäre ich die KM, würde ich vermutlich nichts tun, und mich meines Lebens freuen :-)


    Deine Unzufriedenheit kann ich verstehen. Voll und ganz.


    LG

  • Ich werde zwar ignoriert,
    aber dennoch:


    Zitat

    Mir ist das nicht ganz klar:
    Einerseits beschwerst du dich darüber, dass du zu viel zahlst. Andererseits bezahlst du aber weitaus mehr, denke ich, als zu dem, zu dem du verpflichtet bist.
    Warum klärst du mit der Mutter nicht erstmal, wer die Kosten für Schlitten, Fahrräder etc, übernimmt?


    Weil mit der KM über Finanzen nicht zu reden ist? Geht doch aus dem Ausgangspost klar hervor. Und diese Haltung der KM ist selbst für mich, wenn nicht zu verstehen, dann doch aus anderen Gründen, nachvollziehbar. Warum soll er sich in solchen Detailfragen (Schlitten, Fahrrad usw. verwirren (lassen), statt das grundsätzliche Problem (Unterhaltspflicht laut Titel trotz >50% Betreuung) zu klären?


    Hier wechseln mal locker flockig wohl 500-600? Euro netto/ jeden Monat den Besitzer, OHNE Gegenleistung? Zudem das Kindergeld.


    Und, es geht ja noch nicht mal um Unterhaltszahlung, es geht lediglich bisher um Vergleich der jeweiligen Lebenssituationen.


    LG


    Ist doch ganz klar, man stelle sich vor, BET (Vollzeit tätig) müsste zusätzlich zur Betreuung noch Kindes-Unterhalt an UET (der auch nur Teilzeit arbeitet) zahlen. So ist das in dem Fall hier. Noch Fragen, Lübke?

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Ich weiß nicht recht, ob das verkehrte Welt ist. Ich hab da in nem Gespräch die Tage, ne vergleichbare Situation gehabt:


    Vater ist Ingenieur, Mutter auch Teilzeitbeschäftigt. wöchentliches Wechselmodell. Er bezahlt 800€ Unterhalt. Da hab ich auch gefragt, warum er das macht. Sie kümmern sich doch gleich und deshalb bräuchte er das doch gar nicht.
    Die Antwort war: Ich bezahle den Unterhalt gerne, da er für meine Kinder ist. Ich komme so gut mit meinem Geld aus und habe so die Gewissheit, daß die Kinder auch bei Mutter gut versorgt sind (Mutter hat noch ein Kind aus neuer Beziehung und arbeitet deshalb nicht).


    Also nachdenklich hat mich dieser Ansatz doch gemacht. Ob es, wenn es Vater entsprechendes Einkommen hat, zum Vorteil aller ist, wenn der, mit dem hohen Einkommen dem anderen etwas abgibt, damit beide gleich gut weiterleben können.


    Das geht aber dann auch nur, wenn der Unterhaltszahler, durch den Unterhalt nicht an den Selbstbehalt kommt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hucky,
    wenn der einer oder andere Euro keine Rolle spielt, warum nicht. Jetzt mal ehrlich. Stufe 10 ist lächerlich..
    Da lebt man nach 2 x KU eben von 4000 netto statt von 5000. So what :hae:


    Aber, das wird ja auch durch den TUH/BUH oftmals nivelliert.


    Zitat

    Das geht aber dann auch nur, wenn der Unterhaltszahler, durch den Unterhalt nicht an den Selbstbehalt kommt.


    Und das dürfte wohl in der Realität erheblich öfter der Fall sein.


    Hier in dem Fall beruht der Einkommensunterschied ? wohl eher auf der 60%/95% Erwerbstätigkeit. Ist doch ein Widerspruch in sich, daß der, der weniger betreut, den anderen dazu zwingen kann/muss, noch mehr zu arbeiten, um Unterhaltsverpflichtungen nach zu kommen, die es so in der Form nicht geben würde, wenn beide vielleicht 80% oder 90% arbeiten würden.


    Verstehe ich nicht.


    LG

  • a) du redest mit der Mutter
    b) du ziehst das JA hinzu
    c) du gehst vor Gericht mit einem gescheiten Anwalt ( und Nein, du musst nicht damit rechnen das jedes Gericht mütterkonform entscheidet)
    Bzgl. der Betreuungszeiten: die dürften doch bei JA, Kiga etc. bekannt sein.


    Man kann da noch 3 Seiten diskutieren, ins kalte Wasser huppen musst du.

  • Wenn ich auf den Ausgangspost und die Überschrift zurück gehe, stellt es sich für mich so dar:


    Bei der Trennung waren sich beide einig, dass sie gemeinschaftlich für die Kinder sorgen (Verteilung der Betreuungszeit 3 Tage Mutter, 4 Tage Vater)
    und der KV entsprechend der DDT Unterhalt für die Kinder bezahlt. Die Unterhaltszahlung des Vaters wurde beim Jugendamt tituliert (freiwillig).


    Die Mutter arbeitet 60%, der Vater 95% (wie er da jeden Dienstag und die WE frei haben kann, erschliesst sich mir nicht ganz, kann aber dahin gestellt bleiben). Wieso die Mutter nur ein WE im Monat mit den Kindern "bekommen" hat ist mir aus dem Post nicht ganz klar geworden.


    Kinder sind bei der Mutter angemeldet, sie bezieht Kindergeld für beide.
    Sind sie dort mit Hauptwohnsitz gemeldet, leben sie für alle Ämter
    dort, auch wenn sie 4 Tage "woanders" schlafen.


    Die Kinder sind glücklich.


    Die Einigkeit besteht nun mindestens einseitig nicht mehr.


    Das wird sich m. E. nur mit einer Änderungsklage gegen den Titel ändern lassen.


    Außerdem sehe ich in dem Post (wie andere Forumsteilnehmer) und in dem Frust, den der KV inzwischen aufgebaut hat einen viel größeren Klärungsbedarf bezüglich dem tatsächlichen Einsatz des Unterhaltes zwischen den Eltern.
    Ob das wirklich gütlich geht, wage ich zu bezweifeln, wenn ein 10 Jahre alter Mercedes anführungswert ist. (Für mich ist das nur ein altes Auto)


    Ich muss da lächeln. Ich würde mich jedenfalls (auch) nicht dagegen wehren, wenn der KV "sofort" warme Jacken und Schuhe für zwei Kinder kaufen will und Schlitten, Fahrrad usw...


    Die Sätze "und etwas in mir sagt: hey, sie hat lange genug auf deine kosten gut gelebt- jetzt soll sie mal zahlen!


    doch, gefällt mir der gedanke.. (wenigstens für ein jahr, um die bilanz wieder auszugleichen)" klingt für mich nach Neiddebatte, die mit den Kindern nichts zu tun hat.


    Ich denke, Dir wird nur der Gang zum RA bleiben.
    Gruß
    tide

  • danke für eure anregungen!


    ich möchte euch gerne an die grundlagen des unterhaltes erinnern:
    der eine elternteil leistet seinen beitrag durch versorgung und pflege,
    der andere elternteil leistet seinen beitrag durch unterhalt.


    natürlich erwarte ich nicht das ein vater der sein kind nur alle 14 tage sehen (also pflegen und versorgen) mag (darf?!) deswegen gleich den unterhalt kürzt.


    obwohl, strenggenommen wäre es doch gesetzeskonform. und fair!
    aber wie ihr seht- selbst bei 6 wochen versorgung und pflege kann der vater doppelt zahlen- also, welcher vater kann sich das leisten- urlaub mit den kindern und noch dazu unterhalt?


    ich nicht- deshalb war auch nur zeltplatz an den wochenenden drin.
    schade für die kinder. toll für mama!!



    neiddebatte- hey, vielen dank! die düsseldorfer tabelle stellt doch die kosten für die kinder fest, im grunde..
    diese kosten werden also durch mich erheblich aufgefangen. und zahle trotzdem vollen unterhalt.
    wo bitte geht der rest des geldes denn hin? die mutter hat noch kein ponny für die tochter gekauft!!
    werd ich über den tisch gezogen im namen der kinder? nein, schliesslich bin ich doch nur der vater!
    und kann ja froh sein das ich die kinder so oft sehen kann! (ja, auch das musste ich mir schon anhören!!)
    also soll ich doch glücklich sein, denn schliesslich könnte ja die mutter mit ihrer 14 tage regelung kommen. zitat:"das ist so die regel"


    neiddebatte, ich mag diese assoziation nicht, die da mitschwingt in diesem begriff, da werd ich hässig!
    ich hasse ungerechtigkeit.
    und erst recht, wenn dazu noch meine kinder missbraucht werden für!
    nennen wir es also lieber eine ungerechtigkeitsdebatte!



    und es ist nur 1x im monat, dienstags, an dem ich nicht arbeiten bräuchte (inzwischen hab ich ziemlich plus-stunden;-) ) aber diese ungangsvereinbarung hat sich ja seit einem halben jahr erübrigt- aus privaten gründen. daher kontinuierlich jedes wochenende.


    vorgeschichte:
    wir trennten uns. sie ist ausgezogen. (natürlich gleich mit einem neuem zusammen)(ja, der nicht mal zur miete beigetragen hat, toll! so das musste jetzt raus..)
    dann hat sie auch gleich die beistandsschaft vom jugendamt beantragt, die mir dann ordentlich die hose runtergezogen hat.
    ich wurde nicht gefragt wie der umgang stattfinden soll!


    es wurde gleich davon ausgegangen das der vater ja schliesslich der UET, und die mutter der BET ist.
    soviel zum thema beistandschaft- einen beistand der mutter haben die geleistet- mehr nicht, leider!
    viel später gab es dann mal ein durch mich arrangiertes gespräch wo der umgang in seinen grundzügen geregelt wurde-
    damals war es 50-50, etwa.


    der typ vom jugendamt sagt mir lediglich das er dafür nicht zuständig sei- soll doch zu einem anwalt gehen..
    aber ich finde: die haben doch versagt bei der beistandsschaft für die kinder (das ist übrigends ihr offizieller auftrag- nicht für die mutter).
    da sollen die doch schauen!
    ich kenn mich doch mit diesen behörden nicht aus- aber diesese "ungerechtigkeitsdebatte" schadet doch den kindern.
    (und glaubt mir- die bekommen das mit, früher oder später!!)


    wäre das nicht eine kindeswohlgefährdung(naja, im sehr übertriebenen sinne) die das jugendamt zum handeln bewegen müsste?
    oder das die kontinuität der betreuung gefährdet ist weil ich die doppelbelastung nicht tragen kann?


    ach, ganz ehrlich- ICH bin doch der weg des geringsten widerstandes.. die machen doch alle nur ihren job, da setzt sich doch keiner ein (gerade deprimiert) :(

  • Die Unterhaltszahlung des Vaters wurde beim Jugendamt tituliert (freiwillig)


    Naja freiwillig ? Aus eigener Erfahrung mit den Worten: "Entweder Sie unterschreiben oder wir gehen vor Gericht. Die Kosten haben Sie zu tragen". Freiwillig geht anders
    Übrigens würde dich im Falle einer Klage auch nicht die KM oder Beiständin verklagen, sondern dein eigenes Kind. Zumindest offiziell

    die haben doch versagt bei der beistandsschaft für die kinder (das ist übrigends ihr offizieller auftrag- nicht für die mutter).


    Die Beistandschaft vertritt deine Kinder gegen dich (Aussage der BeiständIn, welche meine Kinder gegen mich vertritt). Ihre Aufgabe ist es nicht einen fairen Unterhalt auszuhandeln, sondern das Maximale aus dir rauszuholen. Also Unterstützung brauchst du vom JA nicht erwarten
    Klingt zwar jetzt hart, ist aber leider einfach so, "zum Wohle des Kindes"

    Einmal editiert, zuletzt von Gemse ()

  • Hmjaja.
    Klingt für mich alles ein wenig wie "Die sind alle gegen mich."


    Die Mutter (die sofort beim neuen eingezogen ist!), das JA sowieso, der RA der unfähig ist, und die Gerichte kloppen wir auch gleich mit in dem Topp. Und die alte Omma von schräg gegenüber hat auch so einen fiesen Blick...


    Was ich nicht verstehe: Wenn die Mutter ausgezogen ist, und Primat vorerst in der alten Wohnung geblieben ist, müssten doch die Kinder noch in der alten Wohnung gemeldet gewesen sein.
    Was ist dann passiert? Wurden die mit Einwilligung des Vaters umgemeldet? Selbst wenn das z.B. allein nicht für den Kindergeldbezug ausreicht, wäre das doch ein Ansatzpunkt gewesen: Die Kinder sind bei mir in der alten Wohnung gemeldet, sie halten sich prozentual mehr bei mir auf, haben noch immer ihren Lebensmittelpunkt hier.
    Es ist doch, sorry, auch deiner Nachlässigkeit geschuldet, wenn das jetzt so ein Bild ergibt. Da hättest du schon vorher aktiv werden müssen. Was soll denn das JA anderes denken, wenn die Mutter als 1. dort aufschlägt? Das klassische UET/BET-Verhältnis, lachen, lochen, wegheften. Ich bin auch kein Fan von JA, ich hab mich schon mehr als einmal gefragt für wen ich eigentlich die Beistandschaft eingerichtet hab: Für das minderjährige Kind, oder den Vater der sich nun wirklich alles bei denen erlauben kann. Und das als Mutter=Frau! Da siehste mal.
    Aber die sind auch ein Stückweit überbelastet und können sich nicht jeder, sorry, Primadonna annehmen.


    Also, mit der Einstellung kommste nicht weit. Bissel Selbstreflektion ("Da hab ich gepennt!"). Und entweder weiter jammern das alle Welt gegen Väter operiert (und mich als einzige Mutter btw.). Oder mal langsam in die Puschen kommen.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Meine bescheidene Meinung:


    Du solltest ein Gespräch mit der KM führen. Setzt Euch zusammen und bespricht den Unterhalt. Aus Deinen Zeilen entnehme ich das Du ziemlich unzufrieden bist. Auf Dauer wirkt sich sowas sehr schnell und ungewollt auf das Verhältniss zu Deinen Kindern und zur KM aus.


    Deshalb nochmal: Rede mit ihr! Deutlich, aber freundlich und sachlich!


    Wenn das nichts bringt, DANN erst würde ich den Weg über das JA und das Gericht gehen!

  • danke für eure gedanken- die mich auch selbst zum denken bringen!
    recht habt ihr- hätte ja gleich handeln müssen! aber ging nicht, mir wurde der boden unter den füssen weggezogen- das normale programm eben.
    musste doch erst mal mich auf die reihe bekommen, und mich auf meine anwältin verlassen.


    und ich glaub langsam mein anwalt war noch unfähiger als ich schon befürchtet habe..
    seine kernaussage auf meine damals vorgebrachten einwände waren lediglich: das gericht interesiert nur, wo die kinder gemeldet sind, hat mich noch über die risiken einer gerichtlich festgesetzten umgangsregel aufgeklärt (alle 14 tage) und da war ich natürlich ganz mucksmäuschenstill.


    zum thema gerichte: wenn sich eltern zu einer regelung im umgang geeinigt haben (alleine schon durch praktizierung) , und diese beständig vollziehen- ist das nicht eine autonomie der eltern, in die die gerichte (grundsätzlich natürlich nur) nicht eingreifen dürfen?
    Und ist der erhalt der kontinuität relevant? (ich weiss ja nicht was in zukunft kommt, aber wenn sie wieder einen neuen hat und der auf "papa" machen will..)
    kann ich da argumentieren, das die kinder das so gewohnt sind und sich damit gut arrangiert haben? die umgangskausel mit dem umgang mit dritten kann ich da wohl nicht geltend machen, oder? wofür ist die eigentlich? tagesmütter?



    es gab keine einwilligung meinerseits zur ummeldung.
    ups- dann war die ummeldung ja unrechtsmässsig!?

  • primat

    Zitat

    recht habt ihr- hätte ja gleich handeln müssen! aber ging nicht, mir wurde der boden unter den füssen weggezogen- das normale programm eben.


    Das kann ich sehr gut nach vollziehen. Sehr sehr gut.


    In der Regel redet man als Mann da auch nicht mit anderen darüber, aber, es klang ja hier an. Diese Entscheidung, die ihr beide angeblich :hae: damals einvernehmlich getroffen habt, nützt am Ende wohl nur einem ET (der/die, die Kinder behält/mit nimmt).


    Ich glaube auch, einige (und das "einige" möchte ich hier ausdrücklich betonen) Frauen gehen da durchaus strategisch vor, mit einer "Weitsicht", die man(n) ihnen nie zutrauen würde. Grad, wenn es um Trennung geht und die Kinder vorher vielleicht nicht gleichwertig, so doch anteilig von beiden ET betreut wurden. Aber das ist ja hier nicht :-) das Thema.


    Ich würde die Fakten für mich sprechen lassen. Denn die sind wohl schwer zu widerlegen :winken:


    Also mache einfach genau so weiter, wie bisher. Betreuung wie bisher, ohne wenn und aber. Das ist Nr.1.
    Nr. 2 ist, überlege Dir genau, wie Du vorgehen möchtest, um diese leidige KUH-Pflicht los zu werden. Das ist es langfristig, was Du willst, Dein Ziel, richtig? ich würde also nicht bei KM mit der Tür ins Haus fallen, denn Dein Plan wird ihr wohl nicht gefallen (schätze ich jetzt mal so ein) :rolleyes2:
    Wenn Nr.2 als (Stufen)Plan steht, würde ich mit KM darüber reden, vorher nicht.


    Niemand hier kennt Deine Ex so gut wie Du, vielleicht will sie ja auch was ganz anderes (UET sein?). Das würde ich mir vorher auch überlegen.


    Zitat

    es gab keine einwilligung meinerseits zur ummeldung.
    ups- dann war die ummeldung ja unrechtsmässsig!?


    Also ich bin mir nicht sicher, gibt es da so was wie eine "Duldung", die im Nachhinein als Zustimmung gewertet werden könnte? Würde mich auch mal interessieren, wie das rechtlich gesehen wird. kenne es aus dem Arbeitsrecht so. Ist natürlich im Familienrecht eine andere Hausnummer.


    Denn, die KM/Ex wegen diesen Sachen u.U. sofort vor Gericht zu zerren, erfordert eine Kaltschnäuzigkeit und/oder (wie man hier oft nach lesen kann) soziale "Härte" (so nenne ich es mal), die ein familiär u.o. sozial integrierter Mensch (i. S.v. für jemand - die Kinder - sorgen) so gar nicht haben kann :ohnmacht: . Da wird dann schon mal Tatsachen hin nehmen, als "sich entschieden haben" :nanana , verkauft.


    LG

  • nun, ich fürchte mit gutem zureden und erklären ist es bei der frau nicht getan.
    wie gesagt: wenns um geld geht hört es bei ihr auf- und freiwillig wird sie nie auf den unterhalt verzichten!


    nun ist sie wieder umgezogen.
    und muss die kinder neu ummelden!


    tja, diesmal wird es keine duldung geben- und wenn ich mich auf §11 BGB beziehen muss..!
    ist mal ein anfang jedenfalls..