Was passiert bei Wegfall von UVG???

  • Hallo!
    Ich bekomme für meine 4 Racker noch bis längstens Juni 2014 UVG - dann sind die 72 Monate um. Ich verdiene derzeit ca 500 € netto, der Rest kommt durch ALG II, Wohngeld (für die Kids).


    Nun meine Fragen:
    1.) Wenn der UVG wegfällt, fallen die Kinder wieder in die BG? Derzeit sind sie es ja iwie nicht, da sie durch KiGe, Unterhalt, UVG und Wohngeld "alleine" für ihren Bedarf aufkommen können.

    2.) Sollte sich meine finanzielle Situation ändern (habe diese Woche noch ein Vorstellungsgespräch

    :-)) - wieviel müsste ich da wohl in etwa verdienen, um aus ALG II rauszukommen und per Kinderzuschlag und Wohngeld zu überleben? Hierzu vorab: mein ältestes Kind ist 11, das jüngste 7, bis 30 Std./Woche will ich wohl arbeiten (kaufm. Bereich, Büro, gelernt mit Abschluss, aber seit 11 Jahren raus!) Ist nicht so einfach, hierzu auch nur ansatzweise plausible Rechner (bzw. Beispiele) zu finden... Ich wohne übrigens Mietenstufe 1, d.h. aktuell werden für 5 Personen Kaltmiete+NK 545 € als angemessen angesehen.


    Falls ihr noch iwelche Angaben braucht, fragt ruhig. Und ansonsten hoffe ich, dass hier evtl. jmd fundiertes Wissen oder ähnlich gemachte Erfahrungen antworten mag, ich sage auf jeden Fall schon jetzt :thanks:

    für alle hilfreichen Antworten!




    Ach, da fällt mir noch ein: wie groß ist die Chance, eine halbwegs vernünftige "was-wäre-wenn"-Berechnung beim Amt zu bekommen?




    Liebe Grüße


    :engel

    4Racker

  • Hallo,


    dann werden deine Kids unweigerlich in H4- Bezug fallen, da das JC dann ihren Bedarf mit deckt. D.h. Differenz Regelsatz+ KdU abzgl. KiGe.
    Eine genaue Berechnung kannst Du vom Jobcenter nur dann erhalten, wenn Du mitteilst, der UVG falle weg.


    Im Grunde kannst Du Dir grob eine Berechnung selbst erstellen, zumindest was den Bedarf angeht.
    Du addierst die jeweiligen Regelsätze zusammen + angemessene KdU= Bedarf Familie (abzgl. dem KiGe) das ist grob gerechnet, das benötigte Nettoeinkommen.


    Zu den Anrechnungen von Arbeitsentgelt, da bin ich vorsichtig, das ist m. M. n. ziemlich kompliziert.


    Dann hast Du ja auch die Möglichkeit Wohngeld zu erhalten.


    Aber es gibt hier richtige Profis, die Ahnung haben. :daumen

  • Um mal ganz ehrlich zu sein: Mit 4! Kindern, und ohne Unterhalt, wird das schwierig aus dem Bezug zu kommen. Wie Siri schon sagte: Alles an Bedarf zusammenrechnen+KDU usw.
    Du hast einen Freibetrag von 100.- der nicht angerechnet wird. Und danach wird gestaffelt, das weiß ich aber nicht mehr: Von 100 bis 800 sind es 10%, oder ware es 20% und ab 800 10% :hae:?
    Aber die Profis kommen ja noch :-)

  • Ja, die Kinder gehören dann wieder zur BG.




    Bedarf kann man nur berechnen, wenn die angemessenen (wohl derzeit übernommenen) Kosten der Unterkunft bekannt wären,
    sowie das Alter der Kinder.

  • KdU = 545 €, Alter der Kinder 7,11 Jahre, und 2 irgendwo dazwischen. Steht im Eröffnungsthread.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Grob:


    Bedarf der GesamtBG ~2130 Euro.


    Für die Leistungsberechnung (kann die TE selber, weil so genaue Daten müssen ja nicht gepostet werden)


    Gesamtbedarf minus bereingtes Einkommen.


    Die Freibeträge werden vom Brutto gerechnet und vom Netto abgezogen.


    Davon geht das bereinigte Einkommen ab.





    @TE: was wäre wenn-Berechnungen gibts nur inoffiziell.
    Im Zweifel: Antrag stellen, Bewilligung und die dort anhängige Berechnung abwarten,
    nachrechnen und ggf Widerspruch stellen.

  • Was genau ist "verworren"?


    Die Gegenüberstellung von Bedarf/Einkommen?


    Definier mal, bitte.

  • Na, das alles halt...
    Was genau ist das "bereinigte Einkommen" (ich würde ca. 900/brutto bekommen)??? Bereinigt wovon? Sozialversicherung ist klar, ggfs. Steuern, ...???
    Muss ich Wohngeld mit einrechnen? Gibt es die Kombi Wohngeld/KiZu? Wenn ja, was wäre wo anzurechen?
    Der Unterhalt, der vom Vater kommt, wird vom KiZu abgezogen, das KiGe aber nicht, oder?
    Hach, ich denke, ich werde noch ewig in diesem H4-Sumpf stecken...

    :(

  • Na, das alles halt...
    Was genau ist das "bereinigte Einkommen" (ich würde ca. 900/brutto bekommen)??? Bereinigt wovon? Sozialversicherung ist klar, ggfs. Steuern, ...???
    Muss ich Wohngeld mit einrechnen? Gibt es die Kombi Wohngeld/KiZu? Wenn ja, was wäre wo anzurechen?
    Der Unterhalt, der vom Vater kommt, wird vom KiZu abgezogen, das KiGe aber nicht, oder?
    Hach, ich denke, ich werde noch ewig in diesem H4-Sumpf stecken...:(

    Es gibt pro Bedarfsgemeinschaftsmitglied entweder Wohngeld oder Hartz IV, beides geht nicht, weil bei H4
    Unterkunftskosten berücksichtigt sind.


    Freibeträge sind 100 Euro + 20% vom Resteinkommen
    Dieses wird vom Netto (Cash) abgezogen.


    KiZu gibts bei H4 nicht.
    Angerechnet wird Unterhalt, Kindergeld, eigentlich alles, weil: bedürftigkeitsmindernd.

  • ich würde ca. 900/brutto bekommen)


    bei 30 Stunden sind 7,50 Euro Brutto - da verdient jede Aushilfe mehr - bist du dir da sicher ?
    Aber auch bei 10 Euro = 1200 Euro brutto wärest du aus dem Bedarf nicht raus.


    Ich drück dir die Daumen - manch mal dauert es eine Weile und 1-2 Jobs bis man raus ist - grob würde ich dagen
    ab 3000-3500 Brutto bist du aus dem Bezug raus.

  • Lena_1977: Es wären keine 30 Stunden - ca. 20-22,5. Macht immernoch keinen überragenden Stundenlohn, aber besser wie nix


    purple: Danke für deine Infos! Bei H4 kenne ich mich ja relativ gut aus, hänge dort schon seit 8 Jahren... Nur diese Berechnung beim KiZu ist für mich nicht so ganz klar. Aber wurscht, der Jobwechsel wird wahrscheinlich Anfang des Jahres stattfinden und und "spült" ein paar Taler mehr in die Kasse und nur das zählt unterm Strich. Und ich muss nicht mehr die Bürgerarbeit erklären, kennt nämlich iwie auch keiner . Tolles Projekt meiner Lieblingsfreundin von der Leyen