Bewertung nachträglich geändert

  • Hallo Zusammen,
    ich bräuchte mal eure Meinung.


    Meine Tochter sollte ein Musikreferat zu ihrer Lieblingsmusik halten. Am genannten Termin war die Lehrerin krank und meine Tochter hielt den Vortrag vor der Vertretungslehrerin.Diese gab ihr mit Einschätzung der gesamten Klasse die volle Punktzahl.


    Jetzt nach den Ferien war die Musiklehrerin wieder da und befragte die Klasse nachträglich zum Vortrag meiner Tochter. Sie war dann der Meinung die sehr gute Bewertung war nicht gerechtfertigt und hat die Note nach unten korrigiert. Ich finde das unmöglich. Ist so etwas überhaupt zulässig? Ich möchte auf jeden Fall mit der Lehrerin sprechen. Habt ihr noch einen anderen Rat?


    Lg Tinchen

  • Hups,


    dass finde ich aber sehr unglücklich... im Grunde genommen hätte meiner Meinung nach der Vortrag Deiner Tochter verschoben werden sollen, bis die eigentliche Lehrerin wieder da ist... oder diese sich der Vertretungslehrerin anpassen sollen...


    aber dass ist gerade nur meine bescheidene Meinung... wir haben hier ein paar Lehrkräfte, die sicherlich fachlich fundierteres dazu äussern können...


    Dennoch denke ich, dass die Lehrerin, die dies zu beurteilen hat, sich den Vortrag in jedem Fall erstmal anhören sollte, bevor sie eine über die Klasse geformte Meinung übernimmt... :frag


    @Fachleute: was sagt Ihr dazu?

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Hallo Tinchen...hier das andere Tinchen :D ,


    natürlich ist es nicht schön, wenn das deiner Tochter widerfährt, aber rechtens. Die Lehrkräfte tauschen sich aus, besprechen Vorträge und eventuell hat sie eine Art "Abhakliste" wo das ein oder ander fehlte, was deine Tochter vortrug. Die Vertretungslehrerin hat vllt. ihre ganz eigene Abhakliste.
    Was nicht okay ist, dass die Vertretungslehrein nicht reinen Wein eingeschenkt hat. Sprich sie hätte deiner Tochter sagen müssen "Ich gebe dir volle Punktzahl, aber die letzte "Zensur" wird deine Klassenlehrerin geben. Das wäre richtig gewesen.
    Vllt. kannst du das nochmal in der Schule darlegen, damit das künftig nicht mehr passiert.


    Liebe Grüße
    Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Da die Lehrerin bei dem Vortrag nicht anwesend war, KANN sie gar nicht objektiv bewerten. Ich halte die Veränderung der Zensur zum Nachteil deiner Tochter für nicht zulässig und würde mich diesbezüglich sowohl an die Lehrerin als auch ggf. die Schulleitung wenden.
    Dass es gelaufen ist, wie es gelaufen ist, ist halt hier Pech für die Lehrerin. Im Zweifel für den Angeklagten bzw. den Schüler. Immer.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

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  • Ich finde es schon schräg, dass die Mitschüler ein Mitspracherecht bei der Note haben sollen. Da bekommt dann der Außenseiter, den kaum jemand mag, einfach mal eine schlechte Note? Gerade Mitschüler "benoten" nicht nach Vorgaben, sondern nach Sympathie.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ich finde es schon schräg, dass die Mitschüler ein Mitspracherecht bei der Note haben sollen. Da bekommt dann der Außenseiter, den kaum jemand mag, einfach mal eine schlechte Note? Gerade Mitschüler "benoten" nicht nach Vorgaben, sondern nach Sympathie.


    Das kann ich so nicht bestätigen. Schüler bewerten fast immer sehr fair und oft sogar besser, weil sie keinem eine reinwürgen wollen. Außerdem müssen sie lernen, eine Leistung zu bewerten - wann sonst haben sie unter Anleitung/Aufsicht die Möglichkeit dazu? Letzten Endes muss die Note nachvollziehbar begründet sein.

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