Vaterschaft, BGB und der leidige Test

  • Hallo NemesisLady,


    Zitat

    Daher kann ich nur Tests befürworten, die gleich nach der Geburt stattfinden, wenn das Kind noch keine Bindung aufgebaut hat.


    Also wenn ich schon in der Schwangerschaft Zweifel hätte, nicht der leibliche Vater des Kindes zu sein, würde ich gleich nach der Geburt auf einen Vaterschaftstest bestehen! Und wenn sich herausstellen würde ich bin nicht der leibliche Vater, währe für mich die Beziehung sofort beendet, aber das muss jeder Mann für sich alleine entscheiden.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Ich stelle mit gerade vor, wenn es heimliche Tests geben würde...und wieviele Kinderleben es zerstören würde. :(

    Ich glaube, daß dies von den meisten Kindern eher neutral oder sogar positiv angenommen wird. Der erste "Schock" bedeutet dabei nämlich kein Trauma für die Ewigkeit und demnach kann es viele Kinderleben eher bereichern denn zerstören. ;)

  • Ich stelle mit gerade vor, wenn es heimliche Tests geben würde...und wieviele Kinderleben es zerstören würde. :(


    Wieso geben WÜRDE?


    Es gibt sie, und das ist gut so. Und das der Test ansich kein Leben zerstört ist auch klar.

  • Hallo Grünschnabel,


    Mod.-Hinweis: Text entfernt. Persönliche Angriffe und Herabsetzungen sind nicht Forenstil und werden hier nicht geduldet. Vater1971, ich bitte dringend um Beachtung! Volleybap
    Wenn ich durch einen Test, der nach der Geburt des Kindes durchgeführt wurde feststelle, ich bin nicht der leibliche Vater des Kindes, gebe ich keinen Cent mehr für die beiden aus! Es gibt danach bestimmt noch die Möglichkeit, eine Frau kennen zulernen, mit der ich ein gemeinsames Kind haben kann!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • ich bin nicht der leibliche Vater des Kindes, gebe ich keinen Cent mehr für die beiden aus!


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    :tuedelue klar machst dann auf Arbeitslos :engel über die Steuer gehen auch einige Cent von Dir dahin :dribbel


    Auch ein tolles Vorbild wenn es einen nur um das Geld geht

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Hallo grünschnabel,


    damit du meinen Standpunkt auch verstehst, wenn der Vaterschaftstest, den ich kurz nach der Geburt des Kindes durchgeführt habe negativ ist, werde ich mit Sicherheit nicht froh sein!


    Und auch wenn du dich ärgern wirst, ich gebe lieber mein Geld, für meine leiblichen Kinder aus, als für ein Kuckuckskind und es gibt ja auch noch Frauen in Deutschland, die einen Mann nicht verspotten!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • @Vater 1971 Und wenn der Test positiv ausfiele, ist dann die Welt in Ordnung?


    Habe ich vielleicht überlesen, aber was ich nicht verstehe: Wie kann man gleichzeitig für GSR ab Geburt sein UND für Vaterschaftstests für alle?
    Meiner Meinung nach gibt es auch ein Recht auf Nichtwissen.

  • Hallo Maunzelberta,


    ich denke, hier ist niemand für GSR ab Geburt, sondern erst ab Vaterschaftsanerkennung.


    W e r soll denn dieses ''Recht auf Nichtwissen'' haben?


    Auf welchem rechtsethischen und -philosophischen Grundsatz soll dieses Recht gegründet sein?



    MfG krypa

  • Hallo Maunzelberta,


    ich denke, hier ist niemand für GSR ab Geburt, sondern erst ab Vaterschaftsanerkennung.


    Oh, schön, dass dieses Missverständnis dann geklärt ist.



    Zu Frage 1: Jede Familie / jeder Vater, die / der sich über Nachwuchs freut und die Vaterschaft nicht in Frage stellen möchte.
    Zu Frage 2: Auf derselben Grundlage, auf der man keine pränatale Diagnostik, Gentests und (außer bei Blutspenden und Russlandreisen) keinen HIV-Test machen muss. Umgekehrt: siehst du eine rechtsethischen und -philosophischen Grundpflicht zu wissen? Hätte weitreichende Folgen, wenn man das Prinzip ausweitet. Darum kann es keine automatischen Vaterschaftstests geben.

    2 Mal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Mann kann die Vaterschaft auch vor Geburt anerkennen. Einen Test dazu braucht man nicht, man braucht dazu ein positives Gefühl für Kind und Kindsmutter.


    Und was man auch nicht braucht/muss, ist einen Test zu machen. Ist doch alles Palletti.


    Es gibt schlicht Menschen die halten das Geschiss um DNA für überbewertet.


    Die soll es geben. Vermutlich sind die meisten von denen nicht in der Lage, eigene Kinder zu zeugen/gebären. Aber wegen dieser minimalen Minderheit ALLEN einen Test zu verbieten und unter Strafe zu stellen, ausser jene, die dabei das Kindeswohl und den Familienfrieden gefährden, halte ich für mehr als fragwürdig.

  • Hallo grünschnabel,


    da steht, dass ein (heimlicher) Vaterschaftstest das kindliche informelle Selbstbestimmungsrecht nicht verletze. Daraus geht hervor, dass das mütterliche noch viel weniger verletzt wird. Das ergibt sich schon aus der Art der Betrachtung der relevanten Gendaten. Ich habe nie für einen automatischen Vaterschaftstest nach Geburt plädiert, noch war in meiner Entgegnung davon die Rede.
    An den grundlegenden Betrachtungen zum (heimlichen) Vaterschaftstest hat sich seit 2005 nichts geändert.


    MfG krypa

  • Hallo Maunzelberta,


    wessen Missverständnis soll das sonst noch gewesen sein?


    Ich denke, das Recht auf (korrektes) ''Wissen'' rangiert höher als ein ''Recht auf Nichtwissen''. Dein angebl. ''Nichtwissen'' basiert allenfalls auf einem evtl. Falsch-Wissen.



    Warum dann kann ein vermuteter Vater zu einem Vaterschaftstest gezwungen werden? Da auf einmal gilt Dein Grundsatz nicht.



    Ich denke, dass verifizierte/falsifizierte Vaterschaft eben auch Bestandteil der kindlichen Identität ist.




    MfG krypa

  • Warum dann kann ein vermuteter Vater zu einem Vaterschaftstest gezwungen werden? Da auf einmal gilt Dein Grundsatz nicht.


    Ist eine Frage der Richtung des Geldflusses. Alles, was gut für den Geldzufluss ist, hat Priorität - alles andere ist böse. :nixwieweg

  • Hallo Maunzelberta,


    Zitat

    @Vater 1971 Und wenn der Test positiv ausfiele, ist dann die Welt in Ordnung?


    Das hatte ich zwar schon geschrieben, aber dass beantwortet am besten deine Frage:


    Also so würde ich handeln, wenn ich mir nicht sicher währe, ob ich der leibliche Vater des Kindes bin, dass meine Partnerin (wir sind nicht verheiratet) erwartet:


    1) Keine Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt des Kindes.
    2) Nach der Geburt würde ich einen Vaterschaftstest machen, wenn die Mutter zustimmt Ok und wenn nicht, dann muss der eben über das Gericht gemacht werden.
    3) Wenn feststeht dass es mein Kind ist, würde ich sofort die Vaterschaft anerkennen.
    4) Danach würde ich das GSR beantragen.


    Ich habe von Punk 1. bis Punkt 4. nicht gegen das Kindeswohl gehandelt und wenn es nicht andere Gründe gibt, erhalte ich auch vor Gericht das GSR und dass ist auch richtig so!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

    Einmal editiert, zuletzt von Vater 1971 ()

  • Hallo luvi,


    Zitat

    klar machst dann auf Arbeitslos über die Steuer gehen auch einige Cent von Dir dahin


    Da hast du natürlich recht, aber du weist schon was ich meine!


    Zitat

    Auch ein tolles Vorbild wenn es einen nur um das Geld geht


    Jeder Mann muss das für sich alleine entscheiden, aber ich würde die Frau die mir ein Kuckuckskind unterschieben wollte, nicht mehr finanziell unterstützen. Das ist die Aufgabe des leiblichen Vaters und wenn dieser nicht bekannt ist, gibt es ja immer noch den Unterhaltsvorschuss. Ja natürlich klingt das hart, aber wer ist den hier der Belogene?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971