Krankengeld und Selbstbehalt

  • Ich glaub ich hab gerade ein Brett vor dem Kopf. Heisst wenn jemand bis zu 6 Monaten Krankengeld bezieht fällt er vom Selbstbehalt her noch in Richtung Erwerbstätiger? Und wenn es länger als 6 Monate sind gilt der Selbstbehalt für Nicht-Erwerbstätige?


    :hilfe

  • Ich glaub ich hab gerade ein Brett vor dem Kopf. Heisst wenn jemand bis zu 6 Monaten Krankengeld bezieht fällt er vom Selbstbehalt her noch in Richtung Erwerbstätiger? Und wenn es länger als 6 Monate sind gilt der Selbstbehalt für Nicht-Erwerbstätige?


    Nein, das heißt, dass man bei solchen "vorrübergehenden Ereignissen" weiterhin seiner vollen Unterhaltspflicht nachkommen muss.
    Dies gilt allerdings für bestehende Titel, wie man sich privat einigt steht auf einem anderen Blatt.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Hallihallo ,


    es gibt wieder einmal Neues und ich bzw Sister braucht Hilfe , weil nun wieder einige Fragen auflaufen. Nachdem nun erstmal Ruhe war , kam dann doch Post von einer Anwältin seitens der KM. Nun wird auf einmal der ihrer Meinung nach fehlende Unterhalt eingefordert bzw KV soll Papiere von November 2012 bis Oktober 2013 einreichen zwecks Berechnung. Meiner Meinung nach greift da für die Vergangenheit immernoch §1613 da sie diesen jetzt erst mit dem Anwaltsschreiben nachfordert.


    Ich hab das Schreiben mal zum besseren Verständnis geschwärzt und hochgeladen. Inwieweit muss KV auf das Anwaltsschreiben reagieren? Eine Kurz-Email mit Aufführung des oben genannten § wurde heute von Sister an Kanzlei der KM gemailt.


    Danke wie immer im Voraus :thanks: :thanks: :thanks:


    http://www.bilder-hochladen.net/files/koui-7-8f14-jpg.html



    http://www.bilder-hochladen.net/files/koui-8-c9f0-jpg.html

  • Nun ist eingetroffen, was ich im September schon anmerkte. ;)


    Vielleicht sollte sich dein Schwager mit der KM auf eine vertretbare Nachzahlung einigen.
    Kann mir vorstellen, das hilft für zukünftige Situationen. Wer nur auf sein Recht pocht, bekommt selbiges beim nächsten mal evtl selbst um die Ohren gehauen


    Meiner Meinung nach ist eine Nachforderung noch immer unbegründet, aber der Stein ist nun ins rollen gekommen. D.H. Auskunft erteilen und warten, welche Forderungen aufschlagen. Gegenrechnen und eine Entscheidung fällen.
    Die Aufforderung ist insoweit nett und anständig geschrieben. Ich kenne diese Inhalte nur mit kompletten Ignorieren weiterer Verbindlichkeiten, und Aufwände für den Weg zur Arbeit sind eh nicht existent, bzw es wird unterstellt, dass eh mit Öfis zu fahren ist und ein eigener PKW Luxus sei.

  • Summer


    der Versuch einer Einigung auf eine vertretbare Nachzahlung war da. Leider pochte die KM schon bei dem Versuch der ja schon einiges her ist auf die nachzahlung des kompletten Betrages :-(


    Heisst Einreichung der geforderten unterlagen wäre auf freiwilliger Basis gell?

  • Summer


    der Versuch einer Einigung auf eine vertretbare Nachzahlung war da. Leider pochte die KM schon bei dem Versuch der ja schon einiges her ist auf die nachzahlung des kompletten Betrages :-(


    Heisst Einreichung der geforderten unterlagen wäre auf freiwilliger Basis gell?


    Naja, Einigung kann ja auch bedeuten, dass man den kompletten geforderten Betrag wie gewünscht zahlt. Auch wenn hier keine Rechtsgrundlage besteht. Es ist halt ein Abwägen der Kosten und anderer "Unannehmlichkeiten". Wenn ich davon ausgehe, dass bei einer möglichen Titulierung für zukünftigen Unterhalt mehr zu zahlen ist, hab ich doch ganz schnell den Break-even ausgerechnet.


    Wie schon vermutet hat sich durch die Weigerung der Nachzahlung nunmehr die Maschinerie in Gang gesetzt und es wird ein dynamischer unbefristeter Titel gefordert. Ab dann sind zB Arbeistlosigkeit nur noch vorübergehende Ereignisse, für die jeder Unterhaltszahler Rücklagen aus dem üppigen Selbstbehalt bilden kann.


    Ganz ehrlich? Ich hätte (auf Raten) den Unterhalt nachgezahlt und wäre beim Modell "Einigung ohne Titel" geblieben.


    Und Nein, das Einreichen der Unterlagen ist nicht freiwillig. Auskunft ist zu erteilen. Es hält dir zwar niemand eine Pistole an den Kopf und drückt ab, wenn du/ dein Schwager sich weigert. Aber dann wird halt mal munter und großzügig geschätz, Kridite und berufbedingte Aufwendungen sind ohne Auskunft auch nicht existent.


    Also... letzten 12 Monatsabrechnungen nebst Steuerbescheid und Angaben du den Aufwendungen zum Anwalt schicken und schaun, was gefordert wird. Wenn das so passt, kannst du einen Titel erstellen lassen. Diesen würde ich auf das 18te LJ begrenzen, auch wenn etwas anderes gefordert wird.

  • Öhm wie kommst Du denn jetzt auf einen Titel? denkst Du schon einen Schritt weiter? In dem Schreiben geht es doch jetzt erstmal um die Nachzahlung die die KM unbedingt haben will...???



    Auskunft hat er ihr ja auch erteilt dieses Jahr anhand von Lohnzetteln und dem Krankengeldbescheid wie ist das dann heirmit?
    http://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html


    Greift der dann noch? Hier ist ja gar kein höherer Unterhalt zu erwarten da er immer gleichbleibenden Lohn hat ...

  • Ich denke schon, dass es auf einen Titel hinauslaufen wird. Der Anwalt wird die KM entsprechend beraten.


    Wenn du dieses Jahr schon Auskunft gegeben hast, kann eigentlich erst in 2 Jahren erneute Auskunft verlangt werden. Wie ist denn diese "Auskunft" erfolgt? Gibt es die Aufforderung zur letzten Auskunft schriftlich?

  • Öhm wie kommst Du denn jetzt auf einen Titel? denkst Du schon einen Schritt weiter?

    Darauf läuft es hinaus.


    In dem Schreiben geht es doch jetzt erstmal um die Nachzahlung die die KM unbedingt haben will...???

    Festzuhalten ist, dass nachträglich kein Unterhalt gefordert werden kann - dein Mann muss also nichts nachzahlen - es bestand kein Titel! Erst ab dem Schreiben des Anwalts ist er in Verzug gesetzt worden - nachträglich is nich.


    Auskunft hat er ihr ja auch erteilt dieses Jahr anhand von Lohnzetteln und dem Krankengeldbescheid wie ist das dann heirmit?
    http://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html


    Greift der dann noch? Hier ist ja gar kein höherer Unterhalt zu erwarten da er immer gleichbleibenden Lohn hat ...

    Wenn dein Mann dieses Jahr bereits Auskunft gegeben hat, muss er nicht schon wieder Auskunft erteilen.


    Kurzer Zweizeiler an den Anwalt:


    [Höflichkeitsfloskel] Herr Anwalt,


    da ich Frau [Name der Ex] bereits am [Datum der letzten Auskunft] meine Einkommensverhältnisse dargelegt habe (die sie auch vorliegen haben, wie ich an Ihrem Hinweis auf meinen Krankengeldbescheid entnehmen konnte), sehe ich keinen Grund, Ihnen vor Ablauf von 2 Jahren erneut Auskunft zu erteilen (vgl. BGB 1605). Ihr Schreiben betrachte ich daher als gegenstandslos.


    Mit angemessener Hochachtung,
    [Name des Vaters]


    Des weiteren könnte dein Mann sich noch Nachfragen zu seiner Frau verbitten. Es geht den Anwalt nix an, wo oder wie der Vater lebt. Der Unterhalt wird einzig und allein durch das Einkommen des Vaters bestimmt.

  • Ich denke schon, dass es auf einen Titel hinauslaufen wird. Der Anwalt wird die KM entsprechend beraten.


    Wenn du dieses Jahr schon Auskunft gegeben hast, kann eigentlich erst in 2 Jahren erneute Auskunft verlangt werden. Wie ist denn diese "Auskunft" erfolgt? Gibt es die Aufforderung zur letzten Auskunft schriftlich?

    Summer


    Auskunft gibt der Papa jedes Jahr freiwillig anhand seiner Lohnzettel genuaso wie er eigenständig den Unterhalt anpasst sobald es erforderlich ist :-)



    Mischka und Summer


    :thanks: dann werd ich das mal so weitergeben damit dann agiert werden kann :-)


  • Hmm, für mich stellt sich hier die Frage, ob dann tatsächlich die 2 Jahresfrist greift. Denn eigentlich hat die Berechtigte demnach gar nicht selbst zwecks Feststellung der korrekten Höhe des Unterhalts Auskunft verlangt. Wäre ja nichts anderes, als wenn ich am Tag vor einer satten Gehaltserhöhung schnell, unaufgefordert und freiwillig alle Unterlagen der letzten 12 Monate der KM überreiche, damit ich 2 Jahre lang das höhere Gehalt aussen vor lassen kann.


    Momentan sehe/lese ich noch nichts, was den KV mit Sicherheit von der Auskunftspflicht befreit. Und wenn der KV zu sehr drauf rumreitet, dass er bereits Auskunft gegeben hat, könnte das eine Steilvorlage für KM werden. Die kommt dann daher und sagt "Siehste, habe dich bereits vor Monaten aufgefordert, aber du kommst ja nicht mit allen Daten rüber, sodass ich jetzt nen Anwalt nehmen musste. In Verzug biste aber schon lange". Plötzlich ist die rückwirkende Zahlung wieder im Spiel und die Übernahme der Anwaltskosten steht auch noch zu Debatte.


    Hier solltet ihr sorgfältig die nächsten Schritte planen.

  • Huhu ,



    erneute Post. Könnt Ihr mal drüber schauen? Ich bin der Meinung die Auskünfte zur Immobilie der Ehefrau gehen die einen feuchten an ( muss mich verbessern stehen nicht beide im Grundbuch nur das frauchen) der rest wie Lohnabrechnungen , Steuererklärungen und Krankengeldbescheid ist klar.



    http://www.bilder-hochladen.net/files/koui-9-45c4-jpg.html



    http://www.bilder-hochladen.net/files/koui-a-d3d9-jpg.html

  • Das sieht so aus, als wolle der Anwalt eine vollumfängliche und formgerechte Auskunft. Da reichen dann Lohnzettel und KK-Zettel nicht, sondern alles soll schön aufgelistet sein. Ist das nicht geschehen, hat man keine ordnungsgemäße Auskunft erteilt.
    Das istJuristentrick, mit dem man blöd dasteht ...
    Die Immobilie der Ehefrau spielt mit rein, weil es darum gehen wird, ob der Vater einen Wohnvorteil hat u.ä.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @Volley



    fällt das alles unter § 1605 ? Muss er dann ggf auch Kontoauszüge einreichen? Denn Kreditraten für Haus , Nebenkosten , Versicherungen und so gehen alle von seinem Konto ab



    Dachte das fällt in dem fall nur ein wenn der Zahlungspflichtige nicht oder kaum etwas zahlen kann...