Trennung-wie sieht das aus mit den Möbeln/Auto

  • Hallo


    Meine Freundin hat sich heute von ihrem Mann getrennt!Sie hat 3 Kinder,das 3 ist das gemeinsame Kind!


    Die Kinder sind 10,7 und das gemeinsame Kind wird 2 Jahr alt(mein Patenkind)!
    Wie sieht das aus mit dem Aufteilen der Möbel und wer bekommt das Auto bzw wer bekommt welche Möbel? Sie fahrt das Auto(Auto ist auf ihre Mutter angemeldet) und kümmert sich um alles!


    Sorgerecht haben beide!Darum geht es auch im moment nicht!


    Wäre nett wenn ihr mir bzw ihr Tips geben könntet!


    lg


    Kerstin


    :wink

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  • Hallo Kerstin :wink


    tja, das hängt von vielem ab. Besteht ein Ehevertrag? Ansonsten wird man sich da einfach untereinander einigen müssen, persönlich oder eben per Anwalt.
    Ist er schon ausgezogen, hat sie schon eine neue Wohnung?


    Hört sich so holter die Polter an?!


    Am besten ist immer, wenn geht, vernünftig im Sinne der Kinder handeln und darüber reden.


    Liebe Grüße aus Köln
    Nina

  • Existiert von dem Auto noch die Rechnung? Ist darauf vermerkt, wer bezahlt hat?


    Da das Auto auf die Mutter läuft, gehört es ihr auch, soweit ich weiß.


    Ich nehme an, dass die Kinder bei ihr bleiben...(?)


    Sie darf deswegen in der Wohnung bleiben sowie alle ihre, der Kinder Sachen und Möbel sowie die Haushaltsgeräte behalten, es sei denn, er kann nachweisen, dass er sie gekauft hat.


    Wenn sie fair ist, lässt sie ihn nicht nackig stehen, sondern verzichtet auf nicht unbedingt benötigte Dinge wie Fernseher, einen Teil des Geschirrs o.ä.
    Reden hilft hier sicherlich.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • hallo,
    mein kenntnisstand ist, dass der hausrat in der regel nicht ausgezahlt wird. also sucht sich jeder das raus, was er haben mag. alles in der hoffnung, dass es dem anderen auch so gefällt.


    praktisch wäre es, wenn zimmerweise geteilt wird. komplettes schafzimmer einer, wohnzimmer der andere.


    beim auto bin ich mir nicht sicher, ob da rechnungsname oder zulassung gilt.

  • Eigentümer ist derjenige, dem das Auto rechtlich gehört,
    wer die rechtliche Verfügungsgewalt hat. Es gilt hier die
    (widerlegbare) Vermutung, dass dies derjenige ist, der im
    Fahrzeugbrief eingetragen ist.


    Halter ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt
    hat, also das Kfz. z.B. in Betrieb nehmen kann, ohne zu
    fragen, für die Betriebs- und Reparaturkosten aufkommt etc.
    Auch hier gilt die Vermutung, dass der Eigentümer auch Halter ist.


    Bei Firmenwagen z.B. ist der Mitarbeiter Halter des Fahrzeugs,
    nicht die Firma, auch wenn diese im Fahrzeugschein eingetragen ist.


    Dies ist durch Rechtsprechung eindeutig geregelt und wird z.B. von
    den Bußgeldstellen so gehandhabt.

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