KV wird arbeitslos

  • Bisher hat Zwerg Unterhalt vom KV mittels Pfändung bekommen. Ab Januar ist KV dann arbeitslos. Das heißt doch für uns, dass dann nichts mehr kommt oder sehe ich das falsch? Was kann ich da tun? Ich hab da ja nichts in der Hand (weiß von der drohenden Arbeitslosigkeit durch Großeltern).

  • Wo nix ist - kann nix gepfändet werden.


    Vielleicht kannst Du Unterhaltsvorschuss beantragen?

  • Wenn Pfändung dann hast DU einen Titel.
    Den muss er weiter bedienen oder er lässt ihn ändern. Dann weißt Du es.
    Wenn er nicht mehr zahlen kann dann kannst Du Unterhaltsvorschuss beantragen beim Jugendamt.

  • AnFlo


    heisst derzeit wird beim seinem Arbeitgeber gepfändet?


    Wenn er Arbeitslosengeld bekommt und dies hoch genug ist kannst Du auch dieses pfänden lassen.


    Habe ich mit meinem EX auch schon durch.

  • Ich hatte mal einen netten Arbeitgeber vom KV, der mich persönlich unterrichtet hat von der kommenden Arbeitslosigkeit.


    Bin aufs JA, da der KV sogleich auf "Null" plädierte, da arbeitslos = zahlungsunfähig = seine Meinung.
    Das JA erwirkte dann, dass er stufenweise runterging mit der monatl. Zahlung, und um den Titel nicht ändern zu müssen (der dann garantiert gegen 0 gegangen wäre), stimmte ich dem zu.


    Gesehen habe ich seitdem nie einen Pfennig / Cent. Nach Ende des UHV hat mir das JC das Zepter aus der Hand genommen in der Angelegenheit, und seitdem ist Ruhe im finanziellen Karton des KV, obwohl er wohl inzwischen wieder arbeitet ... :hae::frag
    Davon bekomme ich allerdings keine Kenntnis, das JC erachtet es wohl nicht als wichtig ...

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Er wird ja erstmal Arbeitslosengeld bekommen, dieses kann natürlich auch über die Pfändungsfreigrenze gepfändet werden und durch seine Arbeitslosigkeit sinkt sein Selbstbehalt. Es kann also durchaus sein das du gleichviel wie vorher bekommst. Allerdings musst du weiterhin pfänden, wenn er nicht freiwillig zahlt.


    Parallel dazu würde ich vorsichtshalber Unterhaltsvorschuss beantragen, da du ja nicht weisst ob im Januar überhaupt Geld kommt.


    Und wie schon geschrieben, wo ein Titel ist, muss der auch bedient werden, aber in der Praxis sieht es leider oft anders aus.

  • Ja, derzeit wird beim Arbeitgeber vom KV gepfändet. Er zahlt immer erst im Folgemonat den Unterhalt für KV plus (wenn auch sehr gering) die Rückstände. Leider reicht uns mein Gehalt plus Kindergeld nicht aus um ohne Unterhalt auszukommen.