Selbsterhalt wird 2013 erhöht. Wird dadurch Kindesunterhalt neu berechnet?

  • Wir haben das schon mehrfach diskutiert. Ausführlicher findest du das über die Suchfunktion.


    In aller Kürze: 1. Kindesunterhalt wird nur auf Antrag neu berechnet. 2. Er ändert sich nur, wenn der Unterhaltspflichtige ein sog. Mangelfall ist oder zum Mangelfall werden sollte durch die 50 Euro höheren Selbstbehalt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.