keine einsicht weiterhin unterhalt zu zahlen!

  • Lass dich anwaltlich Beraten.
    Gibt Internetforen wo Dienstleister beraten werden (help zBsp.).
    Sie muss es ja nicht wissen und lass dich von einem Profi aufklären!
    Die Gesetze ändern sich teilweise schnell und werden ausgebessert.
    Das ist ein Thema da muss Profi ran.
    Ich kann dich verstehen.
    Desweiteren hebe Belegs auf für Kleidung /Kindermöbel/ Fahrräder etc.


    hups grade gelesen haste ja schon ;)

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

    Einmal editiert, zuletzt von Antje77 ()

  • Moin,


    wie Antje gesagt hat, jetzt zu einem richtigen Anwalt. Hast Du Anwälte in Deinem Bekanntenkreis, die Dir evtl. einen empfehlen können?


    Anwälte, die nicht in http://familienanwaelte-dav.de/ auftauchen, TAUGEN NICHTS!!! Selbst dort würde ich nur einen ausgewiesenen Fachanwalt für Familienrecht nehmen, möglichst mit Weiterbildungszertifikat.


    Ein Anwalt, der nicht mal in der AG Familienrecht registriert ist, wird Dich schlecht vertreten. Familienanwälte haben auch die Selbstverpflichtung, sachlich und Kindsbezogen vorzugehen und Konflikte zwischen den Eltern zu deeskalieren (nicht zu verwechseln mit "einzuknicken"). Ein Anwalt außerhalb der DAV-AG, der nur ein wenig Reibach mit Familienfällen abstauben will, hinterläßt verbrannte Erde und drei Verlierer.


    Der ISUV-Kodex macht einen sehr guten Eindruck http://www.isuv.de/ - vielleicht kannst Du Dir die in Deinem Ort mal ansehen?


    Gruß
    diadem

  • tja, es kam wie es gewarnt wurde:


    jetzt will sie plötzlich auch am wochenende zeit mit den kindern verbringen..


    nun, ich denke das geld für den unterhalt ist erstmal besser beim anwalt angelegt.


    danke für den link- hab schon 2 rausgesucht!!


    jemand nen tip was der anwalt als erstes tun sollte?
    hab nämlich nicht die absicht für januar unterhalt zu zahlen..


    kann ich eigentlich schadenersatz einfordern beim jugendamt?
    die haben doch schliesslich seit der letzten umgangsvereinbarung, die dort geschlossen wurde,
    kenntniss davon das der umgang (gemäss damaliger umgangsvereinbarung) 50:50 war.??

  • jemand nen tip was der anwalt als erstes tun sollte?
    hab nämlich nicht die absicht für januar unterhalt zu zahlen..


    Das solltest du mit deinem Anwalt besprechen und dich vor allem einmal rechtlich aufklären lassen.


    Für Januar wirst du um den Unterhalt nicht herum kommen. Bis ein gericht neu entscheidet, ist der von dir unterschriebene Titel rechtskräftig.


    kann ich eigentlich schadenersatz einfordern beim jugendamt?
    die haben doch schliesslich seit der letzten umgangsvereinbarung, die dort geschlossen wurde,
    kenntniss davon das der umgang (gemäss damaliger umgangsvereinbarung) 50:50 war.??


    Nein. Es sei denn, du kannst nachweisen, bekanntermaßen nicht im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte gewesen zu sein, als du die Vereinbarung/den Titel unterschrieben hast.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • tja, eine typische spirale..
    zahl ich unterhalt, hab ich kein geld für den anwalt, geh ich statt dessen zum anwalt werd ich gepfändet.
    aber lassen wir das, kann ja noch mein auto verkaufen..


    lasst uns doch mal ein gedankenspiel machen:


    die mutter will die kinder auf ihre neue adresse anmelden.
    ich verweigere meine zustimmung mit der begründung, das die kinder in der regel 4x bei mir schlafen und sie bei mir ihren lebensmittelpunkt haben.
    (sollte ich das gleich über meinen anwalt an das familiengericht herantragen? wäre doch etwas voreilig, oder?)


    also wird kindsmutter gleich auf das jugendamt rennen.
    die werden ihr sicherlich gleich sagen- dann müssen sie das gerichtlich regeln. (oder sind die befugt sich da einzumischen??)
    also wird sie sich an ihren anwalt wenden.


    so: und wie wirds nun weitergehen?

  • Hi,


    kann Dir auch einen guten FA für Familienrecht in Lörrach empfehlen wenn Du Interesse hast.
    Bei ihm war ich damals und empfinde ihn als sehr kompetent :daumen


    Denke, wie meine Vorredner auch, um den Gang zum Anwalt kommst Du nicht herum...


    LG Fio



    Und hierzu:


    Zitat

    zahl ich unterhalt, hab ich kein geld für den anwalt, geh ich statt dessen zum anwalt werd ich gepfändet


    Und hierfür gibts eventuell Beratungshilfe (so ähnlich heißt das).
    Kannst Du direkt beim Gericht erfragen - ich bekam damals direkt im Gespräch dort die Entscheidung ob das übernommen wird oder nicht.

  • hab jetzt schon eine kontaktiert.


    also beim telefongespräch schien sie schon fachlich überrascht beim thema ungleiches wechselmodell..
    und zum thema titel ist ihr eingefallen zu sagen: aber sie sind doch der vater, da werden sie den titel nie los werden..


    naja, ich lass mich aber gerne überraschen!


    vieleicht kommt eine "abänderung von vergleichen und urkunden" (glaub §238 famfg?) in betracht? wäre eine gute basis..
    so mein gedanke als laie..