Reaktionszeit des Anwalts

  • Hallo zusammen,
    ich habe vor einiger Zeit einen Anwalt mit einer Zwangsvollstreckung des Kindesunterhalt beauftragt. Es geht um Unterhaltsschulden die sich die letzten 2 Jahre gesammelt haben, aber auch um laufenden Unterhalt, da mein Ex momentan weniger bezahlt, als tituliert wurde.
    Der Anwalt hat zuerst eine Sachpfändung vorgenommen, da war aber nichts zu holen. Vor zwei Wochen hat er dann geschrieben, dass er nun die Lohnpfändung beantragt. Auf eine Rückfrage von mir zu der Zeit habe ich keine Antwort mehr erhalten. Heute habe ich ihn nochmal angeschrieben und gefragt, ob der Antrag bereits rausgeschickt wurde. Da antwortete seine Sekretärin lediglich, dass das noch nicht gemacht wurde, und sie das noch zur Bearbeitung bei sich liegen hat.
    Ist es denn normal, dass ein Anwalt so lange dafür braucht?

  • Ich meine den Anwalt. Ich finde es verwunderlich, dass er vor 2 Wochen angekündigt hat, die Lohnpfändung zu beantragen, und bis heute nichts passiert ist. Auch finde ich es etwas unfreundlich, dass auf meine letzte Email keine Reaktion kam.
    Hatte bei der Scheidung einen anderen Anwalt, da wurde alles ziemlich schmell erledigt.
    Habe nicht so oft mit Anwälten zu tun, daher dachte ich, ich frag mal hier im Forum, ob es normal ist, wenn ein Anwalt solange dafür braucht. Den Titel hat er bereits vorliegen.

  • Ich meine den Anwalt. Ich finde es verwunderlich, dass er vor 2 Wochen angekündigt hat, die Lohnpfändung zu beantragen, und bis heute nichts passiert ist. Auch finde ich es etwas unfreundlich, dass auf meine letzte Email keine Reaktion kam.


    Ich habe ne Weile beim RA gearbeitet..dort waren mehrere Anwälte, also nicht nur einer...und bis auf einer hatten allesamt diese merkwürdige "Arbeitsmoral", lange Bearbeitungszeiten, nicht zurück rufen, sich ständig verleugnen lassen, erstmal eine rauchen gehen... was für mich im Empfang immer wieder äußerst unangenehm war. Und 2 weitere Bekannte die noch bei einem arbeiten, sagen das Gleiche.


    In meinem Ausbildungsbetrieb hat auch einer gearbeitet, den hab ich ständig aufgeweckt wenn ich was von ihm wollte...ständig die Füße aufm Tisch und Nickerchen...


    Ich glaub ich hätte auch RA werden sollen. :lach

  • Hm? Also, "normal" finde ich das nicht!


    Ich würde nochmal anrufen und mich durchstellen lassen und/oder ihm nochmal eine
    Mail schreiben, mit der "Bitte" um Ausführung bis zum xx.yy.zzzz.


    Falls er der nicht nachkommt, würde ich mich wohl andersweitig informieren.

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • Hallo, ich arbeite beim Anwalt. In der Regel erledigen die Rechtsanwaltsfachangestellten selbst solche Anträge. Bin seit über 15 Jahren bei Rechtsanwälten beschäftigt und die Zwangsvollstreckung hat dort kein Anwalt gemacht :kopf . Ich vermute, dass Deine Akte bei der Sekretärin "schmort". So ein Antrag ist - wenn man die EDV dazu hat - keine große Arbeit. Meistens hängt der Pfändungsantrag dann noch eine Weile (je nach Gericht ca. 2 bis 3 Wochen) beim Rechtspfleger. Erlässt dieser den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss geht der Gerichtsvollzieher los und stellt den Beschluss beim Arbeitgeber zu. Der ist dann in der Pflicht, binnen zwei Wochen zu antworten und seine Drittschuldnererklärung abzugeben. Also rund einen Monat solltest Du "Wartezeit" einrechnen, sofern die Sekretärin den Antrag endlich stellt. Viel Erfolg!!!

  • Oh je, das sind ja dolle Geschichten. Ich könnte mir gar nicht vorstellen, selbst so zu arbeiten. Aber das scheint ja dann die Regel zu sein. Ich hab sie gestern nochmal per Mail gefragt, wann Sie das erledigen würde. Mal sehen, ob und wann Sie mir antwortet. Wenn ich bis nächste Woche nichts höre, werde ich zu jemand anderen gehen.
    Mit der Sachpfändung das hat schon 3 Monate gedauert. Ich bezweifle sowieso, dass ich die Altschulden wieder bekomme, daher ist es mir wichtig, dass ich wenigstens den laufenden Unterhalt schnell in voller Höhe wieder bekomme.

  • 14 Tage sind im Justizbereich eine völlig normale Zeit. Das ist leider noch gar nichts zu dem, was dich ggfls. beim Gerichtsvollzieher erwartet. Wir haben hier im Forum Beispiele, wo es weit über ein Jahr gedauert hat, bis die Pfändung dem Arbeitgeber ordnungsgemäß zugestellt war und dann Geld tatsächlich floß. Und Jahre, bis überhaupt ein Titel erstellt wurde. Was sind da 14 Tage ...?


    Juristerei ist kein Servicebereich, wo "Kunde" auch nur annähernd "König" ist. König ist der Richter und alle drum herum sind "Herzöge" und "Grafen". Die sache ist ganz klar: Der Anwalt bekommt bereits jetzt ganz sicher sein Geld, egal, wie schnell oder langsam er arbeitet. Und du wirst mutmaßlich nie wieder sein "Kunde" werden in so einer Angelegenheit (aller Wahrscheinlichkeit nach). "Kundenbindung" braucht er da gar nicht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Guten morgen,


    ich kann nur von meinem RA aus sprechen, den kann ich IMMER anrufen und wenn er nicht bei Gericht oder im Termin ist, dann werde ich immer durchgestellt. Telefonisch erreiche ich ihn also in innerhalb von 24 h immer...


    Was das Schreiben von Klageanträgen angeht, so braucht er aus meiner Sicht lange... aber das liegt zum einen, an dem eigenen Druck den man hat... das man die Sache ja endlich weg haben will... und zum Anderen schreibt unser KV Seiten über Seiten ... die muss der RA ja auch alle lesen und sich das wichtige raussuchen... Der hat also schon Mal 1 Monat für einen antrag gebraucht...

  • Oh je, das sind ja dolle Geschichten. Ich könnte mir gar nicht vorstellen, selbst so zu arbeiten. Aber das scheint ja dann die Regel zu sein. Ich hab sie gestern nochmal per Mail gefragt, wann Sie das erledigen würde. Mal sehen, ob und wann Sie mir antwortet. Wenn ich bis nächste Woche nichts höre, werde ich zu jemand anderen gehen.
    Mit der Sachpfändung das hat schon 3 Monate gedauert. Ich bezweifle sowieso, dass ich die Altschulden wieder bekomme, daher ist es mir wichtig, dass ich wenigstens den laufenden Unterhalt schnell in voller Höhe wieder bekomme.

    Wenn Du Dir das zutraust: die Formulare für einen Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss findest Du auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz. Allerdings benötigst Du dafür den Titel sowie die Zwangsvollstreckungsunterlagen, aus denen sich die bisher verauslagten Kosten ergeben. Diese kannst Du auch im Pfändungsantrag geltend machen. Die Gerichtskosten betragen 15,00 €. Hinzu kämen dann noch die Zustellungskosten des Gerichtsvollziehers. So ein Antrag ist für einen Laien knifflig aber machbar ;) .

  • Wenn Du Dir das zutraust: die Formulare für einen Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss findest Du auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz. Allerdings benötigst Du dafür den Titel sowie die Zwangsvollstreckungsunterlagen, aus denen sich die bisher verauslagten Kosten ergeben. Diese kannst Du auch im Pfändungsantrag geltend machen. Die Gerichtskosten betragen 15,00 €. Hinzu kämen dann noch die Zustellungskosten des Gerichtsvollziehers. So ein Antrag ist für einen Laien knifflig aber machbar ;) .


    Danke für den Tipp. Hab auch schon darüber nachgedacht, bis ich den Antrag gesehen habe...
    Werd mir das ganze am Wochenende nochmal in Ruhe anschauen. Viell. traue ich mich da doch ran.