Am 16. Oktober ist ein Referentenentwurf zur Änderung des Umgangsrechts in weiten Teilen von der zuständigen Ministerkonferenz des Bundes und der Länder abgesegnet worden und wird jetzt weiter in die Parlamentgremien getragen. Die FDP-Justizministerin Leutheuser beabsichtigt - grob zusammen gefasst - die Rechte der leiblichen Väter zu stärken, die keinen / kaum sozialen Kontakt zum Kind haben, weil sie mit der Mutter nicht verheiratet sind und
a) die Vaterschaft (noch) nicht anerkannt haben
b) ihnen der Kontakt mit dem Kind/Auskünfte verweigert wurde, weil das Kind in eine gültige Ehe hinein geboren wurde
Die Gesetzesänderung ist quasi durch die Länderkammer und wird wohl so rechtsgültig werden. Es ist wohl eine erste Umsetzung der EU-Urteile zum Umgangsrecht/Sorgerecht.