Vielleicht könnte man dann die Unterhaltsschulden des KV mit den Unterhaltsansprüchen verrechnen?
Das geht nicht, aus dem einfachen Grund, dass der Unterhalt dem Kind zusteht.
Sprich der KV hat im Prinzip nicht der Mutter zu wenig gezahlt, sondern dem Kind. Hat also Schulden bei diesem.
Auch wenn es unfair ist... bzw. scheint...