Hallo,
ich bin der Meinung das neue Gesetz, zur vertraulichen Geburt, ist ein Eingriff in das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung und verstößt gegen das Elternrecht des biologischen Vaters (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG).
Was ist eure Meinung dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Vater 1971