• Wenn du vor ein paar Monaten beim JA warst und die dir nicht geholfen haben, würde ich jetzt wieder hingehen. Kind ist jetzt wieder ein paar Monate älter, wird nicht mehr gestillt und sieht dich regelmäßig. Dürfte ja nichts gegen Übernachten beim Vater sprechen

  • Warst du schon beim JA? Du musst es ja irgendwie hinbekommen, dass die KM dieser Übernachtung zustimmt.


    Sie muss nicht zustimmen. Es genügt völlig, wenn der Richter des zuständigen Familiengerichts dem schleunigst zu stellenden Antrag auf Umgang mit Übernachtung folgen kann und diesem statt gibt ;)
    Mit dem JA weiter rum zu lamentieren ist reine Zeitverschwendung, da die keinerlei Weisungsbefugnis haben und selbst eine dort geschlossene Umgangsvereinbarung jederzeit aufkündbar ist. Verbindlich wird es nur mit Gericht.

  • Es geht um meine Tochter 1 Jahr und ab wann sie bei mir, also ihrem Vater übernachten kann.


    Eigentlich sofort. Rede mit der KM wenn möglich mit zu Hilfenahme des JA.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale