Krankenkasse will Rollator von verstorbener Mutter zurück

  • Also, nun mal zum Abschluß:
    Mein Bruder stellt sich grad auch etwas auf stur. Er hat versäumt das Erbe auszuschlagen. Jetzt hängt alles wieder an mir, mein Bruder schreibt mir: "die sollen mich nicht langweilen mit ihrem verschi*enem Rollator" :radab (unser Verhältnis ist etwas kompliziert)


    Ich schick ihm jetzt die Rechnung und er soll sich drum kümmern. Rechtlich gesehen kann mir ja nix passieren. Hab meinem Bruder (dem rechtmäßigen Erben) bei der Wohnungsauflösung geholfen. ;)
    Im November bin ich gerne bereit die Hälfe davon zu übernehmen, aber momentan schauts bei mir halt echt knapp aus. So, keiner braucht sich mehr aufregen, es ist alles gut. :-)

  • Du bist nur der Adressat der Rechnung - nicht der Empfänger.


    Das hat das Sanitätshaus aus deren Sicht schon richtig gemacht (weil sie froh sind, wenn Du zahlst).


    Da die Rechnung aber an Deine Mutter gerichtet ist, musst Du gar nichts zahlen (Du fungierst nur als postalische Adresse).


    Edit: Sorry, mein Beitrag hat sich zeitgleich mit Deinem überschnitten. Sorry

    Einmal editiert, zuletzt von kuewmt ()

  • Es gibt doch keinen Nachlassverwalter, wo hast du das denn gelesen?


    Ja, mein Bruder ist echt ein Ött. Sollte noch was kommen vom Fiskus wegen der Steuerschulden, hoffe ich dass er das alles irgendwie regelt. Notfall muss er eine Nachlassinsolvenz machen, sowas gibt es wohl auch. Wenn es bei ihm knapp wird, geb ich ihm natürlich die 25 Euro, aber für die anderen Sachen sehe ich mich nicht mehr verpflichtet.


    Edit: ich hab jetzt das Sanitätshaus angerufen - die schicken meinem Bruder jetzt die Rechnung. Nun hab ich erstmal etwas Luft und hab ne Rechnung weniger auf meinem Stapel. :lach

  • Zur Klärung


    Ich habe geschrieben: wenn das Erbe ausgeschlagen wird, dann ist der Nachlassverwalter zuständig-nicht der Betreuer, wie hier behauptet wurde, denn dessen Zuständigkeit endet mit dem Tod des Betreuten bzw. die Kenntnis des Todes. Wollte aber keine (Endlos)Diskussionen darüber entfachen, ist mir zu nervig. Bei uns sterben (leider) ziemlich oft Menschen die einen Betreuer haben und ich stand deshalb schon oft vor diesem Problem---was geschieht mit den Sachen usw. Bisher hat sich hier noch kein Betreuer darum gekümmert. Alle haben mich an den Nachlassverwalter/die Erben verwiesen.
    Wir haben hier in der Kammer zig Rollatoren herumstehen, weil kaum ein Sanitätshaus die zurück verlangt. Die Aufarbeitung (Räder usw. müssen gewechselt werden) ist einfach zu teuer. In diesem Fall: einfach Pech gehabt (der Bruder).


    Das Erbe nicht ausgeschlagen ist in diesem Fall auch nicht gut, da Dein Bruder die Schulden erbt. :rolleyes2:

  • Dem Sanitätshaus als solchem muss klar sein, dass es ein gewisses Geschäftsrisiko trägt und sollte das in seine Kalkulation mit aufnehmen.

    Ja abwer Sie werden sicher versuchen das Risiko zu mnindern. Wenn dann doch jemand die Kosten übernimmt. danke.


    Das Sanitätshaus kann Strafantrag stellen. Und zwar gegen den Täter des Diebstahls, Veruntreuung etc. (je nach rechtlicher Bewertung)


    Die Frage ist was kommt dabei rum. Der Wert ist unheimlich klein und die Geschwister können sich an keinen Rollator mehr erinnern.

  • Die Frage ist was kommt dabei rum. Der Wert ist unheimlich klein und die Geschwister können sich an keinen Rollator mehr erinnern.


    Dann gibt es wohl 2 Fragen.


    Was könnte passieren? Siehe alles oben.
    Wie wird es ausgehen wenn etwas passiert? Na vermutlich wird nichts passieren wegen 50 Euro. Das "wegen 50 Euro" sage ich und vielleicht Du und das vielleicht das Sanihaus. Andere finden eben 50 Euro sehr viel.


    Ist aber egal. Es könnte passieren und wenn wird vermutlich nichts dabei rauskommen. § habe ich schon gepostet.



    Ist wie mit der Userin mit den Downloads. Was könnte kommen? Vermutlich nichts. Wenn etwas kommt dann aber dicke. Man weiß es nicht aber von Anfang an sagen sie sollte sich um nichts scheren ist sowas von falsch.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()