Wenn ER sich weigert irgendetwas zu verneinbahren, dann kann SIE da nichts für.
Man kann keiner Mitwirkungspflicht nachkommen, die man nicht beeinflussen kann.
Ich würde jedenfalls auch wissen wollen, wozu diese Datenerhebung dient, bevor ich das blind erfülle und abgebe.
Und nicht jeder Grund, denn die Behörde vorgibt, ist auch einer. Daher sehe ich das Nachfragen als völlig berechtigt und auch das Nichterfüllen können, wenn er nicht will.
Die Behörde kann nicht von IHR etwas fordern, dass ER mit vereinbahren muß, wenn er nicht möchte. Es liegt nicht in ihrer Macht.