Hallo,
für das Jahr 2011 habe ich vor einiger Zeit von meiner Vermieterin eine
Rückzahlung erhalten. Seit Juni/Juli letzten Jahres
wohnt mein Nochehemann nicht mehr bei mir. Er zahlt keinen Unterhalt.
Im Gegenzug holt er seinen Sohn am Montag und Dienstag vom Kindergarten
ab und die meisten Wochenenden verbringt sein Sohn bei ihm.
Meine Frage an Sie: muss ich trotzdem die Nebenkosten anteilig an ihm auszahlen?
Gruß