Weigerung sich an den Mietkosten zu beteiligen

  • Ich habe eine Frage bezüglich einer 'Freundin. Folgendes Problem: sie hat sich am Sonntag von ihrem Freund getrennt, mit dem sie eine 16-jährige Beziehung führte (nicht verheiratet) und zwei gemeinsame Kinder hat. Dieser ist nun vorrübergehend zu seinen Eltern gezogen, will aber wieder in die gemeinsame Wohnung zurückziehen. Allerdings will er sich nicht mehr an den Miet- und sonstigen Kosten beteiligen. Es ist ja alles noch ganz frisch, der Schmerz sitzt tief, er will sie ärgern :kopf kennt man ja... :schiel


    Nun war sie beim Jobcenter, da sie nach Zahlung der Miete kein Geld mehr hat und dort sagte man ihr, er müsse sich abmelden, dann bekäme sie Geld für die Miete und die Kinder. Er weigert sich aber, will die Wohnung behalten und sich aber nicht an der Miete beteiligen. Was kann man tun? Ich habe ihr geraten, doch beim Jobcenter eidesstattlich zu versichern, dass er sich nicht an den Kosten beteiligen will und/oder einfach nur ihren Anteil zu bezahlen.


    Des Weiteren hat er ihr angedroht die Kinder wegzunehmen mit Hilfe der Schwiegermutter, aber das steht auf einem anderen Blatt. Helft mir bitte...ist ziemlich dringend.... :hilfe

  • Die Drohung Kinder wegzunehmen ist klassisch Standard. Kommt immer wieder.
    Es ist dann aber doch nicht so einfach. Man will damit nur Angst machen.


    Wenn er im Mietvertrag steht dann wird es schwierig ihn rauszubekommen.
    Dann bleibt nur Anwalt oder selbst ausziehen.

  • Auch bei gemeinsamen Mietvertrag kann man sich (notfalls) die Wohnung zuweisen lassen.
    Das geht per Eilantrag ganz schnell, dann kann sie auch die notwendigen Gelder beantragen.


    Nachteil:
    Er dürfte das als Kriegserklärung auffassen...

  • Sie stehen beide im Mietvertrag und KRIEG wurde schon angekündigt. Die Kinder sind schon involviert und werden von Großeltern und Papa gedrängt doch bei Papa zu bleiben. Sie würde ihm ja die Wohnung überlassen, wenn sie eine neue hat, aber solange geht es um die Kosten....er weigert sich, um sie zu ärgern und scheitern zu sehen.

  • Klassische Konstellation, Leider!


    1. Schritt, Auflösungsvertrag mit dem Vermieter und neuen alleinigen Mietvertrag abschließen. Sollte Ex dazu sein Einverständnis nicht geben, hilft nur der Gang zum Anwalt und Wohnungszuweisung vor Gericht einreichen.


    Lg Lichtengel

  • Hat er nicht irgendwie das gleiche recht auf die wohnung , ich finde zuweisen lassen hört sich so nach selbstläufer an.

  • Ich weiß, hatte ja damals selber das Problem, aber Gott sei dank schon ne neue Wohnung.


    @ Lichtengel sie kann sich die Wohnung dann vom Gericht auf sich selbst zuweisen lassen?? Geht das denn, wenn beide im Mietvertrag stehen?



    und was ist mit den Kosten?? sie hat nach Zahlung der Miete kaum was. Hat bisher auch immer selbst bezahlt und dann von seinem Geld gelebt.

  • Ich sage mal so. Wenn sie sich die Wohnung nicht leisten kann dann muss sie ausziehen.


    Mit seinem Geld ist ja nun nichts mehr.
    Von Amt bekommt sie auch nur einen bestimmten Betrag.

  • Wieso geht deine Freundin nicht zum Einwohnermeldeamt und frägt ganz naiv nach, was zu tun ist, wenn...? :frag

  • Na doch: sie kann die Wohnung alleine halten, wenn sie Hilfe vom Jobcenter bekommt ABER dazu muss er scih ummelden und das will er nicht!


    weil er auch gerne in der wohnung wohnen bleiben würde

  • .....soweit ich weiß, kann man auf dem Einwohnermeldeamt eine Auszugsmeldung machen. Dann bekommt der Ex Post, allerdings auf alte Adresse, die muss man dann auf "unbekannt Verzogen" zurückgehen lassen. Somit wird er von Amtwegen als "ohne festen Wohnsitz" geführt.... :frag


    Versucht er sich eines Tages irgendwo wieder anzumelden, dann gibts ein Ordnungsgeld :nixwieweg

  • Soweit ich weiß geht das nicht übers Meldeamt, wenn BEIDE im Mietvertrag stehen.


    Sie will ja auch keinen Krieg, von ihr aus kann er die Wohnung auch behalten, wenn sie ne neue Wohnung hat. Ihr geht es um die Kosten, da er sich NICHT an den Mietkosten beteiligen will.

  • Huihui... ich danke dir Lichtengel. Aber DAS gibt dann definitiv KRIEG :wow . Die Dame vom Jugendamt meinte damals zu mir: warum haben sie dann nicht eher Gelder beantragt? Als ich meinte, dass er ja noch bei mir gemeldet war, meinte sie das spiele keine Rolle, er habe ja nicht mehr bei mir gewohnt.

  • Dh. es geht ihr nun um kurzfristig Geld in der Zeit wo sie eine Wohnung sucht?


    Geht sie arbeiten?
    Geht er arbeiten?