Sorgerechtsreform 2013

  • Ich habe mich auch gerade gefragt, was es da zu feiern gibt. Die Version, die ich zuletzt gelesen habe, unterscheidet sich kaum von der gegenwärtigen Rechtssituation (vom inhaltlichen Maßstab her, dass das Kindeswohl positiv zu erwarten sein muss, im Falle des Falles). Das gerichtliche Verfahren soll zudem auf schriftlichem Wege erfolgen, was teilweise recht kritisch gesehen wird.


    Der Kater :brille

  • der Vater kann bereits jetzt das GSR beantragen.
    Ob er es bekommt, hängt von vielen Faktoren ab - unter anderem, ob das GSR zum Wohle des Kindes ist.


    Nicht "unter anderem", sondern NUR vom Kindeswohl. Jedenfalls verstehe ich das so:


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  • Ich lese hier im Forum ganz oft: Ex hat sich aber in der Schwangerschaft nicht gekümmert, also kein Interesse am Kind gezeigt.


    Ja, da hab ich mich bei meinem Ex auch drüber geärgert. Als wir dann von seiner Mutter quasi zur Aussprache gezwungen wurden hab ich ihm das auch vorgeworfen (natürlich). Seine erstaune Frage war: warum sollte ich mich um dich kümmern? Wir waren nicht mehr zusammen, und dich hat es doch auch nicht gekümmert wie es mir geht. (Da ging es übrigens nicht um das GSR, das war bei uns nie ein Thema, sondern um unsere Streitereien insgesamt).


    Ganz unrecht hatte er nicht, tatsächlich ging es ja in erster Linie um mein Wohlbefinden und meinen verletzten Stolz. Und ich muß auch zugeben: ich hätte ihn nicht meinen Bauch anfassen lassen wenn das Kind sich bewegt hat. Dafür waren da einfach zu viele verletzte Gefühle, es wäre ja MEIN Bauch gewesen... (auch falsch, weiß ich. Aber so hab ich nunmal gedacht.)


    Was ich damit sagen will: wenn ich in der Schwangerschaft schon nicht in der Lage war zwischen mir und dem Kind (bezogen auf den Vater ) zu unterscheiden, warum hab ich es dann vom Vater verlangt? Und für ihn war das Kind ja viel weiter weg als für mich, die sich schon zwangsläufig Tag für Tag auseinander setzen mußte.


    Mit der Gesetzesänderung muß meiner Meinung nach auch noch die Möglichkeit für Väter die nicht als Vater angegeben werden bestehen zu sagen: Ich bin der Vater. Ansonsten seh ich weniger die Möglichkeit, das Frauen sich ihre "Väter" vorsichtiger aussuchen, sondern eher das es vermehrt Kinder ohne offizielle Väter geben wird, aus Angst vor dem GSR. Vielleicht würde es auch Sinn machen mehr Aufklärung zu betreiben was das GSR überhaupt beinhaltet. Ich glaube, dann hätten weniger Frauen Angst davor.

  • hab da mal a rein informative frage....


    wie gesagt KV hat nie versucht die kleine zu sehen, bekomme auch unterhaltsvorschuss und auch seine familie hatte kein interesse.... steh auch dazu dass ich ihnen nicht hinterhergelaufen bin, aber ich wär ihnen nicht im weg gestanden (im gegenteil es hätte einiges erleichtert)


    so nun bin ich am überlegen ob ich zurück nach Bayern geh, da dort meine Familie wohnt und es für mich wesentlich einfacher alles machen würde...


    mal angenommen, er möcht nun die gemeinse obsorge, darf ich dann nicht mehr wegziehn?????


  • Na so wie er sich verhalten hat wird er es bestimmt nicht wollen.
    Also würde ich mir keine Gedanken machen, mein Leben weiter leben und hinziehen wohin ich möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()


  • wie gesagt KV hat nie versucht die kleine zu sehen, bekomme auch unterhaltsvorschuss und auch seine familie hatte kein interesse.... steh auch dazu dass ich ihnen nicht hinterhergelaufen bin, aber ich wär ihnen nicht im weg gestanden (im gegenteil es hätte einiges erleichtert)


    so nun bin ich am überlegen ob ich zurück nach Bayern geh, da dort meine Familie wohnt und es für mich wesentlich einfacher alles machen würde...


    mal angenommen, er möcht nun die gemeinse obsorge, darf ich dann nicht mehr wegziehn?????


    warum sollte das so sein ? Außer du hast ihm das Kind enzogen/vorenthalten oder verschwiegen...

  • warum sollte das so sein ? Außer du hast ihm das Kind enzogen/vorenthalten oder verschwiegen...

    ne hab ich nicht, war ja eigentlich von beiden seiten ein wunschkind....


    naja es steht a unterhaltserhöhung an, und wer weiß was ihm da einfällt.... weiß nur das er mal zu ner freundin die ihn wo getroffen hat, gmeint hat er darf die kleine nicht sehen, und sie dann meinte geh zum JA, ja das möchte er nicht... also wie gesagt er darf sie jederzeit sehen... aber wär jetzt halt dann schon arg, wenn ihms jetzt einfällt, wo ich überleg wieder zu meiner familie zu gehen...


    und drum wollt ich einfach mal wissen wie das ist..

  • Ich habe mich auch gerade gefragt, was es da zu feiern gibt. Die Version, die ich zuletzt gelesen habe, unterscheidet sich kaum von der gegenwärtigen Rechtssituation (vom inhaltlichen Maßstab her, dass das Kindeswohl positiv zu erwarten sein muss, im Falle des Falles). Das gerichtliche Verfahren soll zudem auf schriftlichem Wege erfolgen, was teilweise recht kritisch gesehen wird.


    Der Kater :brille


    Dem Grunde nach, bin ich voll bei dir. Allerdings sollten wir so fair sein, auch auf die positiven Entwicklungen hinzuweisen.


    Nachdem in 2009 im Fall Zaunegger gegen Deutschland der EMGH der deutschen Justiz Junta eine Ohrfeige verpasste, hat dann doch tatsächlich auch das BVerfG Ende 2010 erkannt, dass es mit ihrer Einschätzung aus 2003 voll daneben lag. Ging es doch davon aus, dass die Mutter immer nur zum Wohle des Kindes entscheiden würde und das GSR niemals aus persönlichen Präferenzen versagen würde. Allerdings gab das BVerfG der Regierung den klaren Auftrag, die tatsächlichen Gründe für die Versagung des GSR durch die Mutter zu eruieren sind, um dann ggf. die Gesetzeslage anzupassen.


    Daraufhin wurde dann auch irgendwann mal eine Studie gestartet. Diese Studie wurde dann auch nach über 7 Jahren mal fertig.


    Nachzulesen auf http://www.bmj.de/. Ergebnis: In vielen Fällen wird eine gemeinsame Sorge aus Gründen verweigert, die keinerlei Bezug zum Kindeswohl haben. Nur selten werden klare Risikofaktoren für das Kindeswohl, wie z. B. Sucht- und Gewaltprobleme, genannt. Häufiger werden – vor allem von Elternteilen ohne Partnerschaft mit dem anderen Elternteil – potenziell kindeswohlrelevante Probleme in der Elternbeziehung ins Feld geführt.


    Tja, nix war's mit Mutti entscheidet immer nur zum Wohle des Kindes.


    Demnächst irgendwann in 2013 bekommen wir dann den kleinen Wurf vor die Füße geschmissen, mit dieser unsäglichen Antrags- und Fristlösung. Richtig wäre gewesen, GSR ab Vaterschaftsfestellung.


    ABER... Immerhin geht der Gesetzgeber zumindest im Entwurf formal-jursitisch davon aus, dass das GSR generell dem Wohle des Kindes dienlich ist. Weiterhin wird explizit genannt, dass fehlende Unterhaltszahlungen eben nicht Versagungsgrund sind. Mangelde Kommunikation der Eltern wird da schon schwammiger. Es soll aber davon ausgegangen werden, dass schwierige Kommunikation wegen eben des gestellten Antrags nicht zur Versagung führen. Vielmehr wird den Eltern auferlegt, hier entgegenzuwirken. Auch mit Hilfe von Außen. D.h. es kann durchaus passieren, dass auch eine Mutter nachweisen muss, dass sie z.B. eine Mediation forciert hat. Weiterhin werden auch die Pflichten der JAs erweitert. Sie haben dann eine Beratungspflicht auch für Väter ohne SR. Versuch mal heute jemand dort selbst mit SR Hilfe zu bekommen als Umgangsvater. Wie gut die Hilfe dann ist, steht auf einem anderen Blatt. Da durfte ch meine eigenen ganz widerlichen Erfahrungen machen ;)


    Auch für die Allein-erziehenden mit derzeit ASR ändert sich etwas. Auch sie sollen auf Antrag das GSR gegen Zahlpapi durchsetzen können. ;)


    Das für mich wohl wichtigste ist die Beweislastumkehr. Nicht mehr das Vater ohne SR muss beweisen, dass das GSR dem Kindeswohl dient. Die ASR Inhaberin muss jenseits der Elternebene und der damot einhergehenden Probleme darlegen, warum nicht. Sicherlich werden die ersten Urteile detailierte Anleitungen gegeben, wie sowas zu begründen wäre, aber sowas kennen wir ja spätestens seit der Unterhaltsreform 2008 mit ihrem Doppelten Salto zurück ab 3/2013. ;)


    Mein Fazit: Nägel mit Köpfen sind im Gesetzesentwurf zwar keine zu finden, und die Richter entscheiden weiterhin unter tosendem Applaus der Helferindustie kostenintensiv und verzögernd im Einzelfall. Der KV der tatsächlich seine Vaterrolle wahrnehmen will, hat jedoch weit bessere Chancen bei etwas weniger Diskriminierung und kann nicht einfach mehr unter Gelächter von Hinz und Kunz nach Hause geschickt werde.


    Erwartet hatte ich einen Schritt von der Steinzeit in die Bronzezeit. Und siehe da! Zumindestens der Entwurf katapultiert uns schlagartig in das familienrechtliche Mittelalter. Ist doch mal mehr, als zu erwarten war, oder? ;)

  • Mir ging es vorrangig darum, dass die Gesetzesänderung im Wesentlichen sich an die Bundesverfassungsrichtsentscheidung anlehnt. Von daher gibt es kaum Änderung.


    Aber ... ich fand auch, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtes schon den richtigen Weg vorgegeben hat. Also, der Grund zum "Feiern" bestand dann eher zu dem Zeitpunkt.


    Der Kater :brille

  • Hallo,


    ich habe selten einen so erwachsenen Beitrag zu diesem Thema gelesen wie deinen!


    Das Drama bei zerbröselten Beziehungen ist fast immer in der Re-Inszenierung von irgendwelchen biographischen Dellen der beiden Eltern begründet.
    Da diese Dellen sich i.d.R. in der Kindheit/Jugend abspielten, erfolgt die Auseinandersetzung der beiden Eltern ganz konsequent immer auf diesen prä-pubertären Ebenen.
    Das Familienrecht bietet da bedauerlicherweise eine hinlänglich grosse Spielwiese für diese Ebenen.


    Und wer bleibt auf der Strecke?
    Natürlich die Kinder, welche eigentlich in die Polposition der Verantwortung beider Eltern gehören.
    Es bleibt zu hoffen, dass das Sorgerecht nicht nur reformiert wird, sondern das komplette Familienrecht komplett neu geschrieben wird.


    Das ist zwar eine naive Hoffnung, aber vielleicht sieht das heute in 20 Jahren anders aus.
    Die Kinder hätten es verdammt noch mal verdient, es steht ihnen mehr als nur zu!

  • Also ich sehe daran nicht unbedingt als was positives.


    Es gibt 2 Dinge, die mir aufstossen.
    Zum einen finde ich ( egal, wer Männlein und wer Weiblein) sollte nur Rechte bekommen, wer auch Pflichten übernimmt.Ich finde, wer keinen Unterhalt zahlen will, keinen regelmäßigen Umgang hat, sich also richtig kümmert, sollte ganz klar auch kein ABR / SR haben / bekommen.
    Jemand, der das Kind einmal im Monat für ein paar Std sieht, ist meines ERachtens gar nicht in der Lage wirklich beurteilen zu können, ob ein Kind zb auf der Realschule oder dem Gymnasium besser aufgehoben ist.
    Ich find es zudem ein unding, wenn zb jemand sagt, er könne verstehen, wenn die Väter in Deutschland keine Kinder zeugen wollen, wenn man dann Unterhalt zahlen müsste, und als erster hier schreit, wenns um das SR geht.


    ZUm 2. finde ich es nicht unbedingt geschickt, dass einer die Möglichkeit besitzt, permanent Entscheidungen ( aus welchen Gründen auch immer) zu boykottieren und damit ja auch eine ziemliche Unruhe in das Leben des Kindes bringt. ES bietet noch mehr Nährboden zum Rumgezerre am Kind.


    klar, wenn jemand, der sich nie um das Kind gekümmert hat, aus niederen Beweggründen zb versucht einen Umzug zu verhindern, wird er nicht recht bekommen, aber erst muss es unter Umständen vor Gericht, was Unruhe und Kosten bringt etc.


    Also von mir ganz klar: Gleiche Rechte nur, wenn der UET auch entsprechend seinen Pflichten nachkommt.


    das zunächst die Mutter das SR bekommt, und nicht zuerst der Mann, liegt für mich in der Natur der Dinge. Und - das sage ich jetzt aus meiner persönlichen ERfahrung raus !!! - es gibt sicher aus Ausnahmen ist es für mich doch zumeist die Mutter, die noch mehr an ihrem Nachwuchs hängt und auch gerade in der Anfangszeit ( Stillen ist nun einmal vorteilhafter wenn möglich) besser fürs Kind sorgen kann.


    Ich weiß zwar, dafür beziehe ich jetzt Prügel, aber ich kann ja nur von den ERfahrungen sprechen, die ich selbst gemacht habe und was ich so erlebe.


    Ich habe gar nichts dagegen, dass der Mann zunächst auch das SR bekommt ( um zu verhindern dass Frau aus niederen Beweggründen wie Machtverhältniss oder ähnlichem das Alleinige SR hat), mein Ex hat es ja auch,
    aber es sollten quasi Auflagen vorhanden sein, die man als UET erfüllen muss, um es zu behalten. Und dazu zählen für mich auch Desinteresse, Bequemlichkeit, Zahlungsunwilligkeit etc.


    LG,


    Borte

    2 Mal editiert, zuletzt von Borte ()

  • ZUm 2. finde ich es nicht unbedingt geschickt, dass einer die Möglichkeit besitzt, permanent Entscheidungen ( aus welchen Gründen auch immer zu boykottieren) und damit ja auch eine ziemliche Unruhe in das Leben des Kindes bringt.

    Welche Entscheidungen sind das denn deiner Meinung nach, die da durch das GSR "permanent" boykotiert werden können?


    aber es sollten quasi Auflagen vorhanden sein, die man als UET erfüllen muss, um es zu behalten. Und dazu zählen für mich auch Desinteresse, Bequemlichkeit, Zahlungsunwilligkeit etc.

    Umkehrschluß: die Mutter, die nicht selbst für ihr Kind aufkommt oder sich nicht genügend mit dem Kind beschäftigt sondern es z.B. vor dem Fernseher "parkt" muß dann das Sorgerecht abtreten...


    Noch gibt es keinen Führerschein für Kinder, aber klingt ganz danach als solle man den einführen. Dann aber für beide...


  • Sorry wollte mich nicht bedanken.
    Was ist den mit den Müttern/Vätern die den Umgang bewusst Boykotieren und den UET gar nicht am Leben des Kindes teil haben lassen? Mein Mann zahlt seit der Trennung von seiner Ex jeden Monat brav KU hat auch das GSR,aber die Mutter lässt ihn aus allen entscheidung einfach raus. Er hat erst nach Monaten erfahren,daß seine Tochter eine Brille hat. Er bekommt trotz nach fragen keine Zeugnisse ausgehändigt. Was die Schulke angeht wird er nicht mal gefragt,ob er mit der und der Schulform einverstanden ist. Er ist für die Mutter nur der Zahldepp und sonst nichts. Sollte man diesen Müttern das GSR und das ABR entziehen?

  • Jemand, der das Kind einmal im Monat für ein paar Std sieht, ist meines ERachtens gar nicht in der Lage wirklich beurteilen zu können, ob ein Kind zb auf der Realschule oder dem Gymnasium besser aufgehoben ist.


    Wieviel sind "ein paar Stunden"? Kannst du das mal in absoluten Zahlen beziffern, was für dich ausrreichend wäre oder eben auch nicht? Nur mal so interessehalber. Genügen deiner Meinung nach 10h/Monat für GSR oder 50 oder 200? Schmeiß mal eine Zahl in den Raum. Danke.

  • Kleene: Das ist was anderes:
    Dann kann der UET nichts dafür und dafür gibt es ja ein Gesetz dass der BET den Umgang nicht boykottieren darf.Dass ist ja auch vom BET nicht in Ordnung. Wenn er keine Möglichkeiten hat kann er / oder sie ja auch das SR behalten.
    Ich spreche von den UET, die die Möglichkeit besitzen und auf freiwilliger Basis sich nicht ums Kind kümmern. Dazu zähle ich jetzt nicht vor den Fernseher setzen, sondern nicht sehen wollen etc.


    Ich gehe jetzt auch von dem normalen Fall aus, dass der / oder das BET ihr Kind richtig versorgt, sonst wäre der oder die BET es wohl nicht mehr lange, dann wäre er oder sie UET und ja, dan würde das gleiche gelten.


    Wenn ich Aussagen höre: Wann willst du den Kleinen mal wieder sehen und vom UET kommt: irgendwann mal, oder, nö, ich zahl nicht , kein Bock, dann frag ich mich, warum der / oder die UET SR haben sollte.


    Heffalumpi:


    Na, da gabs doch hier schon genügend Beispiele:
    Hab ja auch welche genannt:


    Schulwahl / Umzug, Sparbücher. Überall ist die Unterschrift / Erlaubniss notwendig. Da besucht jemand 2 mal im Jahr sein Kind und sagt dann nö, die Schule gefällt mir nicht, oder: Ich will nicht das du umziehst, dabei ist ihm das Kind ja nun nachgewiesenermaßen egal, wenn er es nie besucht.


  • Und sollen wir auch allen Frauen die Sagen arbeiten ne kein Bock .. spätest wenn das kind etwas älter ist das SR entziehen ?

  • Regelmäßiger Umgang hieße für mich schon neben alle 14 Tage mind, das Wochenende, oder mind einmal die Woche ein Tag, entscheidend ist aber dabei auch, dass er / oder sie auch sonst Kontakt hält, Emails Telefonate, Informationen, etc.
    Also, dass er sein /oder ihr Kind wirklich kennt.


    Ich kenne einen, der fährt alle 4-5 Wochen einen Nachmittag hin. Sonst nichts. Keine Anrufe etc. Wenn man ihn was übers Kind fragt, Hobby etc weiß er es nicht. Was will er dnn ernsthaft entscheiden können.


  • Ich gehe jetzt auch von dem normalen Fall aus, dass der / oder das BET ihr Kind richtig versorgt


    Hoffentlich ist das der Normalfall :anbet




    Ich kenne einen, der fährt alle 4-5 Wochen einen Nachmittag hin. Sonst nichts. Keine Anrufe etc. Wenn man ihn was übers Kind fragt, Hobby etc weiß er es nicht. Was will er dnn ernsthaft entscheiden können.


    Damit stellst Du aber auch die Demokratie als Solche in Frage. Unsere Regierungs-Entscheider sind sicher noch weniger über die Auswirkungen ihrer Entscheidungen informiert, als Dein Bekannter von seinem Kind.

  • Zat: Das versteh ich jetzt nicht ganz?


    Wo ist denn jetzt die Gemeinsamkeit zu jemandem ( im übrigen habe ich UET / BET geschlechtsneutral belassen und spreche vom UET nicht von Männern oder Frauen) der männl. oder weibl. UET ist, zum Unterhalt verdonnert wird nach seinem Gehalt und nicht zahlen will oder andere Tricks findet, oder selbst wen er nicht zahlen muss, nie mal dem Kind was mitbringt oder so, zu einer nichtarbeitenden Frau.
    Da kenne ich noch einen Fall.
    Jemand ist befreit. OK.
    Nun muss er aber für eine unbefr. Aufenthalsgen. Unterhalt zahlen. ( Wie sich raustellte, ein Fehler, aber egal). Also zahlte er freiwillig. In Ordnung .Er kann also auf das Geld verzichten.
    Die Aufenthalts gen. wird abgelehnt ( aus anderen Gründen zunächst), ws macht er: Als allererstes stellt er die freiwilligen Unterhaltszahlungen ein.
    Das sagt doch einiges aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Borte ()