Ab 1. Mai tritt das Gesetz zur vertraulichen Geburt in Kraft! Aber werden die Rechte des biologischen Vater und des Kindes berücksichtigt?

  • Ich versteh die ganze Aufregung über dieses Gesetz nicht so wirklich.


    Es besteht schon die Möglichkeit der anonymen Beratung bei einer Schwangerschaftskonfliktberatung. Hier muss man den Mitarbeitern weder seinen Namen noch andere persönliche Daten mitteilen, sofern man es nicht möchte. Ebenso gibt es schon die Möglichkeit der geheimen Geburt, bei der lediglich dem Krankenhaus der Name und die Daten mitgeteilt werden müssen. Dies auch nur zu Abrechnungszwecken. Diese Daten werden vom KKH dann weder an Jugendämter, geschweigedenn Angehörigen oder KV´s rausgegeben.


    Das neue Gesetz ist hierzu somit nur eine leichte Steigerung und soll den Beteiligten (Mutter & Kind) noch etwas mehr Sicherheit vermitteln.



    Und wenn hier schon Grundrechte durch´s Forum fliegen:



    Artikel 2, Abs. 2 GG besagt, dass jeder ein Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit hat!



    Es macht auch Sinn, dass dies vor den Elternrechten der biologischen Väter steht, Artikel 6, da es ja nun erstmal ein unversehrtes Leben braucht, damit mal wieder jemand nach seinen Elternrechten schreien kann. Übrigens steht da auch was von Elterlichen Pflichten, über die die staatliche Gemeinschaft wacht!



    Wenn also Eltern aus völlig unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, diese Pflichten zu erfüllen, dann ist es in meinen Augen durchaus zulässig, dass diese staatliche Gemeinschaft alles tut, dass das Ungeborene sein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bekommt.

  • Dieses neue Gesetz hat seinen Fokus ja nicht auf Gleichberechtigung der Geschlechter. Von daher ist die Ausgangsfrage eigentlich schon falsch gestellt.


    Der Versuch oder die Hoffnung ist, dass mit Inkrafttreten weniger Mütter ihre Kinder umbringen oder aussetzen ist doch hier der Treiber gewesen, oder nicht? Gut, nen bissel Politik wird auch dabei sein.

    Das Recht des Kinde auf Wissen um die Abstammung wird dadurch nicht ausgehebelt, sondern nur zeitlich verlagert. In einigen Fällen dadurch sicherlich überhaupt erst möglich.


    Das für mich Spannende an dem Thema ist eigentlich die Frage, wie erfolgreich das ganze wohl sein wird? Und ja, selbst wenn anstatt 1000 Kinder pro Jahr nur noch 990 getötet/ausgesetzt werden, ist es ein Erfolg - nicht falsch verstehen.


    Aber... Die Vertaulichkeit ist ja lediglich 16 Jahre "garantiert". Danach meldet sich das Kind dann u.U. bei Mutti und fordert für 16 Jahre Rückwirkend KU nebst Zinsen. Zumindest die, die nicht adoptiert wurden und der Anspruch nicht auf Dritte übergegangen ist. Vergleiche Fall anonyme Samenspender oder schwindende Gedächnislücken um die Identität des KV nach Ablauf von UVG. Selbiges in Grün.


    Die Mütter, die zum einen finanziell leistungsfähig sind oder glauben zu sein und/oder keinen leistungsfähigen KV zum Kind nach 16 Jahren aus dem Hut zaubern können, könnte die Rechtslage abschrecken, sofern bekannt.


    Dann noch die Fraktion, der es gar nicht um mögliche finanzielle Desaster geht oder es nicht erkennen und schlicht nicht wollen, dass irgendjemand (auch Kind nicht) je von ihr erfahren. Diese Frauen werden weiterhin die Klappe oder im Worst Case den Blumenkübel nutzen.

  • Ich finde auch nicht gut, dass die Identität der Mutter nach 16 Jahren freigegeben wird. Es sollte nur auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter passieren.
    Ich denke zwar dass die KU Problematik in dem Moment der allerletzte Gedanke sein wird, mit dem sich eine werdende Mutter in einer Notlage beschäftigt, aber wenn eine Frau dabei in Lebensgefahr schwebt zum Beispiel, kann die Enthüllung auch noch nach 16 Jahren ihr Leben in Gefahr bringen.
    Und die wirklichen Eltern sind schliesslich diejenigen die einen großziehen. Nicht zeugen oder zur Welt bringen.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Ich finde auch nicht gut, dass die Identität der Mutter nach 16 Jahren freigegeben wird. Es sollte nur auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter passieren.


    Das verstößt dann aber vollends gegen das Recht des Kindes auf Wissen um die Abstammung. Diese Büchse der Pandora wird das BGB nicht öffnen. Mit der Argumentation könnte jeder Vater einen Vaterschaftstest verweigern.


    kann die Enthüllung auch noch nach 16 Jahren ihr Leben in Gefahr bringen.


    Wie denn das?


    Und die wirklichen Eltern sind schliesslich diejenigen die einen großziehen. Nicht zeugen oder zur Welt bringen.


    Aber nicht zwangsweise die, die das Großziehen auch finanzieren oder Knochenmark spenden könnten. Und nicht jedes Kind, welches erfährt, dass es andere leibliche Eltern hat, wird trotz Liebe zu den Zieheltern seinen Wunsch die biologischen kennen zu lernen nicht einfach so einstampfen können.

  • Ich finde auch nicht gut, dass die Identität der Mutter nach 16 Jahren freigegeben wird. Es sollte nur auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter passieren.
    Ich denke zwar dass die KU Problematik in dem Moment der allerletzte Gedanke sein wird, mit dem sich eine werdende Mutter in einer Notlage beschäftigt, aber wenn eine Frau dabei in Lebensgefahr schwebt zum Beispiel, kann die Enthüllung auch noch nach 16 Jahren ihr Leben in Gefahr bringen.
    Und die wirklichen Eltern sind schliesslich diejenigen die einen großziehen. Nicht zeugen oder zur Welt bringen.


    Text wurde entfernt.

  • Hallo Zusammen,


    ich habe aus Zeitmangel nicht alles gelesen.
    Möchte aber meine Meinung dazu trotzdem abgeben.


    Das Gestz ist super! Das Recht des Kindes zu leben steht über allen anderen RECHTEN!!!!!


    Und so lange die Gesellschaft Frauen dazubringt, diese nötig zu haben, muss das berücksichtigt werden.
    Dann sollte man hier mal ansetzen. Was treibt Frauen denn in diese Verzweiflung?


    VG
    Lale

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • Na die Gesetzgeber werden schon richtig entscheiden.
    Summerjam: was nach 16 Jahren noch gefährlich sein könnte, wären Probleme religiöser Art, wo Sachen wie Ehrenmord oder so zur Debatte stehen. Mehr fällt mir nicht ein. Allerdings hast du schon Recht, diese Frauen würden das Kind eher nicht austragen. Allerdings ist dann die Geburt nicht wirklich vertraulich.
    Was den Wunsch nach Kenntnis der Abstammung betrifft ist es immer unterschiedlich. Einige suchen durch die ganze Welt, anderen ist es komplett egal, vor allem wenn man adoptiert wurde. Aber das Kind sollte schon die Wahl haben, ob es überhaupt erfahren will, daher ist die Regelung mit 16 Jahren wiederum gut.
    Aber - wie soll es in der Praxis funktionieren wenn die Mutter gar keine Personalien hinterlässt?
    Oder verwechsle ich da vertraulich mit anonym?

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Na die Gesetzgeber werden schon richtig entscheiden.


    Oh weh... So viel Vertrauen habe ich nicht mehr in unsere Gesetzgebung... :D


    Was den Wunsch nach Kenntnis der Abstammung betrifft ist es immer unterschiedlich. Einige suchen durch die ganze Welt, anderen ist es komplett egal, vor allem wenn man adoptiert wurde.


    Wüsste nicht, wo der Unterschied zw adoptiert und nicht adoptiert liegen könnte. :hae:


    Aber - wie soll es in der Praxis funktionieren wenn die Mutter gar keine Personalien hinterlässt?
    Oder verwechsle ich da vertraulich mit anonym?


    Vermutlich, denn bei der vertraulichen Geburt werden die Daten der Mutter aufgenommen und in einem Umschlag bis min. zum 16 Geburtstag des Kindes vertraulich verwahrt. Danach kann die Identität auf Wunsch des Kindes offengelegt werden. Ich muss noch mal das Gesetz konkret lesen. Ich meine nämlich zumindest in einem Entwurf gelesen zu haben: 1. Frühestens mit dem 16. Geburtstag und 2. KANN offengelegt werden. Beide Formulierungen lassen vermuten, dass es länger dauern kann und evt sogar dauerhaft vertraulich behandelt wird. Aber wie gesagt, kann mich da auch täuschen und ich hab es nur in einem schlecht geschriebenen TAZ Artikel gelesen.


    Hinterlässt die Mutter keine Personalien, ist es eine gebilligte anonyme Geburt und keine vertrauliche und legalisierte.

  • Und so lange die Gesellschaft Frauen dazubringt, diese nötig zu haben, muss das berücksichtigt werden.
    Dann sollte man hier mal ansetzen. Was treibt Frauen denn in diese Verzweiflung?


    WOW...


    Die Gesellschaft (auch bestehend aus Frauen) ist Schuld, dass Frauen ihren Nachwuchs aussetzen oder vergraben? Oder meintest du die männliche Gesellschaft?
    Unter diesem Aspekt: Sollten dann nicht Unterhaltspflichtige, bei denen zu befürchten ist, dass sie Amok laufen und den Nachwuchs und/oder Mutter töten könnten, von der Zahlung befreit werden? Schliesslich ist ja die Gesellschaft Schuld an allem(?).

  • Ich finde das Thema und die Grundsätzliche Frage dahinter wirklich sehr interressant.


    Was ist wichtiger ?


    Einer Frau die möglichkeit zu geben einem Kind das leben gut versorgt zu schenken und es anschließend gut versorgt zu verlassen. Ohne das es ihr Leben öffentlich beeinflusst. Somit vielleicht zu verhindern das diese Frau vielleicht das Kind irgentwo unversorgt im Müll hinterlässt?!


    Oder?


    Das der Potenzielle Vater vielleicht die möglichkeit hat das Kind an sich zu nehmen?



    Nun soweit man das beurteilen kann, muss man ehrlicherweise zugeben das es sehr wenig Männer gibt, die gerne verantwortung für diese art von Unfällen übernehmen aus denen meistens (nicht immer) ein Kind hervorgeht.
    In den fällen von denen ich was mitbekomme, ist es sogar so das die Väter ganz ganz viel abstand zu der Verantwortung wollen.


    Daher muss ich sagen finde ich das Gesetz super und hoffe demnächst viel weniger arme Würmchen in den Nachrichten sehen zu müssen denen die Chance auf ein Leben genommen wird.

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Ich finde Super ist der falsche begriff würde eher sagen es ist notwenig denn hier werden wichtiger rechte des Kindes und oder
    des Vaters verletzt , das ist einfach so da hilft auch keine wenn eine Frau sowas macht hat grundsätzlich eh irgendein Mann schuld
    ansichten , weil diese einfach nicht zu treffen.
    nur was sind den die Alternativen ? Leider ist es nicht möglich immer alles genau richtig zu machen irgendwer wird irgendwo immer
    etwas verlieren , was mich in diesem Thread etwas stört ist die annerkennung dessen das hier Rechte verletzt werden
    Dann kann man auch sagen ja , diesen Preiß müssen wir zahlen um leben zu retten

  • Ich finde Super ist der falsche begriff würde eher sagen es ist notwenig denn hier werden wichtiger rechte des Kindes und oder
    des Vaters verletzt , das ist einfach so da hilft auch keine wenn eine Frau sowas macht hat grundsätzlich eh irgendein Mann schuld
    ansichten , weil diese einfach nicht zu treffen.
    nur was sind den die Alternativen ? Leider ist es nicht möglich immer alles genau richtig zu machen irgendwer wird irgendwo immer
    etwas verlieren , was mich in diesem Thread etwas stört ist die annerkennung dessen das hier Rechte verletzt werden
    Dann kann man auch sagen ja , diesen Preiß müssen wir zahlen um leben zu retten

    Okay ich hab das blöd formuliert, aber so mein ich das auch.


    Ich denk halt einfach das es eine gute möglichkeit ist verzweifelten Frauen alternativen anzubieten.


    Nur mal am rande, ich weiss jetzt nicht ob das schon gesagt wurde.


    Als Frau darf ich ja auch entscheiden ein Kind abtreiben zu lassen, das ist im Prinzip das gleiche (Wird doch auch das Recht des Vaters beschnitten,bei der aktuellen argumentation)
    So kann hat man die Alternative dem Kind das leben zu ermöglichen und trotzdem so wie bisher weiterzuleben.

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Hallo,


    auch wenn das Kind ab dem 16 Lebensjahr erfahren möchte, wer ihre leibliche Mutter ist, kann diesem Wunsch auch widersprochen werden!
    Wenn die Mutter dagegen Einspruch einlegt, wird es schwer für das Kind.


    In dem Fall entscheidet ein Familiengericht, ob die Identität der Mutter weiterhin vertraulich bleiben soll, weil Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Mutter befürchtet werden müssen!


    Wie ein Kind auf solch eine Ablehnung reagiert ist natürlich unterschiedlich, ein Kind sagt vielleicht „Na und“ und ein anderes Kind leidet ein ganzes Leben darunter!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Ein Leben, das ohne dieses Gesetz vielleicht nur wenige Minuten gedauert hätte! :ohnmacht:
    Worum geht es Dir eigentlich? :hae:

  • Hallo,


    nach vielen angriffen gegen mich, habe ich mich entschieden ( vor ein paar Tagen ) mich mal außerhalb dieses Forums zu erkunden, was andere von dem Gesetz halten! Natürlich habe ich kein Forum, für Väter besucht weil ich die neutrale Meinung haben wollte. Also auch die Meinung von Eltern die mit ihren Kindern als Familie zusammen leben.


    Die Meinung ist eindeutig! Jeder Frau sollte die Möglichkeit gegeben werden, ihr Kind unter bestmöglichen Bedingungen zur Welt zu bringen und da sind wir uns doch alle einig, oder?


    Aber danach scheiden sich die Meinungen, mit den Angreifen gegen mich!


    Die Fragen habe ich Wörtlich geändert, aber nicht inhaltlich, also sind es meine Fragen!


    1) Die Mutter kann ein Pseudonym nennen, unter dem sie das Kind zur Welt bringt und zur Adoption freigibt.


    Also wäre die Mutterschaft mit der Geburt eindeutig erwiesen. Hat denn der Vater, dessen Vaterschaft evtl. auch eindeutig erwiesen ist, das gleiche Recht auf Anonymisierung?


    Und ja, viele haben sich auch dazu geäußert, dass die Babyklappe nicht dazu geführt haben dass weniger Kinder getötet wurden!


    Meine Meinung: Bestmögliche Beratung und Betreuung für Frauen die ein Kind zur Welt bringen, ja! Bestehende Gesetze außer Kraft setzen, wie geplant nein!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Ich habe in dem Gesetz nirgendwo eine Verpflichtung der Mutter gesehen, die Daten des Vaters angeben zu müssen, also bleibt er anonym (zumindest die ersten 16 Jahre, also das minimum der Anonymität der Mutter!).


    Auch werden keine bestehenden Gesetze "außer Kraft gesetzt", sondern den Anforderungen der neuen Regelung angepasst, was ein himmelweiter Unterschied ist!