inwieweit sich aufgrund der ganz frischen Gesätzesänderung da was geändert haben soll, weiss ich nicht.
Der KV kann nach dieser einen Antrag stellen und die KM innerhalb einer Frist (ich glaube 6 Wochen) Widerspruch einlegen - und darlegen dass sie nicht einverstanden ist und warum. Dann wird das ganze gerichtlich entschieden...
bisher musste die KM dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen, bzw. der KV vor Gericht gehen um ein solches zu erhalten.
(wenn ich das richtig kapiert habe)