Umzug /Distanz schaffen - muss ich Kinder zum KV bringen?

  • Eigentlich ja, oder? So ist doch immer der Grundtenor vieler Antworten, wenn es hier um diese Frage geht.


    Im meinem Fall fühle ich mich allerdings "veräppelt": KV verbringt lieber die Wochenendene im coolen LA, Peking, Hong Kong oder NYC und flattert dann einmal im Monat hier in die Stadt ein. Ich müsste aber laut vermeidlicher Rechtssprechung hier Gewehr bei Fuß warten, bis KV mal wieder Zeit hat. Im April und Mai hat er die Kinder 1 Wochenende gehabt.


    Ich frage nur, da es meine Jobs nicht wirklich lokal sondern eher national gibt. Sie kommen nicht häufig auf den Markt und werden für ein leben Lang besetzt. Nun sagt er, wenn ich einen dieser Jobs bekomme und eine Distanz schaffe, müsste ich ihm die Umgangskosten bezahlen.


    Ich fühle mich ungerecht behandlet, denn:
    1. bewerbe ich mich bei allem was irgendwie geht (auch blind) in der Nähe (nachweislich)
    2. darf ich trotz allem nicht die anderen Institute ausser acht lassen, denn so häufig gibt es diese Positionen nicht
    3. er reitet ständig darauf herum, dass ich schnellstmöglich voll arbeiten soll (will ich ja auch) - momentan sind es 70% aber die sind ab 08/2012 vorbei und ich habe noch keine neue Perspektive.
    4. er hat einen Firmenwagen mit Tankkarte, theoretisch dürfte ich über ihn ebenfalls eine zweiten Dienstwagen mit Tankkarte fahren aber das will er nicht.
    5. ich bin wirklich gewillt und mir ist es wichtig, dass die Kinder den KV sehen so oft es geht aber...


    ich habe das Gefühl, er macht mir das Leben schwer und es geht ihm hier um mich und nicht um die Kinder. Was nun?


    Erst einmal gilt es natürlich abzuwarten bis ich weiß wohin es mich beruflich verschlägt. Aber wie sieht meine Situation rechtlich aus? Muss ich unter allen Umständen für alles aufkommen? Quasi die Eierlegendewollmilchsau sein? Vollarbeiten, wenn woanders - dann alle Kosten tragen usw.?

  • worum geht es jetzt genau?


    Du möchtest Umziehen, weil Du weiter weg ein Jobangebot hast?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Gibt es driftige Grunde, dass er kurzfristig einmal im Monat den Umgang wahrnimmt?
    Oder hätte er aufgrund seiner beruflichen Stellung durchaus die Möglichkeit, die Prioritäten anders zu setzen?


    Wo hat er seinen ersten Wohnsitz?

  • Entschuldigung, die Worte sind nicht klär gewählt:


    Luchsie


    Es geht darum: Ist es wirklich so, dass ich alle Umgangskosten zahlen muss, wenn ich Distanz schaffe obwohl ich regional keinen Job finde (hypothetisch gefragt)?


    Darf er sich das Recht herausnehmen, ein Umgangswochenende nach dem anderen abzusagen weil er "soziale Verpflichtungen" im Ausland hat und ich darf aber zu unserem Wohnort (wo er ja nun selten ist) keine Distanz schaffen ohne seine Genehmigung?


    Gibt es in unserem Fall Ausnahmeregelungen?


    @maschenka:


    ich hatte früher einen ähnlichen Job und konnte als Chefin meine Reisetermine koordinieren. Ich war immer am Wochenende zu Hause. Er nicht, behauptet aber dass er Fremdgesteuert ist. Er ist aber auch Chef seines Bereiches und daher ist das für mich absoluter humbug. Er legt seine Prioritäten halt anders. Liebt die Kinder aber trotzdem.


    Erster Wohnsitz ist bei uns in der Stadt. Aber er hat eine doppelte Staatsbürgerschaft. Genau bin ich mir da nicht sicher.

  • Also, du müßtest dann auf gar keinen Fall die Flugkosten zahlen, sondern ggf. die Kosten von deinem neuen Wohnort zu seinem jetzigen Erstwohnsitz.
    Allerdings hängt das auch von der Distanz ab. Ziehst du 40 km weiter weg, lacht ihn der Richter aus (bildlich gesprochen), bei 400 km sieht es anders aus.


  • nein, nicht automatisch zahlst du die kosten, sondern der uet!


    es sei denn, ein gericht!!! hat etwas anderes entschieden...


    aber wenn du gute gründe für den umzug hast, ist die entscheidung des gerichts nicht zwangsläufig so, wie der vater gerne möchte...


    möchte er denn lieber für dich unterhalt zahlen :hae:

  • Also, du müßtest dann auf gar keinen Fall die Flugkosten zahlen, sondern ggf. die Kosten von deinem neuen Wohnort zu seinem jetzigen Erstwohnsitz.
    Allerdings hängt das auch von der Distanz ab. Ziehst du 40 km weiter weg, lacht ihn der Richter aus (bildlich gesprochen), bei 400 km sieht es anders aus, dann würdest du mindestens 50 % der Kosten tragen müssen.

  • es gibt nicht rechtliches das besagt, dass der UET oder BET für alle kosten aufkommen muss bzgl. umgang, bei den richtern hat sich das irgendwie im kopf eingebrannt dass der UET muss, dies ist aber nicht korrekt. geht es um 10 KM ist es wurscht, schafft der UET eine große distanz ist es klar, dass er auch diese selbst bewältigen muss, schafft der BET eine große distanz ist erstmal due unterschrift beim UUET einzuholen, dass er dem umzug zustimmt und im zuge dessen wird man sich um die Umgangskosten unterhalten und diese klären müssen - is wie so oft, dann ein einzelfall, wenn du dies und das belegen kannst, dann sollte man sich auf die hälfte einigen ziehst du um, weil es dir halt so in den sinn kommt, dann ist die tendenz eher, dass du alleine dafür aufkommst - im endeffekt wird dies aber nur ein richter entscheiden kömnnen, solltet ihr es als eltern nicht hinbekommen

  • Also meine Auskunft ist die, dass ich als BET dann die Kosten tragen muss, wenn ich dazu "leistungsfähig" bin bzw. mittragen muss. Ich bin auch wegen Job weggezogen (konnte mir nicht verwehrt werden), auch weil KV Sohn gar nicht bei sich wohnen lassen wollte ... Ich verdiene jetzt auch nicht viel mehr als er mit SGBII - deshalb muss ich nicht für die Umgangskosten aufkommen ... ich mache das teilweise indem ich auch mal mit Sohn zu ihm komme (aber dazu bin ich lt. Anwalt und JA hier nicht verpflichtet bei meinem Einkommen).


    Es gibt da aber scheinbar tausend verschiedene Auskünfte, deshalb würde ich mich bei einem Fachmann beraten lassen ...

  • s gibt da aber scheinbar tausend verschiedene Auskünfte, deshalb würde ich mich bei einem Fachmann beraten lassen ...


    Es kann überhaupt keine verbindliche Aussage geben da es kein Gesetz gibt.


    Man kann auch nicht sagen das es Automatisch so ist das der Distanzschaffer zahlt.
    Es sind Einzelfälle. Kann der UET es sich trotzdem Leisten und der BET nicht wird der UET zahlen müssen.


    Gericht kann und wird durchaus Kosten dem BET auferlegen (Teilweise oder ganz) wenn BET es sich Leisten kann.
    Auch hier gilt. Einem nackten kann man nicht in die Tasche greifen.

  • Üblicherweise trägt der Umgangselternteil die Kosten. Die Düsseldorfer Tabelle ist so ausgelegt, dass der Umgangselternteil die üblichen Umgänge finanzieren kann.
    Schafft aber der Betreuungselternteil eine kostenintensive Entfernung, klagen Umgangselternteile oft erfolgreich auf Fahrtkostenübernahme. Vor allem, wenn sie die Kostenübernahme in finanzielle Bedrängung bringen würde.


    Wenn ich es richtig im Hinterkopf habe, ist eine finanzielle Bedrängung durch Umgangskosten beim Ex nicht zu erwarten. Insofern bewerbe dich bundesweit. Wenn du umziehen musst, lehn dich lächelnd zurück und warte, ob er dich wirklich verklagt. Zur Beweisführung muss er nämlich sein Einkommen offen legen. Und da war doch was ...
    Alternativ weise ihn darauf hin, dass er einen Kostenübernahmeantrag beim Sozialamt stellen kann.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.