Betreuer/in - Vorgehensweise, Antrag

  • Hallo Ihr Lieben :winken: ,


    Bislang war ja meine Mum als Betreuerin - mit Unterschrift durch meine Oma - für meine Oma eingesetzt.


    Da meine Mum vor einer Woche verstorben ist, gilt es nun vieles zu regeln.
    Unter anderem auch der Punkt der Betreuung für meine Oma.


    Ich möchte im Vorfeld einige Info´s sammeln über die Vorgehensweise, wenn ich den Antrag
    beim Gericht stelle.


    Was gilt es zu beachten? Was brauche ich dazu? Ist es notwendig von den direkten Angehörigen
    Schriftsätze zu sammeln, das diese aufgrund der Entfernung nicht in Frage kommen, wie lange dauert so
    ein Antrag...? Ist es notwendig vom Pflegedienst hier etwas kommentieren zu lassen?


    Ich frage deshalb, weil in Angesichts der Tatsache, dass meine Oma derzeit im Krankenhaus
    liegt und einiges neues auf uns zukommen wird, Dinge einfach zu regeln sind.
    Vor allem dann, wenn meine Oma nicht in der Lage wäre dies selbst zu unterschreiben.


    Eingetragen werden sollten mein Vater und ich, da wir nicht nochmal in die prikäre Lage
    kommen wollen, dass wir niemanden haben, der Entscheidungen letztlich direkt und vor Ort
    treffen kann.


    An die Krankenversicherung/Pflegeversicherung haben wir im Vorfeld gedacht,
    da war meine Oma aber noch guter Dinge, hat das selbst unterschrieben, dass ich zusätzlich eingetragen
    werde, aber das relativiert sich im Augenblick, letztlich auch durch den
    Tod meiner Mum = ihre Tochter.


    Lg Susa :winken:


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Hallo,


    ich würde dir empfehlen, direkt den Rechtspfleger beim Amtsgericht zu kontaktieren. Die wissen am Besten, welche Unterlagen benötigt werden, damit es einen neuen Beschluss gibt.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Als wir, meine Nichte und ich, die Betreuung meiner Mutter übernahmen, sind wir zum Landratsamt - zu einer Betreuungsstelle und haben den Antrag gestellt. Dabei wurde eben dem entsprochen, weil wir uns schon zuvor hauptsächlich um meine Mutter kümmerten. Sie war ja schon einige Zeit krank.


    Daraufhin haben die sich mit allen anderen (meinen Brüdern und Schwestern) in Verbindung gesetzt und gefragt, ob jemand was dagegen hat. Also haben die alles Nötige unternommen, sich auch mit der Sozialstelle im Krankenhaus in Verbindung gesetzt (da war sie noch im Krankenhaus gelegen). Ich glaube es waren keine zwei Wochen, dann haben wir den Bescheid erhalten, dass wir Betreuer sind. Allerdings konnten wir den Betreuerausweis gleich wieder abgeben, sie war ein paar Tage zuvor gestorben.


    Was natürlich nicht der Fall war und bei dir durch Entfernungen wohl auch eher schwierig sein würde.


    Herzliches Beileid zum Tod deiner Mutter :troest

  • Um das ganze zu beschleunigen, kannst Du einen Eilantrag auf Betreuung stellen beim zuständigen Amtsgericht. Ich habe das aus beruflichen Gründen schon oft getan, dann geht es schneller. Bei uns in Berlin dauert es sonst ca.3 Monate. Schlage Dich als Betreuerin vor. Die Zustimmung von Verwandten braucht es meines Erachtens nicht. Die Betreuung umfasst verschiedene Aufgabenbereiche (Gesundheit, Wohnraum, finanzielle Sorge..) Muss man schauen inwiefern der zu Betreuende noch was selber machen kann.

  • Ist es möglich dass deine Oma in ein Heim kann? Von dort aus ist es sehr einfach eine gerichtliche Betreuung für Angehörige zu beantragen (meine erfahrung).


    Liebe Grüße
    Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Ist es möglich dass deine Oma in ein Heim kann?


    Entschuldigt bitte, habe die letzten zwei Beiträge erst jetzt gelesen :rotwerd


    Tinchen, erstmal ist es zumindest erstmal noch gut, dass meine OMa noch daheim ist... es ist wenigstens erstmal
    eine Ablenkung für uns alle, also meinem Dad und mich. Denn es hilft uns etwas zumindest über die Trauer
    meiner Mum hinweg. Auch wenn es nach wie vor ein Stresspunkt ist.
    Das Krankenhaus erklärte bei ENtlassung, sie sei ja bettlägerig (ist scho klar, weil keiner mit ihr gegangen ist,
    nicht mal es versucht hat, erst seitdem ich mit der Ärztin selbst gesprochen hatte. Die war erstaunt.


    Allerdings bin ich da auch etwas zwiespältig im Moment.. durch den Tod meiner Mum, ihrer Tochter,
    hat sie scho sehr abgebaut, klar, dass das nicht an ihr vorbeigeht. Sie hat fast alle ihre
    Kids überlebt :(


    Ich habe es nun hingekriegt, dass sie so erstmal eine Vollmacht unterschrieben hat
    für das Wichtigste, doch generell denke ich ist es von Vorteil wenn es rechtlich gestützt ist??


    Die Verwandtschaft ist sich dahingehend einig, dass ich als Betreuerin eingetragen werde,
    da ich aber vorrausschauend denke, würde ich meinen Dad mit eintragen lassen.


    Nur, wenn ich das rechtlich machen würde, was kommt da an Kosten auf uns zu?
    Weiß das jemand?


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


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  • Als Betreuer hast du keine Kosten, also ich hab jedenfalls bei meiner Tochter keine Kosten für die Betreuung.
    Ich habe die allumfassende Betreuung (das geht über alles, einschliesslich Postgeheimnis). Es können ja auch nur Teilgebiete wie Gesundheit oder Vermögen "betreut" werden. Du könntest das sogar aufgliedern lassen, einen Teil übernimmst du, einen Teil dein Vater. Wobei jeder auch beides machen kann, was normalerweise den Vorteil hat, dass im Verhinderungsfall (eigene Krankheit oder so) der andere auch alleine über alles entscheiden kann.


    Die Betreuung selber wird sogar honoriert. Das heißt, hätte deine Oma Vermögen würde davon was für die Betreuung abgerechnet.
    Das ist aber erst ab einem gewissen Vermögen so (die Höhe weiß ich jetzt leider nicht).
    Wenn nichts vorhanden ist, stellt man einmal im Jahr einen Antrag auf Aufwandsentschädigung (sind jetzt ca. 320 € fürs Jahr) und bekommt sogar was für seine Tätigkeit.
    Das erste Mal wird so ein Antrag am Ende des ersten Betreuungsjahres gestellt.
    Ein gesetzlich bestellter Betreuer würde nach Stunden abrechnen (können), also finde ich es ok, dass man was bekommt. Denn:


    Ich würde an deiner Stelle auch nicht darauf verzichten, weil du ja auch mal Telefon-, Benzin- oder Portokosten hast, wenn du mit Leuten für die Angelegenheiten deiner Oma korrespondieren mußt oder zu Ämtern gehst.

  • :thanks:
    Und der Antrag selbst? Mit welchen Kosten
    ist hier zu rechnen? Es geht mir nur darum,
    dass ich planen/rechnen kann. Die Kosten
    würde ich innerhalb der Familie teilen,
    so war zumindest mein Plan..weil die verwandschaft
    viel weiter weg wohnt und sie froh darüber sind,
    wenn sich jemand drum bemüht der vor Ort
    ist.


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


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  • Also ich hab grad nochmal nachgeschaut, weil mir einfiel, dass einmal eine Rechnung gekommen ist... das war aber nach dem Ableben meiner Mutter und hatte mit der Nachlasssache an sich zu tun. Weil wir ein Testament vorgelegt hatten, wurde da für die Nachlassverwalter eine Gebühr erhoben.


    Ich bin Betreuerin meiner behinderten Tochter und war es für drei Wochen bei meiner schwerkranken Mutter und habe in beiden Fällen keine Gebühr zahlen müssen. Ich denke, die sind froh, wenn sich jemand findet, der es macht.
    Der Antrag wird gestellt und wenn dem stattgegeben wird, wirst du ins Richterzimmer eingeladen und dort wurde mir ein Handbuch (ewig dick sag ich dir) über die Betreuung und die daraus erfolgenden Pflichten überreicht und ein bisschen was zum Amt, das du da jetzt inne hast, gesagt, und das wars.
    Bei der Betreuung meiner Mutter ging das noch einfacher: da wurde im Landratsamt (vielleicht war das der Unterschied, wir wohnen Stadt und sie Landkreis) gefragt, ob die anderen Verwandten einverstanden wären, wenn wir das machten. Wir bejahten in für drei enge Verwandte und für eine konnten wir nicht sprechen. Da meinte die Sachbearbeiterin, dann würde sie alle anrufen und fragen.
    Das war noch am gleichen Tag geschehen und so ca. eine Woche später hat man uns (meiner Nichte und mir) den jeweiligen Betreuerausweis zugeschickt.
    Den haben wir allerdings nach zwei Wochen wieder abgegeben..... :(


    Also ich weiß von keinerlei Gebühren! Müßte mich schon sehr täuschen, wenn da wirklich welche anfallen würden.