Dieses ätzende JobCenter!

  • Hallo,


    ich muss mich jetzt mal aufregen. Der ein oder andere von euch kennt ja meine Probleme mit dem JobCenter bzgl. des Umzuges/neuer Wohnung usw. Was man mir gestern mitgeteilt hat, übertrifft nun aber alles.


    Ich hatte mich ja dann arbeitslos gemeldet udn einen Antrag auf ALG1 gestellt, zeitgleich dann den ALG2-Antrag zurückgezogen. Und gestern wollte ich mit dem Arbeitsamt Dinge bzgl. meines Antrages klären und da erfuhr ich, dass das JobCenter meine Daten geändert und eingetragen hat, dass ich WEDER ALG2 noch ALG1 beziehe. Dass ich angeblich beide Anträge zurückgezogen hätte. Vom JobCenter wollte man davon natürlich nichts wissen. Glücklicherweise bin ich dann an einen kompetenten Arbeitsamt-Mitarbeiter geratenm, der die Vorgänge zurückverfolgen konnte und bestätigt hat, dass das JobCenter falsche Daten eingegeben hat.
    Das grenzt doch schon an Schikane!


    Und wegen dem ganzen Hickhack hab ich erst am 29. Januar einen Termin, um überhaupt den ALG1-Antrag abgeben zu können. Das heisst, dass ich komplett für den Januar ausser Unterhalt udn Kindergeld kein Geld habe. Ganz super mit der Aussicht, dass ich zum ersten Februar 1,5 Wohnungsmieten zahlen muss. Ich könnte :kotz

  • Ich würde denen Druck machen beim Termin!
    Wenn Sie dir nicht garantieren können, daß das Geld noch rechtzeitig raus geht, dann sollen Sie dir einen Scheck ausstellen!!


    Sie werben doch immer auf den Bögen, daß der Sachbearbeiter dir sofort beim Termin sagen kann, was du bekommst!!!! also dürfte es auch nicht so schwierig sein, wenn es zeitlich ( Geld muss am letzten des Monats auf deinem Konto sein), dir Übergangsweise Geld zur Verfügung zu stellen!!!!


    lg duechesse :strahlen

  • Ich bekomme am 29. wohl eine vorläufige Bescheinigung, wieviel ALG1 ich bekomme. Damit kann ich dann ja noch rechtzeitig Wohngeld beantragen. Aber das dauert halt alles, bis das bearbeitet wird.


    Den Antrag kann ich erst am 29. persönlich abgeben. Erst wollte man mir für Anfang Februar einen Termin geben, ich bin also froh, dass das nun noch am 29. Januar passieren kann. Aber dennoch ist das jetzt alles total ätzend.


    Und wem soll ich aufs Dach steigen? Das JC wills ja angeblich nicht gewesen sein und schiebt die Schuld der Arbeitsagentur zu. Die kann aber für sich einsehen, wer da den Fehler gemacht hat, ich hab darauf ja keinen Zugriff.



    Lena, ich muss keinen neuen Antrag stellen, sondern den, den ich hier liegen hab, überhaupt erstmal abgeben.

  • 3 Möglichkeiten:
    1.:beschwer dich beim Petitionsausschuss des für dich zuständigen Landtages
    2.: stell eine Beschwerde beim Jobcenter und verpacke das in einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X und verlange die sofortige Rücknahme eines falschen Bescheides.
    3.: setze das Jobcenter schriftlich in Verzug und kündige an, dass du das Jobcenter wegen falscher Dateneingabe nach § 839 BGB in Regress nehmen wirst.


    Dadurch wird eine Überprüfung durch andere Sachbearbeiter/Dienststellen in Gang gesetzt. Dienstaufsichtsbeschwerden sind in der Regel 3 x F= fristlos, formlos und fruchtlos, da die BEschwerten meist selber die BEschwerde bearbeiten.

  • Tex, ich hab darüber keinen Bescheid. Ich habe lediglich gestern zufällig am Telefon (als ich wegen der Antragsabgabe bei der Arbeitsagentur anrief) gesagt bekommen, dass ich garnicht arbeitslos gemeldet sei und dass das JobCenter mit dem Rückzug meines ALG2-Antrages gleich den ALG1-Antrag mit zurückgezogen hat.

  • Hi!


    Halt durch. Es kommen auch wieder bessere Zeiten. Wenn sonst alles andere gut läuft (also Eingewöhnung bei der TM, Umzug in die Wunschwohnung und Bewerbungen schreiben), dann würde ich mir sagen "Tief durchatmen, und sich auf die Zukunft konzentrieren. Diese ganze Jc Maschinerie kommt mir wie bodenlos vor. Es wird ja doch keiner von den Mitarbeitern sanktioniert, wenn Fehler passieren. Fehler dürfen nur auf einer Seite nicht gemacht werden. Nämlich von denen, deren Existenz am seidenen Faden hängt.


    Viel Kraft!

  • Ich würde mich nicht so abspeißen lassen, mach dich zu JC....




    Ich hab mal deinen Text kopiert:


    ...........Glücklicherweise bin ich dann an einen kompetenten Arbeitsamt-Mitarbeiter geratenm,
    der die Vorgänge zurückverfolgen konnte und bestätigt hat, dass das JobCenter falsche Daten eingegeben hat..........


    geh zu diesen kompetenten Berater und lass dir das gleich berechnen. Wenn nicht, gehst du genau 1 Etage höher, da sitzen die Vorgesetzten von denen netten Leuten die dich bewirtet haben.


    Da machst dann ein Fass über besagte Person auf und du es nicht akzeptierst das das JC einen Fehler macht, du dafür zur Strafe einen Termin zum Ende des Monats bekommst.


    Wehre dich zur Not drohst mit Sozialgericht, da du ja dann Mittellos bist, weil du kein Bescheid und demnach auch kein Geld zum anfang Februar hast.



    'Von Luft und Liebe wirst du und dat Würmchen nicht satt und der Vermieter ist bestimmt nicht so gnädig und schenkt dir nen Miete

  • :hae: jetzt steh ich auf dem Schlauch - hast nun schon einen Antrag abgeben oder nicht ?


    Ich hatte den ALG2-Antrag gestellt und abgegeben, aber wieder zurückgezogen und zeitgleich einen Antrag auf ALG1 geholt, den ich erst am 29. abgeben kann. Das geht ja nur persönlich alles.

  • Es gibt ja noch Sozialämter und ich weiß von Leuten, wo es zu Zahlungsverzug kam, das die dann was beim JC geholt haben wegen Notbedarf und damit zum Sozialamt gingen um das erst mal das nötigste an Geld zu bekommen. Das Sozialamt rechnet den "Vorschuss" dann mit Arge oder JC ab... Wäre das noch ne Option?

    Einmal editiert, zuletzt von Flocke_79 ()

  • Es gibt ja noch Sozialämter und ich weiß von Leuten, wo es zu Zahlungsverzug kam, das die dann was beim JC geholt haben wegen Notbedarf und damit zum Sozialamt gingen um das erst mal das nötigste an Geld zu bekommen. Das Sozialamt rechnet den "Vorschuss" dann mit Arge oder JC ab... Wäre das noch ne Option?

    Sozialamt ist für Erwerbsgeminderte und Altersgrundsicherungsempfänger.
    Und nicht für ALG irgendwas-Bezieher.

  • Sozialamt ist für Erwerbsgeminderte und Altersgrundsicherungsempfänger.
    Und nicht für ALG irgendwas-Bezieher.


    Also ich hab 2009 im JC als 1 € Kraft gearbeitet und da war das usus das zum Sozialamt geschickt wurde wenn es zu Verzögerungen kam.

  • Also ich hab 2009 im JC als 1 € Kraft gearbeitet und da war das usus das zum Sozialamt geschickt wurde wenn es zu Verzögerungen kam.

    Auf welcher Rechtsgrundlage?


    Das müsste im Bescheid stehen, schau mal bitte nach.

  • Worüber diskutieren wir hier jetzt purple?
    Die TE ist in finanziellen Schwierigkeiten und ich weiß, das es in Sonderfällen eine Art Überbrückungsgeld vom Sozialamt gibt. Dafür muss man sich einen Wisch beim JC oder der Agentur für Arbeit holen. Sie kann ja da fragen wenn sie mag, und wenn es das immer noch gibt, gut, wenn nicht dann nicht. Hier sind Vorschläge gefragt und ich hätte da einen in Petto. So ganz ohne Paragraphen :D

  • Worüber diskutieren wir hier jetzt purple?
    Die TE ist in finanziellen Schwierigkeiten und ich weiß, das es in Sonderfällen eine Art Überbrückungsgeld vom Sozialamt gibt. Dafür muss man sich einen Wisch beim JC oder der Agentur für Arbeit holen. Sie kann ja da fragen wenn sie mag, und wenn es das immer noch gibt, gut, wenn nicht dann nicht. Hier sind Vorschläge gefragt und ich hätte da einen in Petto. So ganz ohne Paragraphen :D

    OK, du hast also keinerlei Grundlage für deine Behauptung.
    Gut zu wissen^^


    Beim Sozialamt holt sie sich ne blutige Nase.


    Aber macht ruhig.


  • Vllt hilft das ja weiter...


    http://www.arbeitsagentur.de/n…ein/Vorschusszahlung.html

  • Nun ja, ALG1 wird sowieso erst Rückwirkend ausbezahlt. Also Anfang Februar kommt die Zahlung für Januar.


    Und dann würde ich an deiner Stelle morgen einfach nochmal hingehen und darauf bestehen das du einen früheren Termin bekommst zur Antragsabgabe.
    Denn wegen der Antragsabgabe wirst du ja sicherlich angerufen haben gestern?
    Du hattest den Antrag ja noch nicht abgegeben.


    Warum hast du denn nicht gleich beim Abholen des Antrages einen Termin vereinbart für die Abgabe?
    http://www.arbeitsagentur.de/n…hlung/Auszahlung-Nav.html


    ganz am Ende steht dort nochmal was über Vorschusszahlung.
    Ob du aber Vorschuss bekommen kannst auf eine Leistung die erst zum 1.2. auf deinen Konto sein muss weiß ich leider nicht.


    Ich würde dort versuchen nochmal druck zu machen