Umgangsrecht: Beratung über Gesetzesänderung

  • Am 16. Oktober ist ein Referentenentwurf zur Änderung des Umgangsrechts in weiten Teilen von der zuständigen Ministerkonferenz des Bundes und der Länder abgesegnet worden und wird jetzt weiter in die Parlamentgremien getragen. Die FDP-Justizministerin Leutheuser beabsichtigt - grob zusammen gefasst - die Rechte der leiblichen Väter zu stärken, die keinen / kaum sozialen Kontakt zum Kind haben, weil sie mit der Mutter nicht verheiratet sind und
    a) die Vaterschaft (noch) nicht anerkannt haben
    b) ihnen der Kontakt mit dem Kind/Auskünfte verweigert wurde, weil das Kind in eine gültige Ehe hinein geboren wurde


    Die Gesetzesänderung ist quasi durch die Länderkammer und wird wohl so rechtsgültig werden. Es ist wohl eine erste Umsetzung der EU-Urteile zum Umgangsrecht/Sorgerecht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gilt das auch für leibliche Väter, die lange keinen Umgang hatten - sprich, wo keine Bindung mehr zum Kind besteht, aber die Vaterschaft nach der Geburt anerkannt wurde?


    Hatte sowas gestern in den Nachrichten aber nur im rausgehen mitbekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Zann ()

  • Ja. Wobei die eigentlich schon bisher zumindest das Inforecht haben ... Es soll gelten für Väter, die - aus im Gesetz nicht alle ausdrücklich genannten Gründen - keine soziale Anbindung an das Kind haben.
    Genannt habe ich im Startposting die wesentliche Änderung. Die dort genannten Väter konnten nicht einmal erfolgreich einklagen bisher...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gilt das auch für leibliche Väter, die lange keinen Umgang hatten - sprich, wo keine Bindung mehr zum Kind besteht, aber die Vaterschaft nach der Geburt anerkannt wurde?


    Das neue Gesetz betrifft Väter, deren Kinder in eine Ehe der Mutter mit einem anderen Mann hineingeboren wurde. Da galt der Ehemann der Mutter ja automatisch als rechtlicher Vater.


    Die Situation in deiner Frage ist doch die, dass der leibliche Vater keinen Kontakt zum Kind wollte, aber immer ein Umgangsrecht hat. !?

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • Die Situation in deiner Frage ist doch die, dass der leibliche Vater keinen Kontakt zum Kind wollte, aber immer ein Umgangsrecht hat. !?


    In der Rechtspraxis gibt es leider zahlreiche Fälle, in denen die Mutter eine längere Zeit den Kontakt, die Informationen zum leiblichen Vater verweigerte. Kam es dann zur Klage, wurde argumentiert: Der leibliche Vater hat keinerlei Sozialkontakt zum Kind. Deshalb hat er auch kein Recht auf Umgang.


    Oder andere Situation: Vater will über Jahre keinen Kontakt, überlegt es sich dann anders. Mutter lehnt ab und sagt. Kein Sozialkontakt bisher, darum auch künftig keiner.


    In diesen und den anderen oben genannten Situationen ändert der Gesetzentwurf die bisherige Gepflogenheit. Jetzt soll Rechtsanspruch auf Kontakt/Information für den leiblichen Vater bestehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Genau das meinte ich, Volley!


    Ich sachs mal salopp - nen Vater der Jahrelang nie präsent war, die Kinder in einer intakten Familie mit Stiefvater aufwachsen - wo dem KV dann iiiiiirgendwann mal einfällt - ah :hae: da war ja noch was. Und dann wieder (wohlmöglich) Unruhe stiften kann, wieder abhauen kann, und irgendwann wiederkommen kann, wie es ihm gefällt.




    Schlechter Entscheid!

  • @Zann:
    Es gibt ja so wie es verstanden habe die Einschränkung "sofern es den Kindeswohl dient". Insgesamt ist daran zu erkennen, dass es - so hoffe ich zumindest - um ausgeschlossene Väter geht, die das Kind das auch ihres ist nicht sehen sollen. Ich denke mal in der überwiegenden Mehrheit der Fälle passiert das, wenn der rechtliche Vater glaubt auch der biologische zu sein. :brille

  • Der leibliche Vater hat keinerlei Sozialkontakt zum Kind. Deshalb hat er auch kein Recht auf Umgang.


    Ach du sch.... :wow Krass, das wusste ich gar nicht. Ich dachte in solchen Fällen, wird in jedem Fall dann das Umgangsrecht des KV und Kind durchgesetzt und im Zweifel der Kontakt durchs zB. JA begleitet und aufgebaut.

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
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    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • Ich dachte in solchen Fällen, wird in jedem Fall dann das Umgangsrecht des KV und Kind durchgesetzt und im Zweifel der Kontakt durchs zB. JA begleitet und aufgebaut.


    ...und die Erde ist eine Scheibe.
    Zukünftig könnte aber genau das was du schon immer angenommen hast der Fall werden. Zumindest wenn der leibliche Vater das will und es dem Kindeswohl nicht widerspricht. Ich sehe jetzt schon massenhaft windige Familien-RAe beim vorsorglichen Brainstorming um eine Liste möglicher Gründe zu erstellen wieso es in welchem Fall nicht dem Kindeswohl entspricht.


    Nachtrag:
    Vielleicht machen die das aber auch gemeinschaftlich beim nächsten Familiengerichtstag und legen die Liste dann den OLGn vor mit der Bitte doch mal schnell eine Leitlinie draus zu machen, die dann selbstverständlich keinerlei verbindlichen Gesetzescharakter hat, an die sich aber trotzdem alle wie die Lemminge halten (vgl. DDT)

    Einmal editiert, zuletzt von 3erpapa ()

  • Um es mal auf den Punkt zu bringen: das wurde auch Zeit, dass die Väter mehr Rechte bekommen und es mehr Verbindlichkeiten bezüglich des Umgangs gibt!

  • Natürlich ist das neue Gesetz super für die Väter, die wirklich Verantwortung übernehmen .
    In meinem Fall sehe ich das anderes . ich habe mich von meinem Ex in einer Nacht und Nebel Aktion getrennt ,
    da er ausgerastet ist. Leider zeigte sich sein wahres Gesicht erst im Laufe meiner S.s .
    Er trank oft Alk ,war extrem launisch meist aus Frust wegen seiner Arbeit . Und den vertrug er nicht . Er verletzte sich sogar selbst nur damit er nicht zur Arbeit muss .


    Und wenn ich jetzt höre , dass er dank des neuen Gesetztes das Recht hat , geteiltes Sorgerecht einzuklagen , und ich evtl eines Tages gezwungen bin , ihn meine Tochter alleine in seiner Obhut zu lassen bekomme ich das Grauen .

  • Und wenn ich jetzt höre , dass er dank des neuen Gesetztes das Recht hat , geteiltes Sorgerecht einzuklagen , und ich evtl eines Tages gezwungen bin , ihn meine Tochter alleine in seiner Obhut zu lassen bekomme ich das Grauen .


    Hi Mone.


    Ich denke bei dir kommt die Gesetzesänderung nicht zum tragen, da das Umgangsrecht zwischen Vater und Kind unabhängig vom Sorgerecht besteht; sprich: er könnte jetzt schon Umgang einklagen, wenn er denn wollte. In wieweit dein Ex jetzt versucht Umgang mit deiner Tochter zu bekommen weiß ich nicht, hört sich aber so an, als ob er keinen Umgang will. Dementsprechend kann ich mir auch vorstellen, dass er das Sorgerecht nicht zum Wohle des Kindes beantragen würde, sondern um seine eigenen Ziele zu erreichen. so das du mit dementsprechender Argumentation gut dagegen halten könntest.


    LG Stefan

  • Doch Umgang hat er. Das war ja auch so eine Sache .Ich hatte ihn immer wieder drauf hingewiesen , dass er unsere Tochter jeder Zeit sehen kann .
    Mir ist es halt wichtig , dass ich dabei bin. Die ersten male klappte es gut. Bis es zwischen uns wieder zum Zoff kam (über sms)
    In meiner letzten Sms schrieb ich noch "melde dich , wenn du sie sehen willst" Und teilte ihn auch alles mit was es gab , also artbesuche etc
    Und , es kam nicht zurück . Wochenlang nicht eine Anfrage nach dem Wohleregehen der kleinen.
    Bis ich eines Tages einen Brief von seiner Anwältin bakam. Ich würde meinen Ex den Umgang verbieten.
    Aber das habe ich nie . Es dauerte darauf noch wochen bis er sich mal meldete .Nach 4 Monaten .Nun will er sie plötzlich regelmässig sehen. Einerseits gut ist ja sein Recht.
    Nun habe ich aber Angst , dass er geteiltes(gemeinsames ) sorgerecht einklagt und dann das Recht bekommt sie auch alleine zu sehen.
    Das wird dann bestimmt mal der Fall sein sollte es so weit kommen. Ich möchte aber das sie wenigstens dann so weit ist , dass sie sich mir mitteilen und erzählen kann.
    Und das Ja , die verharmlosen ja auch alles . Was damals in meiner SS abgelaufen ist.

  • Auch ohne Sorgerecht hat er das Recht sie alleine zu sehen.


    Wo siehst Du denn die konkrete Kindeswohlgefährdung ?

  • Er hatte sich in meiner ss total verändert.Trank häufig . Und das vertrug er nicht. Es fing an , dass er sich erst mal zu irgendeinen Thema in Rage redete .
    Und dann total ausflippte .
    Es kam ja auch einmal so weit, dass er sich im Frust selbst verletzte . ER schlug seinen Kopf so heftig gegen die wand bis es blutete .
    Und Brüllte mich an , ich" behindertesMist Stück" solle ein Taxi rufen , damit er zum Krankenhaus kann.
    ich habe eins gerufen , habe mich aus der Wohnung geschlichen und habe die Nacht Im Hotel verbracht.
    Tja, und das "Highlight " kam dann wo ich schon im 7 monat war.
    Da kam er spät nachts gegen 2 uhr nach Hause .Er war bei seinen Eltern zu Besuch , wo es auch immer schön was zu trinken gibt.
    ich war schon am schlafen . Hörte auf einmal ein Gepolter und Geschrei aus dem Wohnzimmer. Dann stand er da . Mit seinem Fernseher (so ein Riesenteil) auf dem Arm und brüllte (aber wirklich brüllte ) und tobte rum wie ein Irrer ich hätte den kaputt gemacht. ER nahm absolut keine rücksicht dadrauf , dass hochschwanger war . ER flippte regelrecht aus . Drohte damit , falls der Laden in dem er den Fernseher gekauft hat diesen nicht zurück nehemen würde , dann würde es tote geben und all solche Sachen.
    Ich habe so eine Angst bekommen, dass ich um 3 uhr morgens meinen Vater anrief , der mich abholte .Mein Vater kam sogar hoch und mein Ex hätte ihn fast auch angegriffen. ich habe noch nie erlebt , dass jemand so ausrasten kann . Ich war echt nur noch am zittern
    das war die letzte Nacht in dieser wohnung und mit diesen Mann.
    Und den soll ich mein 9monatiges baby alleine mitgeben?
    Nieeeee nie nie , solange sie noch so klein ist. Ich würde verrückt vor Angst.

  • Das Problem ist dass Du das alles nicht nachweisen kannst und es Monate zurück liegt.
    Er wird unbegleiteten Umgang haben, damit wirst Du klarkommen müssen. Anfangs vielleicht betreut beim Jugendamt, wenn die sehen er und Kind kommen klar eben alleine.
    Das was Du mit ihm erlebt hast war sicher nicht schön, aber das war Paarebene.
    Hier geht es aber auch um sein Kind und das ist was anderes.


    Daher mein Rat : Trenne das, und hol Dir Hilfe um Deine Erfahrungen und Ängste zu bearbeiten.

  • ohhh man , mir wird echt übel , wenn ich daran denke.
    Klar ,betreuter Umgang . Natürlich geschieht nichts , wenn jemand vom JA dabei ist.
    ER wird ja nicht so doof sein , sich daneben benehmen wenn jemand von denen dabei ist.
    Und wenn jemand so bei einer schwangeren so austickt (das baby war ja da auch schon da , halt nur noch nicht sichtbar)
    Und überhaupt ist meine Kleine ja nur an mich gewöhnt . Und halt an oma und Opa und selbst dort könnte ich sie nicht einen ganzen Tag lassen .
    Sie würde das doch noch gar nicht verstehen , wenn sie mit ihn alleine wäre.


    ich will wenigstens das sie so weit ist zu verstehen wenn ich zu ihr sage " heute geht es zu Papa"
    Aber beim JA wird ja auch alles sehr locker gesehen. Das er regelmässig austickte , wenn er trank und auch kiffte , sich selbst verletzte ,


    ach was ist das denn schon...
    die tun doch erst was , wenns zu spät ist