umgang des vaters

  • mein ex und ich haben das gemeinsame sorgerecht,aber ich habe das aufenthaltbestimmungsrecht für unsere tochter.wir wohnen 500 km von einander entfernt.darf er mir vorschreiben,das wenn ich mal ein termin habe wer auf unsere tochter aufpasst.er kennt sie nicht und kümert sich auch nicht drum um sie mal zu sehen.darf er sie hir auch einfach ab holen und mit ihr zu verwanten fahren die ich nicht kenne und von mir auch 600km weit weg wohnen?unsere tochter ist jetzt 8 monate

  • Nein der kV kann nicht einfach kommen das Kind einpacken und fahren schon gar nicht wenn das Kind 8 Monate ist.
    Da fängt man mit 2-3 Std die Woche an ca 1x die woche und steigert es dann. Oft ist es auch begleitender Umgang!


    Also tief durchatmen und sonst lass dich beim Jugendamt informieren.

  • darf er mir vorschreiben,das wenn ich mal ein termin habe wer auf unsere tochter aufpasst


    Nein, Oma/Babysitter/neuer Partner, Nachbarin - deine Entscheidung - wie bekommt er das überhaupt mit ?


    er kennt sie nicht und kümert sich auch nicht drum um sie mal zu sehen


    Warum kennt er das Kind nicht ? warum wohnt ihr 500 km voneinander entfernt ?


    darf er sie hir auch einfach ab holen und mit ihr zu verwanten fahren die ich nicht kenne und von mir auch 600km weit weg wohnen?


    Du darfst das und er darf das - jeder darf mit dem Kind in seiner Zeit machen was er will - Freitzeitparks, Schwimmbad, Tante Erna besuchen - allerdings wie soll das gehen wenn er das Kind bis heute gar nicht kennt ?
    Hätte er einen Bezug zum Kind, es würden Übernachtungen stattfinden, weil du vieleklicht auch nicht mehr stillst, wäre das kein Thema.
    In normalen Elternbeziehungen unter einem Dqach ist die Mutter ja auch mal unterwegs und der Papa kümmert sich ums Kind.
    Aber der Bezug fehlt jawohl ...