KV kürzt titulierten Kindesunterhalt

  • Hallo!


    Nach einiger Zeit melde ich mich auch mal wieder...


    Das älteste Kind ist nun 12 Jahre alt und somit ist ja "mehr" Unterhalt für das Kind fällig.
    Der Ex hat nun auch mehr Geld gezahlt, aber eben nicht das, was im Unterhaltstitel steht. Denn er sagte, da er nun das Darlehen mit 300 € monatlich (ehemals gemeinsames Darlehen, aber ich bin ja in der PI) abzahlt und noch sein Auto und seine Möbel abzahlen müsste, könnte er nicht das volle Geld bezahlen.
    Er zahlt monatlich 22 € weniger. An sich ja nicht so das "große Geld" um deswegen Riesenärger zu starten oder ähnliches. Aber aufs Jahr gerechnet doch eine gute Summe, die dem Kind ja an sich zustehen für den Lebensunterhalt.


    Nur ist nun die Frage, darf er das einfach selbstständig kürzen, obwohl es vom Jugendamt tituliert ist oder sollte er unter Umständen das beim Jugendamt noch einmal berechnen lassen (damit es dann evtl. einen "angepassten" Titel gibt). Er hat mich ja darüber informiert, dass er weniger zahlt.
    Aber es geht ja nicht um Geld für mich, sondern ist es ja das Geld für den Lebensunterhalt des Kindes und mir wird das ja auch angerechnet (Haushaltseinkommen) und eben aufgrund der angerechnten Summe steht uns nun doch kein Wohngeldzuschuß mehr zu (und somit keine Ermässigungen durchs Bildungspaket an Schulessen usw.).


    Danke für eure Hilfe!


    LG kama
    (edit: Hauptfrage markiert ;-) )

  • das einfachste für ihn/euch wäre neuberechnen lassen... wenn du pech hast bekommst du mehr als 22euro weniger wenn du glück hast muß er nachzahlen. Der unterhaltstitel hat den sinn das man das geld einklagen kann wenn nicht gezahlt wird sozusagen ein vollstreckbarer titel. Bei mir war es auch so das ich eine zeitlang den unterhalt nicht in voller höhe zahlen konnte dafür ist aber der "rest" aufgelaufen und muß von meiner seite nachgezahlt werden sobald es mir möglich ist. Für mich gilt allerdings noch zu klären ob es möglich ist das geld auf ein sparkonto für meine tochter einzuzahlen. ju amt hat nix dagegen aber keine ahnung wie es km sieht.

  • Hi,

    Nur ist nun die Frage, darf er das einfach selbstständig kürzen, obwohl es vom Jugendamt tituliert ist

    kurz ... NEIN !


    Er kann nur kürzen, indem du den Titel freiwillig rausgibst, oder er eine Abänderungsklage einreicht.
    Ich würde ihm einen Brief/Mail (keine SMS) mit entsprechenden Gesetzestexten schicken. ;)


    Freundlich, aber bestimmt.


    Liebes EXelchen,


    du kannst den KU nicht nacht Gutdünken kürzen.
    Siehe ...
    <Gesetzestext>


    KU hat Vorrang vor allen anderen Schulden.


    Bitte zahle den den offenen Betrag von <xy> € bis zu dem <Datum> nach.


    Vielen Dank.


    LG
    ....

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ex muß also 300 Euro eures gemeinsamen Kredits alleine zahlen, und noch KU on Top? Das erinnert mich irgendwie an den Nachbarthtread "Warum ist man als Vater immer der Dumme?"...

  • Mal von der rein rechtlichen Seite aus betrachtet:


    Der KU geht vor. Notfalls kann das Gericht/Beistandschaft per Gericht verlangen, das die Kreditraten herabgesetzt werden, um den KU zu bedienen.
    Zudem kommt, das der KU wohl nicht in der Höhe tituliert worden wäre, wenn der KV ein zu geringes Einkommen hätte.


    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • Hi,

    x muß also 300 Euro eures gemeinsamen Kredits alleine zahlen, und noch KU on Top?

    Tja, das ist Lebenspech, bzw. das hat er nicht bedacht, als der Titel ausgestellt wurde.
    Er kann dies, wie ich oben schrieb, abändern lassen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Habe hier einen ähnlichen "Fall"...


    Bei mir geht es um sage und schreibe 7 Euro. Bekomme alle 6 Monate Post vom JA ob der KV regelmässig zahlt.Im Oktober letzten Jahres war in diesem Schreiben die Unterhaltssumme vermerkt. Da ist mir die geringe Differenz erstmalig aufgefallen.KV war der Meinung nach Aufforderung meinerseits die Unterhaltszahlung um diese Summe monatlich anzupassen, nicht nachkommen zu müssen mit genau den Gründen wie oben geschrieben.
    Habe 3 Monate immer wieder gebeten das er es ändert. Zu seinem Leid hat er es nicht getan. Ich habe es meiner Beistandschaft mitgeteilt. Jetzt hat er ein Schreiben bekommen das er es ändern soll für die künftigen Monate, er nicht von selbst einfach Unterhalt kürzen kann. Zu guter letzt wollte die Beistandschaft von mir alle Kontoauszüge seit Unterhaltsberechnung sehen, in meinem Fall von 2010 an.
    Jetzt hat er einen Brief vom JA erhalten wo er von 2010 an diese 7 Euro monatlich Nachzuzahlen hat...


    Also...der KV kann nicht einfach so eine X beliebe Summe vom Unterhalt einbehalten.Wenn dann muss er neu berechnen lassen falls sich seine Einkünfte verringert haben, oder er der Meinung ist zuviel zu zahlen...


    Edit: Eventuelle gemeinsam gemachte Schulden werden bei der Erstberechnung des Unterhaltes Prozentual mit berücksichtigt!War bei mir jedenfalls so... :-)


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

    Einmal editiert, zuletzt von Paradoxx ()

  • Hallo!


    Danke für die schnelle Info!


    Ja, er muss das Darlehen nun alleine tragen (ich habe die Rate vorher von meinem 400 € Job gezahlt und das hat auch nicht interessiert, weiteres Einkommen hatte ich nicht und ich habe von den 400 € sogar noch 150 € jeden Monat an die Krankenkasse gezahlt..., aber dazu kann man genug hier nachlesen).


    Der Ex ist finanziell durchaus in der Lage das zu bezahlen, der Unterhaltstitel wurde so berechnet, dass das ehemals gemeinsame Darlehen MIT EINBERECHNET wurde! Und zwar in der Höhe von 300 €, weil eine ehemalige Rate erst so hoch war, dann auf 190 € für ihn runtergesetzt wurde und nun eben wieder hoch. Ist etwas komplizierter, außerdem geht es ja um das Geld der Kinder und nicht um "irgendetwas".


    Kindsvater der Dumme? Den Thread kenne ich nicht, daher kann ich sonst dazu auch nichts sagen, inwieweit das hier jetzt passen würde.


    Ich werde ihn dann mal freundlich drauf hinweisen, dass er den Unterhalt zur Sicherheit noch einmal berechnen lässt. Eben einfach für die Kinder, damit das alles seine Richtigkeit hat.
    Dass der Unterhalt für die Kinder herab gesetzt wird, bezweifel ich eigentlich, denn es wurde ja damals schon eingerechnet, dass noch Restschulden zu zahlen sind.


    Danke für die Hilfe.


    LG kama

  • Ja, Baby ist da :)


    Gesund und munter, nur eher als erwartet und auch eher als von den Ärzten geplant.
    Es wollte nicht auf den KS-Termin warten und hat dann vorgezogen sich vorzeitig den Ausstieg anzukündigen (Wehen im 4 min-Takt), so dass der KS dann um einige Tage vorverlegt wurde (auf Wunsch des Kindes ;-) ).


    Dankeschön :)


    LG kama

  • Denn er sagte, da er nun das Darlehen mit 300 € monatlich (ehemals gemeinsames Darlehen, aber ich bin ja in der PI) abzahlt


    Er zahlt monatlich 22 € weniger. An sich ja nicht so das "große Geld" um deswegen Riesenärger zu starten oder ähnliches.


    Recht hin oder her. Wie wäre es damit einfach mal etwas gesunden Menschenverstand walten zu lassen und zu sagen "Ok. Immerhin zahlst du auch meine Schulden". Wenn man es mal schnell durchrechnet zahlt er jährlich 12x150€ die eigentlich dich angehen und zahlt nicht 12x22€ die dir (dem Kind) zustünden. Das macht summa sumarum einen positiven Saldo i.H.v. 1.536€ zu deinen Gunsten.


    Der Ex ist finanziell durchaus in der Lage das zu bezahlen


    Da ist natürlich ein prima Argument :kopf :muede

  • @3er Papa


    Und was ist mit dem Recht der Kinder??


    Mir wird der volle Unterhalt überall angerechnet, daher zahle ich weiterhin überall drauf...
    Monatlich 152 € an die Krankenkasse von NULL Euro Einkommen derzeit.
    Vorher habe ich 150 € Darlehen und 150 € Krankenkasse vom 400 € Job gezahlt, da hat es auch niemanden interessiert, wie das geht!!


    Er hat mir die Jobsuche sabotiert, da er den potentiellen Arbeitgebern (edit: er hat mir teilweise die Vorstellungsgespräche damals besorgt, daher konnte er mit den Arbeitgebern sprechen) dann mitteilte, dass ich nur außerhalb der Schulferien arbeiten kann, da ER NICHT für die Kinderbetreuung zuständig ist. Das lief bereits während der Ehe so...
    Und auch nach der Trennung teilte er mir mit, dass er auf keinen Fall für die Betreuung der Kinder zuständig ist und ich bitte mich ausreichend um die Kinder kümmere.
    Auch schaffte er es mir zu drohen, wenn er mitbekäme, dass die Kinder nach der Schule mal alleine sind, dass er mir das Jugendamt auf den Hals hetzt und mir die Kinder wegnimmt usw.



    Er kümmert sich außerhalb der Papa-WE`s die samstags 15/16 bis sonntags 19 Uhr dauern NICHT um seine Kinder. Mal zwei Nächte die Kinder nehmen? Oder gar in den Ferien mal Urlaub nehmen? Oder wenn die Kinder krank sind???? NEIN... Part der Mutter... (edit: alle zwei Wochen sind die Wochenenden)


    Kostenbeteiligung an Schulfahrten, Schulessen, Zahnspangen, Sportverein oder jetzt die bevorstehende Erstkommunion?? Nein, dazu ist der Unterhalt doch da... Den er eigenmächtig gekürzt hat...




    Die Darlehensrate IST mit eingerechnet beim Unterhaltstitel! und zwar in Höhe von 300 €, da an sich damals 500 € monatlich gezahlt werden sollte und ich 200 € übernehmen sollte.


    Edit nochmal: Sobald ich wieder Einkommen erziehle, zahle ich ja auch wieder die Schulden, nur eben über den Insolvenzverwalter, an den ich das erst zahle! Ich stehe bereits auf Wartelisten für Kinderkrippe und Tagesmütter, schreibe bereits wieder Bewerbungen, obwohl ich das nicht müsste, da das Baby noch nicht einmal vier Wochen alt ist. Lt. Aussage Insolvenzverwalter brauche ich erst ab dem 3. Lebensjahr TEILZEIT was suchen bzw. nachweisen, dass ich suche usw. Aber ich mache das bereits jetzt...


    LG kama

  • Und nicht zu vergessen, er kann doch beim Jugendamt den Unterhalt NEU berechnen lassen, wenn er nun weniger Geld hat und womöglich sein Gehalt weniger geworden ist usw.


    Für mich wäre es auch hilfreich, wenn man mir nur das anrechnet, was "ich" bekomme und nicht das, was auf einem Blatt Papier steht, aber bei uns garnicht ankommt.


    LG kama

  • Also ich denke nicht, dass du dich hier derart rechtfertigen mußt.


    Der KU wurde tituliert, und es geht doch in erster Linie darum, dass es dir auch mit der Summe überall angerechnet wird.
    Kann er es nicht zahlen, muß er es eben ändern lassen (und dazu halt paar Wege erledigen) und dich nicht so abspeisen und du büßt dadurch mehr als "nur" die 22€ monatlich ein.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Nur ist nun die Frage, darf er das einfach selbstständig kürzen, obwohl es vom Jugendamt tituliert ist oder sollte er unter Umständen das beim Jugendamt noch einmal berechnen lassen (damit es dann evtl. einen "angepassten" Titel gibt).


    Volleybap hat fast Recht. :thanks: Er kann kürzen und Du kannst Ihn dann pfänden lassen oder verklagen.


    Er muss sich eigentlich aktiv darum bemühen das der Titel geändert wird. Ihr könnt Euch aber einig sein und Euch das Geld für Anwalt sparen.


    Recht hin oder her. Wie wäre es damit einfach mal etwas gesunden Menschenverstand walten zu lassen und zu sagen "Ok. Immerhin zahlst du auch meine Schulden". Wenn man es mal schnell durchrechnet zahlt er jährlich 12x150€ die eigentlich dich angehen und zahlt nicht 12x22€ die dir (dem Kind) zustünden. Das macht summa sumarum einen positiven Saldo i.H.v. 1.536€ zu deinen Gunsten.

    Mich würde interessieren warum er die Tilgung des gemeinsamen Kredites übernimmt? Weil die Bank das so will?


    Er kümmert sich außerhalb der Papa-WE`s die samstags 15/16 bis sonntags 19 Uhr dauern NICHT um seine Kinder.

    Trenne das bitte vom Unterhalt. Oder würdest Du ihm den Unterhalt erlassen wenn er sich rührend kümmert?

  • Hi,

    Mich würde interessieren warum er die Tilgung des gemeinsamen Kredites übernimmt? Weil die Bank das so will?

    • die TS ist in PI, also hält sich die Bank an den Mitschuldner der zahlungsfähig ist
    • hat er sich -offensichtlich- bei der Titulierung den Kredit anrechnen lassen, und somit u.U. weniger KU zahlt

    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Der Ex übernimmt die Tilgung, da wir beide Schuldner waren (gleich haftend) und mir nur noch der Weg in die PI blieb, da ich nicht in der Lage war, die Raten mit zu tragen.


    Ich habe kein eigenes Darlehen erhalten, da ich gar kein Einkommen hatte und ich wurde soweit unter Druck gesetzt, dass ich eben mit unterschrieb (sonst hätte er so oder so alleine zahlen müssen, durch ehemals gemeinsame Eigentums-Wohnung, die mit Restschuld verkauft wurde). Ich hatte einfach zu viel Angst vor ihm...


    Ich habe die Bank um "Hilfe" gebeten, mehrfach. Herabsetzen meiner Rate, Aussetzen und verlängern der Laufzeit usw. Nichts.
    Also Schuldenberatung und es nahm seinen Lauf.


    Bank hat Darlehen gekündigt und wollte volle Summe sofort.
    Bei mir nichts zu holen, da ohne Besitz und ohne Job, mein Weg PI.


    Der Ex hat sich ein neues Darlehen (bei anderer Bank) über die Gesamtsumme geholt und hat die erste Bank ausgezahlt und zahlt somit nun das "neue" Darlehen ab.


    LG kama