Beistandschaft beantragen oder nicht

  • Hallo ihr lieben,


    der Vater meines Kindes zahlt seit der Geburt keinen Unterhalt. Ich bekomme von Anfang an den Unterhaltsvorschuss von 133€.
    Ich habe mir das mal beim JA nachgefragt, was er zahlt und die sagten das der Vater monatlich die Hälfte von den 133€ ans JA zurückzahlt. Aber momentan zahlt er gar nichts! Das sagte er mir selbst.


    Er möchte nun das gem.SR beantragen und da finde ich, es gehört auch dazu dann Unterhalt zu zahlen! Wenn schon Verantwortung, dann auch ganz!


    Ich weiß, das er arbeiten geht, aber das ist keine Festeinstellung, sondern eher so unter der Hand. Macht es Sinn, einen Beistand zu beantragen? Und was passiert dann wenn man den "eingeschaltet" hat??


    LG

  • Sinn macht es immer.
    Er bekommt dann einen Brief, er möge bitte sein Einkommen offenlegen - wie auch bei der UVG Stelle.
    Wenn er nicht zahlt, obwohl er könnte im UVG Bezug - dann muss er das zurückzahlen.
    Wenn er nicht zaht, und er auch nicht kann, dann ist das OK.
    Das GSR steht auf einem anderen Blatt.


    Eine Beistandschaft arbeitet auch bei Eltern mit guter Kommunikation manchmal über Jahre -
    dauert ja ne Weile bis die Kids erwachsenen sind und ein unabhängiger Berater ist da nicht schlecht.

  • Die Beistandschaft stellt lediglich fest ob, und wieviel er von seinem Einkommen zahlen kann-
    ggf. klagt sie auch im Namen des Kindes, und erwirkt einen entsprechenden Titel-


    allerdings hat das nicht mit GSR zu tun, und ist davon völlig abgekoppelt-


    Wenn er nicht zahlen kann, dann kann er dennoch auf das GSR klagen, und hat entsprechende Chancen, es zu erhalten-


    Das er "schwarz" arbeitet, müsstest Du schon eindeutig nachweisen- generell sehr schwer, dies zu machen :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Da habe ich auch eine Frage zu. Und zwar wüßte ich dann gern, ob eine Beistandschaft auch möglich ist, wenn man nicht mehr UVG-berechtigt ist. UVG haben wir bereits für den vollen Zeitraum bezogen.
    Wie sieht es da aus? Kann man da trotzdem zum JA gehen oder muss man sowieso einen Anwalt beauftragen?

  • Hi,


    hat er, bzw. Kind, denn Umgang und nimmt diesen wahr ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hi blogy,


    das wird er wohl recht gute Chancen haben, das GSR zu bekommen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
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