Lohnpfändung - wie kann ich den Arbeitgeber in die "Pflicht" nehmen?

  • Jetzt ruder ich schon seit Monaten mit den Armen ums liebe Geld, und es nimmt kein Ende :kopf


    Zur Vorgeschichte: KV hat sich unbefugt Zutritt zu meiner Wohnung verschafft, griff mich an, beraubte mich. Sofortiges Annäherungsverbot inklusive Anzeigen wurden erwirkt, und ab dem Monat leistete KV auch keinen Unterhalt mehr, klar! :wuetend


    KV wurde vom JA schriftlich dazu angehalten, die Ausstände und den laufenden KU binnen der nächsten Tage an mich zu überweisen (Titel vorhanden), hat er nicht getan, auch keine Erklärung beim JA abgegeben, warum nicht. Als ich beim JA dann um Rat fragte, was ich denn nun tun sollte, hat mir die die zuständige SB geraten, den Titel dann halt vollstrecken zu lassen. Dies hab ich dann selbst beim Amtsgericht ohne Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes getan. Im Monat März kam dann auch die 1. Überweisung des Arbeitgebers des KV, die nach meines Wissenstandes vom Betrag her hin kommt. Ich weiß ja sein ca. Einkommen, und den Selbstbehalt.


    Jetzt im Monat April war es ein Betrag, der noch nicht mal die Hälfte dessen betrug, und noch nicht mal der Mindestunterhalt von 133€ pro Kind beträgt :hä Ich also da angerufen. Wurde ziemlich unfreundlich abgewimmelt. Sie dürfen darüber keine Auskunft geben und ich müsse das so hinnehmen! Ich meine RA angerufen, nicht erreicht, aber die Rechtsanwaltsgehilfin hat mir weiter geholfen. Sie hat gemeint, daß das schon stimme... die müssen und dürfen mir über das Telefon keine Auskünfte geben, aber sie hätten mir nach der Zustellung des Bescheids durch den Gerichtsvollzieher eine sogenannte Drittschuldnererklärung abgeben müssen. Ich solle mal beim Amtsgericht nachfragen, ob die was bekommen haben. Also DORT angerufen. Die meinten, nein, nach der Zustellung hat das Gericht nichts mehr zu tun damit, und der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet MIR als Gläubiger die Drittschuldnererklärung abzugeben. Ich solle den AG mal schriftlich um Erklärung der Betragsdifferenz bitten, und um die noch fällige Drittschuldnererklärung.


    Das habe ich nun letzte Woche, natürlich per Einschreiben, getan! Und noch habe ich von denen NIX gehört. Wie kann ich die dazu anhalten, daß die in die Pötte kommen??? Sie sind ja dazu verpflichtet... aber WIE kann ich sie "in die Pflicht" nehmen? Und wenn ich sie bekomme, kann ich dann mit dieser Drittschuldnererklärung überprüfen, ob das alles mit den Zahlungen seine rechten Dinge geht?


    Natürlich weiß ich, daß es bei dem Gehalt des KV Schwankungen geben kann (arbeitet Schicht). Aber daß er in einem Monat mal über 300€ weniger hat??? :hm... Dann dacht ich, vielleicht war er krank... sprich Krankengeld erhalten, und deswegen... aber KG gibts ja auch erst nach 6 Wochen, und solange kanns ja noch nicht sein!


    Ich mach mir jetzt Gedanken, daß da irgend ein unsauberer Deal zwischen dem KV und seinem AG läuft, weil die auch so arg unfreundlich zu mir waren :Hm So nach dem Motto: wir helfen dir in deiner Lage, wir setzen deinen Lohn runter, und den Rest bekommst du "so" :schiel


    Und bevor die ganzen geprellten KV's hier auf mich einprügeln: nein, ich bin keine dieser geldgierigen Mütter, die den KV bis aufs Hemd ausziehn wollen! Ich will nur, was den KINDERN auch zusteht! Ich hab jetzt für diesen Monat nicht mal den Mindest-KU, und das kanns nicht sein!
    Meint ihr, ich kann da auch nochmal das JA um Rat fragen, gerade weils ja noch nicht mal der Mindest-KU war... oder sagen die, das ist jetzt nicht mehr ihre Baustelle :(


    Wenn der Arbeitgeber sich nicht mehr rührt, dann bleibt mir wohl doch nix anderes übrig, als den Rechtsanwalt einzuschalten... oder? Oder wie kann ich in dem Fall doch selbst einfordern, was mir zusteht? Kennt sich jemand mit der Materie aus? :hilfe


    Der Monat wird schon wieder verdammt knapp mit dem Geld dadurch :flenn Nix als Ärger und Gerenne!!! :heul



    Ich dank euch im Vorraus!!!

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

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  • Es wäre der Klassiker, wenn der Arbeitnehmer sagt: Ich leiste keine Überstunden mehr, wird mir eh alles weggepfändet. Dann zahlt der AG natürlich auch nur einen geringen Betrag. Nämlich den bis zur vom gerichtsvollzieher festgelegten Pfändungsgrenze.
    Dem Ex muss allerdings klar sein, dass da Schulden auflaufen.


    Es ist unwahrscheinlich, dass der AG behumst. Denn Du hast das Recht zur Überprüfung, ggfls. erneut durch den Gerichtsvollzieher. Hinterziehung des Geldbetrags wäre eine Straftat. Das macht ein AG nicht mit.


    Im Moment brauchst Du noch etwas Geduld., bis der Arbeitgeber Dir antwortet... Bleib aber dran.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es wäre der Klassiker, wenn der Arbeitnehmer sagt: Ich leiste keine Überstunden mehr, wird mir eh alles weggepfändet. Dann zahlt der AG natürlich auch nur einen geringen Betrag. Nämlich den bis zur vom gerichtsvollzieher festgelegten Pfändungsgrenze.


    Also selbst wenn er keine Überstunden mehr macht, oder nur noch Frühschicht, wo keine Spätschichtzulage dazu kommt, kann es nicht so wenig sein, daß er nur noch den Betrag der Pfändungsgrenze verdient :Hm Klar, daß DER sich arbeitstechnich kein Bein mehr ausreißt :kopf


    Dem Ex muss allerdings klar sein, dass da Schulden auflaufen.

    en


    Und ich muß darüber am besten Buch führen, oder? Ich hasse sowas :rolleyes2:


    Also wenn ich das Gefühl habe, da stimmt was nicht (wenn ich die Drittschuldnererklärung denn dann habe...), dann kann/soll ich direkt einen Gerichtsvollzieher beauftragen, WAS zu überprüfen?


    Im Moment brauchst Du noch etwas Geduld., bis der Arbeitgeber Dir antwortet... Bleib aber dran.


    Danke Dir, das werde ich. Das MUß ich! :thanks:

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  • Hat hier sonst keiner mehr Erfahrungen mit Lohnpfändung??? :hae:


    Ohhh, ihr Glücklichen!!! :rolleyes2:

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  • Hat hier sonst keiner mehr Erfahrungen mit Lohnpfändung???


    Du beauftragst deinen Anwalt, der geht zum Gericht holt sich einen Titel und mit dem darf er dann auch beim Arbeitgeber pfänden.
    Ob der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber inoffiziell einen Deal macht....dagegen wirst du nix machen können :(

    Man kann das Leben nur rückwärts verstehen,
    aber man muss es vorwärts leben
    !!
    :rainbow:


    [size=8]30.Juli 2012....geschieden ist genauso wie getrennt.....nur ein bischen anders!

  • Was für einen Titel???


    Und gepfändet wird ja bereits. Nur ist es nun im 2. Monat noch nicht mal mehr die Hälfte des 1. Monats. Und ich habe NICHTS in der Hand, um kontrollieren zu können, ob das rechtens ist :frag

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  • Hallo,


    da gibts ne Regelung in der ZPO bezüglich Drittschuldnererklärung und Pflichten und was man machen kann, wenn die nicht kommt. Müsste irgendwo im Bereich des § 840 sein...Frag mal Tante Google danach.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • :thanks: Igrainne


    Boaahhh.... was'n Paragraphendschungel :ohnmacht:


    Gut, da steht der Drittschuldner ist verpflichet "ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkenne und Zahlung zu leisten bereit sei"... aber es steht nicht ausdrücklich da, daß er auch über die Höhe der anerkannten Zahlung Auskunft geben muß :Hm


    Mir gehts darum, daß ich keinen Monat vorher weiß, mit welchem Betrag ich rechnen kann im Folgemonat :kopf Ein Cirka-betrag würde mir ja schon reichen! Aber jeder muß doch wissen, was er an Einkommen haben wird. Und KU ist nunmal Einkommen des Kindes! Ich kann darüber auch an keiner Stelle sonst Auskunft geben, wenn ich das denn dann mal müßte - so kanns doch nicht laufen??!! :batsch

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  • nd KU ist nunmal Einkommen des Kindes!


    Den Mama heranzuschaffen hat, wenn Papa ganz oder teilweise ausfällt. Alternativ dazu UHV und/oder sonstige sozialrechtliche Segnungen.



    Camper

  • Den Mama heranzuschaffen hat, wenn Papa ganz oder teilweise ausfällt.


    a) KV fällt nicht aus... höchstens jetzt dann vorsätzlich, aus Trotz, wie schon zahlreich anderweitig erlebt wurde. b) BEIDE müssen den Unterhalt aufbringen, nicht MAMA! Und Mama "schafft" heran (was ne Ausdrucksweise :schiel )!


    Alternativ dazu UHV und/oder sonstige sozialrechtliche Segnungen.


    KV arbeitet (noch), Titel vorhanden, KU wurde nach Übergriff an die KM nimmer gezahlt, KM wurde vom JA geraten zu pfänden... Pfändung nun durch, 1. Mal lief gut, 2. ist es noch nicht mal der Betrag des UHV. Ich hoffe die Kurzfassung vestehst du besser ;)


    Ich kann doch nicht UHV beantragen, wenn die Lohnpfändung durch ist?! Nur zahlt jetzt der Drittschuldner nicht mehr ausreichend, und dies bislang ohne Erklärung, und ich muß kucken, wie ich zu dieser Erklärung komme, und wie das Leben für uns DREI weiter finanziell zu bestreiten (Mietforderungen u.s.w. laufen ja weiter) mit erheblich weniger Geld!


    Du hast mir leider nicht auf meine Fragen antworten können!

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  • Ich kann doch nicht UHV beantragen, wenn die Lohnpfändung durch ist?! !


    Doch. Das ist doch ein gangbarer Ansatz. UVG steht zu, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt oder nicht genug zahlt bis zur UVG-Grenze. Also nimm Deinen Nachweis der Minderzahlung (Kontoauszug) und beantrage in diesem Monat noch UVG. Die werden und müssen und können das prüfen. Und die werden zumindest den Zwischenbetrag zahlen müssen. Der "Titel" schließt UVG nicht aus. da geht es einzig um die tatsächlich fließenden gelder. logischerweise. Es geht ja um die aktuelle Sorge für das Kind.


    Dein Vorteil: Eine offizielle stelle wird sowohl beim Unterhaltspflichtigen als auch mutmaßlich beim AG nachfragen. Das macht druck. Und die UVG-Stelle wird sich etwas einfallen lassen müssen, dass Du zumindest bis zur UVG-Grenze regelmäßig Deine Euronen bekommst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also was ich nicht verstehe, ist warum Du dich um die Lohnpfändung selber kümmern musstest.


    Die kann auch über das Jugendamt Beistandsschaft laufen...... auf Wunsch läuft das auch so, dass das gepfändete Geld erst über das Jugendamt läuft, und es Dir dann weiter überwiesen wird.


    Das ist z.B in deinem Fall praktisch, wenn die Zahlung unregelmäßig ist - da hat das Jugendamt gleich die Zahlen vorliegen und kann die Differenz bestimmen.


    Falls es wegen dem Arbeitgeber scheitert, kann auch er in gepfändet werden - da muss aber wieder ein Antrag über das zuständige Amtsgericht gestellt werden.

    Je größer die Widerstände - desto größer der Sieg (marcus tullius cicero)


    Trolle füttere ich nicht, wozu auch

  • Nur ist es nun im 2. Monat noch nicht mal mehr die Hälfte des 1. Monats. Und ich habe NICHTS in der Hand, um kontrollieren zu können, ob das rechtens ist

    Was willst Du den haben? Seine Lohnabrechnung?


    Der Gerichtsvollzieher hat dem AG einen Pfändungsfreibetrag genannt und alles ander muß der AG abführen.



    Wenn es jetzt weniger ist hat entwerder der KV weniger verdient oder er hat den Freibetrag erhöhen lassen.

  • Doch. Das ist doch ein gangbarer Ansatz. UVG steht zu, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt oder nicht genug zahlt bis zur UVG-Grenze.


    Das wäre klasse! Immerhin was :daumen


    Der "Titel" schließt UVG nicht aus.


    Das weiß ich. Ich habe ja UVG bekommen, bis die Pfändung durch war. Dann wurde das UVG natürlich eingestellt. Ich dachte aber daß die Pfändung das UVG ausschließt. Wenn dem nict so ist, gut... das werde ich tel. mal abklären! :daumen


    Dein Vorteil: Eine offizielle stelle wird sowohl beim Unterhaltspflichtigen als auch mutmaßlich beim AG nachfragen. Das macht druck. Und die UVG-Stelle wird sich etwas einfallen lassen müssen, dass Du zumindest bis zur UVG-Grenze regelmäßig Deine Euronen bekommst.


    Bap, du bist klasse :thanks: Ich hab ja auch schon dran gedacht, beim JA mal anzuklingeln, weil der Betrag ja nicht mal den Mindesbedarf deckt... und das von einem auf den andern Monat :schiel Aber hatte befürchtet, die wimmeln mich gleich ab, weil die Lohnpfändung durch ist, und nach dem Motto: "Da müssen sie sich jetzt selbst drum kümmern" Was ich ja auch versuche... ich hoffe, daß ich baldigst diese Drittschuldnererklärung bekomme, und die mir einiges erklärt... aber ein Anruf beim JA kann ich dennoch tun, da haste Recht!


    Also was ich nicht verstehe, ist warum Du dich um die Lohnpfändung selber kümmern musstest.


    Die kann auch über das Jugendamt Beistandsschaft laufen...... auf Wunsch läuft das auch so, dass das gepfändete Geld erst über das Jugendamt läuft, und es Dir dann weiter überwiesen wird.


    Das ist z.B in deinem Fall praktisch, wenn die Zahlung unregelmäßig ist - da hat das Jugendamt gleich die Zahlen vorliegen und kann die Differenz bestimmen.


    Ich habe keine Beistandsschaft beim JA beantragt. Das war vielleicht ein Fehler :frag So wie du das beschreibst, wäre es natürlich für mich stressfreier, und ich hätte das Gerenne und die Sorgen nicht zusätzlich an der Backe. Vielleicht kann ich die Beistandsschaft noch machen? :Hm


    Was willst Du den haben? Seine Lohnabrechnung?


    Ich erhoffe mir durch die Drittschuldnererklärung, zu der der AG ja verpflichtet ist mir gegenüber, Klarheit über die ca. Zahlung im Monat. Ein SB vom JA meinte auch, ich müßte eine Zahlungsauflistung von denen bekommen, damit ich weiß, womit ich rechnen kann. Inwieweit das stimmt, weiß ich allerdings nicht... denn alles was ich weiß, ist, daß sie verpflichtet sind, mir eine Drittschuldnererklärung zu geben... wie die dann aussieht, weiß ich ja noch nicht!


    Wenn es jetzt weniger ist hat entwerder der KV weniger verdient oder er hat den Freibetrag erhöhen lassen.


    Er soll plötzlich über 300€ weniger von einem auf den anderen Monat verdienen? Das riecht für mich faul :Hm Den Freibetrag kann ER nicht einfach so erhöhen lassen! Er wurde vom Antrag bis zum Beschluß bereits erhöht. Und den aktuellen Unterhaltstitel fechtet er im Moment auch an, das ist über die Anwälte bereits am Laufen, aber noch nicht geklärt, oder gar was beschlossen. Und solange müßte der alte Titel gelten denke ich.

    "Wenn man nicht weiß was man will,
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  • Hmmm jenachdem was er arbeitet sind 300 euro weniger schnell drinnen....
    kein wochenden/feiertag arbeiten keine spätschichten bei mir sind im 2er schicht system, nur früh und spätschichten im monat so 150 euro normal.... und Beamte bekommen nun wirklich mit 2,89 € netto/stunde an einem Sonntag einen lausigen satz

  • das werde ich tel. mal abklären! :daumen


    Den Freibetrag kann ER nicht einfach so erhöhen lassen! Er wurde vom Antrag bis zum Beschluß bereits erhöht. Und den aktuellen Unterhaltstitel fechtet er im Moment auch an, das ist über die Anwälte bereits am Laufen, aber noch nicht geklärt, oder gar was beschlossen. Und solange müßte der alte Titel gelten denke ich.


    Hach, Du solltest (ergänzendes) UVG schriftlich! beantragen. Telefonisch Anträge zu stellen, ist immer schlecht.


    Zum Freibetrag: Hat der Richter im Titel einen Selbstbehalt festgelegt? Sonst legt den der Gerichtsvollzieher fest nach einer behördlichen Verordnung. Klar gilt der alte Titel noch. Und "zwischen Anwälten" würde ich nie eine einvernehmliche Vereinbarung treffen, solange der Unterhaltspflichtige sich vom Gerichtsvollzieher das Geld ziehen lässt, keine Stellung bezieht und sonst sich nicht kooperativ zeigt. Da soll er gefälligst klagen ... Ich würde meinen Anwalt informieren, dass keine Verhandlungen mehr stattzufinden haben, solange der Ex soo pampig ist in der Zahlungsmoral. Soll sein Anwalt ihn mal in den Hintern treten.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Hach, Du solltest (ergänzendes) UVG schriftlich! beantragen. Telefonisch Anträge zu stellen, ist immer schlecht.


    Klar, Anträge macht man schriftlich! Ich wollte dies nur vorab telefonisch klären! Dann können die mir den Antrag auch zuschicken. So lief es das letzte Mal auch.


    Zum Freibetrag: Hat der Richter im Titel einen Selbstbehalt festgelegt?


    Im Unterhaltstitel? Nein. Nur den Prozentsatz des Unterhalts.


    Sonst legt den der Gerichtsvollzieher fest nach einer behördlichen Verordnung.


    Der Gerichtsvollzieher hat nur vollstreckt. Die Selbstbehaltsgrenze wurde am Amtsgericht vom Rechtspfleger festgelegt und vom Urkundenbeamten unterschrieben und mit Amtsstempel versehen, somit Beschluß!


    Und "zwischen Anwälten" würde ich nie eine einvernehmliche Vereinbarung treffen, solange der Unterhaltspflichtige sich vom Gerichtsvollzieher das Geld ziehen lässt, keine Stellung bezieht und sonst sich nicht kooperativ zeigt. Da soll er gefälligst klagen


    Das hab ich wohl falsch rüber gebracht... es wird nicht zwischen den Anwälten verhandelt, sondern er hat Anwälte damit beauftragt, beim Amtsgericht einen Antrag auf Abänderung des Kindesunterhalts zu stellen. Dieser Antrag wurde mir mit dem Hinweis zugestellt, mich ebenfalls anwaltlich vertreten zu lassen, falls ich Einwände dagegen habe. Diese habe ich, habe das meiner Anwältin übergeben, und diese hat die Zurückweisung des Antrags beantragt :rolleyes:
    Das ist Stand der Dinge. Ich gehe mal davon aus, daß es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird... oder im besten Fall auch nicht, und der Antrag wird einfach zurück gewiesen.



    LG, 3xSonnenschein

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


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  • Die Beistandschaft kannst du jetzt noch beantragen.
    Und dann kümmert sich das Jugendamt darum.
    Du bekommst jeden Monat pünktlich dein Geld und kannst sicher sein, dass es zumindest die 133 Euro sind.

  • Wie hat der Ex denn seinen Antrag begründet? Da muss er doch Summen genannt haben - Einkommen und Zahlbetrag. Entspricht das "zufällig" dem, was der AG jetzt zahlt?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.