Klage auf alleiniges Sorgerecht

  • Hallo, ich bin noch Neuling hier, habe aber schon das ein oder andere über die Situation meiner Kinder und mich preisgegeben...


    1. Bekommen wir aus unerklärlichen Gründen z.Zt. so gut wie keinen Kindesunterhalt.
    (Mittlerweile bin ich, dank Beratungsschein, anwaltlich dran... Gerichtsvollzieher/Eidesstattliche/Kontenpfändung/Taschenpfändung usw.; muss mich noch so lange gedulden, bis "wir dran sind".. weiß nicht, wie lange es
    dauern wird, bis der Gerichtsvollzieher sich unserer Sache annimmt ?)
    2. Rät meine Anwältin mir zu einer Anzeige wegen Unterhaltsverletzungspflicht. Ich kriege das gefühlsmäßig aber nicht hin, den Vater meiner Kinder anzuzeigen...
    Käme mir meinen Kindern gegenüber schäbig vor diesen Schritt zu gehen. Möglicherweise schüchtert der Kindsvater sie dann telefonisch auch ein oder droht mir... sowas hatten wir auch schon...
    3. Überlege ich, das ALLEINIGE SORGERECHT zu beantragen.
    Dann müsste er nach Information meiner Anwältin vor Gericht erscheinen und würde vermutlich sich von dem Richter, der uns schon von einigen Verhandlungen kennt und ihm in der Vergangenheit schon deutlich seine
    Meinung gesagt hat auch Entsprechendes zu seinem Verhalten und den unterlassenen Unterhaltszahlungen anhören. Entweder schüchtert ihn das ein oder es regt zumindest zum Nachdenken an.


    MEINE EIGENTLICHE FRAGE NUN ABER DAZU:
    Wer hat Erfahrungen, möglicherweise negative, wie es Kindern bei einer solchen richterlichen Anhörung in einem Sorgerechtsstreit ergeht?
    Was fragt so ein Richter???
    Ich will ja eigentlich gar keinen Keil zwischen Vater und Kinder treiben, aber er kümmert sich ja in keinster Weise: macht keinen Gebrauch vom Besuchsrecht, ruft alle Vierteljahr mal an, nachdem er sich meist Mut angetrunken hat. Er kümmert sich nicht um Schulisches. Wie es ihnen gesundheitlich geht ist ihm egal. Ob sie jetzt, in der Pubertät, irgendwelchen (Liebes-)Kummer haben... Nichts, garnichts!!! Eigentlich müsste er registriert haben, dass unser Sohn nächstes Jahr Abi macht... Lässt ihn kalt. Unser Sohn hat ihm von seinen Plänen, Tests, Vorstellungsgesprächen wg. eines dualen Studiums deshalb auch nichts berichtet. Er würde sich ja nur die Hände reiben, dass er dann unterhaltsmäßig endlich restlos aus der Nummer raus ist...
    Der Kindsvater hat die Kinder zuletzt 2006 besucht, sie würden also bei einer Anhörung vor Gericht nach Jahren erstmalig auf ihn treffen...Kann ich ihnen das zumuten ? O.k., sie sind 14+17... trotzdem, was richte ich mit ihrer Gefühlswelt an?
    Kann der Entzug des Sorgerechts irgendwelche Nachteile für uns haben??? Unterhaltsrechtlich lt. Anwältin angeblich nicht, aber ich habe trotzdem Sorge!
    Wer hat Erfahrungen in Sachen Anzeige wg. Unterhaltsverletzungspflicht? Mir genügt nicht die "Genugtuung" ihn angezeigt zu haben! Darum geht es mir nicht! Ich brauche endlich wieder Unterhalt!!!
    Ich verzweifle wirklich daran, dass es einem Vater, der keinen Unterhalt zahlen will, wirklich gelingt sich aus der Affäre zu ziehen!
    Ich dachte, das ginge in einem deutschen Rechtsstaat nicht.
    Also, wer Erfahrungen in Sachen Sorgerechtsstreit um Jugendliche hat und /oder in Sachen Anzeige, der möge mir doch bitte berichten.

  • Mir stellt sich vor allem die Frage, WARUM du jetzt alleiniges SR beantragen und damit mit sicherheit einiges aufwirbeln willst...der Grosse ist 17. Er macht Abi, sscheint auxh schon den Weg danach grob vorgezeichnet zu haben..sprich, es gibt wenig bis gar nix, wo dir bzw. Deinwm Sohn dein Ex jetzt noch "reinpfuschen" kann, wenn er das wollte.
    Du sagst selbst, dass seitens deines Ex das Interesse an den Kindern wenig bis gar nicht vorhanden ist...
    Wenn du also nicht befürchtest, dass dein Ex irgendwelche grundlegenden Entscheidungen, die deine Kindwr betreffen jetzt noch boykottieren wird, lass das Sorgerecht lieber wiees ist....Das mit dem Untwrhalt ist ne andere Geschichte und ja, notfalls wuerde ich ihn anzeigen, denn ansonsten bri gst du deine Kinder finanziell um das, qas ihnen nunmal zusteht...es sei denn, du befuerxhtest danach massiven Terror, dann wuerde ich, wenn es bei euch finanziell auch so funktioniert, gar nichts mehr machen.Und mit den Kindern darueber auch sprechen. Alt genug sind sie.

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • Warum ein Sorgerechtsprozeß, insbesondere bei dem Alter der Kinder? Für was?
    Die Nichtzahlung des Unterhalts spielt keine Rolle.


    Und ja, die Kinder werden angehört.

  • Was den KU betrifft folge dem Rat deiner Anwältin.
    Was das ASR betrifft bei deiner Begründung, nein.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Ich schließe mich den Vorschreibern an.



    Ich kriege das gefühlsmäßig aber nicht hin, den Vater meiner Kinder anzuzeigen...


    Was? Warum nicht? Er kriegt es ja auch gefühlsmäßig hin, keinen KU für die gemeinsamen Kinder zu zahlen.
    Skrupel hätte ich (irgendwann geht das weg) keine.


    3. Überlege ich, das ALLEINIGE SORGERECHT zu beantragen.


    Mit welcher Begründung?
    Das GSR wird nicht einfach so einem ET übertragen.


    Entweder schüchtert ihn das ein oder es regt zumindest zum Nachdenken an.


    Ich glaube weder das eine noch das andere wird der Fall sein. Aber selbst wenn, lohnt sich ein verlorener SR prozess "nur" damit KV mal was nachdenkt??


    Kann der Entzug des Sorgerechts irgendwelche Nachteile für uns haben???


    Nein, ich wüsste nicht welche.


    Unterhaltsrechtlich lt. Anwältin angeblich nicht,


    da hat sie recht.


    Ich brauche endlich wieder Unterhalt!!!


    Dann auf die RA hören und KV anzeigen.

  • Ich glaube weder das eine noch das andere wird der Fall sein. Aber selbst wenn, lohnt sich ein verlorener SR prozess "nur" damit KV mal was nachdenkt??


    Vorallem hast Du die Kosten zu tragen.


    Selbst wenn Du PKH bekommst, was ich für unwahrscheinlich halte, dann bleiben dir beim verlieren des Prozesses die Kosten des Gegners.

  • Das alleinige Sorgerecht erwäge ich u.a.deshalb zu bekommen, weil ich ihn in Sachen Unterhalt nur schwer rankriegen kann.
    Mit den Kindern habe ich über das SR schon gesprochen. Die Anwältin hat auch einen gemeinsamen Gesprächstermin mit ihr und den Kindern angeboten. Dann könnten wir den Schritt gemeinsam besprechen und überlegen.
    In der SR-Verhandlung würde meine Anwältin vorrangig die Unterhaltsverletzung ansprechen wollen und dass ich von einer Anzeige absehen möchte.
    Mein Ex-Mann hat mich schon bestimmt 5x vor Gericht gezerrt. Der Richter und wir sind quasi gute alte Bekannte... Er hat dem Vater in der Vergangenheit schon wdh. ins Gewissen geredet und als die Kinder noch klein waren sich für meinen Unterhalt sehr eingesetzt. Ich hoffe eigentlich, dass mir dieser Termin auch in Sachen KU hilfreich sein kann.
    Ist mein Anliegen so verwerflich?
    Es geht um unsere Existenz!
    Ich bekomme nicht mal 40 € für die Kids !!!

  • PKH würde ich sehr wahrscheinlich bekommen.
    Wie es mit den Kosten des Gegners aussieht weiß ich nicht.
    Bisher habe ich da keine Kosten übernehmen müssen.
    Wobei bisher immer er der Kläger war und die Verfahren eher zu meinen Gunsten ausgefallen sind...

  • Das Sorgerecht wird für gewöhnlich nur dann entzogen, wenn akute Kindeswohlgefährdung vorliegt. Es reicht nicht, dass ein Elternteil sich kaum bis gar nicht kümmert, das betrifft nämlich eher das Umgangsrecht. Da wirst Du vermutlich auch nicht erreichen können, dass der KV den Umgang häufiger wahrnimmt. Vielleicht ist es ja auch besser so, kann ich aber nicht beurteilen. Regelmäßiger Umgang erscheint mir jedenfalls besonders wichtig dann, wenn die Kinder noch jung sind, um den normalerweise abwesenden Elternteil als verlässliche Bezugsperson zu erfahren. Da ist der Zug, fürchte ich, abgefahren.


    Was möchtest Du erreichen, wenn Du jetzt alleiniges Sorgerecht beantragst? Ich kann verstehen, dass Du dir das wünschst, aber was soll es am Status Quo ändern?


    Man muss sich außerdem bewusst sein, dass man bei jedem gerichtlichen Verfahren die Entscheidung aus der Hand gibt. Gerichte sind nicht dazu da, um Wünsche zu erfüllen.


    Dein Kind hat ein Recht auf Kindesunterhalt. Wenn der nicht freiwillig kommt, dann fordere ihn, notfalls gerichtlich, ein. Ich fände es z. B. gut, wenn ein Konto eingerichtet würde, auf welches dieser Unterhalt regelmäßig überwiesen wird.

  • BlicknachVorn


    Unterhalt und Sorgerecht sind zwei verschiedene par Schuhe. Auch mit ASR würdest Du genauso schlecht an Unterhalt rankommen. Und wenn ein Richter hört (falls er überhaupt bis dahin kommt) dad dies unter anderem ein grund ist wird der sich einen lachen und die Klage abweisen , eiskalt...

  • o.k...!
    Ich werde das mit dem SR nochmals überdenken.
    Die Meinungen, dass mir das nichts bringt sind ja doch weit verbreitet.
    In erster Linie möchte ich da auch bei den Kindern nicht unnötigerweise was aufwühlen.
    Selbstverständlich dürften sie ihren Vater sehen. Da habe ich nie versucht einen Keil dazwischen zu treiben, aber er hat kein Interesse. Ihn dann vor Gericht treffen zu müssen hat mich bisher von dem Schritt abgehalten.
    Danke allen für ihre Meinungen und Ratschläge! :thanks:

  • PKH würde ich sehr wahrscheinlich bekommen.
    Wie es mit den Kosten des Gegners aussieht weiß ich nicht.
    Bisher habe ich da keine Kosten übernehmen müssen.
    Wobei bisher immer er der Kläger war und die Verfahren eher zu meinen Gunsten ausgefallen sind...


    Aber ich weiß es. Wenn Du verlierst und die Kosten nicht gegenseitig aufgehoben werden dann zahlt die PKH zwar deine Kosten und die Gerichtskosten aber nicht die Gegnerkosten wie z.B. Rechtsanwalt.
    Sorgerechtsprozess wirst Du verlieren.

  • Das alleinige Sorgerecht erwäge ich u.a.deshalb zu bekommen, weil ich ihn in Sachen Unterhalt nur schwer rankriegen kann.


    In der SR-Verhandlung würde meine Anwältin vorrangig die Unterhaltsverletzung ansprechen wollen und dass ich von einer Anzeige absehen möchte.


    Unterhalt hat nix mit Sorgerecht zu tun, das sind komplett zwei unterschiedliche Themen.
    Und es wird nur das verhandelt, was beantragt wurde.


    Hast du eine Unterhaltstitel ? Wenn ja dann dann Pfändung oder eben Strafanzeige.
    Andere Möglichkeiten hast du nicht.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Das alleinige Sorgerecht erwäge ich u.a.deshalb zu bekommen, weil ich ihn in Sachen Unterhalt nur schwer rankriegen kann.


    Das eine hat mit dem anderen rein juristisch wenig bis gar nichts zu tun.
    Es ist kein grund das ASR zu beantragen.


    Mein Ex-Mann hat mich schon bestimmt 5x vor Gericht gezerrt.


    Auch das wird als Argument für ASR nicht ziehen.


    Ist mein Anliegen so verwerflich?
    Es geht um unsere Existenz!


    Nein, deswegen Anzeige statt Klage! Oder erneute Klage auf Unterhalt (weiß nicht ob das geht).


    Aber ich weiß es. Wenn Du verlierst und die Kosten nicht gegenseitig aufgehoben werden dann zahlt die PKH zwar deine Kosten und die Gerichtskosten aber nicht die Gegnerkosten wie z.B. Rechtsanwalt.
    Sorgerechtsprozess wirst Du verlieren.


    Damit ist alles gesagt.

  • Es geht um unsere Existenz!
    Ich bekomme nicht mal 40 € für die Kids !!!


    Dann werde bei einschlägigen Sozialkassen vorstellig. Ergänzendes ALG2, Wohngeld, Kinderzuschlag. Wenn alle Kinder die keinen Unterhalt von einem Elternteil bekommen, nicht mehr existieren könnten, wären Schulen, Kindergärten, Ausbildungsstätten deutlich leerer.
    Wenn du aufgrund deines eigenen Einkommens den Unterhalt für dein(e) Kind(er?) bestreiten könntest, d.h. über irgendwelche Bemessunggrenzen liegst, hilft nur Gürtel enger schnallen, bis vielleicht was vom KV rüberwächst.
    Auch das ist eine Übung die man manchmal als Alleinerziehende(r) beherrschen muss. Ärgerlich aber nicht zu ändern.


    Edit: Ulkige Anwältin das sie dir das nicht ausgeredet hat :hae:

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Auf der Grundlage wird bestimmt kein SR entzogen. :kopf Ich stecke selbst gerade in allen Fragen Umgang/SR/Unterhalt/Strafanzeige im Boot und über SR-Entzug brauche ich nicht mal nachzudenken.
    Dass der Vater sich selbst vor Gericht unrühmlich benimmt hat rechtlich auch leider wenig Auswirkung.
    Diese "richterliche Anhörung" hängt dann natürlich extrem am Richter in Person, wie er/sie das gestaltet. Ich hatte das Glück "die Richtige" zu erwischen, die wirklich sehr kindgerecht und halbwegs harmlos auf meinen Sohn zuging.


    Bei uns lief das so, dass zunächst eine Verfahrensbeistandschaft bestellt wurde. Die ist dafür da, die Interessen des Kindes zu vertreten. Diese Frau kam zu uns um meinen Sohn kennen zu lernen und stellte ihm spielerisch eingebunden ein paar Fragen. Sie zog aber weitere Erkundigungen ein, also Gespräch mit mir, dem KV, dem KiGa etc. und darüber gab es einen Bericht, der dem Richter bei der Entscheidungsfindung helfen soll.
    Gemeinsam mit der Verfahrensbeistandschaft musste mein Sohn zum Richter. Ich durfte natürlich nicht mit rein. Da wurde ein bißchen gequatscht, gemalt und eben langsam beginnend das eigentliche Thema auf den Tisch gebracht. Das aber deutlich. Und die Fragen wurden teils auch anders formuliert nochmal gestellt. Mein 5jähriger kam sehr gut gelaunt da raus (dauerte 45 Minuten), was mich überraschte. (Die folgende Woche war allerdings Horror... was für euch nix heißen muss, kommt ja auf den inhalt an, nech).


    Allerdings frage ich mich, warum in einem SR-Verfahren die Kinder angehört werden sollten? Mit dem SR haben sie so direkt persönlich betroffen ja eigentlich nichts zu tun. Und selbst ein entzogenes SR bedeutet ja keine Auswirkungen auf das Umgangsrecht oder den Unterhalt.

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.