Das gehalt auszahlen per Barscheck ? das macht heutzutage kein größerer AG mehr... meiner zb lehnt das kategorisch ab..
Und gerade weil Pfändungen des Kontos so unsicher sind wird von den meisten Gläubigern und auch bei der PI in den meisten Fällen eben ne gehaltspfändung bevorzugt...
So - und weil ich nach den AGBs meiner Bank explizit gefragt wurde hier mal die Antwort meiner Hausbank auf meine Frag bezgl der Überweisung des Gehaltes eines Dritten auf mein Konto.
"Grundsätzlich wäre es durchaus möglich, daß auf Ihr Konto das Gehalt eines anderen gutgeschrieben wird. Fraglich ist jedoch, ob sich der Arbeitgeber desjenigen dazu einverstanden erklärt. Hier wird vermutlich erwartet, das der Mitarbeiter ein eigenes Konto hat. "
Kein Wort von Kontenmissbrauch... ( was das nun genau ist wurde ja auch noch nicht beantwortet - in den zitierten §§ ist davon nicht die rede)
Liegt dann wohl doch ehr an den AGB der einzelnen Bank und nicht am zitierten §§-( der ja immer dann für alle Banken genauso und nicht anders gelten müsste )---wzbw...