KV will klärung des Umgangskontaktes

  • Hallo bin gerade sehr am ende .Kann mir jemand helfen.Erst mal zu meiner Situation Ich habe einen Sohn mit 3,5 Jahre er leidet an Down Syndrom und ist 100 % Schwerbehindert.Der KV hat mich im 5. Monat als ich Schwanger war Verlassen auf grund der Diagnose das er Behindert ist. Hat auch versucht das ich abtreibe aber für mich stand sofort fest das ist mein Sohn und ich werde ihn nehmen und lieben wie er ist . Ja er ist dann von heute auf morgen ausgezogen. Hat mich auch in keinster weise unterstützt in der Schwangerschaft und danach auch nicht. Habe es ihm angeboten aber mit der Vorraussetzung entweder kümmert er sich regelmässig oder gar nicht. Muss dazu sagen er hat eine 11 Jahrige Tochter und ich habe es damals selbst mitbekommen wie er es bei ihr gemacht hat so wie es ihm gepasst hat sie geholt oder besucht. Habe es letztes Jahr wieder versucht er war dann auch einmal da ,ich war aber in der zeit shr handycapt da ich eine schwere bandscheiben op hatte . und danach waren wir in reha nalso ich und mein sohn. er hätte ja auch mal anrufen können und fragen etc kam aber nichts. ja und jetzt hält er mir vor das ich ja gesagt hätte ich melde mich wenn wir wieder da sind . Na ja . jetzt kam letzte woche der oberhammer er verlangte üer sms eine Kopie des Schwerbehoinderten Ausweises. Das ist meiner meinung nach die Oberfrechheit .Jetzt will er sämtliche steuervergünstigungen bei sich geltend machen aber kümmert sich nicht um ihn. Ja habe ich keine chance 50 % stehen ihm zu weil er der Vater ist . Jetzt kamm der nächste Brief ich wurde eingeladen auf das Jugendamt um klärung des Umgangskontaktes. Das darf alles nicht wahr sein . wir haben es schwer genug .Meine frage kennt sich jemand aus ? was habe ich für rechte ? was für rechte hat er ? sorry auch wenn es sich blöde anhört aber ich hasse ihn . und bei meinem sohn ist beständigkeit sehr sehr wichtig auf grund seiner behinderung . Muss ich ihm jetz das gewähren ? und vor allem in was für einem Umfang.habe so viel fragen.was kann ich angeben beim jugendamt .ich bekomme jetzt schon so einen hals wenn ich daran denke m,ir ihm an einen tisch zu sitzen müssen. und was kann passieren wenn ich dem nicht zustimme ? hoffe auf rat.....

  • erstmal vorweg - bitte benutze zukünftig hin und wieder die enter-taste das erleichtert das lesen ungemein.


    ja euer kind hat ein recht auf beide elternteile, deinen hass auf den kv solltest du diesbezüglich unterdrücken - geh entspannt zum JA und unterhaltet euch über das bisher geschehene und erarbeitet was sinnvolleres - vor allem für euer kind - für die nächsten jahre - was dann aber auch bitte regelmässig sein sollte.


    ihr werdet sicherlich nicht gleich umgang bei diesem termin festlegen, sondern bei euch wäre wohl eher erstmal eine mediation sinnvoll in der ihr dann den umgang gemeinsam als eltern erarbeitet und festlegt.


    JA kann und darf nur beraten und nichts bestimmen, dies zu deiner info

  • was habe ich für rechte ? was für rechte hat er ?


    Das könnt ihr gemeinsam bei JA erörtern, oder du machst vorher noch einen seperaten Termin und lässt dich beraten.


    Eure Situation ist alles andere als optimal und deine Wut nachvollziehbar! Vielleicht kriegst du es ja irgendwie hin, den Kontaktversuch ein bissl positiver zu sehen. Vielleicht ist er irgendwie zur Besinnung bekommen und wünscht sich den Kontakt zu seinem Sohn. Sicherlich ist es spät, viel Zeit vergangen und diverse Verletzungen entstanden. Aber manchmal ist spät besser als nie.


    Eine Kristallkugel, in der man sehen könnte, wie es weiter geht hat leider keiner... dennoch besteht ja zumindest die Chance, dass alles gut wird -auch wenn du da etwas Zeit brauchst.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

    Einmal editiert, zuletzt von campusmami ()

  • Hallo bin gerade sehr am ende .Kann mir jemand helfen.Erst mal zu meiner Situation Ich habe einen Sohn mit 3,5 Jahre er leidet an Down Syndrom und ist 100 % Schwerbehindert.Der KV hat mich im 5. Monat als ich Schwanger war Verlassen auf grund der Diagnose das er Behindert ist. Hat auch versucht das ich abtreibe aber für mich stand sofort fest das ist mein Sohn und ich werde ihn nehmen und lieben wie er ist . Ja er ist dann von heute auf morgen ausgezogen. Hat mich auch in keinster weise unterstützt in der Schwangerschaft und danach auch nicht. Habe es ihm angeboten aber mit der Vorraussetzung entweder kümmert er sich regelmässig oder gar nicht. Muss dazu sagen er hat eine 11 Jahrige Tochter und ich habe es damals selbst mitbekommen wie er es bei ihr gemacht hat so wie es ihm gepasst hat sie geholt oder besucht. Habe es letztes Jahr wieder versucht er war dann auch einmal da ,ich war aber in der zeit shr handycapt da ich eine schwere bandscheiben op hatte . und danach waren wir in reha nalso ich und mein sohn. er hätte ja auch mal anrufen können und fragen etc kam aber nichts. ja und jetzt hält er mir vor das ich ja gesagt hätte ich melde mich wenn wir wieder da sind . Na ja . jetzt kam letzte woche der oberhammer er verlangte üer sms eine Kopie des Schwerbehoinderten Ausweises. Das ist meiner meinung nach die Oberfrechheit .Jetzt will er sämtliche steuervergünstigungen bei sich geltend machen aber kümmert sich nicht um ihn. Ja habe ich keine chance 50 % stehen ihm zu weil er der Vater ist . Jetzt kamm der nächste Brief ich wurde eingeladen auf das Jugendamt um klärung des Umgangskontaktes. Das darf alles nicht wahr sein . wir haben es schwer genug .Meine frage kennt sich jemand aus ? was habe ich für rechte ? was für rechte hat er ? sorry auch wenn es sich blöde anhört aber ich hasse ihn . und bei meinem sohn ist beständigkeit sehr sehr wichtig auf grund seiner behinderung . Muss ich ihm jetz das gewähren ? und vor allem in was für einem Umfang.habe so viel fragen.was kann ich angeben beim jugendamt .ich bekomme jetzt schon so einen hals wenn ich daran denke m,ir ihm an einen tisch zu sitzen müssen. und was kann passieren wenn ich dem nicht zustimme ? hoffe auf rat.....




    Hallo Sternenhimmel,




    der Mann hat was gehört, hat es aber leider nicht verstanden.




    Wie ist denn die Situation. Das Kind lebt bei dir. Heisst doch wohl, dass das Kindergeld/Kinderfreibetrag an dich geht, oder??


    Da kann er mit dem Behindertenausweis machen was will, der Pauschalbetrag von 3700 Euro für die Einkommenssteuer geht an dich....


    Der Pauschbetrag ist kein "Muss", es können auch die tatsächlich entstandenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Darf ich mal fragen, wie hoch die genau bei ihm sind, wenn


    das Kind bei dir lebt??? :rolleyes2: :rolleyes2:


    Aussergewöhnliche Belastungen werden ihn vermutlich auch nicht betreffen...


    ZUsammenfassend heisst das, der Behindertenausweis eures Sohnes bedeutet für ihn rein gar nichts.... er kann ihn einreichen oder damit rumwedeln... es ist das gleiche Resultat!




    Umgangskontakt:


    Das Kind ist sicherlich in medizinischer Betreuung. Bitte den Arzt dir einen Bericht auszuhändigen, der Merkmale, Auffälligkeiten und vorallem den Umgang damit aufzeigen.


    Ansonsten geh zum JA und hör dir an, was der Vater denn nun für Vorstellungen hat. Wenn er nun tatsächlich Umgang möchte - schön!!!- zunächst aber mal im geschützten Rahmen , also begleitet.




    Dann abwarten, wie es mit Kind und Vater weitergeht. Nimmt der Vater die Kontakte regelmäßig wahr oder eben nicht?? Wie reagiert das Kind (Auffälligkeiten notieren!!)? Und dann weiterschauen.




    Bleib entspannt....




    LG


    Mami2511



  • Hallo Mami 2511


    Ja habe mich leider schon beim Finazamt erkundigt es stehen ihm 50 % zu wenn er in letztem jahr mindestens 75 % seines Unterhaltes geleistet hat...ja da soll mal einer die Gesetze verstehen.


    Ja ich muss noch voher einen Termin bei Jungendamt machen was ich eigentlich für rechte habe und er .....mir ist jetzt schon ganz schlecht wenn ich daran denke ..
    LG

  • :winken:


    Hättest Du denn finanziell weniger, wenn er das nun beantragt ?
    Wenn nein, dann lass ihn machen, klar ist das berechnend, aber das muss er dann mit seinem Gewissen ausmachen.
    Wenn Du dann dadurch Einbußen hast, dann würde ich natürlich auch versuchen dies zu verhindern, solange der Umgang nicht funktioniert.


    Zum Umgang :


    Ja, er hat ein Umgangsrecht und es muss so einiges passieren, dass er das verlieren würde. Bei Deiner Schilderung verliert er das auf jeden Fall nicht.
    Ich würde jedoch nun in diesem Punkt nicht auf der Vergangenheit rumreiten, den das ist vergangen, nicht mehr zu ändern und bringt Dir und Euch im Jetzt nichts.


    Schau was er möchte, was er vorschlägt und wie verlässlich er sich selbst einschätzt.
    Du weißt um die Einschränkungen von eurem Kind und kannst gezielt Deine Sorgen loswerden und erörtern wie er sich das vorstellt.


    + Mediation werdet ihr sicherlich einen Weg finden, um auf einen Nenner zu kommen.


    Sehe auch betreute Umgang als den ersten Schritt, bis er mit Eurem Sohn sicher ist.

  • Stimmt nicht ;)







    http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/steuermerkblatt.pdf



    Es sei denn, du stimmst zu, sprich wenn der Betrag vom Kind auf beide Eltern und nicht nur auf das Kindergeldbeziehende Elterteil übertragen werden soll, benötigt man die Unterschrift beider Elternteile.




    Was hat denn das Finanzamt gesagt, was genau er steuerlich geltend machen kann???







    Was sind für Merkmale im Ausweis gekennzeichnet??



    LG


    Mami2511

  • Wie ist denn die Situation. Das Kind lebt bei dir. Heisst doch wohl, dass das Kindergeld/Kinderfreibetrag an dich geht, oder??


    Für die Geltendmachung des halben steuerlichen Freibetrages (halbes Kind auf LstK) genügt es in der Tat, wenn der KV regelmäßig seiner Unterhaltspflicht nach kommt.


    Der Pauschbetrag ist kein "Muss", es können auch die tatsächlich entstandenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Darf ich mal fragen, wie hoch die genau bei ihm sind, wenn das Kind bei dir lebt???
    Aussergewöhnliche Belastungen werden ihn vermutlich auch nicht betreffen...


    Vorweg: Mit Behinderten-Freibeträgen kenne ich mich nicht aus.
    Ich könnte mir aber vorstellen, dass der KV aufgrund der Behinderung des Kindes zu unterhaltsrechtlichem Sonder- und/oder Mehrbedarf heran gezogen wird und einen solchen (regelmäßig) zahlen muss. Diese "Kosten" sind ganz klar der Behinderung zuzuordnen und sollten daher bei der Steuererklärung m.E. auch bei den entsprechenden Freibeträgen anerkannt werden.

  • Alleine aschon Merkmal "H" führt zu dem erhöhten Pauschbetrag von 3700 Euro.


    Hallo Mami 2511
    Ja genau und das macht ich jetzt schon wahnsinnig das ihm das zusteht ...seine vorteile kennt er ...aber sich kümmern um sein behindertes kind nei und das ist eine oberfrechheit meiner Meinung...LG

  • Hm, habe eben mal Deinen alten Beitrag gelesen und da steht, dass er gar nicht zahlt und das Jugendamt auch keine Chancen sieht, dass sich das ändert.
    Dann kann er doch eh nichts bei sich eintragen lassen, oder seit wan zahlt er 75% des Mindest ! unterhaltes ?

  • Hm, habe eben mal Deinen alten Beitrag gelesen und da steht, dass er gar nicht zahlt und das Jugendamt auch keine Chancen sieht, dass sich das ändert.
    Dann kann er doch eh nichts bei sich eintragen lassen, oder seit wan zahlt er 75% des Mindest ! unterhaltes ?


    Ja seit ca einem jahr zahlt er an das jugendamt den unterhalt....

  • @TS: Bitte mach dich mit der Zitatfunktion vertraut, damit der Beitrag zumindest optisch übersichtlicher bleibt, danke.

  • Also du aus diesem ganzen Deasaster rauswillst, gibt es nur einen Weg! Ansonsten musst du wahrscheinlich den gerichtlichen Weg wählen, weil die Rechtslage nicht wirklich eindeutig ist.



    Von Daher: Mach für das Kind eine Steuerklärung!!!! Dann haben weder du noch der Vater Anspruch auf den Pauschbetrag!



    Grundsätzlich aber scheint sich der Pauschbetrag weder bei dir noch bei deinem Ex (bei 75% des Mindestunterhalt) wohl kaum auszuwirken.



    LG


    Mami2511

  • Ja sicher, kann das Kind eine Steuererklärung machen.



    Das setzt natürlich voraus, dass das Kind Einkommen hat. Das heisst, Sparbuch eröffnen... Betrag einzahlen und der Zinsgewinn ist Einkommen.


    Logischerweise sollte nicht der Sparer-Freibetrag hinterlegt werden.


    Die Kapitalertragsteuer wird ebenfalls fällig.



    Es wird dann der Mantelbogen und die Anlage KAP ausgefüllt, Steuerpflichtig ist hier das Kind!



    Unterschrieben wird vom gesetzlichen Vertreter.


    Demzufolge bei ASR - das jeweilige Elternteil


    Bei GSR - logischerweisebeide Eltern




    LG


    Mami2511