Privatinsolvenz - Verletzung der Unterhaltspflicht

  • Hallo Zusammen,
    ich habe seit etwa einem Jahr Probleme mit der Unterhaltszahlung von dem KV. Zu anfang erst mal, der Unterhalt wurde tituliert.
    Alles fing letztes Jahr im Sommer damit an, als der KV mir mitteilte, dass er keine Lust mehr auf seinen Job hatte, und er Kündigen würde. Er teilte mir auch mit, dass er dann erst mal keinen Unterhalt zahlen könne, bis er was neues gefunden hat, und ich solle mir den Unterhalt erst mal vom Jugendamt zahlen lassen.
    So ist es dann auch gekommen.
    Er war 2 Monate arbeitslos, hat dann aber was neues gefunden, wo er aber weniger verdient hat. Dadurch, dass er kein Alg I bekommen hat, sind bei ihm die Schulden in der Zeit gestiegen. Er konnte sein Auto nich abbezahlen und ich vermute, dass auch sein Dispo ausgereizt war. Habe seit dem auch kein Unterhalt von ihm bekommen. Beim JA hatte ich eine Beistandschaft, habe diese aber mittlerweile gekündigt, da alles sehr schleppend verlief. Werde das nun über einen Anwalt regeln.
    Vor ein paar Tagen hat mein Ex mir gesagt, dass er nicht an der Privatinsolvenz vorbei kommt. Das würde ja heißen, dass mein Geld futsch ist. Habe im Netz was gelesen, dass es bei Verletzung der Unterhaltspflicht Ausnahmen gibt.
    Kann ich mich darauf berufen, obwohl er nach 2 Monaten einen neuen Job gefunden hat? Schließlich war das u.a. ein Grund dafür, dass es soweit gekommen ist. Oder kann ich das Geld nun abschreiben?



  • Genaueres kann ich dir dazu nicht sagen.
    Aber ich denke, wo nix zu holen ist , da kann auch nix gezahlt werden :hae: .


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Durch die Kündigung der Beistandschaft hast du dich in eine rechtlich problematische Situation gebracht.
    Ein Anwalt muss ganz von vorne anfangen und wird vor derselben Problematik stehen, dass der Unterhaltspflichtige alles aussitzt. Aber gut.


    Der Kindesunterhalt ist vorrangig zu leisten. Wenn also bei ihm noch Geld ist, dann hat er davon den aktuellen Unterhalt zu leisten.
    Rückstände, alsoaufgelaufene Schulden muss er nachrangig zahlen. Da kommt es ein bisschen darauf an, wer zuerst kommt. Durch die Beistandschaft warst du da gut aufgestellt.Jetzt muss das ganz neu angemahnt und ggfls. berechnet werden, wenn du Pech hast. Wenn andere zwischenzeitlich Geld ziehen oder Pfändungen einrichten - gehst du leer aus.




    Meldet er Privatinsolvenz an, musst du gucken, dass die Schulden bei dir mit angemeldet werden und du als Schuldner gelistet wirst.
    Dir werden durch diese Vorgänge allerdings Kosten entstehen, die du nur auf den Ex abwälzen kannst, wenn da Geld ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo


    der Unterhalt für ein Kind geht immer vor. Er hat einen Eigenbehalt von 980 Euro. Alles was er darüber hinaus verdient wird gepfändet und an dich ausgezahlt. Den Titel behälst du und wenn er irgendwann aus seinen Schulden heraus ist, hast du immer noch den Anspruch auf Zahlung der offenen Beträge. Diese kannst du 30 jahre von ihm heraus verlangen.


    Ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben


    Gruß

  • Hallo,


    also so einfach kann er sich das nicht machen.


    Erst Job kündigen, weil man keine Lust mehr hat, dann nach 2 Monaten mal wieder arbeiten (wollen) aber dann bitteschön keinen KU mehr zahlen (können).


    So geht es auch nicht.


    Damit hat er damals die Unterhaltspflicht verletzt. Wäre ggf. strafrechtlich relevant. Da könnte man Anzeige erstatten (für diesen Zeitpunkt).


    Jetzt ist es so, dass er keinen Unterhalt zahlt (bzw. zahlen kann), weil er ja weniger verdient (hat sich selber in diese Lage gebracht). So wenig scheinbar, dass er auch andere Gläubiger nicht bedienen kann.


    Da Du titulierte Rückstände aber vor allem titulierten laufenden Unterhalt hast, verbessert das die Situation für Dich im Gegensatz zu den anderen Gläubigern.
    Ich bin jetzt im Insolvenzgeschen nicht so drin, aber es ist doch so m.W., dass man da als Gläubiger zustimmen muss. Wenn Du zustimmst, sind die Rückstände weg, die kannst Du dann auch nicht mehr zwangsvollstrecken lassen. Fliesst in die Insolvenzmasse ein. Da wirst Du als Gläubiger wie jeder andere auch behandelt. Anders ist es natürlich beim laufenden KU. Da bist Du immer an 1. Rangstelle, egal welche Vorpfändungen vorliegen.


    Da nun auch noch Insolvenz ggf. eröffnet wird, finde ich, dass Du da beim Anwalt besser aufgehoben bist, als bei der Beistandschaft.
    Lass Dich von ihm/ihr beraten bezüglich des ganzen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Wenn er in die Insolvenz geht muss er aufgelaufene Unterhaltsschulden auch angeben.


    Du könntest dann einen Antrag stellen auf "Forderung aus Unerlaubter Handlung"
    Meist geht dies aber nicht durch, auch bei Unterhaltsschulden.


    Den laufenden Unterhalt muss er aber bezahlen, dafür hat er dann einen höheren Freibetrag bei der Insolvenz.
    Müsste er mehr zahlen als der Freibetrag her gibt könnte er beim Amtsgericht einen Antrag stellen das mehr freigegeben wird vom Gehalt damit er zahlen kann.


    Zahlt er während der Insolvenz nicht laufen Neuschulden auf.


    Und in die Insolvenz kann er gehen egal ob du nun zustimmst oder nicht.
    Vorher muss aber ein Ausergerichtlicher Einigungsversuch gestartet werden.


    Darin wird angeboten Summe x zu bezahlen und den Rest dann zu erlassen.
    Da kannst du zustimmen oder ablehnen.
    Und jeder Gläubiger erhält anteilsmäßig einen Zahlungsvorschlag.
    Lehnen die meisten ab kommt es zur Insolvenz, stimmen die meisten zu
    kann es durchaus sein das der Richter beschließt das es keine Inso gibt sondern
    das jeder zustimmen muss.
    Kommt aber äußerst selten vor ^^

  • Vielen Dank für eure Antworten. Das mit der unerlaubten Handlung hab ich gestern irgendwo schonmal gelesen.Hat das viell. schonmal jemand durchbekommen? Da gibt es ja die unterschiedlichsten Meinungen im Netz.
    Werde morgen nochmal zum Anwalt gehen, und erst mal zwangsvollstrecken lassen was geht, in der Hoffnung, dass das noch vor Insolvenzeröffnung geschieht.
    Hätte ich viel früher gewusst, was meine Gutgläubigkeit und Warterei für folgen hat, hätte ich den Schritt schon viel früher gewagt. Das Jugendamt hat sich mit allem sehr viel Zeit gelassen. In der Zwischenzeit muss wohl irgendjemand anders bei meinem Ex gepfändet haben. Die haben jetzt ihr Geld und ich gehe wahrscheinlich leer aus. Wenn man bedenkt, dass laufender Unterhalt immer Vorrang hat, könnte ich mir dafür in den Hintern treten.
    Mal eine andere Frage, wie einfach wäre es für meinen Ex, den Titel ändern zu lassen? Hab mal was davon gehört, dass die Mutter dem zustimmen muss. Ist das richtig?

  • Mal eine andere Frage, wie einfach wäre es für meinen Ex, den Titel ändern zu lassen? Hab mal was davon gehört, dass die Mutter dem zustimmen muss. Ist das richtig?


    Du hast die Beistandschaft gekündigt. Damit kann der Vater eine Titeländerung nur noch auf dem Klageweg über das Gericht erreichen - oder in persönlicher, einvernehmlicher Absprache mit dir den Vollzug des Titels aussetzen. Abgeändert wäre der dann jedoch nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Beim JA hatte ich eine Beistandschaft, habe diese aber mittlerweile gekündigt, da alles sehr schleppend verlief. Werde das nun über einen Anwalt regeln.


    Schade, die Beistandschaft war die kostengüntigere Lösung gewesen,auch wenn es schleppend läuft.
    Der RA wird vermutlich jetzt etwas kosten und wenn es dumm läuft und der KV hat nix.


    Was die Insolvenz betrifft, musst du jetzt schauen wenn diese eröffnet wird und dich dort als Gläubiger
    eintragen lassen.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Wie gesagt, die Beistandschaft hat sich mit allem sehr viel Zeit gelassen. Hab mal eine Lohnpfändung angesprochen, aber die sind da nicht wirklich drauf eingegangen. Sie haben lieber wochenlang gewartet, ob auf ihren Schreiben mal eine Reaktion von meinem Ex kam. Der hat sich natürlich nicht wirklichl gerührt, er hatte ja auch nicht den Druck bekommen den er braucht, um mal was zu klären.
    Er hat ja letztens auch erwähnt, dass er den Titel anpassen will. Habe mal gehört, dass man wenn man weniger verdient und unter den selbstbehalt kommt (zb.aufgrund eines bestehenden Titels) auch ALG 2 beantragen kann.
    Unter welchen Vorraussetzungen ist das möglich, und wann wird eher der Titel runtergesetzt? Gibt es da einen Unterschied?

  • Unter welchen Vorraussetzungen ist das möglich, und wann wird eher der Titel runtergesetzt? Gibt es da einen Unterschied?


    beistandschaften setzen manchmal einen titel herab
    ohne dich zu fragen. :ohnmacht:
    wenn du das nicht möchtest, würde ich die beistandschaft kündigen und einen anwalt arbeiten lassen!


    Er hat ja letztens auch erwähnt, dass er den Titel anpassen will. Habe mal gehört, dass man wenn man weniger verdient und unter den selbstbehalt kommt (zb.aufgrund eines bestehenden Titels) auch ALG 2 beantragen kann.


    ja, das ist möglich:


    http://www.benkelberg.com/aufs…schuldet-kindesunter.html


    http://www.vdk.de/rheinland-pf…ltszahlungen_bei_hartz_iv