17-jähriger will in WG ziehen

  • Folgender Sachverhalt:


    Mein 17-jähriger ist seit Anfang Oktober angefangen zu studieren. Dafür muss er aber morgens und abends jeweils ca. 2 Stunden pendeln. Nun möchte er verständlicherweise mit einer Mitstudentin (auch 17 Jahre) zusammen eine Wohnung mieten.
    Dass er mit 17 den Mietvertrag nicht unterzeichnen darf, da noch nicht voll geschätfsfähig ist mir klar. Wie aber verhalte ich mich am besten bzw. welche Hilfe wäre am sinnvollsten.


    Soll ich als Mieter unterschreiben und die beiden dann dort wohnen lassen?
    Soll ich warten bis mein Sohn 18 ist und er dann selbst unterschreiben kann (das wäre Ende Januar der Fall)?


    Ich könnte mal ein paar Anregungen und Gedanken gebrauchen.

  • Für ne Mitstudentin würde ich den Kopf nicht hinhalten!


    Wenn du deinem Sohn zutraust verantwortlich mit Wohnung und Co umzugehen, ja wieso nicht?!


    Probieren :-)

  • Gibt es irgendeine Studentenvereinigung oder ähnliches die so etwas unterstützt ?


    Sozialarbeiter die solche Wohngruppen betreuen ?

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Ich würde mich mit den Eltern der Mitbewohnerin zusammensetzen und mal gucken - Untermietverhältnis, steuerliche Abzugsfähigkeit...
    Haben die beiden schon eine Wohnung "im Auge" ?


    Eine konkrete Wohnung noch nicht. Meine erste Ansage an Sohnemann war, dass er momentan schon gerne mal gucken könne, dass wir aber alle Details noch mal klären müssen.
    Den Gedanken, die anderen Eltern zu kontaktieren, finde ich gut, danke für die Anregung.

    Für ne Mitstudentin würde ich den Kopf nicht hinhalten!


    Daran habe ich auch schon gedacht. ;)
    Sohnemann selber würde ich das schon zutrauen.


    Ach, und er hat von sich aus angesprochen, dass er sich einen Nebenjob suchen möchte um ggf. für seinen Mietanteil zu sorgen.


    luvi: Weiß ich ehrlich gesagt noch nicht. Da er aber in 3 Monaten eh 18 wird, finde ich die Betreuung durch Sozialarbeiter irgendwie "too much".

    Einmal editiert, zuletzt von Shielover ()

  • luvi: Weiß ich ehrlich gesagt noch nicht. Da er aber in 3 Monaten eh 18 wird, finde ich die Betreuung durch Sozialarbeiter irgendwie "too much".

    :brille Beruhigt aber


    Da man selber auch nicht sofort und immer Zeit hat ist ein Ansprechpartner oder weitere Hilfe vor Ort sehr hilfreich

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Da man selber auch nicht sofort und immer Zeit hat ist ein Ansprechpartner oder weitere Hilfe vor Ort sehr hilfreich


    Es gibt zwar ambulant betreute WG´s für jugendliche, allerdings nicht für vernunftbegabte minderjährige Studenten, die zu Hause ausziehen weil der Weg zur Uni zu weit ist. Wer sollte diese Sozialarbeiter denn bezahlen und mit welcher Begründung? Aber es gibt ja für den Bedarfsfall diverse kostenlose Beratungsstellen, auch an Unis.


    Ich denke ich würde erstmal mit den Eltern der Kommilitonin sprechen, was die von der Sache halten. Einfacher wäre sicher zu warten bis Ende Januar, dann kann dein Sohn selbst den Mietvertrag unterschreiben. Das ist ja ohnehin nicht mehr lange...

  • Soll ich als Mieter unterschreiben und die beiden dann dort wohnen lassen?
    Soll ich warten bis mein Sohn 18 ist und er dann selbst unterschreiben kann (das wäre Ende Januar der Fall)?


    Ich kenne es von vielen auch über 18jährigen Studenten, dass ihre Vermieter die Unterschrift der Eltern im Mietvertrag haben wollen. Daher würde ich einfach auf die Suche nach einer Wohnung gehen und dann den Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen, der wird dann schon sagen, wie er es gern hätte.
    Ich denke auch nicht, dass du als Mieter ohne das Einverständnis des Vermieters deinen Sohn da wohnen lassen kannst (bin mir nicht so ganz sicher, meine aber, das mal gelesen zu haben).

  • Wer sollte diese Sozialarbeiter denn bezahlen und mit welcher Begründung? Aber es gibt ja für den Bedarfsfall diverse kostenlose Beratungsstellen, auch an Unis.

    :hae: Was anders sind die Mitarbeiter bei den Beratungsstellen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Generell ist es so das Eltern für Studenten eine Bürgschaft unterzeichnen. Das kann man so regeln das es zwischen dir und den anderen Eltern geteilt wird. Die Bürgschaft sorgt dann als Sicherung für den Vermieter, wenn er keine miete mehr bekommt oder anderer Finanzieller Schaden entsteht den seine Mieter nicht tragen können kommt ihr ins Spiel.
    So eine Bürgschaft muss man aber (zumindest in köln) als Student fast immer hinlegen, auch wenn man über 18 ist.

  • Warum sollten minderjährige Studenten-WGs Sozialarbeiter benötigen?

    Um Hilfe und Unterstützung zu erhalten.


    Je nach Reife des Studenten, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen mehr oder weniger.


    :tuschel selbst Erwachsene suchen sich Hilfe bei Sozialarbeiter :engel


    Vielleicht reden wir auch aneinander vorbei?

    Sehr wahrscheinlich

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Generell ist es so das Eltern für Studenten eine Bürgschaft unterzeichnen. Das kann man so regeln das es zwischen dir und den anderen Eltern geteilt wird. Die Bürgschaft sorgt dann als Sicherung für den Vermieter, wenn er keine miete mehr bekommt oder anderer Finanzieller Schaden entsteht den seine Mieter nicht tragen können kommt ihr ins Spiel.
    So eine Bürgschaft muss man aber (zumindest in köln) als Student fast immer hinlegen, auch wenn man über 18 ist.


    So kenne ich das auch.


    Ich hab damals für meine Tochter gebürgt (befristet bis zum Ende des Studiums) und für ihre Mitbewohnerin hat deren Mama gebürgt.


    Des weiteren habe ich neben der Befristung darauf bestanden, daß schriftlich festgehalten wird das ich umgehend verständigt werden wenn's hakt. Sonst kommt wohlmöglich nach einem halben Jahr die dicke Rechnung incl. Räumungsklage.


    Ansonsten, ich bin auch mit 17 ausgezogen und damals war Volljährigkeit noch bei 21.


    L.G. Tani