Die Frage steht schon oben? Hat es einen Einfluss auf den Unterhalt?
Der Ex hat neuen Job - muss er es dem Jugendamt mitteilen?
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Kommt darauf an.
Beziehst du UVG ? Dann ja.
Hat er etwas unterschrieben ?
Oder wartet er einfach auf die 2jährige Prüfung des Einkommens ?
Verdient er sicher mehr ? -
Wir haben gerade vor kurzem Unterhalt für unser Kind geregelt obwohl wie ich jetzt höre, eigentlich schon zu der Zeit der neue Job in trockenen Tüchern war. Ich gehe davon aus, dass er mehr verdient. Ich bekomme keinen Unterhalt. Wir das also alle 2 Jahre geprüft.
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In der Regel ja - außer es gibt außergewöhnliche Veränderungen +10 %.
Für dich zahlt er nicht, weil es sein Einkommen nicht gereicht hätte ?
Dann würde ich den SB anrufen und bitten das zu prüfen.
Falls er mehr verdient. -
Er zahlt nicht für mich, weil ich selbst genug verdiene. Ich wollte nur wissen wie es mit dem Kindesunterhalt ist.
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1. Wenn sich das Einkommen geändert und er mehr verdient, ist er verpflichtet, dies dem Jugendamt mitzuteilen. (Macht aber kaum einer).
2. Du hast das Recht auf Auskunft alle zwei Jahre. Hast du aber die Begründete vermutung, es ist eine Gehaltsänderung eingetreten und eine höhere Leistung könnte im Raume stehen, hast Du auch vor den zwei Jahren das Recht auf eine Auskunft. Der Wechsel des Arbeitgebers ist allemal ein Grund für eine berechtige Auskunft.Teile dein Wissen der Beistandschaft mit. Die schreibt ihn an.