HaLLO Verena
Du bist auch alleinerziehend ich auch
würde mich über Kontakt freuen
schreib doch einfach zurück
LG Cordula
HaLLO Verena
Du bist auch alleinerziehend ich auch
würde mich über Kontakt freuen
schreib doch einfach zurück
LG Cordula
Alles anzeigenAlso du aus diesem ganzen Deasaster rauswillst, gibt es nur einen Weg! Ansonsten musst du wahrscheinlich den gerichtlichen Weg wählen, weil die Rechtslage nicht wirklich eindeutig ist.
Von Daher: Mach für das Kind eine Steuerklärung!!!! Dann haben weder du noch der Vater Anspruch auf den Pauschbetrag!
Grundsätzlich aber scheint sich der Pauschbetrag weder bei dir noch bei deinem Ex (bei 75% des Mindestunterhalt) wohl kaum auszuwirken.
LG
Hallo Mami2511
danke...kann man nur für das Kind eine Steurerklärung machen ?????
LG
Hallo
Mami2511
Hm, habe eben mal Deinen alten Beitrag gelesen und da steht, dass er gar nicht zahlt und das Jugendamt auch keine Chancen sieht, dass sich das ändert.
Dann kann er doch eh nichts bei sich eintragen lassen, oder seit wan zahlt er 75% des Mindest ! unterhaltes ?
Ja seit ca einem jahr zahlt er an das jugendamt den unterhalt....
Ich frage nocheinmal : Verlierst Du dadurch Geld ?
Nein aber es geht um das prinzip...und das zeigt charackter los zu sein...im moment geh ich nicht arbeiten aber wennich wieder arbeiten gehe bekomme ich ja nur noch die anderen 50%
Alleine aschon Merkmal "H" führt zu dem erhöhten Pauschbetrag von 3700 Euro.
Hallo Mami 2511
Ja genau und das macht ich jetzt schon wahnsinnig das ihm das zusteht ...seine vorteile kennt er ...aber sich kümmern um sein behindertes kind nei und das ist eine oberfrechheit meiner Meinung...LG
Alles anzeigenStimmt nicht
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/steuermerkblatt.pdf
Was hat denn das Finanzamt gesagt, was genau er steuerlich geltend machen kann???
Was sind für Merkmale im Ausweis gekennzeichnet??
LG
Hallo mami2511
Er hat B g H im Ausweis er kann die freibeträge geltend machen also 50 % von denen 3600 euro sind es gleube ich
Mami2511
Alles anzeigenHallo Sternenhimmel,
der Mann hat was gehört, hat es aber leider nicht verstanden.
Wie ist denn die Situation. Das Kind lebt bei dir. Heisst doch wohl, dass das Kindergeld/Kinderfreibetrag an dich geht, oder??
Da kann er mit dem Behindertenausweis machen was will, der Pauschalbetrag von 3700 Euro für die Einkommenssteuer geht an dich....
Der Pauschbetrag ist kein "Muss", es können auch die tatsächlich entstandenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Darf ich mal fragen, wie hoch die genau bei ihm sind, wenn
das Kind bei dir lebt??? :rolleyes2: :rolleyes2:
Aussergewöhnliche Belastungen werden ihn vermutlich auch nicht betreffen...
ZUsammenfassend heisst das, der Behindertenausweis eures Sohnes bedeutet für ihn rein gar nichts.... er kann ihn einreichen oder damit rumwedeln... es ist das gleiche Resultat!
Umgangskontakt:
Das Kind ist sicherlich in medizinischer Betreuung. Bitte den Arzt dir einen Bericht auszuhändigen, der Merkmale, Auffälligkeiten und vorallem den Umgang damit aufzeigen.
Ansonsten geh zum JA und hör dir an, was der Vater denn nun für Vorstellungen hat. Wenn er nun tatsächlich Umgang möchte - schön!!!- zunächst aber mal im geschützten Rahmen , also begleitet.
Dann abwarten, wie es mit Kind und Vater weitergeht. Nimmt der Vater die Kontakte regelmäßig wahr oder eben nicht?? Wie reagiert das Kind (Auffälligkeiten notieren!!)? Und dann weiterschauen.
Bleib entspannt....
LG
Mami2511
Alles anzeigenHallo Sternenhimmel,
der Mann hat was gehört, hat es aber leider nicht verstanden.
Wie ist denn die Situation. Das Kind lebt bei dir. Heisst doch wohl, dass das Kindergeld/Kinderfreibetrag an dich geht, oder??
Da kann er mit dem Behindertenausweis machen was will, der Pauschalbetrag von 3700 Euro für die Einkommenssteuer geht an dich....
Der Pauschbetrag ist kein "Muss", es können auch die tatsächlich entstandenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Darf ich mal fragen, wie hoch die genau bei ihm sind, wenn
das Kind bei dir lebt???
Aussergewöhnliche Belastungen werden ihn vermutlich auch nicht betreffen...
ZUsammenfassend heisst das, der Behindertenausweis eures Sohnes bedeutet für ihn rein gar nichts.... er kann ihn einreichen oder damit rumwedeln... es ist das gleiche Resultat!
Umgangskontakt:
Das Kind ist sicherlich in medizinischer Betreuung. Bitte den Arzt dir einen Bericht auszuhändigen, der Merkmale, Auffälligkeiten und vorallem den Umgang damit aufzeigen.
Ansonsten geh zum JA und hör dir an, was der Vater denn nun für Vorstellungen hat. Wenn er nun tatsächlich Umgang möchte - schön!!!- zunächst aber mal im geschützten Rahmen , also begleitet.
Dann abwarten, wie es mit Kind und Vater weitergeht. Nimmt der Vater die Kontakte regelmäßig wahr oder eben nicht?? Wie reagiert das Kind (Auffälligkeiten notieren!!)? Und dann weiterschauen.
Bleib entspannt....
LG
Mami2511
Hallo Mami 2511
Ja habe mich leider schon beim Finazamt erkundigt es stehen ihm 50 % zu wenn er in letztem jahr mindestens 75 % seines Unterhaltes geleistet hat...ja da soll mal einer die Gesetze verstehen.
Ja ich muss noch voher einen Termin bei Jungendamt machen was ich eigentlich für rechte habe und er .....mir ist jetzt schon ganz schlecht wenn ich daran denke ..
LG
Hallo bin gerade sehr am ende .Kann mir jemand helfen.Erst mal zu meiner Situation Ich habe einen Sohn mit 3,5 Jahre er leidet an Down Syndrom und ist 100 % Schwerbehindert.Der KV hat mich im 5. Monat als ich Schwanger war Verlassen auf grund der Diagnose das er Behindert ist. Hat auch versucht das ich abtreibe aber für mich stand sofort fest das ist mein Sohn und ich werde ihn nehmen und lieben wie er ist . Ja er ist dann von heute auf morgen ausgezogen. Hat mich auch in keinster weise unterstützt in der Schwangerschaft und danach auch nicht. Habe es ihm angeboten aber mit der Vorraussetzung entweder kümmert er sich regelmässig oder gar nicht. Muss dazu sagen er hat eine 11 Jahrige Tochter und ich habe es damals selbst mitbekommen wie er es bei ihr gemacht hat so wie es ihm gepasst hat sie geholt oder besucht. Habe es letztes Jahr wieder versucht er war dann auch einmal da ,ich war aber in der zeit shr handycapt da ich eine schwere bandscheiben op hatte . und danach waren wir in reha nalso ich und mein sohn. er hätte ja auch mal anrufen können und fragen etc kam aber nichts. ja und jetzt hält er mir vor das ich ja gesagt hätte ich melde mich wenn wir wieder da sind . Na ja . jetzt kam letzte woche der oberhammer er verlangte üer sms eine Kopie des Schwerbehoinderten Ausweises. Das ist meiner meinung nach die Oberfrechheit .Jetzt will er sämtliche steuervergünstigungen bei sich geltend machen aber kümmert sich nicht um ihn. Ja habe ich keine chance 50 % stehen ihm zu weil er der Vater ist . Jetzt kamm der nächste Brief ich wurde eingeladen auf das Jugendamt um klärung des Umgangskontaktes. Das darf alles nicht wahr sein . wir haben es schwer genug .Meine frage kennt sich jemand aus ? was habe ich für rechte ? was für rechte hat er ? sorry auch wenn es sich blöde anhört aber ich hasse ihn . und bei meinem sohn ist beständigkeit sehr sehr wichtig auf grund seiner behinderung . Muss ich ihm jetz das gewähren ? und vor allem in was für einem Umfang.habe so viel fragen.was kann ich angeben beim jugendamt .ich bekomme jetzt schon so einen hals wenn ich daran denke m,ir ihm an einen tisch zu sitzen müssen. und was kann passieren wenn ich dem nicht zustimme ? hoffe auf rat.....
Hallo an alle !!! Ich bin 36 Jahre und habe einen Sohn mit 1,5 Jahren ,er ist 100% Schwerbehindert da er das Down Syndrom hat . Wir möchten nicht mehr alleine sein sind es schon viel zu lange , das Leben mit jemandem zu teilen ist doch viel schöner als alleine durchs Leben zu gehen .Wir suchen einen Partner fürs Leben . Mit dem wir lachen aber auch Weinen können. Der zu uns steht und zu dem wir stehen . Dem Treue und vertrauen kein Fremdwort sind. Ok Wenn du dich angesprochen fühlst melde dich doch einfach würden uns freuen . Bis dahin Liebe Grüsse .....
Ok, das heißt ihr habt 1.070 Euro plus die Miete die die Arge direkt bezahlt??
Das ist natürlich dann schon wesentlich mehr. Und dann ist es auch möglich, das dir nach Ablauf des Erziehungsgeldes nicht mehr zusteht.
Nein 1070 ist die miete drin also 720 Miete und 350 bekommen wir noch ...
Dein Sohn bekommt aber genau wie du, entweder ALG 2 oder Wohngeld. Beides geht nicht. Aber ich würde mir auch nochmal einen Termin bei der Arge machen. Denn ihr habt jetzt ca. 1.100 Euro im Monat. Aber dein Kind hat ja auch einen ganz anderen Bedarf als gesunde Kinder.
Kann man denn absehen, das der Vater des Kindes irgendwann Unterhalt zahlt??
Nein leider nicht und wir haben keine chance das er je mal zahlt das hat das Jugendamt übernommen aber keine chance
Danke Annemarie...ja sie bezahlen ja noch die Miete von 720 Euro....also insgesammt 1070 Euro haben wir ,wobei wir ja schon Kostensenkungs bakommen haben .....
Ich denke dann wird sich dein Anspruch auf ALG 2 erhöhen. Zumindest vermute ich das. Ich würde das nochmal genau durchrechnen. Für mich hört sich das relativ wenig an, was du momentan bekommst.
Gruß Annemarie
Danke bekommt mein Sohn Wohngeld ? Er bekommt doch auch ALg2 !
Alleinerziehendenzuschlag der Arge? und vielleicht Wohngeld für den Sohn? Setzt dich mal mit der Arge in Verbindung!
Hallo an alle hier ! Ich bin neu hier . Ich schildere mal kurz meine Lage .Ich bin Alleinerziehende Mama eines 1,5 Jahren alten Sohnes ,er ist 100 % Schwerbehindert er hat das Down Syndrom.Seit 01.12.2009 Beziehen wir Alg2 . Ich bekomme jetzt 350 Euro Alg2 133 Unterhaltsvorschuss .184 Euro Kindergeld, 225 Euro Pflegegeld weil wir Pflegestufe 1 Sind.Bis 01.12.2010 bekommen wir noch 205 Euro Landeserziehungsgeld. Nun meine frage wenn die 205 euro weg fallen bekommen wir sonst noch irgendwo was her , ich habe leider noch schulden und weis nicht wie es sonst weiter geht . Um jede Info wäre ich dankbar . Kann leider nicht arbeiten gehen da ich hier niemand habe meine eltern wohnen weiter weg und Kindi ist noch nicht ganz raus weil mein Sohn eine Integrationskraft braucht .
Danke euch im voraus ....