Umgangsrecht nach Umzug

  • Hallo,


    ich bin neu hier, und hab auch schon im Forum nach ähnlichen Problemen gesucht - bin aber nicht so richtig fündig geworden.


    Mein Problem ist folgendes:
    Ich habe zwei Kinder ( 18 Jahre und 3 Jahre ) und bin vor etwa 6 Monaten in meine alte Heimat nach Bayern zurückgezogen. Mein Ex-Mann ( und Vater meiner beiden Kinder ) ist ebenfalls aus Bayern, ist aber nicht mit umgezogen. Die Entfernung beträgt nun etwa 400 km. Mein Umzug war kein unüberlegter Entschluss, sondern schon seit Jahren geplant. Ich habe den Schulabschluss meiner großen Tochter abgewartet, da ich sich nicht aus ihrem Umfeld reißen wollte. Sie ist mit umgezogen, und hat nun in der Nähe einen Studienplatz gefunden - also ideal. Mein Kleiner hat den Umzug ebenfalls ganz gut weggesteckt. Da auch im alten Wohnort ein Wechsel von Kinderkrippe und Kindergarten angestanden wäre, hätte er sich auch dort an neue Kinder und Betreuer gewöhnen müssen. Ich fand den Zeitpunkt einfach ideal. Mein Ex hat dem Umzug zugestimmt ( im Gegenzug auf den Verzicht jeglicher finanzieller Ausgleiche bei der Scheidung von meiner Seite)


    Soweit so gut, nun haben wir aber das Problem mit dem Umgangsrecht mit unserem Kleinen. Vorher war das kein Problem. Er hat unseren Sohn meistens Samstag nachmittag geholt und Sonntag nachmittag wieder gebracht. Eine Übernachtung war für den Kleinen keine große Belastung und durch den regelmäßigen Umgang konnte er auch eine Beziehung zu ihm aufbauen. Bei mehreren Übernachtungen ( z.B. bei keinen "Ferien", oder einem verlängerten Wochenende) hat mein Sohn dann immer schon gejammert, warum ich ihn so lange nicht abgeholt habe. In den zwei Jahren, in denen wir getrennt waren, war der Kleine etwa 6 Mal mehr als zwei Nacht dort.


    Seit dem Umzug hat ihn sein Vater nun 5 x besucht, wobei er ihn 2 x mitgenommen hat. Beim ersten Mal habe ich ihn nach 4 Tagen abgeholt, beim zweiten Mal nach 5 Tagen. Mein Ex wollte noch länger, aber ich habe gemeint, das ist für den Kleinen schon lange genug. Nun hat sich mein Ex noch mit dem Rest seiner Familie gestritten, so dass er auch keine kostenlosen Übernachtungen mehr hat, wenn er den Kleinen besuchen kommt. Ein Besuch kommt ihm also mittlerweile relativ teuer. Deshalb will er jetzt, dass er den Kleinen jedes Mal, wenn er ihn besucht, mitnehmen kann - so einmal im Monat. Da er nicht arbeitet, ist das zeitlich für ihn kein Problem. Ich sehe hier aber einen riesen Stressfaktor für meinen Kleinen.


    Mein Sohn ist hin und her gerissen - einerseits möchte er seinen Vater sehen, andererseits will er nicht bei ihn "Urlaub" machen. Er möchte gleich wieder nach Hause. Das hat er mir schon einige Male gesagt. Ich weiß nicht was ich machen soll. Wie viel "hin- und herfahren" muss und kann ich unserem Sohn zumuten. Ich weiß, ich habe die Situation durch meinen Umzug selbst verursacht, da ich aber keinesfalls weitere Jahre warten wollte, bis...., ja bis wann eigentlich?


    Noch ein Wort zum "Vater". Unsere Große fährt nur hin wenn sie muss - also jetzt zu Weihnachten, und einmal zum runden Geburtstag. Ansonsten hält sie relativ Funkstille. Er ist also nicht der beste Papa. Auch mit dem Kleinen hat er im ersten Jahr kaum etwas angefangen. Erst nachdem ich gesagt habe, dass ich ihn verlasse, hat er sich plötzlich auf den Kleinen "gestürzt". Wir haben dann langsam mit einem Nachmittag, und nach etwa 9 Monaten mit der ersten Übernachtung angefangen. Er hatte ihn vorher weder gewickelt, noch gebadet, oder sonst irgendwie umsorgt. Hinzu kommt dass er sehr viel Alkohol trinkt und ständig in irgendwelchen Kneipen sitzt ( wo er den Kleinen auch mitnimmt). Sogar auf die Schießbahn hat er unseren Sohn schon mitgenommen.


    Ich will ihm dem Umgang mit unserem Sohn nicht verweigern - das würde dem Kleinen auch nicht gut tun. Aber wie gesagt - wie oft muss und kann ich dem Kleinen diese Fahrt über 400 km und den "Urlaub" beim Papa zumuten, wenn er selbst es nicht will.


    Es wäre nett, wenn ich ein paar Einschätzungen von Müttern oder Vätern bekommen könnte.


    Vielen Dank schon mal im voraus
    claudin

  • Hallo,


    der KV meiner Kinder ist beruflich sehr weit weg gezogen. Der Umgang wurde daher in Teilen vor dem Familiengericht beschlossen. Dazu sagte die Richterin, dass es kein Problem sei, einem 2 bzw. 3 jährigen Kind eine 400 km weite Fahrt einmal monatlich zuzumuten. (Freitag 16.00 - Sonntag 18.00 Uhr)


  • Ich will ihm dem Umgang mit unserem Sohn nicht verweigern - das würde dem Kleinen auch nicht gut tun. Aber wie gesagt - wie oft muss und kann ich dem Kleinen diese Fahrt über 400 km und den "Urlaub" beim Papa zumuten, wenn er selbst es nicht will.


    War der KV denn mit dem Umzug des Kindes einverstanden ??


    Und hast du gegen den vorschlag des KVs ? Euer Kind ist 3 und so eine eine Fahrt über 400km ist kein Problem.
    Genauso sehe ich kein Problem einer grosszügigen UG-Reglung, mit deinem Entgegenkommen bezüglich
    UG-Zeit. Warum nicht UG z.b von Donnerstag bis Sonntag ?? Davon würde euer Kind und auch der KV profitieren !!!



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • einmal im monat ist ein guter vorschlag.
    würde er vor gericht gehen würde vermutlich mehr raus kommen.
    daher würde ich darauf eingehen.
    und zusätzlich wegen der alkoholsachen und der unlust des kindes zu einer beratung raten für euch eltern.
    einige jahre werdet ihr noch zusammen haben, in denen der umgang geregelt werden muss.


    ich finde es zeugt von einsatz daß er trotz arbeitslosigkeit (?) in 6 monaten 5x diese weite strecke auf sich genommen hat. und auch dem umzug zugestimmt hat.

  • Vorher war das kein Problem. Er hat unseren Sohn meistens Samstag nachmittag geholt und Sonntag nachmittag wieder gebracht. Eine Übernachtung war für den Kleinen keine große Belastung und durch den regelmäßigen Umgang konnte er auch eine Beziehung zu ihm aufbauen. Bei mehreren Übernachtungen ( z.B. bei keinen "Ferien", oder einem verlängerten Wochenende) hat mein Sohn dann immer schon gejammert, warum ich ihn so lange nicht abgeholt habe. In den zwei Jahren, in denen wir getrennt waren, war der Kleine etwa 6 Mal mehr als zwei Nacht dort.

    Klingt nach einer guten Vater-Kind-Beziehung - vielleicht ja auch ausbaubar.
    Bei anderen Trennungspaaren ist oft schon EINE Übernachtung beim Vater ein unlösbares Problem - hier scheint eine gute und ausbaufähige Basis gegeben zu sein.

    Da er nicht arbeitet, ist das zeitlich für ihn kein Problem.

    Ist ja prima :-) Warum wohnt der Kleine nicht ganz beim Vater ?

    Noch ein Wort zum "Vater".

    Und warum die "Anführungszeichen" ??

    Unsere Große fährt nur hin wenn sie muss - also jetzt zu Weihnachten, und einmal zum runden Geburtstag. Ansonsten hält sie relativ Funkstille.

    Also feiert die große Tochter Weihnachten beim Papa ???? Klingt doch prima.
    Und ob die für Dich scheinbare "Funkstille" einer 18-Jährigen wirklich "Funkstille" zum Vater bedeutet, dass wissen wohl nur Vater und Tochter wirklich.


    @Alkohol
    Hast Du Belege dafür das er den Sohn regelmäßig in die Kneipe mitnimmt ?
    Zu welchen Tageszeiten würde das denn stattfinden ?

  • unlust im sinne von, daß er nicht mehrere tage da sein mag.
    vermutlich das falsche wort gewählt.