Gutschrift Nebenkosten

  • Hallo,


    für das Jahr 2011 habe ich vor einiger Zeit von meiner Vermieterin eine
    Rückzahlung erhalten. Seit Juni/Juli letzten Jahres
    wohnt mein Nochehemann nicht mehr bei mir. Er zahlt keinen Unterhalt.
    Im Gegenzug holt er seinen Sohn am Montag und Dienstag vom Kindergarten
    ab und die meisten Wochenenden verbringt sein Sohn bei ihm.


    Meine Frage an Sie: muss ich trotzdem die Nebenkosten anteilig an ihm auszahlen?



    Gruß

  • wer hat damals in 2011 die Nebenkosten gezahlt? Die Kinder und Unterhalt sind ja eher zweitrangig in der Argumentation.. (auch wenn ich verstehe, daß Du die NK Rückzahlung gut gebrauchen kannst.


    Aber erhlich gesagt...ich würde sie wohl stillschweigend im Alltag mit einfliessen lassen...ich weiß aber nciht, wie Dein nochehemann tickt...

  • Die Nebenkosten haben wir uns geteilt. Auch das im alten Mietvertrag ich und mein Nochehemann als Mieter drin standen.


    Aber am besten ist, ich halte die Klappe. Und was ist, wenn er nachfragt? Darf er die Unterlagen ansehen?

  • Verzichtest du freiwilluig auf den Unterhalt oder warum zahlt er den nicht?


    Wie ist euer Verhältnis?
    Wahrscheinlich würde ich die NK stillschweigend "in den Alltag mit einfliessen lassen", wie willabernicht shcon schrieb.

  • Wenn er nachfragen sollte, dann hast du es eben vergessen...


    Wieviel ist es denn?


    Wie wäre dein Noch-Ehemann denn drauf, wenn es zu einer Nachzahlung gekommen wäre?
    kommt noch die Abrechnung für Strom/Gas?

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Mein Ex würde gerne Unterhalt zahlen aber da er momentan in der finanziellen Klemme steckt fällt Unterhalt weg. Ist für mich nicht so tragisch, da ich ohne Unterhalt auch über die Runden komme.


    Verhältnis ist in Ordnung. Jeder geht seinen Weg.

  • Rechtlich korrekt wäre es wenn er für die Zeit in der er noch da wohnte und im Mietvertrag mit drin stand anteilig die Rückzahlung erhält...


    Wenn er nachfragt ? Na dann musst du entweder Farbe bekennen oder schlicht lügen ..


    Fragt er dann beim Vermieter nach hast du den schwarzen Peter....


    ich versteh auch nicht das nicht zwischenabgerechnet wurde denn strenggenommen hat rechtlich eine Änderung des Mietvertrages stattgefunden und es hätte eine Abrechnung geben müssen bis zu dem Zeitpunkt bis zu dem er dort noch Mieter war - und eine für die Zeit danach. So wäre es ganz korrekt vom Vermieter her gewesen...

  • für die monate, wo er mitgewohnt hat 50/50 machen, rest einstecken.
    ich verstehe nicht, wie man auf die idee kommen kann ihn um das geld zu bestehlen, nur weil er es (noch?) nicht weiß.

  • Dann hätte er beim Auszug eine Ablesung machen müssen :D
    Für den Zeitraum bis zum Auszug hätte man dann die Kosten auf alle Personen umlegen können und mit den Abschlagszahlungen verrechnen können.
    Aber so hat er wohl Pech gehabt :lach
    Das Guthaben hat sich doch ergeben, weil eine Person weniger bei bestimmten Posten berechnet wurde uuuuuunnnndddd....
    weil Du soooo sparsam warst :lgh

  • Also würde ihm die Abrechnung grade gelegen kommen? Meinst du nicht, er erinnert sich daran? Ich würde sowas ja nicht vergessen... :D


    Wie es rechtlich aussieht, weiss ich nicht. Denbke aber schon, dass er (grad weil er im Mietvertrag steht) ein recht auf das Einsehen der Abrechnung hat und entsprechend anteilig auch ausgezahlt werden müsste. Moralisch betrachtet wärs natürlich auch nur fair, du würdest ihm seinen Anteil geben.


    Aber unabhängig von der Abrechnung steht deinem Kind der Unterhalt zu - ganz egal, ob du mit dem derzeit zur Verfügung stehen den Geld über die Runden kommst oder nicht. Ich würde dann vielleicht den Unterhalt mit der Rückzahlung "verrechnen".

  • Und woher weißt du das er nicht die Zählerstände aufgeschrieben hat ???



    Und dann ???


    ich versteh auch nicht wie man auf die Idee kommen kann das geld einfach einzustecken..



    Liebe TS : wie würdest du das an seiner Stelle finden wenn er sowas machen würde ?


    Was du nicht willst das man dir tu das füg auch keinem anderen zu... Alter grundsatz der sich immer wieder bewährt..


    PS : wir haben auch etwa ne Gutschrift in ähnlicher Höhe bekommen ... und eben nicht weil da eine Person weniger war sondern weil zwischenzeitlich Strom und soweit ich weiß auch Gas günstiger geworden ist..Die Abrechnungen bekommt mein Noch... Und natürlich habe ich meinen Teil davon bekommen..... Ich hätte das auch nicht vergessen - aber das würde auch er nie unterschlagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • 700€ ist schon nen Batzen Geld...da hätte ich schon auch bedenken..zumal er ja wie Du in der finanziellen klemme steckt...


    hm...Ihr habt komplett in 2011 zusammen drin gewohnt? Und Ihr habt es komplett geteilt....interessant wöre der erwähnte Aspekt mit dem Nachzahlen.


    Frag ihn doch mal, nach dem Motto "Du, was ist, wenn ich nun für 2011 ne Nachzahlung kriege? beteiligst Du Dich zur Hälfte?"
    nach der Reaktion würde ich gehen und ihm aber auch sagen, daß Du was zurück bekommen hast, es ja aber laut seiner Denke Deines ist..oder eben mit ihm teilen, wenn er gesagt hat, daß er seinen Anteil zahlen würde...



    Vielleicht etwas hinterhältig sorum zu fragen..aber nur so kommst Du an seine Einstellung zum Thema.. :pfeif

  • Du schreibst: Verhältnis in Ordnung, dann find ich es rein menschlich nicht in Ordnung, ihm den entsprechenden Anteil vorzuenthalten.
    Würde es dir gefallen, beschissen zu werden?

  • ich verstehe nicht, wie man auf die idee kommen kann ihn um das geld zu bestehlen, nur weil er es (noch?) nicht weiß.

    ich versteh auch nicht wie man auf die Idee kommen kann das geld einfach einzustecken..

    Glaub mir, es spuckte die ganze Zeit in meinem Kopf rum. Habe überlegt, ob ich es doch sagen soll oder nicht. Auch habe ich paar Leuten anvertraut. Die meinten, ich solle das Geld behalten, da er ja kein Unterhalt zahlt.

    wie würdest du das an seiner Stelle finden wenn er sowas machen würde ?

    Kommt auf die Umstände an.

    Ihr habt komplett in 2011 zusammen drin gewohnt?

    Bis Juni 2011 steht er im Mietvertrag. Ab Juli bin ich die alleinige Mieterin.

  • Ich schließ mich der Mehrheit hier an: VERRECHNEN mit Unterhalt :daumen


    Wenn er drauf kommen sollte, hast du es eben mit dem fehlenden Unterhalt verrechnet ;)

  • warum sagst du ihm nicht, dass du das geld erhalten hast und fragst gleichzeitig, ob du seinen anteil fürs kind behalten kannst, weil es zb gerade neue kleidung braucht (wenn es so ist)

  • Wenn die Abrechnung von Januar bis Dezember ist, dann reichen die Abschlagszahlungen für Heizung von Jan- Juni nicht unbedingt aus, weil im 1. Halbjahr mehr geheizt wird.


    Wir haben hier im Haus auch mal eine geteilte Abrechnung, Jan -Juni und Juli - Dez.
    Alle hatten für die erste Hälfte Nachzahlungen, weil da einfach mehr Heizzeit ist.

    Da sie dann die letzten 6 Monate eine Person weniger hatte, reduzieren sich schon mal die Wasserkosten und Müllgebühren, evtl. noch weitere Kosten, die pro Person berechnet werden.


    Es fand keine Ablesung statt, deshalb ist da schwierig, gerecht nachzurechnen!


    Ein Vergleich mit der Vorjahresrechnung wäre interessant vom Verbrauch her!