Die guten Häuser sind für den Sommer schon voll,ausser einer springt ab,das weißt auf die warteliste setzten. Ob ferien oder nicht mit schulkinder ist es eigentlich nicht wichtig,die kinder haben schulpflicht,diese werden ca 15 std in der woche im kurhaus Unterricht haben mit aufgaben vom lehrer zuhause,das heißt eine Lehrkarft vor Ort wird kommen.Man muß diesbezügig sich dann auch eine Genehmigung von der Schule holen das sie dem schulamt melden das kind nicht zum unterricht in der Schule erscheint und im kurhaus unterrichtet wird.ist schnell gemacht mit nur ein satzt zu papier zu bringen.
Mein urlaub würde ich nicht mit meiner kur zusammenziehen,den für die Kur muß man Freigestellt werden un darf eigentlich nicht mit urlaub verrechnet werden,egal ob befristet oder nicht. Ich täte es eher so machen, Urlaub und davor oder danach in die Kur, um ein Erholungseffekt zu haben,aber du bist sowieso verpflichtet dein AG bescheid zu sagen das du vor hast zur kur zu fahren,so kann man sein urlaub auch absprechen nur es ist nicht rechtens diesen mit dem Uralub zu verrechnen, egal welche Arbeitssituation es ist. Eine kur muß man innerhalb 6 Monate antretten, viel zeit zum Planen