Anwalt wechseln, Prozesskostenhilfe.

  • Hallo, ich habe eine Frage..
    Und zwar fügle ich mich von meinem Anwalt mehr schlecht als recht beraten.
    Er vertritt mich nun schon seit dem Dezember letzten Jahres und ich konnte ihn immer wenn es um etwas wichtiges ging nicht erreichen.
    Er rief auch nie zurück und war kaum in seiner Kanzlei anzutreffen.


    Wie es scheint hat er mich nun an seine Kollegin weiter "gereicht" ohne mir etwas davon zu sagen.
    Diese hat es erst vor kurzem zur Anwältin geschafft und hat keinerlei Berufserfahrung.


    Ich möchte mir das nicht weiter antun und habe nun wirklich die Schnauze voll! :motz:


    Bisher war ich mit ihm nur einmal vor Gericht... dort wurde in einer Stunde geklärt, wo mein Sohn nun vorerst seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat.


    Die Hauptverhandlung wurde noch nicht festgesetzt, deshalb möchte ich so schnell wie möglich wechseln.


    Ist das überhaupt möglich bei prozesskostenhilfe? Was muss ich da unter umständen selbst bezahlen?


    Ausgeschöpft dürfte die PHK ja nicht sein.





    :winken:

  • Also so wie ich das im Ansatz bei mir mit bekommen habe kannst du den Anwalt frei wählen und bei meinem war es so das die mir auch den papierkram für die beihilfe fertig gemacht hätten und ich sozusagen nur noch hätte unterschreiben müssen.... das der Anwalt festgelegt ist wäre mir jetzt irgendwie neu, aber würde mich auch mal interessieren ;)

  • Naja aber das mit der Prozesskostenhilfe ist denke ich ein etwas schwierigeres Thema... das kann ich ja nicht zwei mal beantragen, denke ich.
    Vielleicht kennt sich ja wer damit aus.
    Jedenfalls müsste ich dringend wechseln..

  • Ich musste für jeden neuen "Fall" der verhandelt wurde einen neuen ANtrag auf PKH stellen.....so mit wäre das ja unabhängig vom Anwalt.... :hae:

    Lieber Gruß -die Buddhablume- :sonne



    Ommmmmmm :pfeif :rotwerd

  • als ich meinen 1. anwalt wechseln wollte, bekam ich die auskunft


    bei prozwesskostenhilfe ist es so, dass sie innerhalb der kanzlei wechslen können ohne problem


    beim wechsel zu einer anderen kanzlei fallen die üblichen kosten an, denn man bekommt nur für einen anwalt zu einer sache die prozesskostenhilfe


    ich habe dann inerhalb der kanzlei gewechselt

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

    Einmal editiert, zuletzt von Mappl ()


  • Danke für deine Antwort!


    Ich möchte einen wechsel innerhalb der Kanzlei vermeiden, da es nur Ihn oder eben die Unerfahrene Rechtsanwältin gibt.
    Beide hatten da schon gezeigt was sie drauf haben, aber ihr blick richtet sich eher auf die Krankenkassen die sich streiten, da fällt um einiges mehr ab als bei einem Streit um das Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Ich ziehe nächsten Monat um und würde mir auch von dort eine Anwältin nehmen, sie ist eine Fachwanwältin und wirkt um einiges kompetenter.


    Ich muss diese dann komplett alleine bezahlen?.. Mein Anwalt hat ja bisher nicht viel getan.. nur ein wenig schreibarbeit und der kurze Termin vor Gericht.



    Bis zur Hauptverhandlung sollte ich wirklich dringenst gewechselt haben.

  • dein bisheriger anwalt wird dir alles in rechnung stellen, was er bisher getan hat und das ist sicher nicht billig


    aber, ich habe mich nicht weiter erkundigt, weil ich ja in der kanzlei bleiben konnte


    ruf doch mal an, wo du den beratungsschein bekommen hast, bei uns ist es das landratsamt, die sagen dir dann genau ob und unter welchen umständen ein anwaltswechsel möglich ist

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • dein bisheriger anwalt wird dir alles in rechnung stellen, was er bisher getan hat und das ist sicher nicht billig


    aber, ich habe mich nicht weiter erkundigt, weil ich ja in der kanzlei bleiben konnte


    ruf doch mal an, wo du den beratungsschein bekommen hast, bei uns ist es das landratsamt, die sagen dir dann genau ob und unter welchen umständen ein anwaltswechsel möglich ist


    Okay, werde ich machen!
    Danke für den Rat :blume

  • Hallo Kandela,


    ich wollte "damals" auch im Verfahren den Anwalt wechseln, durfte aber nicht, wegen der bewilligten Prozesskostenhilfe.


    Mir wurde vom Gericht mitgeteilt, wenn man im Verfahren ist, dann sei man an den Anwalt gebunden, es sei denn, er handele (nachgewiesen) grob fahrlässig.


    Solltes es aber um einen neuen Prozess gehen (neues Aktenzeichen pipapo), wofür noch kein PKH-Antrag gestellt wurde, darf man auch einen neuen Anwalt nehmen und dann dementsprechend den Antrag stellen.


    Ich kenne da unterschiedliche Aussagen zu dem Prozedere. Erkundige dich auf alle Fälle noch mal direkt beim (neuen) Anwalt oder bei der Auskunftsstelle des Gerichts. Ansonsten könnte es evtl. teuer werden.


    Schöne Grüße


    suse

  • Also du kannst jederzeit den anwalt wechseln.


    fraglich ist, welche gebühren schon entstanden sind.


    klage eingereicht = verfahrensgebühr


    Termin wahrgenommen = Terminsgebühr


    wennn es noch keinen Termin gab, kann der erste die VG abrechnen und der zweite nur die TG.


    ist halt das Problem einen RA zu finden, der nur die TG abrechnen will und das noch mit PKH. Kann also gut sein, dass du etwas zuzahlen musst, wenn du einen guten RA willst.

  • Freie Anwaltwahl in D. Prozesskostenhilfe gibt es nur einmal pro Klageschrift. Bzw Prozess. den 2ten zahlst Du also selber, habe ich auch gemacht und hat sich gelohnt. Wenn es um Familienrecht geht, Kinder, Scheidung, Unterhalt. brauchst Du einen Fachanwalt für Familienrecht. Besitzt er diese zusatzqualli nicht ist er nix wert.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
    .

  • Du hast das Recht, den Anwalt zu wechseln. Du hast das Recht, eine Übertragung der VKH zu stellen. Die Entscheidung liegt beim Richter. Üblicherweise wird dies von ihm jedoch abgelehnt.
    Bedeutet: Du hast die Kosten für den zweiten Anwalt zu tragen (wenn das gericht Kostenteilung festlegt, was in Familienrechtssachen üblich ist), während der erste und die Gerichtskosten durch die VKH abgegolten sind.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du hast das Recht, den Anwalt zu wechseln. Du hast das Recht, eine Übertragung der VKH zu stellen. Die Entscheidung liegt beim Richter. Üblicherweise wird dies von ihm jedoch abgelehnt.
    Bedeutet: Du hast die Kosten für den zweiten Anwalt zu tragen (wenn das gericht Kostenteilung festlegt, was in Familienrechtssachen üblich ist), während der erste und die Gerichtskosten durch die VKH abgegolten sind.


    Das geht nicht und so ein Recht hat man nicht, es ist keine Entscheidung des Richters!!!

  • Natürlich hat man das Recht, seinen Anwalt zu entlassen und einen Neuen zu beauftragen.


    Oder genauer gesagt: Man hat das Recht, VKH zu beantragen und zu beantragen, dass Anwalt XY zugeteilt wird. Den kann man auch wieder "entlassen" und die Zuteilung eines neuen Anwalts beantragen. Da ist jedoch ein guter Grund zu nennen, den der Richter anerkennt. Sonst kann er das ablehnen. Und die Kosten bleiben üblicherweise an mir kleben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • NEIN!!! Verfahrenskostenhilfe oder früher PKH ist an keinen Anwalt gebunden, deswegen muss man nichts beantragen.


    Der sich zuerst legitimiert, der kann die Gebühren abrechnen.


    Es wird kein Anwalt zugeteilt.


    Im Strafrecht ja, da gibt es Pflichtverteidigung und die ist Anwaltsgebunden.

  • Freie Anwaltwahl in D. Prozesskostenhilfe gibt es nur einmal pro Klageschrift. Bzw Prozess. den 2ten zahlst Du also selber, habe ich auch gemacht und hat sich gelohnt.

    Nur das ist richtig! VKH ist ans Aktenzeichen gebunden. Wenn Du einen neuen Anwalt willst, musst Du ihn selbst zahlen.

    Wenn es um Familienrecht geht, Kinder, Scheidung, Unterhalt. brauchst Du einen Fachanwalt für Familienrecht. Besitzt er diese zusatzqualli nicht ist er nix wert.

    Das ist so pauschal nicht richtig. Fachanwalt für Familienrecht heißt nicht, dass er besonders gut ist sondern nur, dass er eine gewisse Anzahl an Familienrechtsfällen bearbeitet hat. Das kann er aber auch durch ganz einfache, völlig unstrittige Scheidungen erreichen, ohne dafür wirklich gut zu sein. Im Gegensatz gibt es aber auch einige sehr gute Familienrechtsanwälte, die keinen Fachanwalt gemacht haben, die aber auf Grund von z.B. eigener Betroffenheit sehr tief in der Materie stecken und oftmals viel besser sind, als die FAs.