Ab 1. Mai tritt das Gesetz zur vertraulichen Geburt in Kraft! Aber werden die Rechte des biologischen Vater und des Kindes berücksichtigt?

  • Hallo,


    ich bin der Meinung das neue Gesetz, zur vertraulichen Geburt, ist ein Eingriff in das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung und verstößt gegen das Elternrecht des biologischen Vaters (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG).


    Was ist eure Meinung dazu?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Aber was ist wenn der Vater sagt, ok wenn du unser Kind nicht großziehen möchtest, mache ich es gerne! Aber wird der Vater überhaupt gefragt?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Aber was ist wenn der Vater sagt, ok wenn du unser Kind nicht großziehen möchtest, mache ich es gerne! Aber wird der Vater überhaupt gefragt?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971


    Aber was ist wenn die Mutter sagt, hier du darfst unser Kind großziehen, ich kann es nicht, will es nicht. Aber der Vater überhaupt nicht reagiert?

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Das ist ja dann ein Problem für sich.


    Ich denke, wenn die Mutter das Kind nicht behalten will / kann evtl. sowieso zur Adoption freigeben will, dann spricht nix dagegen es dem KV zu geben.


    Das hat aber mit der Geburt an sich nichts zu tun!


    Ich komme aus diesem Bereich, beruflich. Es ist schlimm wenn besonders junge Mütter Angst haben bzw. durch unterschiedliche Voraussetungen in bestimmte Situationen geraten
    die kriegen ihre Kinder überall (auf dem Klo, zu Hause alleine, etc) nur nicht im Krankenhaus oder bei einer Hebamme und danach wissen sie nicht wohin mit dem Kind und dann ...


    mir fallen so unendlich viele Gründe für dieses Gesetz ein...


    wenn der KV weiß das er Vater wird kann er sich ja entsprechend kümmern, SR beantragen etc.


    und wenn der KV nix weiß, dann ändert auch dieses Gesetz nix daran!
    Dann das kriegt ne Frau auch jetzt schon hin!

  • Aber was ist wenn der Vater sagt, ok wenn du unser Kind nicht großziehen möchtest, mache ich es gerne! Aber wird der Vater überhaupt gefragt?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

    Denk mal darüber nach, was Frauen in die Situation bringt, die "vertrauliche Geburt" in Anspruch zu nehmen! Ich glaube kaum, dass es fürsorgliche Väter, die sich auf die Geburt des Kindes freuen, sind! :ohnmacht:

  • Eben ich denke auch das das Recht des Kindes auf eine ordentliche Geburt höher ist als alles andere.


    Und von daher ja zu diesem Gesetz, dass jedem Kind erleichtert normal auf die Welt zu kommen als heimlich aufm Klo.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • [Blockierte Grafik: http://www.planetcalypsoforum.com/gallery/files/2/0/0/6/3/facepalm_by_kynquinhe.gif]
    Wenn ich das richtig verstanden habe, hat das -gottseidank nicht in einer Tüte gelandete- Kind die Chance ab 16 den Namen der Mutter erfahren. Die Pflicht der Mutter den Vater bekannt zu geben ist genauso klein oder groß wie bei anderen Kindern, die nicht mütter-vorläufig-anonym geboren wurden.
    Zzgl. 16 Jahre. Die Biologie interessiert sich nunmal herzlich wenig um rechtliche Belange und Gleichberechtigungswünsche. Würde man von den Müttern verlangen sie müßten den Vater bekannt geben, bevor sie entbinden dürften, damit dieser vorher befragt werden kann, wären wir tw. wieder nah an Tüte.

  • Hallo Elin,


    Zitat

    Aber was ist wenn die Mutter sagt, hier du darfst unser Kind großziehen, ich kann es nicht, will es nicht. Aber der Vater überhaupt nicht reagiert?


    Nach dem neuen Gesetz hat er ja nicht einmal die Chance zu Reagieren!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo Elin,


    Nach dem neuen Gesetz hat er ja nicht einmal die Chance zu Reagieren!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

    Doch, in den neun Monaten vor der Geburt!


    Und bei den wenigen
    Fällen, wo Deine unterstellte Konstellation zutrifft, ist das Leben und
    die Unversehrtheit eines jeden Kindes höher einzuschätzen!

  • Nach dem neuen Gesetz hat er ja nicht einmal die Chance zu Reagieren!


    Moment mal. Er darf nicht über die Geburt entscheiden - die ihn mit Verlaub auch nix angeht, da er das Kind nicht kriegen MUSS (darf).


    Weiß er das er Vater wird / geworden ist, kann er das SR beantragen bzw. andere Dinge in die wege leiten.


    Wo ist also das Problem, einer Frau und dem Kind eine sichere, ruhige, medizinisch betreute Geburt anzubieten?!


    Das ist ein bißchen so wie das Thema Migrantenmedizin... aber macht ein anderes Fass auf.


    JEDER hat das Recht auf medizinische Versorgung, unabhängig vom geschlecht, Religion und soregerechtsstatus.

  • Es ist in ein guter Schritt in eine gute Richtung. Ungeborenes Leben wird geschützt und das finde ich prima.


    Ein stückweit soll es die Babyklappe ersetzen und Schwangeren in Not helfen.


    Das ist eine gute Sache. Sich da direkt benachteiligt zu fühlen finde ich kurzgedacht.

  • Nach dem neuen Gesetz hat er ja nicht einmal die Chance zu Reagieren!


    Doch. Natürlich. Es ist diesbezüglich alles gleich geblieben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Ein stückweit soll es die Babyklappe ersetzen und Schwangeren in Not helfen.


    Ergänzen!
    Denn die babyklappe... naja da ist das Kind doch schon geboren... und wo hat die Frau / Mutter es bekommen... evtl. irgendwo alleine... evtl. medizinisch unterversorgt
    dem soll abgeholfen werden


    eine Frau soll das Kind sicher in medizinischer Versorgung so fern nötig bekommen können und es danach abgeben können wenn sie das will


    der Vater kann dann reagieren

  • Hallo Profiler2610,


    Zitat

    Denk mal darüber nach, was Frauen in die Situation bringt, die "vertrauliche Geburt" in Anspruch zu nehmen! Ich glaube kaum, dass es fürsorgliche Väter, die sich auf die Geburt des Kindes freuen, sind!


    Nehmen wir einfach nur ein Beispiel!


    Eine Frau wird schwanger, möchte aber zu diesem Zeitpunkt noch kein Kind haben (Lebensplanung). Trotzdem ist sie gegen eine Abtreibung, z.B. religiöse Gründe!


    Warum gehst du davon aus dass immer ein böser Vater dahinter steckt?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Eine Frau wird schwanger, möchte aber zu diesem Zeitpunkt noch kein Kind haben (Lebensplanung). Trotzdem ist sie gegen eine Abtreibung, z.B. religiöse Gründe!


    Das ist aber nicht die typische Frau die das Kind auf dem Klo kriegt und / oder es danach in Babyklappe legt...

  • Siehe meinen Kommentar im Beitrag 12! :brille


    Wir können aber ruhig noch weitere Fallkonstellationen konstruieren ... kein Gesetz ist wirklich zu 100% gerecht! Bei diesem Gesetz geht es aber, wie schon häufiger gesagt, darum, das Leben und die Gesundheit von Neugeborenen zu schützen!

  • Durch die vertrauliche Geburt kann das Kind später seine Abstammung erfahren. Bei den Babyklappen nicht.


    Das ist doch was Gutes. Es hat zumindest die Chance ein bisschen was über sich zu erfahren.


    Eine Frau, die ihr Kind anonym zur Welt bringt oder es in einer Babyklappe abgibt ist in höchster Not und somit auch das Baby. Da gehen die Rechte des Babies auf Gesundheit (erst einmal ) vor.


    Liz: Du hast recht, natürlich ergänzend