Kann Kind in einem anderen Bundesland zur Schule gehen, ohne dort gemeldet zu sein???

  • Hallo Fories!


    Mich beschäftigt grade die Frage, ob ein Kind (12) in einem anderen Bundesland die Schule besuchen kann, ohne dort gemeldet zu sein. Sprich: Kind (12) lebt bei Mutter in Hamburg, KV in Bremen. Kann Kind beim KV zur Schule gehen und weiterhin bei KM gemeldet sein???

  • Du musst das Kind im anderen Bundesland offiziell an der Schule anmelden und in deinem Bundesland abmelden.


    In meiner Jugend sind genügend aus meinem Bundesland im Nachbarbundesland in die Schule gegangen.


    Also kurz gesagt: JA das geht.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    Einmal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • Ich gehe davon aus, dass das Kind beim KV mit Nebenwohnsitz gemeldet wird?


    Grundsätzlich haben die Eltern freie Schulwahl. Ggf. muss man die Beschulung auf einer anderen Schule bei der Schule des Einzugsgebietes beantragen und schlüssig begründen. Es kann auch ein Nachweis verlangt werden, dass das Kind wirklich beschult wird (Schulbescheinigung).


    Wäre es nicht möglich, gäbe es keine Internate. ;)

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Wäre es nicht möglich, gäbe es keine Internate.

    Ich denke mal hier geht's um öffentliche Schulen.
    Privatschulen sind was anderes. Nicht jeder will Schulgeld bezahlen.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Also geht es nicht!!??
    Da das Kind ja in seiner bisherigen Schule nicht abgemeldet werden sool. Man kann es eine Probezeit nennen von einer dauer von ca 6 Monaten!



    Ich gehe davon aus, dass das Kind beim KV mit Nebenwohnsitz gemeldet wird?


    Grundsätzlich haben die Eltern freie Schulwahl. Ggf. muss man die Beschulung auf einer anderen Schule bei der Schule des Einzugsgebietes beantragen und schlüssig begründen. Es kann auch ein Nachweis verlangt werden, dass das Kind wirklich beschult wird (Schulbescheinigung).


    Wäre es nicht möglich, gäbe es keine Internate. ;)

    Nein Kind ist nicht beim KV gemeldet.

  • Man kann es eine Probezeit nennen von einer dauer von ca 6 Monaten!

    Hmmm, die Info hättest du gleich geben können ;)


    In diesem Fall wird das aktuelle Oberschulamt das Kind für die Dauer von 6 Monaten beurlauben müssen.
    Ob die das machen steht jedoch in den Sternen.


    Je nach Bundesland unterscheiden sich auch die Lehrpläne.
    Da wird ein "zurückwechseln" nach nem halben Schuljahr schwierig bis unmöglich.


    Gruß,
    PapaT

    .








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  • Also muss ich einen Antrag aud Beurlaubung beim Oberschulamt stellen???


    Und gemeldet beim KV muss das Kind nicht sein?


    AABR liegt bei KM!

  • Wenn ich das richtig verstehe, soll das Kind probeweise für 6 Monate beim KV wohnen und dort die Schule besuchen?


    Das geht natürlich. Du gehst schlichtweg ins Sekretariat der jetzigen Schule, meldest das Kind mit der Begründung dort ab, KV meldet Kind an der Schule in Bremen mit Angabe der vorherigen Schule an. Die neue Schule fordert dann die Schülerakte an. Das ist alles überhaupt kein Problem.


    PapaT,
    jede Schule ist öffentlich und es gibt sehr wohl auch staatliche Internatsschulen. Das Oberschulamt - wo heißt das noch so? - ist hier jedenfalls kein Ansprechpartner.
    Verunsichernde Halbwahrheiten sind nicht gerade hilfreich.

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    Einmal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • Wenn ich das richtig verstehe, soll das Kind probeweise für 6 Monate beim KV wohnen und dort die Schule besuchen?


    Nein, nicht ganz! Er soll sich da aufhalten. Er bleibt weiterhin bei KM gemeldet.



    Zitat

    Du gehst schlichtweg ins Sekretariat der jetzigen Schule, meldest das
    Kind mit der Begründung dort ab, KV meldet Kind an der Schule in Bremen
    mit Angabe der vorherigen Schule an. Die neue Schule fordert dann die
    Schülerakte an. Das ist alles überhaupt kein Problem.


    Hm, doch. Kind soll nicht abgemeldet werden. PapaT hatte es schon richtig gesagt! Eher beurlaubt.


    Da Kind bei KM gemeldet ist und es so bleiben soll, geht eine an,- und abmeldung der Schule nicht! :hae:

  • 1. Der Junge hat zur Schule zu gehen.
    2. Aufnehmen muss ihn die Regelschule an dem Ort, an dem er gemeldet ist.
    3. Aufnehmen kann ihn jede andere Schule.


    4. Gemeldet sein muss man an dem Ort, an dem man seinen Lebensmittelpunkt hat. Ggfls. kann man an Orten, an denen man sich aufhälkt, einen zusätzlichen Wohnsitz anmelden. Studenten, Azubis, Internatsschüler haben standardmäßig ihren (1.) Wohnsitz "zu Hause" und nicht unbedingt in der Unistadt, im Internatsort, am Ort, wo sie im Lehrlingsheim wohnen u.ä. Eine solche Konstellation könntest du also durchsetzen. Im Zweifelsfalle ist der 1. Wohnsitz dort, wo man sich mehrheitlich aufhält. Das greift vor allem bei Steuerpflichtigen, die zB nach Monaco ausgewandert sind und dann doch bei jedem Heimspiel von Bayern München auf der Tribüne sitzen ...



    Pferdefüße: a) Neben der zwingend notwendigen Zustimmung der Schulen für eine etwaige Kurzzeitbeschulung wirst du - wenn der Vater den Antrag stellt - sofort das kindergeld verlieren. Kindergeld wird nicht nach Melderegister bezahlt oder danach, wer Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, sondern ist bestimmt vom Begriff "Inobhutnahme". Geht Sohn vom vater aus zur Schule, ist die "Inobhutnahme" gegeben.


    b) Lebt der Sohn eine gewisse Zeit beim Vater, kann der auf Antrag das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen - wenn der Sohn denn beim Vater bleiben will. Du bist jedenfalls nicht mehr diejenige, die den "Versuch" beenden kann oder steuert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Kind soll beim KV wohnen, aber die Mutter genießt alle steuerlichen Vorteile, die mit der Meldung des Kindes bei ihr einhergehen? Sehr merkwürdig...

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Das Oberschulamt - wo heißt das noch so?

    Ich bin old school :lgh :lgh :lgh


    Arbeitsamt heißt jetzt Job Center?
    Aber es arbeiten dort immer noch dieselben Leute und die tun dasselbe wie früher?


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Ich bin old school :lgh :lgh :lgh


    Arbeitsamt heißt jetzt Job Center?
    Aber es arbeiten dort immer noch dieselben Leute und die tun dasselbe wie früher?


    Gruß,
    PapaT


    Neeeee, nicht ganz :D Im Arbeitsamt arbeiten tatsächlich noch dieselben Leute wie früher. Im JobCenter aber ausgesprochen unfreundliche, teilweise ahnungslose lediglich für ihren Bereich angelernte(!) Miarbeiter :nawarte::amok:

  • Das Kind soll beim KV wohnen, aber die Mutter genießt alle steuerlichen Vorteile, die mit der Meldung des Kindes bei ihr einhergehen? Sehr merkwürdig...


    Es ist nicht so, wie du denkst! Du kennst die Hintergründe grade nicht, die ich hier aber auch nicht weiter erläutern möchte. Für mich war am wichtigsten der Satz:


    Zitat

    Du bist jedenfalls nicht mehr diejenige, die den "Versuch" beenden kann oder steuert.

    Und genau DAS möchte ich nicht!!
    Geht hier weder um Kindergeld oder sonstige Gelder!!!