Beiträge von scxy

    na die Antwort hast Du ja auch schon bekommen: Richter und Anwalt haben Interesse an einem Vergleich: der Richter braucht kein Urteil (und damit auch keine Begründung, das ist das Anstrengende daran) abzufassen und die Anwälte bekommen erheblich (!) mehr Geld. Zahlbar von euch allen. Das Geld kommt keinem von euch zugute.


    Anders als dargestellt ist es nicht so, daß die Kosten regelmäßig "geteilt" werden, sondern "gegeneinander aufgehoben" werden. Was so ähnlich klingt und nicht selten aufs selbe hinaus läuft bedeutet aber: jeder trägt seins. Die Höhe kann indes recht unterschiedlich ausfallen (also kann es vor- oder nachteilig sein, wenn "geteilt" wird).


    Zwar ist es eine Idee unseres Rechtssystems, daß "Vergleiche" die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten am ehesten in Einklang bringen können. Was in Einklang steht, hält auch länger. So weit, so richtig.


    Aber meines Erachtens passt diese Idee nicht auf Unterhaltsverfahren. Denn selbst wenn ich - als treuer Unterhaltszahler - die grundsätzliche Pflicht zur Zahlung völlig anerkenne, wäre es mir selbstverständlich tausendmal lieber, ich könnte selbst über das erwirtschaftete Geld verfügen und es nach meinen Maßstäben den bei mir wohnenden Kindern zugute kommen lassen als es ohne Einfluß auf seinen Verbleib auf ein anderes Konto zu überweisen. Mit anderen Worten: Ich will selbstverständlich diese Zahlungslast minimieren!


    Aus all diesen Gründen würde ich in diesem Fall ebenfalls empfehlen, ein Urteil anzustreben.

    Vielleicht hat ja jemand eine definitive Aussage?


    ...wenn es dazu einee definitive Aussage gäbe, was meinst Du, wie viele Jugendämter, Familiengerichte und -anwälte in Deutschland gebraucht würden?


    Mit Verlaub, eine recht naive Frage.


    Natürlich kommte es alles auf "den Einzelfall" an. Eine feste Quote gibt es allenfalls "partiell", d.h. als Teilergebnis in einer Gesamtberechnung. Dort spielen dann der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen, seine Erwerbsobliegenheit, andere Unterhaltspflichten und natürlich dessen Einkommen (Leistungsfähigkeit) die entscheidende Rolle.


    Ja, das ist jetzt eine wenig konkrete Antwort. Aber wenigstens suggeriert sie einem nicht, es gäbe eine richtige Antwort (wie dies andere Beiträge hier schon tun).

    Verdammt. Eigentlich habe ich den Artikel nur gelesen, um herauszubekommen was BET und UET heißt. Das ist mir aber nicht gelungen. Statt dessen: erneute Traumatisierung ;-)

    jo, hier scheints ja bissel durcheinander zu gehen.


    "anzeigen" kann man natürlich auch ohne titel. so kann man druck ausüben, denn nicht-zahlen könnte strafbare unterhaltsvereitelung darstellen. von einer verurteilung hat man allerdings regelmäßig kein geld. nur eine strafe...


    wenn es "nur" ums geld geht, hängt die aktuelle rechtslage von einigen faktoren ab, die hier noch gar nicht erwähnt sind. im schlimmsten fall kann es auch sein, daß man schlicht kein geld bekommen kann. wo nix ist, kann man eben nichts herholen. zwar arbeitet unser versorgungssystem da auch mit fiktionen. dafür müssen aber auch ein paar voraussetzungen erfüllt sein. bei fünf kindern kann ich mir gut vorstellen, daß diese nicht (vollständig) erfüllt sind.


    bleibt immerhin ein zahlungsanspruch nach unterhaltsvorschussgesetz, falls das kind nicht älter als 12 jahre ist und nicht bereits 72 monate leistungen nach dem UVG erbracht sind.

    Beim Lesen Deiner Geschichte dachte ich auch - wie ein anderer Forist gleich am Anfang - , Du schreibst meine Geschichte. Nur liegt sie mittlerweile schon länger zurück.


    Und im Rückblick betrachtet, habe ich den schweren Fehler begangen, es stets recht machen zu wollen. Dabei waren alle Anforderungen überhaupt nicht zu erfüllen. Sie änderten sich ständig, nie war ich gut genug.


    Auch eigenes Spielzeug zu kaufen - so der Vorschlag weiter oben - hat nichts genützt: die begehrten Sachen wanderten ab - wer will schon nein dazu sagen? - , die weniger begehrten blieben eben weniger begehrt. Manches Spielzeug ist nur ein-zweimal benutzt worden. Aber das Schlimmste: mittlerweile ist der Kontakt zu den Kindern vollständig abgebrochen.


    Der Umgangsantrag, den ich als sorgeberechtigter (!) Vater im vergangenen Jahr stellte, verpuffte. Denn die Kinder waren mittlerweile erfolgreich "umgedreht". Vor lauter Nettigkeit habe ich stets Rücksicht auf Kindergeburtstage, Oma-Ausflugsfahrten, Tanz- und Sporttermine etc. genommen. Manchmal musste auch ich am Wochenende arbeiten (um den 2010 bei gleicher Ausgangslage um 14 Prozentpunkte und mittlerweile wegen neuer Altersklasse nochmals gestiegenen Unterhalt zu erwirtschaften).


    Um es kurz zu machen: Wenn Nettigkeit nicht sofort auf fruchtbaren Boden fällt, sofort ablegen. Mit noch mehr Nettigkeit wird es auch nicht besser. Man muß auch nicht unbedingt garstig sein. Ich würde heute von vornherein eine verbindliche, behördlich autorisierte Umgangsregel anstreben. (Wenn das irgendwie mit der eigenen Arbeitswelt in Einklang zu bringen ist, was ja auch nicht leicht sein muß.) Die Basis des weiteren Miteinanders (unter den Eltern) ist dann diese Vereinbarung. So kann die schleichende Erosion womöglich verhindert werden, die bei mir dazu geführt hat, daß ich meine beiden geliebten Töchter (für die nächsten Jahre) völlig verloren habe. Als Elternteil wo die Kinder nicht ihren Wohnsitz haben, hat man ohnehin schlechtere Karten. Jedes weitere Ungleichgewicht verschlechtert die Chancen exponenziell.


    Ich habe zuviel nachgegeben. Ich habe meine Kinder verloren. Statt Schmerzensgeld zu bekommen, zahle ich ein Frisörgehalt an Nettounterhalt. (Erwirtschaften muß ich aber - wie jeder Zahler - in brutto.) Dafür arbeite ich viel und lebe prekär. Sicherlich ist dieses ungesunde Leben auch gut für die Rentenkasse...


    :-(

    ...Abgesehen davon meint er ja, er hätte das JA schon eingeschaltet. Das ist zwar mutmaßlich eine Schutzbehauptung, denn er kann das nicht veranlassen. Aber mit diesem Wissen macht es ja nichts, wenn Du von Deiner Seite auch das JA beauftragst... Dann ist es nämlich richtig gemacht. Den Antrag muss das Betreuungselternteil stellen ...

    § 9 I UhVorschG sagt:


    Über die Zahlung der Unterhaltsleistung wird auf schriftlichen Antrag
    des Elternteils, bei dem der Berechtigte lebt, oder des gesetzlichen
    Vertreters des Berechtigten entschieden.


    Wenn man verheiratet war oder ist, ist auch das andere Elternteil gesetzlicher Vertreter. Zwar könnte die Behauptung dennoch eine Lüge sein, aber ausgeschlossen ist es nicht.


    Übrigens habe auch ich in einer solchen Situation den Antrag beim Jungendamt gestellt. Als sorgeberechtigter, unterhaltsfplichtiger aber (in der Zeit zwischen Examen und Aufnahme erster qualifizierter Erwerbstätigkeit) einkommensloser Vater lag mir die Sicherstellung des Unterhalts selbstverständlich am Herzen. Das Jugendamt hat in seiner anschließenden Zahlungsklage (die abgewiesen wurde!) den Zeitpunkt der Antragstellung allerdings auch fehlerhaft auf einen späteren Zeitpunkt gesetzt. Nämlich als die Zahlungsempfängerin (Mutter) beim Amt war.


    Mit meiner Sorge (im Wortsinn) kam das Amt nicht so richtig klar. Und ich finde, man muss nicht zwangsläufig unterstellen, daß es zahlungspflichtigen Elternteilen egal ist, wovon ihren Kindern das Brot und der Schulranzen gekafut wird.


    Uns Eltern und den Kindern hat diese ignorante und rechtlich falsche Haltung des Amts geschadet, weil sie unnötig ein Thema aufgekocht hat, dessen Energieeinsatz an anderer Stelle viel mehr Nutzen hätte stiften können.

    - erhöhter Unterhalt gilt in dem Monat, in welchem die nächste Altersstufe des Kindes erreicht wird


    - Kinderfreibetrag wird, wenn keine andere Einigung der Eltern vorliegt, was theoretisch möglich ist, je hälftig vergeben.

    "Zudem kann er jede einzelne Fahrt für seine Tochter übers Geschäft geltend machen."


    ...das nennt sich Steuerhinterziehung. Denn Töchter abholen ist kein geschäftlicher Zweck.


    (Übringes habe ich solche Fahrten auch als geschäftliche Fahrten abgerechnet, weil schnell ein paar hundert Euro zur Unterhaltszahlung an die Mutter dazu kommen, die ich anders nicht aufbringen kann. Aber als Argument für Dich taugt das wohl nicht für die Unterhaltsempfängerin.


    An diesem Zahlenspiel wird schön deutlich, das Unterhaltszahlungen normalerweise immer "netto" sind, also ein weiterer Teil von Zahlungen ans Finanzamt gehen - was von den Empfängern nicht wahrgenommen und berücksichtigt wird.)

    mazil unterschlägt in seiner berechnung das kindergeld, das schließlich auch für ein kind ausgegeben werden kann. es steht beiden eltern zu gleichen teilen zu und wird dem einen elternteil gar nicht erst ausgezahlt, wenn es von seinen kindern getrennt ist. das andere elternteil verfügt aber darüber.


    ich habe nach abzug von unterhalt für zwei kinder über lange zeit von weit weniger als dem leben müssen, was diese kinder zusammengerechnet bekommen haben. davon mußte auch ich diese dinge finanzieren, und zwar neben der vollständigen einrichtung einer neuen wohnung mit "kinderzimmer" samt bett und bettzeug, bücherregal, tisch, gardine etc. als erstes brauchte ich aber erstmal ein handtuch, ein besteck und im sommer eine sonnencreme für die kinder. wohl gemerkt: zusätzlich zu dem, was ich für mich selbst brauche und den kindern via mutter bereits gezahlt habe.


    dabei habe ich nicht das geringste dagegen einzuwenden, daß diese geld auch benötigt wird. aber warum muß ich es allein erwirtschaften? weshalb ist es so bequem geregelt: einer schafft die kohle ran, der andere gibts sie aus und darf sich sogar noch beschweren, daß der kohleranschaffer sich (dann) nie ums kind gekümmert hat?


    der vorschlag von genesis führt in die richtige richtung.

    Zitat

    scxy: Sorry, du schreibst ein wenig wirr. Willst du wirklich behaupten, dass ein Kind nur vom Unterhalt des anderen Elternteil/ nur von einer Seite leben kann? P.s.: Bitte auch mal die Groß- und Kleinschreibung beachten, liest sich dann einfacher.


    nein. ich behaupte genau das gegenteil. die unterhaltstabellen weisen doch aber nicht etwa 1/2 des finanzbedarfs eines kindes aus, sondern 1/1, stimmts?
    und wer zahlt dieses ganze dann (wenn er sich artig an die regeln hält?). nur einer. der andere aber nicht. der darf dafür gegen geld nach eigenem gusto "sein" kind erziehen.


    Hier noch eine Hand voll Großbuchstaben zum selber einsortieren:
    IPTNERREIERE ICHTSN NI SIEDE BSUCHBATNE SWA RHIE ICHTN TEHTS

    ..mit dem unterschied, daß der staat es sich vom erzeuger, der außerhalb der familie wohnt, zurück holt und sich dabei aller denkbarer mittel (z.b. kostenfreien jugendamt urkunden) oder gar dem strafrecht bedient.


    da schießt er nicht ganz selten weit übers ziel hinaus und verhindert zudem, daß sich die empfänger des geldes (das sind zunächst die anderen elternteile, nicht die kinder - wie du aus dem zusammenhang oben auch genau herauslesen kannst!) selbst um eine lösung der konflikte kümmern. häufig genug tun sie nichts weiter als ein amt die gemeinsamen probleme lösen lassen. wobei als problem nur die zahlung angesehen wird. kinder aber brauchen viel mehr, als das fremdes geld in die tasche eines elternteils gelangt, das dem anderen dann fehlt!


    da es soetwas ein geld-zeit-äquivalent gibt, fehlt den kindern tendentiell das elternteil noch viel stärker, das ohnehin schon nicht mehr bei ihm ist. denn während der zeit, wo das als unterhalt gezahlte geld erwirtschaftet wird, kann es sich nunmal nicht um die erziehung des kindes kümmern. je mehr geld "benötigt" wird, desto weniger zeit bleibt.


    natürlich ist klar, das kinder zum vernünftigen aufwachsen auch viel geld brauchen. aber wer sagt eigentlich, daß dies allein von einer seite zu erwirtschaften ist, während die andere seite quasi allein über dessen verwendung zu bestimmen hat?

    tja luchsie, du wirst es vielleicht nicht glauben, aber es gibt in unserem land auch andere unverschuldet arme menschen als kinder!


    erstaunlich, daß ausgerechnet denjenigen erwachsenen, unverschuldet armen, die zu allem übel auch noch aufgrund trennung ihre kinder mehr oder weniger verlieren, unterstellt wird, sie hätten für ihre kinder
    geld, während es bei allen anderen nicht der fall ist. ist der mittellose erzeuger nämlich noch in der familie, springt in derselben konstellation vater staat anstandslos auch für seine sprösse ein. oder nicht?


    ist es nicht eine etwas willkürliche festlegung?


    bitte versteh mich nicht falsch - ich weiß, daß dort wo menschen existieren immer welche sind, die sich nicht an vernünftige regeln halten wollen. ihnen sei die bratpfanne über den kopf gezogen. aber ganz pauschal sollte man es nicht sehen. und eine wichtige regel sollte jede handlung in diesen unterhaltszusammenhängen begleiten: versuche dich in die rolle des gegenüber zu versetzen. wenn etwas gleichmäßig verteilt ist, kann man die verteilung ja auch genau umdrehen, ohne das die an der gleichmäßigkeit etwas ändert. in diesem licht betrachtet gibt es leider sehr viel sehr ungleich verteiltes.

    entschuldigung - aber es ist unrichtig aus der tatsache, daß ein elternteil das alleinige sorgerecht hat zu schließen, daß es mit dem gemeinsamen sorgerecht nicht geklappt hat. leider war es die längste zeit so gewesen, daß bei einer trennung das alleinige sorgerecht _automatisch_ auf die mutter überging! diese verfassungsrechtlich äußerst bedenkliche und im hinblick auf emanzipation kontraprodutkive rechtslage ist erst vor relativ kurzer zeit geändert worden.


    vielleicht lag die trennung ja schon vor diesem zeitpunkt!


    und die zahlungsverpflichtungen sind nur ein argument von vielen, eine gute gemeinsame lösung zu finden! vom geld fressen wird kein mensch glücklich, auch kinder nicht!

    ...wenn der kerl neun jahre lang brav zahlt, hast du es schon mal versucht ihm ganz normal mitzuteilen, daß du jetzt ein anderes konto hast?


    muß es per einschreiben und anwalt sein? verballerst du das von ihm erwirtschaftete geld an deinen unfähigen anwalt, der nicht mal in der lage ist so ein einfaches schreiben zu verfassen? und bist du nicht selbst in der lage, einen einfachen wunsch in einfachen worten auszudrücken?


    wenn du den gegnerischen anwalt das hier bittest:
    "Ich möchte Sie deshalb darum bitten, Ihren Mandanten erneut daran zu erinnern, da ich bisher keine Unterhaltszahlung für unsere gemeinsame Töchter für den Monat Juli erhalten habe."
    wird er dir den gefallen vielleicht tun, aber davon hast du nicht sehr viel.


    sag doch einfach, was du willst: "Bitte überweise das Geld ab .. auf mein neues Konto ..."


    ganz einfach.