Soll ich Kind bei KV mit Polizei abholen?

  • Ich brauche bitte Euren Rat.
    Wir haben eine gerichtliche Umgangsvereinbarung. Ich halte mich daran, der KV leider nicht. So will er heute Abend wieder das Kind (4 J.) nach dem Ferienumgang nicht wie vereinbart nach Hause bringen, sondern erst morgen früh. Das wäre damit schon das 2. Mal, dass er die Umgangsregelung falsch auslegt und eigenmächtig beschliesst den Umgang um eine Übernachtung zu verlängern. Wie es dem Kind dabei geht ist ihm egal. Was der Psychologe vom JA, bei dem wir in Beratung sind, auch. Das er damit meinen WEUmgang reduziert natürlich erst Recht.
    Wir haben GSR, aber nur ich ABR. Nun hat mir eine befreundete RA geraten das Kind mit Hilfe der Polizei heute Abend bei ihm abzuholen, damit ich dem KV noch mal verdeutliche, dass er sich an die Vereinbarung zu halten hat. Ich bin da etwas unentschlossen, da ich befürchte es ist eine schlimme Situation für das Kind. Und so wie ich das sehe, werden wir um einen erneuten Gerichtstermin und dann einen Umgangspfleger nicht rumkommen...

  • Wenn es "nur" darum geht, dass er die vereinbarten Zeiten nicht einhält bezügl. eures Kindes "NEIN!" keine polizei!!!
    Solltest du den begründeten verdacht haben, dass er das Kind ganz einbehalten möchte, so ist dieser Weg mit Polizei richtig.


    Ansonsten musst du diese wirklich für dich blöde Situation anders klären. Das Kind würdest du sonst mit da rein ziehen...tue das nicht.


    Mensch, es klingt übel, aber ich denke, so liefert der Papa genug Futter gegen sich mit diesen Aktionen um langfristig vor Gericht zu verlieren.


    Liebe Grüße
    Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Mit der Polizei würde ich auch nicht direkt kommen. Für den Ex wäre das sicherlich ein Dämpfer, aber fürs Kind ein großer Schock.


    Warum nimmst du nicht einen guten Freund mit und holst dein Kind selbst beim Ex ab?


    Ich würde auch direkt nochmal einen Anwalt kontaktieren und das ganze gerichtlich klären lassen. Für sowas gibt es "Erziehungsmaßenahmen" wie Bußgelder usw. Vielleicht wird er einsichtig, wenns ihm ans Geld geht.

  • Mit Kanonen auf Spatzen schießen....
    Und das Kind mitten drin...


    Dürfte ein sehr nachhaltiges Erlebnis für das Kind sein, das eigentlich beide Eltern liebt.
    Da Kinder in der Regel immer die Schuld bei sich suchen, dürfte dann die Schlußfolgerung des Kindes klar sein:
    Papa muss ins Gefängnis, weil ich schuld bin...


    Bei Umgangsstreitigkeiten gleich die Kavallerie zu holen, dürfte das Kind für den Rest seines Lebens traumatisieren....


    Ganz großes Kino....mach mal....


    PS: IHR seid die Erwachsenen und IHR müsst das auf der Erwachsenenebene klären.
    Streiten bis aufs Messer ist der Beruf eines Anwalts, klar, dass er zu solch drastischen Maßnahmen rät.

  • Möchte das Kind denn gern noch diese Nacht bleiben? Umgangstage sind ja meistens weniger als Betreuungstage und vielleicht möchte das Kind ja selber die Zeit noch ein wenig hinausdehnen?

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Polizei auf gar keinen Fall! Ist ja ein Schock fürs Kind.
    Ansonsten würde ich davon ausgehen was das Kind möchte.
    Will es noch eine Nacht bleiben, kein Problem, will es das nicht, würde ich es selbst abholen.

  • Ganz ehrlich, was spricht dagegen das Kind eine Nacht länger da zu lassen? Eigentlich garnichts. Der Vater hat das Kind jedes zweite Wochenende in der Regel und du täglich. Bei einer gut funktionierenden Vater-Kind-Beziehung gehts dem Kind prima dabei. Solange du dem Kind nichts negatives suggerierst, denkt es sich nichts dabei und hat eh kein Zeitgefühl über eine Nacht mehr oder weniger.
    Wenn er mit der Nachricht aufläuft er bringe sie garnicht mehr zurück, dann kannst du dort aufgrund deines alleinigen ABR mit Polizei aufkreuzen. Ansonsten lass ihn einfach und wünsch ihm viel Spaß bis morgen. Genieße deinen freien Abend und triff dich mit Freunden.
    Solche Machtspielchen und Sinnlosigkeiten bringen dich persönlich nicht weiter. Du nimmst ihm ehr den Wind aus den Segeln wenn du ihm viel Spaß wünscht und entgegen kommst, als wenn du ständig mit §§ wedelst. Wechsel den Anwalt, der den du hast hat keine Ahnung und davon sehr viel.


    Du könntest ja einen Termin bei einer Mediation machen und dort besprechen im Elterngespräch, dass es feste Zeiten gibt und du wünscht das diese eingehalten werden. Gerade wenn es eine gegenseitige Vereinbarung gibt. Aber ich denke mit Entgegenkommen und gelegentlichen 5e gerade lassen, kommst du weiter und bringst mehr Ruhe rein. Vielleicht betrachtest du es von seiner Seite: er will auch viel Zeit mit seinem Kind verbringen. Nicht nur du.

  • Wenn du mit der Polizei dahin gehst wird das wohl eher negativ für dein Kind. Es wird das nicht verstehen und du wirst es zu sehr verschrecken.
    Ich sehe da kein Problem dahinter das das Kind noch eine Nacht beim Papa bleibt. Wenn es das gerne möchte steht dem doch nichts im Wege.
    und wenn es sich dort wohlfühlt und er sich kümmern möchte solltest du froh sein.
    Ich sehe das ein wenig als Machtspielchen.
    Bitte tragt sowas nicht auf dem Rücken eures Kindes aus.
    Der Vater hat auch ein Recht auf sein Kind, vergesst das nie.

  • Polizei auf gar keinen Fall! Ist ja ein Schock fürs Kind.
    Ansonsten würde ich davon ausgehen was das Kind möchte.
    Will es noch eine Nacht bleiben, kein Problem, will es das nicht, würde ich es selbst abholen.


    Der KV "verbietet" mir jeglichen Kontakt während seines Ferienumgangs mit unserem Kind. Bedeutet er geht nicht an sein Mobile, ruft nicht zurück und schickt maximal eine SMS, in welcher er mir mitteilt ich hätte kein Recht dazu, mit Kind zu sprechen.
    Kind war schon 1,5 Wo bei KV. Dann 2 Tage bei mir. Dann nun wieder 1 Wo bei KV. Diese abstruse Regelung ist leider auch das Ergebnis, seiner eigenwilligen Auslegung der gerichtlichen Umgangsvereinbarung. 2. Woche war eigentlich von Richterin als Herbstferien gedacht gewesen. Als ich letzten Fr mit Kind sprach, wollte es nicht noch mal zu KV. Er hat sie vom Kiga abgeholt, also weiss ich nicht wie es lief.

  • Ich brauche bitte Euren Rat.
    Wir haben eine gerichtliche Umgangsvereinbarung. Ich halte mich daran, der KV leider nicht. So will er heute Abend wieder das Kind (4 J.) nach dem Ferienumgang nicht wie vereinbart nach Hause bringen, sondern erst morgen früh. Das wäre damit schon das 2. Mal, dass er die Umgangsregelung falsch auslegt und eigenmächtig beschliesst den Umgang um eine Übernachtung zu verlängern. Wie es dem Kind dabei geht ist ihm egal. Was der Psychologe vom JA, bei dem wir in Beratung sind, auch. Das er damit meinen WEUmgang reduziert natürlich erst Recht.
    Wir haben GSR, aber nur ich ABR. Nun hat mir eine befreundete RA geraten das Kind mit Hilfe der Polizei heute Abend bei ihm abzuholen, damit ich dem KV noch mal verdeutliche, dass er sich an die Vereinbarung zu halten hat. Ich bin da etwas unentschlossen, da ich befürchte es ist eine schlimme Situation für das Kind. Und so wie ich das sehe, werden wir um einen erneuten Gerichtstermin und dann einen Umgangspfleger nicht rumkommen...

    Was für ein bescheuerter Ratschlag. :kopf
    Setz dich mit dem Jugendamt in Verbindung und bitte um Hilfe, das ist für mich die vernünftigste Lösung.

  • Was steht denn im gerichtlichen Beschluss was passiert... z.B. Ordnungsgeld?
    Dann könntest du das über den RA / Gerichtsweg regeln und das Kind würde nichts mitbekommen.


    Was den Polizeieinsatz angeht, so denke ich, dass die Polizei entsprechend geschult ist da nicht mit dem SEK aufzutauchen...
    Allerdings ist es erst 2x vorgekommen (von wie vielen Malen insgesamt?)... da würde ich ggf. den KV erst Mal selbst schriftliche auffordern, wenn das nicht hilft Gerichtsweg, wenn das nicht hilft Polizei.


    Ich kenne das selbst und unser KV bringt das Kind NIE pünktlich zurück... Ich akzeptiere das, da es sich nicht um ganze Nächte handelt.
    Wäre das bei uns der Fall würde ich allerdings weitere Schritte unternehmen... zumindest wenn es immer wieder vorkommt.


    Wenn es eine Ausnahme ist, in den Ferien weil das Kind unbedingt wollte dann OK, aber ansonsten interessiert es die meisten Eltern doch auch nicht was ihre Kinder wollen, wenn dein Kind 10 Eis hintereinander essen will sagt doch auch keiner was will denn das Kind... Gut ich weiß das kann man nicht so gut vergleichen, aber ich denke hier geht es doch dann auch um die Kommunikation der Eltern, der KV könnte dann sagen: ich kann verstehen das du gerne noch hierbleiben willst aber jetzt geht das nicht aber ich spreche mal mit der Mama ab ob es vielleicht nächste Woche geht
    dann könnte der KV nachfragen und man könnte sich den ganzen Kram mit Gericht, Polizei etc. sparen

  • Du könntest ja einen Termin bei einer Mediation machen und dort besprechen im Elterngespräch, dass es feste Zeiten gibt und du wünscht das diese eingehalten werden. Gerade wenn es eine gegenseitige Vereinbarung gibt. Aber ich denke mit Entgegenkommen und gelegentlichen 5e gerade lassen, kommst du weiter und bringst mehr Ruhe rein. Vielleicht betrachtest du es von seiner Seite: er will auch viel Zeit mit seinem Kind verbringen. Nicht nur du.


    Es gibt eine gerichtliche Umgangsvereinbarung und ich verbringe seit dem letzten Gerichttermin im Frühjahr wieder Stunden beim JA mit Mediationsgesprächen. Regeln bringen aber nichts, wenn sich nur einer daran hält. Es geht ihm auch nicht um Zeit mit dem Kind, sondern um Recht haben, Macht und Terror. Kind wird bei Freundin geparkt und der feine Herr geht seinen Interessen nach.

  • Es gibt eine gerichtliche Umgangsvereinbarung und ich verbringe seit dem letzten Gerichttermin im Frühjahr wieder Stunden beim JA mit Mediationsgesprächen. Regeln bringen aber nichts, wenn sich nur einer daran hält. Es geht ihm auch nicht um Zeit mit dem Kind, sondern um Recht haben, Macht und Terror. Kind wird bei Freundin geparkt und der feine Herr geht seinen Interessen nach.


    Genau deshalb wäre mein Schritt, der zum Familiengericht um ein für alle mal klar zu regeln wer das Kind WANN hat und wann es wieder zuhause sein muss. Manchmal hilt es auch wenn der Richter in dem Fall, dem Vater mit strengem Ton ins Gewissen redet. Solche Machtspielchen würde ich gar nicht mehr mitmachen. Du hast das ABR, also entscheidest du wo sich das Kind in DEINER Zeit aufhält. Wenn Vater sich nicht dran hält, dann wär ich ganz schnell beim Anwalt.

  • @marlolina: Das Problem liegt wohl darin, dass sie eine Vereinbarung hatten und die kann nicht einfach einer nach Gutdünken über Bord werfen. Dann sind Vereinbarungen sinnlos.



    Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob UET einfach anruft und sagt, ich bringe das Kind morgen, weil ich das so will, oder ob das Kind anruft bspw und fragt, ob es in Ordnung ist, dass es bleibt, bzw UEt fragt, ob es in Ordnung ist, da ja etwas anderes vereinbart ist. Und im Zweifel, wenn die Antwort Nein lautet, das Kind zurückbringt.



    Bei solchen Dingen bin ich selber korrekt und würde mir so etwas nie gefallen lassen. Dass ist respektlos und geht gar nicht. So was würd ich gar nicht erst einreißen lassen, dann hält sich derjenige womöglich an gar nichts mehr.



    Polizei find ich aber auch überzogen.



    entweder Kind abholen, oder, wenn das schwierig scheint, würde ich sofort am nächsten Tag umgehend dafür sorgen, dass ein Gespräch zu dritt beim JA oder so stattfindet.


    Ich akzeptiere ohne Anruf / Entschuldigungen / Erklärungen ca. eine halbe Std + / -.


    Darüber hinaus nur mit entsprechenden Erklärungen, Absprachen.



    ich hatte es ja mal, dass ich mit dem Kleinen ein Fest verlasse, nur um pünktlich zu Hause zu sein, weil Papa erwartet wird und was war 10 Minuten vor dem vereinb. Termin? ER sei noch zuhause, hätte (Übernachtungs- ) Besuch gehabt. Also kam er über eine Std später und der Lütte wollte so gerne noch auf dem Fest bleiben.



    Geht einfach nicht so was.


    Man hält sich daran oder FRAGT, ob jenes oder dieses in Ordnung ist.

  • Kind wird bei Freundin geparkt und der feine Herr geht seinen Interessen nach.


    Sagt wer?


    Das wäre damit schon das 2. Mal, dass er die Umgangsregelung falsch auslegt und eigenmächtig beschliesst den Umgang um eine Übernachtung zu verlängern.



    2 mal von wie viel Umgängen?

    Einmal editiert, zuletzt von Cloude ()

  • Ich glaube du hast es selbst schon gut erkannt, warum der Papa das macht. Da jetzt Lösungen zu finden mit umzugehen ist für dich natürlich schwer, aber nicht hoffnungslos! :troest:daumen


    Versuche du trotz aller Widrigkeiten authentisch in deinem Verhalten zu bleiben, bleibe bei den Gesprächsversuchen mit dem JA oder einer anderen Institution und schau dass du euer Kind so weit wie möglich daraus hältst. Vor allen Dingen biete immer wieder Umgang an und schau dass du diese Übergabeverzögerung mit in den Alltag einbaust. Hört sich erstmal bewscheuert an, aber das nimmt dem Papa die Provokation womit er dich ärgern will. ;)
    Es gibt durchaus Väter, die irgendwann doch noch den Dreh bekommen und respektvoller "Vater und Ex" werden wenn sie sich die Hörner ihrer Trennungsemotionen abgestoßen haben.


    Viel Glück!


    Liebe Grüße
    Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • was genau sagt denn die umgangsregel: daran gibts in der regel nix zu argumentieren oder zu interpretieren. da müsste doch ganz klar definiert sein, wie die letzten zwei wochen hätten aussehen müssen.
    wenn er sich an die vorgaben des gerichts nicht hält, dann wäre mein weg wieder dorthin um klar und deutlich ordnungsmaßnahmen einzuarbeiten in die regelung und klar zu definieren was wann wo passiert. alles was dir nicht schlüssig war, hätte nicht stattfinden müssen. es war also deine entscheidung das kind nach zwei tagen wieder abzugeben oder steht es wörtlich so drin?

  • eine schlechte Anwältin, die solche Ratschläge gibt. Rechtlich gesehen ist das zwar zulässig, aber da wirst beim JA gleich 10 schlechte Karten haben. Die Vorredner habens ja schon gesagt, das kriegt das Kind mit, und das soll nicht sein. Die Idee hab ich auch damals gehabt die Umgangsvereinbahrung so durchzusetzen, hab mich aber vorher beim JA informiert und hab mir den Ratschlag zu Herzen genommen und es nicht zu tun, und lieber den Umgang ausfallen lassen um vor den Kindern nichts eskalieren zu lassen. Hatte dafür nachher beim Umgangsprozess 100 Gute Karten dafür gekriegt.


    Bedenke, er schadet damit nicht dem Kind, wenn es etwas länger bei ihm ist. Es ist ein reines Machtspielchen. Lass dich nicht drauf ein. Nur wer sich nicht drauf einläßt, gewinnt am Ende (insofern man von gewinnen und verlieren bei sowas überhaupt reden kann).


    Mach es zum Thema bei der nächsten Mediation, das du dir wünschst, das späteres/früheres Abholen/Bringen Vorher abgesprochen wird und du das nicht in Ordnung findest, das er das einfach macht. Was verspricht er sich davon? Auch das mit dem nicht anrufen dürfen oder so. Bringen tut es ihm nichts, du findest es schade für das Kind. Was verspricht er sich davon? Er wird dort kein Argument dagegen aufbringen können. Damit setzt du ihm in Zugzwang und spielst ihm den Ball zurück. Wenn er nicht schlecht dastehen möchte, dann wird er einlenken müssen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hallo,
    leider kennen wir nicht den genauen Wortlaut des Umgangsurteils, deshalb ist es schwierig zu sagen, wer hier im Recht ist.
    Was mich wundert, offensichtlich hat der KV das Kind schon letzten Freitag entgegenlautend dem Urteil, das Kind aus dem KiGa abgeholt. Warum hast Du nicht schon da reagiert?


    Wenn Du Dir tausendprozentig sicher bist, dass Du im Recht bist, ist die Polizei sicher eine Option. Wenn Du aber falsch liegst, ist dieser Weg ein Schuss ins eigene Knie.


    Ich selbst habe einmal die Hilfe der Polizei in Anspruch genommen, die haben aber nur beim KV angerufen.... seit dem ist Sohni IMMER pünktlich zu Hause!


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!