na die Antwort hast Du ja auch schon bekommen: Richter und Anwalt haben Interesse an einem Vergleich: der Richter braucht kein Urteil (und damit auch keine Begründung, das ist das Anstrengende daran) abzufassen und die Anwälte bekommen erheblich (!) mehr Geld. Zahlbar von euch allen. Das Geld kommt keinem von euch zugute.
Anders als dargestellt ist es nicht so, daß die Kosten regelmäßig "geteilt" werden, sondern "gegeneinander aufgehoben" werden. Was so ähnlich klingt und nicht selten aufs selbe hinaus läuft bedeutet aber: jeder trägt seins. Die Höhe kann indes recht unterschiedlich ausfallen (also kann es vor- oder nachteilig sein, wenn "geteilt" wird).
Zwar ist es eine Idee unseres Rechtssystems, daß "Vergleiche" die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten am ehesten in Einklang bringen können. Was in Einklang steht, hält auch länger. So weit, so richtig.
Aber meines Erachtens passt diese Idee nicht auf Unterhaltsverfahren. Denn selbst wenn ich - als treuer Unterhaltszahler - die grundsätzliche Pflicht zur Zahlung völlig anerkenne, wäre es mir selbstverständlich tausendmal lieber, ich könnte selbst über das erwirtschaftete Geld verfügen und es nach meinen Maßstäben den bei mir wohnenden Kindern zugute kommen lassen als es ohne Einfluß auf seinen Verbleib auf ein anderes Konto zu überweisen. Mit anderen Worten: Ich will selbstverständlich diese Zahlungslast minimieren!
Aus all diesen Gründen würde ich in diesem Fall ebenfalls empfehlen, ein Urteil anzustreben.