Jobcenter verlangt Betreuungsvereinbarung.

  • Wenn ER sich weigert irgendetwas zu verneinbahren, dann kann SIE da nichts für.


    Man kann keiner Mitwirkungspflicht nachkommen, die man nicht beeinflussen kann.


    Ich würde jedenfalls auch wissen wollen, wozu diese Datenerhebung dient, bevor ich das blind erfülle und abgebe.


    Und nicht jeder Grund, denn die Behörde vorgibt, ist auch einer. Daher sehe ich das Nachfragen als völlig berechtigt und auch das Nichterfüllen können, wenn er nicht will.


    Die Behörde kann nicht von IHR etwas fordern, dass ER mit vereinbahren muß, wenn er nicht möchte. Es liegt nicht in ihrer Macht.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

  • Ich soll ja auch den Trennungsunterhalt berechnen lassen lt Jobcenter. Aber er zahlt ja schon genug Unterhalt für die Kinder da bleibt eh nichts für mich und von Luft und Liebe kann auch mein Ex nunmal nicht leben.


    Was ist das für ein JC?? Das ist Ihre Aufgabe den TU und KU zu fordern, nicht deine. Du hast gar keine Aktivberechtigung mehr, da diese nach §33 SGB2 ans JC übergegangen ist.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • So ähnlich sehe ich das auch. Das JC zahlt dafür, daß die Kinder bei Dir leben. Wenn es jetzt so wäre, daß die Kinder sehr viel Zeit außerhalb, beim Kindsvater verbringen, dann würden die die Zahlungen reduzieren. Ich würde dem JC schreiben, daß ihr keine schriftliche Vereinbarung besitzt und wie genau die derzeitige Umgangsregelung sich in praxi darstellt; Datum; Unterschrift; abschicken. Wenn denen das nicht reichen sollte, kannst Du immernoch etwas nachliefern.


    "Du hast gar keine Aktivberechtigung mehr, da diese nach §33 SGB2 ans JC übergegangen ist." Das würde ich noch der Erklärung beifügen, klingt und ist klug und zeigt dem Jobcenter, man hat sich mit der Materie beschäftigt. Ich bin mir fast sicher einige dort kennen das SGB2 nicht in Wortlaut und arbeiten nur mit den internen Durchführungsbestimmungen.

  • Reicht das verteilbare Einkommen nicht Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt zu begleichen, wird es anteilig verteilt.


    Stimmt nicht so ganz den KU ist vorrangig vor dem TU.


    Auch der Selbstbehalt von 1000€ ist kein Gesetz. Das ist ein Vorschlag der OLG Ddorf. Es ist wohl so das die meisten Richter sich daran halten. Ich glaube das wollte Luvi mit dem ca. sagen.

  • So ich hab da heut mal die gute Frau vom Jobcenter angerufen. Es geht darum wann die Kinder beim Vater sind und bei wem sie wohnen also das ABR . Ich werd erstmal nur schreiben das er die Kinder einmal die Woche hat für 2-3 Stunden, das würde wohl reichen.


    Also mal ehrlich hatte ich ja gesagt das die kinder bei mir leben, sind ja auch bei mir gemeldet und das hätte sie ja auch so schreiben können zwecks ABR.


    Na mal sehen der Bewilligungsbescheid ist wohl auch schon unterwegs :respekt