Kitagebühren bei Alleinerziehung Unterhaltstitel

  • Hallo, ich möchte einen aktuellen Einkommensnachweis und einen Unterhaltstitel vom KV meiner Tochter erwirken. Wer unterstützt mich dabei?


    Dann habe ich noch eine Frage zu den Kita-Gebühren. Sind diese für den KV mit der Unterhaltszahlung abgegolten? Andererseits dürfen Väter sich ja auch die Hälfte vom Kindergeld einbehalten. Muss er sich dann nicht auch anteilig (berechnet nach den Einkommen) daran beteiligen? Ich lebe von ALGII.


    Für hilfreiche und kompetente Antworten wäre ich überaus dankbar!

  • Hallo,


    sofern der Vater leistungsfähig ist, muss er sich an den Mehrkosten beteiligen. Z. Bsp Kitagebühren (nicht aber Essen, da Du dafür ja den Kindesunterhalt bekommst), manche Sonderausgaben, Fussball, Klavier usw.


    Ich hoffe, das hilft. Ich habe grade etwas ähnliches gefragt.


    Viele Grüße

  • Der Gesetzgeber sieht im Familiengesetz den Weg über das Jugendamt/Beistandschaft vor, Unterhalt einzufordern bzw. berechnen zu lassen. Das ist kostenlos für dich und vor allem bist du nicht direkt drin involviert. Das JA kann auch einen "Titel" erwirken.


    KiTa-Gebühren-Beteiligung hängt ein bisschen von seinem Verdienst ab. Kindergeld bezieht der Vater übrigens nicht,sondern in vollem Umfang du. Allerdings wird, wenn du das volle Kindergeld bekommst, die Hälfte (sein "Anteil") auf den Unterhalt angerechnet. Das ist aber nur eine Verrechnung und hängt damit zusammen, dass manche kein Kindergeld beziehen, sondern das Kind steuervergünstigend über die Steuererklärung "absetzen" können.


    Wenn du ALGII beziehst, hätte das Jobcenter übrigens von sich aus schon nachhören müssen, ob du Unterhalt beziehst fürs Kind.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hätte da auch ma eine Frage dazu!
    Unterhalt habe ich über den Anwalt prüfen lassen, da er selbstständig ist kann er nicht mehr als 100% zahlen!
    Ich habe ihn bei der Kitaauswahl dazu gebeten die Hälfte der Betreuungskosten zu übernehm.
    Seine Antwort drauf war das er dies nicht muss da er ja die hälfte der Betreuungszeit übernehm könnte das heißt das meine kleine für 4,5 Std.ind die Kita geht er sie abholt und betreut!
    Was er natürlich nicht bedenkt ist, was ist wenn er krank wird, in den Urlaub fährt etc., er leitet eine Firma da ist man doch auch nie zu 100% frei!
    Ich brauch für meine kleine ne 9Std.betreuung, da ich 6Std.arbeiten gehe!
    Er weigert sich wehemend dagegen!
    Er zahlt sonst nix für die kleine, zu Weihnachten gabs auch nichts für sie!


    Wie sieht es da aus?

    Ich bin wie ein Schnitzel, von beiden Seiten bekloppt!!!! :crazy

  • Das ist aber nur eine Verrechnung und hängt damit zusammen, dass manche kein Kindergeld beziehen, sondern das Kind steuervergünstigend über die Steuererklärung "absetzen" können.


    "Kein Kindergeld beziehen" gibt es in dem Zusammenhang nicht.


    Das Kindergeld wird immer ausgezahlt und erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird ermittelt was günstiger ist, Kindergeld oder Freibetrag.
    Sollte der Freibetrag günstiger sein, wird das ausgezahlte Kindergeld wieder auf die Einkommensteuer draufgerechnet.


    Das ist in der Praxis übrigens ziemlich deprimierend: der Vater von 3 Kindern zahlt etwa 3.300,- Euro Kindergeld zurück, das die Mütter komplett eingesackt haben... :Hm


  • "Kein Kindergeld beziehen" gibt es in dem Zusammenhang nicht.


    Das Kindergeld wird immer ausgezahlt und erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird ermittelt was günstiger ist, Kindergeld oder Freibetrag.
    Sollte der Freibetrag günstiger sein, wird das ausgezahlte Kindergeld wieder auf die Einkommensteuer draufgerechnet.


    Das ist in der Praxis übrigens ziemlich deprimierend: der Vater von 3 Kindern zahlt etwa 3.300,- Euro Kindergeld zurück, das die Mütter komplett eingesackt haben... :Hm


    Das verstehe ich nicht!? Also vor drei Jahren haben wir aufgrund seiner Angaben zum Einkommen die Höhe des Unterhalts selbst aus der Düsseldorfer Tabelle rausgesucht. Von dem dort angegebenen Betrag hat er dann die Hälfte des Kindergeldes abgezogen. Das erhalte ich von ihm als Unterhalt, da ich ja das Kindergeld zu 100 % von der Kindergeldkasse bekomme. Er bekommt zudem noch einen Familienzuschlag, da er Beamter ist.
    Wieso muss ein Vater dann Kindergeld zurückzahlen, was ich als Mutter dann angeblich komplett eingesackt habe?


    Bezüglich Kita-Betreuungskosten müsste er sich doch eigentlich mit beteiligen? Essen ist klar, das nicht! Er lebt 700 km weit weg, übernimmt somit keinerlei Verpflichtungen. Ich mache alles allein und wenn ich schreibe alles, dann meine ich auch alles! Sämtliche Kosten bleiben bei mir (Arztbesuche, Rezeptgebühren, Kleidung etc. etc., alle möglichen Fahrtkosten trage ich auch incl. Kitagebühren). Da sich diese nun erhöht haben, schaffe ich das nicht mehr allein und will ihn eigentlich in die Verpflichtung nehmen. Ich bat ihn vor einem Jahr, mir einen Unterhaltstitel zu geben. Das lehnte er ab mit der Begründung, dass man ja dann gegen ihn vollstrecken könnte, wenn er nicht zahlt und ich solle aufhören, schließlich zahle er doch.


    Achja, für all diejenigen, die meinen Fall länger kennen... ...zur Begründung, warum er sein Kind nicht regelmäßig besuchen könne:


    "Das Auto fährt nun mal mit Benzin." - Super klug!!! Nur zur Info: Mein Auto ist aus der Steinzeit. Ich bewege es wie Fred Feuerstein von A nach B und C und D! :wand

  • Mmmhh, wir bezahlen in NRW Kita nach Einkommen pro Jahr/incl. Unterhalt (egal ob Papa oder Staat, verh. oder Single) = Summe zählt. Als Beamter zusätzl. Einnahmen? Tja, ist wohl so, warum du das nicht erhälst, kann ich nicht beurteilen, Leider Durststrecke ein paar Jahre. Zahlen andere aber auch ?? Ärger..


  • Bezüglich Kita-Betreuungskosten müsste er sich doch eigentlich mit beteiligen? Essen ist klar, das nicht! Er lebt 700 km weit weg, übernimmt somit keinerlei Verpflichtungen. Ich mache alles allein und wenn ich schreibe alles, dann meine ich auch alles! Sämtliche Kosten bleiben bei mir (Arztbesuche, Rezeptgebühren, Kleidung etc. etc., alle möglichen Fahrtkosten trage ich auch incl. Kitagebühren). Da sich diese nun erhöht haben, schaffe ich das nicht mehr allein und will ihn eigentlich in die Verpflichtung nehmen. Ich bat ihn vor einem Jahr, mir einen Unterhaltstitel zu geben. Das lehnte er ab mit der Begründung, dass man ja dann gegen ihn vollstrecken könnte, wenn er nicht zahlt und ich solle aufhören, schließlich zahle er doch.

    du hast ein recht auf einen titel und einer beteiligung an den betreuungskosten und auf einen gehaltsnachweis
    alle 2 jahre!
    das kannst du über eine beistandschaft beim jugendamt oder einen anwalt durchsetzen!


    http://www.jugendamt.nuernberg.de/finanzen/unterhalt.html

  • Ich habe ihn bei der Kitaauswahl dazu gebeten die Hälfte der Betreuungskosten zu übernehm.
    Seine Antwort drauf war das er dies nicht muss da er ja die hälfte der Betreuungszeit übernehm könnte das heißt das meine kleine für 4,5 Std.ind die Kita geht er sie abholt und betreut!
    Was er natürlich nicht bedenkt ist, was ist wenn er krank wird, in den Urlaub fährt etc., er leitet eine Firma da ist man doch auch nie zu 100% frei!
    Ich brauch für meine kleine ne 9Std.betreuung, da ich 6Std.arbeiten gehe!
    Er weigert sich wehemend dagegen!

    nein, auch wenn er die betreuung übernehmen KÖNNTE, muss er sich an den betreuungskosten beteiligen.
    du bist nicht verpflichtet sein angebot anzunehmen.