Unterhalt für 2 Kinder..Kann mir jemand helfen?!

  • Grüß Euch,ihr Lieben! :-)


    Also..Die ganze Sache mit meinem Ex ist gegessen,was klar ist.Ich war gestern beim Arzt..Ich habe Wehen. Soll weniger Stress haben,mich mehr ausruhen usw. Der ganze Stress war enorm schei..fürs Baby.. :-( Naja,darum gehts jetzt nicht:


    Kennt sich jemand mit der Unterhaltsberechnung aus? Was würde mir denn ca.zustehen? Kann mir das jemand so grob sagen? ich kenne mich damit leider garnicht so aus. Und seine Scheidung steht jetzt auch im Raum. Laut IHREM Anwalt sind die 2 in 6-7 Monaten endlich geschieden.Sie möchte auf Trennungsunterhalt,Möbel usw.verzichten. ;-)
    Er verdient 3300 / 3400 Euro Netto umgerechnet. Aber lebt ja wie gesagt in der Schweiz,das muss man auch bedenken. Er müsste für unser gemeinsames Kind UND für seine Tochter aus 1.Ehe noch Unterhalt zahlen. Z.Z bezahlt er für sie über 300 Euro Unterhalt.


    Danke schonmal und liebe Grüße!! :):Flowers

  • Er verdient 3300 / 3400 Euro Netto umgerechnet. Aber lebt ja wie gesagt in der Schweiz,das muss man auch bedenken. Er müsste für unser gemeinsames Kind UND für seine Tochter aus 1.Ehe noch Unterhalt zahlen. Z.Z bezahlt er für sie über 300 Euro Unterhalt.


    eigentlich steht nicht nur beiden kindern unterhalt zu, sondern auch dir betreuungsunterhalt :


    http://www.mein-recht.de/kindesmutter.htm


    aber dafür solltest du, evtl. auch jetzt schon, zu einem anwalt für familienrecht gehen.


    der betreuungsunterhalt steht dir möglicherweise schon gegen ende der schwangerschaft zu.


    hat er sich an den kosten der säuglingsausstattung beteiligt?

  • Er verdient 3300 / 3400 Euro Netto umgerechnet. Aber lebt ja wie gesagt in der Schweiz,das muss man auch bedenken


    da er in der schweiz lebt kannst du den KU nicht so einfach mit dem nettoeinkommen aus der schweiz "umrechnen" - hier musst du xxx euro abziehen - google mal danach, da gibt es auch gewisse richtlinien...
    Hast du ne beistandschaft beim JA eingerichtet?

  • Neee,habe ich noch nicht! Dauert ja noch 10-11 Wochen bis der Kleine endlich da ist.Wenn er so lange durchhält..Naja,er "droht" mir schon ordentlich. Ja,blabla..Er will das Sorgegrecht und Umgangsrecht haben,er wird es zur Not einklagen. AHA?! Soll er doch machen.. :/


    Also ist das mit dem Unterhalt alles nicht so einfach,ok..Ja,habe schonmal geschaut aber nicht so wirklich was gefunden..

  • Guten Morgen! Oh,danke für den Link! :) Ja,das stimmt..Er fährt auch immer nach DE (Konstanz) zum Einkaufen..Lohnt sich auf jeden Fall.Und das mit der Wohnung ist auf jeden Fall so eine Sache. Er wohnt z.Z alleine in einer 120-130m2 (!!!) großen Wohnung..2 Badezimmer,Kamin,großen Balkon,2 Tiefgaragenstellplätze(der eine war noch von seiner Ex-Frau),dann hat er einen dicken BMW usw. Das ist so Luxus,den er nicht verlieren will und ich Ihm auch nicht nehmen kann,meinte er.. Er wird dann angeben,dass er in CH einkaufen muss,keine kleinere,billigere Wohnung findet usw. Naja...

  • Naja,er "droht" mir schon ordentlich. Ja,blabla..Er will das Sorgegrecht und Umgangsrecht haben,er wird es zur Not einklagen. AHA?!


    Den Streß würde ich mir sparen - er ist doch der Papa.


    Ich würde mit ihm einen Termin bei deinem Jugendamt ausmachen.


    Da kann er die Vaterschaft anerkennen, ihr könnt das Sorgerecht teilen und der Beistandschaft kann er Auskunft über sein Einkommen und die Anzahl seiner Kinder geben.
    Nach der Geburt solltest du über einen Anwalt auch Betreuungsunterhalt für dich fordern.

  • Guten Morgen! :)
    Ja,eben! Sein Kind darf UND soll er ja auch sehen..Keine Frage.Hatte Ihn gestern nochmal am Telefon und es flogen richtig die Fetzen. SO kannte ich Ihn bis jetzt noch nicht.. Ja,er hat am DO einen Termin bei seinem Anwalt,er sieht es nicht ein für mich UND das Kind zu zahlen. Er hat den Verdacht,dass ich Ihm das Kind unterjubeln will. Einfach Pille abgesetzt und jetzt vom Schweizer schön Kohle kassieren. Diese Aussage hat mich so traurig UND böse gemacht. Das könnt Ihr euch nicht vorstellen..Ich bin richtig enttäuscht.
    "Ja,ich werde das am Donnerstag meinem Anwalt auch so sagen.Du willst mir das Kind unterjubeln,damit du Kohle bekommst. Aber nicht mit mir,Madame.. Da muss es doch irgendein Gesetz geben. Ich zahle für Dich keinen Cent,das verspreche ich dir."


    Er würde gerne wollen,dass ich auf Betreuungsunterhalt usw.verzichte.. :hilfe

  • Hallo Du, :winken:


    Hy mit was für einem Trottel hast Due es da zu tun ? Ich dachte immer zu Kinder zeugen gehören immer zwei. Er kann doch nicht jetzt Dir alleine die Schuld geben, dass Du schwanger bist :schwanger


    Ob er das möchte, dass er jetzt bezahlen muss, kann Dir doch vollkommen egal sein, darüber hätte er früher nachdenken sollen. :hae:


    Also freu Dich auf Dein Kind und lass den rest das JA oder den Anwalt regeln, den Stress ist er doch gar nicht wert :strahlen


    LG :sonne

  • Er würde gerne wollen,dass ich auf Betreuungsunterhalt usw.verzichte..


    sobald du öffentliche gelder beantragst und er der KV und leistungsfähig ist kann er wollen was er will - dann liegt es nicht mehr in deiner hand - also immer locker bleiben

  • Kindesunterhalt gilt nicht nach Schweizer sondern nach deutschen Recht.


    Somit wird das bereinigte Netto nach DE-Recht berechnet.
    Was Dir zusteht ist die DD-Tabelle. Da es 2 Kinder sind muss keine Stufe angepasst werden.
    BU steht Dir nach DE Recht zu.
    Von seinem Status in der Schweiz wird er sich verabschieden müssen.

  • Naja,da wird eh nicht viel bei rumkommen,denke ich.. Weil: Schulden usw.werden ja sowieso berücksichtigt,oder? Seinen BMW muss er noch ca. 8-12 Monate mit jeweils 200Euro monatlich abbezahlen. Dann noch eine Couchgarnitur mit seiner Ex auf Rechnung gekauft.(3000 Euro),sind pro Monat auch nochmal 150 Euro oder so. Kredite in der Ehe aufgenommen,da und da Schulden gemacht. Er hat 3-4 Kredite am laufen. Und die werden Ihm ja wohl kaum vorschreiben können:"Herr Z.Auto abschaffen,teure Wohnung abschaffen." ;-)

  • Kindesunterhalt gilt nicht nach Schweizer sondern nach deutschen Recht.


    das ist korrekt, aber trotzdem muss die "kaufkraft" entsprechend mit berücksichtigt werden und in der schweiz verdient man so 1/3 mehr als in schland, aber genauso is das leben 1/3 teurer als in schland - also so in etwa - jedenfalls muss das berücksichtigt werden und die aktuellen werte rangezogen werden

  • Ja,das ist mir bewusst. Schweiz IST teurer. ;-) Aber er meint,er kann seine 2100CHF Wohnung behalten,seine Schulden / Kredikte ohne weiteres abbezahlen und auch seinen BMW weiterhin fahren. Das kann man ihm alles nicht nehmen. Außerdem..Er fährt ja jeden Monat / jeden 2.Monat seine Tochter aus Deutschland abholen und nimmt Sie mit in die Schweiz. Sind also 4(!) Fahrten,jeweils 600nochwas km. Er meint,das wird beim Unterhalt berücksichtigt. Diese Spritausgaben müssen berücksichtigt werden. ?!??

  • Guten Morgen... Alsooooo,gibt Neuigkeiten! ;-)
    Angeblich hätte er sich informiert.. Er muss für mich KEINEN Betreuungsunterhalt bezahlen.Weil ich ja schon einen Sohn aus einer anderen Beziehung habe (im Juni 2011 geboren) und mein Ex wenn für mich aufkommen muss.Aber nicht er..Auch,wenn es sein Kind ist.Ich gehe doch so oder so nicht arbeiten & wieso sollte er dann dafür aufkommen?


    Und genauso: Sind Spritkosten bzw.Fahrtkosten zum Kind in dem Selbstbehalt bzw.Existenzminimum enthalten? Oder ist das sein "privates Vergnügen"?


    Danke und noch einen schönen Sonntag! :schwanger

  • Unser Richter hat meinem Ex noch zusätlzlich eine Weggeldpauschale zugerechnet, was ihm quasi "gutgeschrieben" worden ist und mir von seiner Berechnungsgrundlage für BU abgezogen worden ist.


    Hab das schon ein paar Mal jetzt gehört, dass ab einer gewissen Entfernung der UET mehr Fahrtgeld angerechnet bekommt, weil da quasi das halbe KIndergeld, das ja der UET anteilig bekommt, nicht ausreichen würde.

    Singe als ob dich niemand hören kann, tanze, als ob dich niemand sehen kann und liebe, als wärst du niemals verletzt worden ......

  • Ich denke, beide Männer müssen anteilig BU zahlen.
    Aber ob der komplizierten Sachlage würde ich mich an deiner Stelle wirklich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden, denn der kann dir sagen, was richtig ist.
    Außerdem kann er dich bzw. das Kind vertreten und die zustehenden Gelder einfordern.
    Was nützen dir denn Halbwahrheiten und Spekulationen?

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Und genauso: Sind Spritkosten bzw.Fahrtkosten zum Kind in dem Selbstbehalt bzw.Existenzminimum enthalten? Oder ist das sein "privates Vergnügen"?


    Ein ganz klares Nein.


    Auch eine Wohnung, das die angemessenen Wohnkosten für den Umgang abdeckt ist im notwendigen Selbstbehalt in den allermeisten Fällen nicht enthalten.


    So lägen die angemessenen Wohnkosten für 2 Personen, und die braucht der Kindesvater, auch wenn er nur eine temporäre Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind bildet, im Raum München bei ca. 600 € warm.


    Rechtsgrundlagen hierfür sind der § 21 Abs 6 SGB II und der § 22b Abs. 3 SGB II. Wenn er das Kind länger als 12 Stunden am Tag bei sich hat, dann hat er auch einen Anspruch auf den Regelsatz von 7,30 € pro Tag.


    Das natürlich alles unter der Voraussetzung, dass er durch Unterhaltsleistungen und Umgang im sozialrechtlichen Sinn bedürftig wird. Dafür muss er sich vor dem Jobcenter finanziell nackig machen.


    lg


    Camper

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