Únterhalt: Vergleich oder lieber ausurteilen lassen

  • Guten Abend,


    demnächst steht bei uns die Unterhaltsverhandlung an. Jetz mir mein Anwalt gesagt, dass oft Vergleiche angeboten werden und hier hab ich schon oft gelesen, dass man sich nicht einfach drauf einlassen soll.
    Ich soll mir mal die geldliche Schmerzgrenze überlegen mit der ich leben könnte.


    Auf meine Frage wegen der Kosten, die ja bei einem Vergleich geteilt werden, meinte er dass ich ja VKH bekomme (darf die Kosten in monatlichen Raten zahlen) und es daher egal wäre.
    Zudem können in den Vergleich auch Zusatzbedingungen aufgenommen werden wie bspw. die Neuberechnung des Unterhaltes bei Erreichen der nächsten Altersstufe.


    Jetzt bin ich unsicher ob ich mich im Fall des Falles drauf einlassen soll.
    Ich glaube nämlich nicht, dass der KV selbigen auch zahlen würde- einfach weil er es nicht ernst nimmt.


    Kann mir jemand mal ein wenig auf die Sprünge helfen?


    Vielen Dank.


    LG Finchen

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • finchen78


    Die Summe aus einem Vergleich ist auch ein Titel und damit jederzeit pfändbar, wenn er nicht zahlt.


    Vergleiche machen Anwälte deshalb gerne, weil dann deren Honorar höher ist, wie bei einem Urteil. Auch den Richter freut es, denn wenn er urteilen muss, dann muss er sich mehr anstrengen.


    Ein Urteil kann angefochten werden, ein Vergleich nicht.


    Normalerweise wird so ein Vergleich eher zugunsten der Kinder gemacht. Als Unterhaltspflichtiger würde ich keinen Vergleich mehr akzeptieren, sondern auf ein Urteil bestehen.


    Ein Vergleich endet ja stets damit, dass zumindest die Anwaltskosten selbst getragen werden müssen. Wenn das Urteil zu Deinen Gunsten ausfällt, zahlst Du normalerweise weder die Anwalts- noch die Gerichtskosten.


    Die Entscheidung musst Du aber ganz alleine fällen


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • @ Camper


    danke für die Antwort. Genau das meinte ich nämlich :)


    Heíßt das bei einem Urteil zu meinen Gunsten würde ich bereits bezahlte VKH Raten zurückbekommen?


    Ehrlich gesagt wäre mir ein Urteil lieber.

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Finchen, wie die Kosten geteilt werden bei einem Urteil, kann man nicht sagen. Das entscheidet der Richter. Aber eine hälftige Teilung ist üblich. Auch wenn Du "obsiegst", wie es so schön reicht, also den Prozess gewinnst.
    Im Vergleich kann natürlich auch über die Kosten gesprochen werden. Du kannst zB die Bedingung stellen, dass sämtliche Kosten dem Gegner auferlegt werden, sonst würdest Du nicht zustimmen...


    Es ist so, dass beim Vergleich der Anwalt oft ein höheres Honorar ansetzen kann. Und das sind schnell ein paar tausend Euronen, je nach Höhe des Jahreskindesunterhalt/Streitwertes ... Eigentlich muss man sich mit spitzer Feder hinsetzen und rechnen, was der Vergleich "kostet". Wobei man ja nicht genau weiß, was das Urteil bringen würde.


    Der Vergleich hat den Vorteil, dass er sofort rechtsgültig ist, sobald ihm die Parteien zugestimmt haben. Nimmt Dein Ex den nicht Ernst, kannst Du schnell die Inhalte des Vergleichs durchsetzen...


    Die Richter haben beim Vergleich aber nicht nur das Interesse, weniger "Arbeit" zu haben. Psychologisch ist es schon so, dass es für die streitigen Parteien einfacher ist, nicht "verurteilt" zu werden, sondern sich auf ein Ergebnis zu einigen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ein Vergleich endet ja stets damit, dass zumindest die Anwaltskosten selbst getragen werden müssen.


    Jupp... in meinem Fall waren das mehrere tausend Euro auf denen ich sitzen blieb, nur damit die KM 30 EUR mehr Unterhalt zahlt als vorher. Ich würde in der gleichen Situation keinem Vergleich mehr zustimmen...

  • Wenn man schon vorher überlegt, sich vergleichen zu wollen....
    warum zieht man dann überhaupt vor Gericht? :ohnmacht:
    das werde ich nie begreifen-


    ansonsten haben meine Vorredner Recht-


    Für mich persönlich käm kein Vergleich in Frage (wenn der in Frage käme, dann würde ich ihn machen, bevor die Sache vor Gericht landet)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wenn man schon vorher überlegt, sich vergleichen zu wollen....
    warum zieht man dann überhaupt vor Gericht?
    das werde ich nie begreifen-


    Die Idee des Vergleiches kam nicht von mir sondern lt. Aussage des Anwaltes wird sie wohl von der Richterin kommen.


    Ich hätte lieber ein Urteil- sonst hätte ich nicht geklagt, da der Vater sich weigert Unterhalt zu bezahlen. Er meint er muss nicht zahlen weil er ja nur 18 Stunden arbeitet.


    @Volley
    danke für den Tipp die Kosten des Vergleiches dem Gegner auferlegen zu lassen...das werd ich auf jeden Fall dem Anwalt mitgeben.

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • na die Antwort hast Du ja auch schon bekommen: Richter und Anwalt haben Interesse an einem Vergleich: der Richter braucht kein Urteil (und damit auch keine Begründung, das ist das Anstrengende daran) abzufassen und die Anwälte bekommen erheblich (!) mehr Geld. Zahlbar von euch allen. Das Geld kommt keinem von euch zugute.


    Anders als dargestellt ist es nicht so, daß die Kosten regelmäßig "geteilt" werden, sondern "gegeneinander aufgehoben" werden. Was so ähnlich klingt und nicht selten aufs selbe hinaus läuft bedeutet aber: jeder trägt seins. Die Höhe kann indes recht unterschiedlich ausfallen (also kann es vor- oder nachteilig sein, wenn "geteilt" wird).


    Zwar ist es eine Idee unseres Rechtssystems, daß "Vergleiche" die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten am ehesten in Einklang bringen können. Was in Einklang steht, hält auch länger. So weit, so richtig.


    Aber meines Erachtens passt diese Idee nicht auf Unterhaltsverfahren. Denn selbst wenn ich - als treuer Unterhaltszahler - die grundsätzliche Pflicht zur Zahlung völlig anerkenne, wäre es mir selbstverständlich tausendmal lieber, ich könnte selbst über das erwirtschaftete Geld verfügen und es nach meinen Maßstäben den bei mir wohnenden Kindern zugute kommen lassen als es ohne Einfluß auf seinen Verbleib auf ein anderes Konto zu überweisen. Mit anderen Worten: Ich will selbstverständlich diese Zahlungslast minimieren!


    Aus all diesen Gründen würde ich in diesem Fall ebenfalls empfehlen, ein Urteil anzustreben.

  • Ein gerichtlicher Vergleich ist ein Kompromiss, also beide Seiten kommen sich ein Stück entgegen. Wenn es um KU geht, kann das dann eigentlich nie zugunsten des Kindes sein, denn wenn sich BET und unterhaltspflichtiger ET entgegen kommen, treffen sie sich garantiert nicht auf der höchstmöglichen (für den UET) Zahlungsstufe. Man kommt sich meist "entgegen", wenn ein Urteil ein (zu) hohes Risiko sein könnte, dass einer komplett verliert.
    (Oder wenn man als ET einfach nur nett = entgegenkommend sein will gegenüber dem anderen ET.) :batsch


    Ich unterschreibe mal die vorherigen Beiträge und würde einem KU-Vergleich nie mehr freiwillig zustimmen! :wand
    Die goldene A****karte ist dabei vorprogrammiert ...

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.


  • @Volley
    danke für den Tipp die Kosten des Vergleiches dem Gegner auferlegen zu lassen...das werd ich auf jeden Fall dem Anwalt mitgeben.


    Ob da der Prozessgegener (Kindesvater) damit einfverstanden ist, wage ich mal schwer zu bezweifeln,


    Dann kann er ja gleich ebenso auf ein Urteil bestehen wie Du. Er kann dann immer noch Rechtsmittel einlegen und auch wenn nicht, zahlt er bedeutend weniger.


    Mit einem Urteil in der Hand kann er auch zu seinem Jobcenter marschieren und sozusagen nun Papa Staat nach § 11b Abs. 7 SGB II zur Kasse bitten, da er dann ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger ist. Und zwar für die komplette Summe, die er dem Kind/den Kindern schuldet.


    Ob er das auch bei einem Vergleich kann ist derzeit noch umstritten.


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Mit einem Urteil in der Hand kann er auch zu seinem Jobcenter marschieren und sozusagen nun Papa Staat nach § 11b Abs. 7 SGB II zur Kasse bitten, da er dann ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger ist. Und zwar für die komplette Summe, die er dem Kind/den Kindern schuldet.


    er ist nicht vollzeit berufstätig....ich meine man wird ihm dort erstmal nahelegen regulär Vollzeit arbeiten zu gehen. Dem steht nichts entgegen. (keine Krankheit etc....)


    Klar wird er keine Kosten übernehmen wollen. Aber mich interessieren seine Befindlichkeiten nicht mehr. Ich möchte den Unterhalt für unsere Tochter. Wie er das mit seinen selbst geschaffenen Lebensumständen hinbekommt- ist ganz allein sein Problem. Nach 2 1/2 Jahren vergeblichen Bemühungen ihm klar zu machen, dass er für sein Kind finanziell verantwortlich ist....hab ich keine Nerven und auch keine Lust auf dämliche Ausreden mehr....dann eben Klage.


    @all
    danke für die Antworten- werd dann wohl mal bei der Variante Urteil bleiben.

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Hi,

    Wenn man schon vorher überlegt, sich vergleichen zu wollen....
    warum zieht man dann überhaupt vor Gericht?

    naja zu einem Vergleich ist man vom Richter und RA gleich überredet, wenn man unbedarft da rein geht.

    Nach 2 1/2 Jahren vergeblichen Bemühungen ihm klar zu machen, dass er für sein Kind finanziell verantwortlich ist....hab ich keine Nerven und auch keine Lust auf dämliche Ausreden mehr....dann eben Klage.

    Wenn er Bewerbungen nachweisen kann wird´s schwierig, im Zusammenhang mit dem was er gelernt hat.
    Da sieht der Richter genau nach.


    In Unterhaltssachen gilt IMMER für den U-Pflichtigen "GEHE NIEMALS einen Vergleich ein" !
    Für den U-Empfänger kann dieser Vorteile bringen, da dieser gleich wirksam ist, und damit vollstreckbar.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • naja zu einem Vergleich ist man vom Richter und RA gleich überredet, wenn man unbedarft da rein geht.


    Stimmt genau ... man sitzt da in der Verhandlung vielleicht schon stundenlang herum und ist nur noch genervt und am Ende der Kräfte und will da raus... und dann kommen Anwälte und Richter mit dieser Vergleichslösung daher...

  • Wenn er Bewerbungen nachweisen kann wird´s schwierig, im Zusammenhang mit dem was er gelernt hat.
    Da sieht der Richter genau nach.


    4 Stück in 8 Monaten :hm...


    Der Anwalt meint es könne ein Abschlag vom Mindestunterhalt vom Richter ausgeurteilt werden. Deswegen war ich unsicher.





    Edith sagt: Satz vergessen

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

    Einmal editiert, zuletzt von finchen78 ()

  • er ist nicht vollzeit berufstätig....ich meine man wird ihm dort erstmal nahelegen regulär Vollzeit arbeiten zu gehen. Dem steht nichts entgegen. (keine Krankheit etc....)


    Das habe ich schon gelesen und das Jobcenter wird ihm dann schon auf die Füsse treten, wenn er meint, weiter nur Teilzeit arbeiten zu müssen und dass der KU dann eben vollständig von Papa Staat übernommen wird.


    Ich nehme an, er wird mit Stellenangeboten zugeschüttet, wo er sich dann auch sozialrechtlich bewerben muss und das Jobcenter sagt im ganz deutlich, wie viele Bewerbungen er im Monat vorlegen muss und das Jobcenter hat ihm ganz schnell einen zumutbaren Job in Vollzeit.


    Aber Deine Ausgangsfrage. Bestehe auf ein Urteil und sag dann aber auch bei Gericht ganz deutlich, dass Du ihn sofort wegen Verletzung der Unterhaltspflicht anzeigst, wenn er seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Lass das auch in das Wortprotokoll des Zivilgerichtes aufnehmen.


    Bei Zivilrechtlichen Verfahren wird ja nicht alles wortwörtlich protokolliert. Aber wenn Du darauf bestehst, dass eine bestimmte Aussage von Dir ins Protokoll mit aufgenommen wird, muss es der Zivilrichter ins Protokoll rein schreiben lassen.


    Der Kindesvater kann sich dann nicht mehr damit rausreden, dass er von Deinen Sanktionsandrohungen nichts gewußt hat, denn das Protokoll befindet sich in der Zivilakte und kann im Falle eines Strafverfahrens jederzeit als Beweis herangezigen werden.


    Bei einer eventuell notwendigen Anzeige kannst Du das auch bei der Polizei unter Nennung des Aktenzeichens des Zivilverfahrens aussagen. Die Staatsanwaltschaft fordert dann die Zivilgerichtsakte an und wenn das wirklich im Protokoll steht, dann muss die Staatsanwaltschaft tätig werden.


    Er weiß 1.) Dass eine Unterhaltpflicht in ausgeurteilter Höhe besteht und 2.) dass Du ihn anzeigst, wenn er seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.


    lg


    Camper

  • so kurzes Up Date:


    heute war Unterhaltsverhandlung/ Anhörung.


    Richter hat KV klipp und klar gesagt, dass er sich um Vollzeitjob zu bemühen hat und ggf. um Nebenjob um den Mindestunterhalt zu erbringen. Fiktives Einkommen wurde angerechnet insbesondere auch wegen der aktuellen Konjunktur, wäre es lt. Richter definitiv möglich Arbeit zu finden.
    Vorgelegte Bewerbungen waren zu wenig und es geht nicht darum einen Job zu finden, den der KV gern macht sondern irgendeinen Job, der den Mindestunterhalt sichert.


    Vergleich haben wir trotzdem geschlossen: Drei Monate einen Betrag etwas über dem UVG und danach Mindestunterhalt nach Tabelle.


    Bin mal gespannt ob das Geld jetzt kommt. Finde das Ergebnis für mich in Ordnung.


    LG Finchen

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • danke finchen für dein update!


    ist sehr interessant..ich denke, nein , ich bin überzeugt, dass ich dieses wissen bald gebrauchen werde...denn da klagt jemand sehr gern :ohnmacht:


    SUMMER :strahlen

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • den der KV gern macht sondern irgendeinen Job, der den Mindestunterhalt sichert.


    Vollzeitjob zu finden dürfte bei guter Gesundheit und etwas gutem Willen vielleicht noch zu finden sein.


    Schwieriger wird es schon sein, einen Job zu finden, der den Mindesunterhalt sichert.


    Da reichen 10 € Brutto Stundenlohn nicht aus. Und wenn die Stelle weiter weg ist, muss er sogar mehr verlangen.


    Absoluter Mumpitz von einem Richter, so etwas zu verlangen. Vollzeitjob ja, aber keinen Vollzeitjob, der den Mindestunterhalt sichert.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Richter hat KV klipp und klar gesagt, dass er sich um Vollzeitjob zu bemühen hat und ggf. um Nebenjob um den Mindestunterhalt zu erbringen. Fiktives Einkommen wurde angerechnet


    Absoluter Mumpitz von einem Richter, so etwas zu verlangen. Vollzeitjob ja, aber keinen Vollzeitjob, der den Mindestunterhalt sichert.


    tja das is eben der alltag vor gerichten da helfen auch zig urteile ausm netz nichts die etwas anderes verlauten lassen in der realen welt ist es nunmal so - recht haben und recht bekommen ist ein himmelweiter unterschied... "Im Namen des ... bla bla" ;-) der KV muss nu ran ob er will oder nicht...

  • tja das is eben der alltag vor gerichten da helfen auch zig urteile ausm netz nichts die etwas anderes verlauten lassen in der realen welt ist es nunmal so - recht haben und recht bekommen ist ein himmelweiter unterschied... "Im Namen des ... bla bla" ;-) der KV muss nu ran ob er will oder nicht...


    Rele Welt heisst, dass er jetzt zum Jobcenter gehen darf und vom Jobcenter so lange der Untehalt gezahlt wird, bis er aus eigener Kraft dazu in der Lage ist.


    lg


    Camper